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Fristenlösung | Liechtenstein: Protest gegen fürstliches Veto
Erbprinz Alois verweigert Frauen in Liechtenstein das Recht auf Abtreibung. Ein Viertel aller Wahlberechtigten hatte dieses per Petition gefordert.
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Eine Demonstrantin beschrieb die Situation im Fürstentum auf ihrem Plakat als »Liechtensteinzeit«. Foto: dpa/KEYSTONE/Michael Buholzer »Fristenlösung statt Fürstenlösung«, skandierten am Samstag laut Polizeiangaben etwa 250 Personen in Vaduz. Die Veranstalter zählten 400 Personen. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hatte der vom Landtag beschlossenen Fristenlösung bei Abtreibungen die nötige Sanktion verweigert. Es ist das erste Mal, dass er eine Billigung verwehrte.
Durch das Veto bleiben Schwangerschaftsabbrüche im Fürstentum verboten. Der Erbprinz erklärte in einer Mitteilung zu Beginn der Woche, die Fristenlösung würde dem Schutz ungeborenen Lebens als zentrales Recht entgegenstehen.
Petra Eichele, Geschäftsführerin der Frauenberatungsstelle infra und Unterstützerin der Initiative, äußerte sich im Gespräch mit dem österreichischen öffentlich-rechtlichen Radiosender Ö1 enttäuscht. »Den Umgang empfinde ich als nicht auf Augenhöhe«, sagte sie.
»Den Umgang empfinde ich als nicht auf Augenhöhe.«
Im Juni hatten mehrere Frauen in Liechtenstein eine Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative gestartet. Sie forderten einen straffreien Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate. Das sei eine »ehrliche Lösung für Liechtenstein, die die Selbstbestimmung, Rechtssicherheit und Gesundheitsversorgung« stärke, so das Initiativkomitee »Fristenlösung für Liechtenstein« auf seiner Webseite.
Es sammelte knapp 5000 Unterschriften, das entspricht beinahe einem Viertel der Stimmberechtigten im Fürstentum. Für eine Besprechung im Landtag hätten 1000 Unterschriften gereicht. Dieser stimmte im September mit 13 zu zwölf Stimmen dafür, den Antrag umzusetzen. Er verzichtete allerdings darauf, eine Volksabstimmung durchzuführen. So fiel die Entscheidung dem Erbprinzen zu.
Seit 2015 dürfen Liechtensteinerinnen für einen Schwangerschaftsabbruch straffrei ins Ausland reisen. Im Land ist der Eingriff aber nur in Ausnahmen erlaubt. Dazu gehören Vergewaltigungen oder die Lebensgefahr der Mutter.
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