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Freiheitsfonds | Am »Freedom-Day« zurück aus dem Knast
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Auf einem Bus der BVG steht an der Tür »Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis!«. Wer ohne Ticket fährt, kann im schlimmsten Fall im Knast landen. Foto: dpa/Jens Kalaene »Die Hauptstadt ist ein Hotspot für diese absurden Haftstrafen«, erklärt Leonard Ihßen, Pressesprecher vom Freiheitsfonds. Der Verein organisiert den sogenannten »Freedom-Day«. »Am Aktionstag kaufen wir an einem Tag so viele Menschen wie möglich aus dem Gefängnis frei, die wegen fehlender Tickets in Bus und Bahn inhaftiert wurden«, so Ihßen. Bundesweit wolle der Fonds diesmal mehr als 130 Menschen freikaufen. Allein in Berlin lagen dafür bereits im Vorfeld 21 Anträge vor.
Den Freiheitsfonds gibt es bereits seit mehreren Jahren. Sein Ziel ist es, Menschen aus der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe zu holen, also die Haft, die eine Geldstrafe ersetzt, wenn diese nicht bezahlt werden kann. Betroffen sind davon vor allem Menschen, die kein Geld für eine Fahrkarte hatten und deshalb wegen »Erschleichens von Leistungen« verurteilt wurden. Die Strafen sind meist niedrig. Trotzdem reicht es für Haft, wenn niemand zahlt.
Bundesweite Zahlen dazu, wie viele Menschen ins Gefängnis müssen, weil sie ohne Ticket im ÖPNV erwischt wurden, gibt es kaum; Gefängnisse erheben sie nicht systematisch. Expert*innen gehen jedoch davon aus, dass jährlich bis zu 9000 Menschen wegen des Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert werden. Auch darauf wolle der Freiheitsfonds mit solchen Aktionstagen aufmerksam machen. Das Vorgehen ist dabei relativ simpel. Die NGO bekommt von überall aus Deutschland Anträge – oftmals sogar von Gefängnismitarbeitenden selbst. Der Freiheitsfonds prüft die Anträge und berechnet anschließend die Kosten für den Freikauf. Diese können, je nachdem, wie viele Hafttage noch ausstehen, extrem unterschiedlich ausfallen.
»Wir haben 130 Leute freikaufen können. Ehrlich gesagt haben wir jetzt aufgehört zu zählen«, sagt Ihßen. Einzelne Anträge liegen noch im Postfach und werden weiterhin bearbeitet. Bereits zum Mittag des »Freedom Day« steht somit fest: Der Aktionstag war ein voller Erfolg.
Der Freedom Day sollte jedoch noch mehr bereithalten. Vor der JVA-Plötzensee hat der Freiheitsfonds zur Pressekonferenz geladen. Gekommen waren Vertreter*innen von Linken, SPD und Grünen. Vor Ort war man sich einig: »Alle Beteiligten argumentierten für einen Stopp der Strafanträge durch die BVG und für eine Entkriminalisierung«, so Ihßen. Auch innerhalb der Berliner Bevölkerung scheint man das ähnlich zu sehen. Eine am Freitag veröffentlichte Umfrage im Auftrag der Open Knowledge Foundation hat ergeben, dass sich rund zwei Drittel aller Wahlberechtigten für einen Verzicht auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Ticket aussprechen.
Dass so ein Schritt funktioniert, zeigen 14 deutsche Städte, darunter Potsdam, Köln und Frankfurt. Dort weisen die Kommunen ihre Verkehrsbetriebe an, keine Strafanträge mehr wegen Schwarzfahrens zu stellen. Der Straftatbestand bleibt somit zwar theoretisch in Kraft; die Ersatzfreiheitsstrafen finden dort in der Praxis aber keine Anwendung mehr. Berlin gehört bis dato noch nicht dazu. Das lässt sich die Hauptstadt einiges kosten: Etwa 200 Euro fallen für die Unterbringung und Verpflegung pro Person an einem einzigen Hafttag an.
»Ironischerweise gibt das chronisch arme Land Berlin jährlich fünf Millionen Euro Steuergeld aus, um Menschen fürs Fahren ohne Ticket zu inhaftieren.«
Ihßen findet dafür klare Worte: »Ironischerweise gibt das chronisch arme Land Berlin jährlich fünf Millionen Euro Steuergeld aus, um Menschen fürs Fahren ohne Ticket zu inhaftieren. Eine ganz schön stolze Summe, wenn man bedenkt, dass es bei dem Tatvorwurf um Kleckerbeträge meist unter 15 Euro geht.« Man wollte somit den Wahlkampf nutzen, um das Thema »großflächig auf die Agenda zu setzen«.
Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft ausschließlich Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können. Wer den Betrag sofort begleicht, hat keine weiteren Folgen zu erwarten. Wer das nicht kann, muss die Strafe absitzen. Die Auswirkungen sind erheblich: Schon wenige Tage Haft können dazu führen, dass Fristen versäumt, Termine verpasst und laufende Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Besonders betroffen sind Wohnungslose und Menschen in sehr prekären Lebenslagen. Bereits eine kurze Inhaftierung kann hier bestehende Probleme verschärfen und Unterstützungsangebote unterbrechen.
In Berlin und auf Bundesebene gehört vor allem die CDU seit Jahren zu den Gegnern einer Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Die Partei lehnt die Streichung des Paragrafen vehement ab – auch mit dem Argument, der Straftatbestand diene der »Ordnung des Zusammenlebens«. Die Berliner CDU nutzte in den Debatten bis zuletzt einen ähnlichen O-Ton.
Trotzdem bleibt Ihßen sehr zuversichtlich, dass sich auch in Berlin an der Kriminalisierung der Betroffenen bald etwas ändern könnte. »Die neue Regierung könnte beschließen, dass der Senat die BVG anweist, keine Strafanträge mehr zu stellen. Konsequenzlos bliebe das Fahren ohne Ticket dann weiterhin nicht. In den Knast käme dann aber niemand mehr.«
Ein möglicher Kurswechsel hätte unmittelbare Folgen für die Berliner Verwaltung. Die Justizvollzugsanstalten würden entlastet werden, zudem würde das Land Berlin immense Mittel durch entfallende Unterbringungskosten einsparen. Gleichzeitig müsste die BVG ihre Abläufe anpassen: Statt Strafanträgen würden zivilrechtliche Forderungen, Mahnläufe und Inkassoverfahren im Vordergrund stehen.
Ob eine neue Regierung gewillt ist, diesen Schritt zu gehen, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Fest steht jedoch schon jetzt: Das Thema wird auch auf Bundesebene weiter diskutiert werden – auch wegen des vehementen Einsatzes des Freiheitsfonds.
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Source: nd