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Finanzpolitik | Drohkulisse Länderfinanzausgleich
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Nicht nur hinter vorgehaltener Hand machen Markus Söder und sein Finanzminister Stimmung gegen den Länderfinanzausgleich. Foto: dpa/Malin Wunderlich Es ist ein Novum in der Bundespolitik, dass der Länderfinanzausgleich als politisches Druckmittel gegen die Bildung einer unerwünschten Regierung in einem Bundesland eingesetzt wird. Zahlreiche Unionspolitiker drohen derzeit, ein Bündnis von Linken, Grünen und SPD finanziell zu sanktionieren.
Dies geschieht vor dem Hintergrund einer schwierigen Finanzlage in vielen Bundesländern. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Nur sieben der 396 Städte und Gemeinden können in diesem Jahr noch ihre laufenden Aufwendungen durch entsprechend hohe Erträge decken. Das Defizit im bevölkerungsreichsten Bundesland ist damit das »neue Normal«. So lautet das zentrale Ergebnis der Haushaltsumfrage, die vom Städtetag sowie dem Städte- und Gemeindebund in NRW durchgeführt wurde. Hauptgründe sind gestiegene Sozialausgaben und Aufgaben, die vom Bund kommen, häufig ohne Kostenausgleich. Vor diesem Hintergrund sind die Kommunen abhängig von Überweisungen des Landes, doch auch die Kassenlage in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist angespannt.
Sie wäre sogar katastrophal, wenn es den Länderfinanzausgleich nicht gäbe. Daher ist es wenig verwunderlich, dass Politiker immer wieder lautstark über diesen Mechanismus zur Umverteilung streiten. Mehrfach haben Landesregierungen von Geberländern vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den bestehenden Finanzausgleich geklagt, jüngst die von Bayern. »Es kann nicht sein, dass ein Bundesland über viele Jahre hinweg dauerhaft die Hälfte des Finanzkraftausgleichs allein stemmt«, tönt CSU-Finanzminister Albert Füracker, der eine Entscheidung der Richter in Karlsruhe noch in diesem Jahr erwartet. Das Ausgleichssystem sei vollständig aus den Fugen geraten.
Den traditionellen Länderfinanzausgleich, der 1952 per Gesetz geschaffen wurde und die direkte Umverteilung von Mitteln zwischen den Bundesländern regelte, gibt es allerdings schon nicht mehr. Er wurde 2020 durch einen bundesstaatlichen Finanzausgleich abgelöst, der aus Zu- und Abschlägen auf die Umsatzsteuer besteht, wobei der Bund mitmischt. Beide Formen basieren indes auf den Artikeln 106 und 107 des Grundgesetzes. Diese verlangen, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder und ihrer Gemeinden »angemessen auszugleichen«, um »gleichwertige Lebensverhältnisse« herzustellen. Im Kern geht es darum, dass der Anteil am Steueraufkommen letztlich der Zahl der Bürger in einem Bundesland entspricht.
Deutschlands Wirklichkeit sieht anders aus. Gemessen am Durchschnitt liegt NRW mit 93,4 Prozent im Mittelfeld. Am niedrigsten ist das Steueraufkommen je Einwohner in Thüringen (53,9 Prozent). Hingegen ist es am höchsten mit 152,2 Prozent in Hamburg, gefolgt von Bayern (134,9), Hessen (119,7), Baden-Württemberg (107,8) – und Berlin mit 104,6 Prozent.
Nach einem komplizierten Modell werden dann vom Ministerium Lars Klingbeils (SPD) die Steuereinnahmen umverteilt: zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern. Stadtstaaten wie Berlin erhalten aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung etwa in der Bildung (Universitäten) einen Bonus, leistungsschwache Länder bekommen eine sogenannte Bundesergänzungszuweisung. Für vergleichsweise hohe Kosten der politischen Führung in kleineren Ländern wie Sachsen-Anhalt oder struktureller Arbeitslosigkeit im Saarland überweist der Bund eine »Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung«.
Immer wieder gibt es Vorstöße von CSU-Politikern, den Länderfinanzausgleich entweder abzuschaffen oder weiter zu reduzieren.
Insgesamt betrug das für den Finanzausgleich maßgebliche Aufkommen der Umsatzsteuer im Jahr 2025 rund 310 Milliarden Euro. Hiervon erhielten Bund und Länder jeweils fast die Hälfte, die Gemeinden einen bescheidenen Rest. Umverteilt hiervon wurden laut Bundesfinanzministerium insgesamt rund 20 Milliarden Euro. In dieser Höhe wurden den Ländern Zuschläge gewährt – beziehungsweise Abschläge erhoben. In letztere Gruppe fallen nur vier Bundesländer; Bayerns Abschlag ist mit 11,7 Milliarden Euro am höchsten.
Daher ist es wenig überraschend, dass es immer wieder Vorstöße von CSU-Politikern gibt, den Länderfinanzausgleich entweder abzuschaffen oder weiter zu reduzieren. Sie sind auch bei den jüngsten Drohungen gegen eine mögliche Linksregierung in Berlin die treibende Kraft, allen voran Bayerns Ministerpräsident Markus Söder.
Dabei sind die Summen, die umverteilt werden, unterm Strich überschaubar. Die Bedeutung für die einzelnen Bundesländer hält sich folglich in Grenzen. Den höchsten Zuschlag bekommt trotz überdurchschnittlicher Pro-Kopf-Steuereinnahmen Berlin mit 4,2 Milliarden Euro. Was rund einem Zehntel der Ausgaben des Senats entspricht. Ein Spitzenwert, der übrigens nur von Sachsen-Anhalt übertroffen wird, wo künftig eine AfD-Regierung droht, das aber bezeichnenderweise nicht mit Streichungsgelüsten durch Unionspolitiker aus anderen Ländern behelligt wird.
Übrigens droht die Union der Hauptstadt auch anderer Stelle mit Ungemach: bei der vom Bund überwiesenen »Hauptstadtfinanzierung«. Pro Jahr sind dies durchschnittlich eine halbe Milliarde Euro extra, die »hauptstadtbedingte Mehrausgaben« für Sicherheit und Kultur ausgleichen sollen. Der Vertrag zwischen Land und Bundesregierung wurde aber erst wenige Tage vor der Wahl am 20. September verlängert und läuft nun bis zum Jahr 2038.
Einseitig aussteigen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich kann Bayern übrigens nicht: Das derzeitige System endet trotz der Drohkulisse gegen Berlin frühestens 2036. Bis dahin können Söder & Co. nur auf die laufende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht setzen oder auf Neuverhandlungen mit anderen Ministerpräsidentinnen und -präsidenten. Allerdings haben die Nehmerländer, die in der Mehrzahl sind, kein Interesse daran, den aktuellen Mechanismus zu ändern. Ohnehin ist der Finanzausgleich ein Verfassungsgebot; und ein einzelnes Land aus politischen Gründen zu benachteiligen, gäbe das Grundgesetz nicht her, so die einhellige Meinung von Juristen.
Eine Ewigkeitsgarantie gibt es indes beim bundesstaatlichen Finanzausgleich ebenfalls nicht. Das zeigt insbesondere das Beispiel Bayerns, das seit Jahren immer wieder über vermeintlich zu hohe Zahlungen jammert: Der Freistaat verdankt seinen Wandel vom Agrar- zu einem Industriestaat teilweise dem Länderfinanzausgleich. Aus diesem erhielt er bis 1986 nach heutiger Kaufkraft immerhin rund zehn Milliarden Euro.
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Source: nd