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Finanzen | Was ein Sanierungsverfahren für Berlin bedeutet
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Schwieriges Fahrwasser: Berlin könnte sich zu dramatischen Sparmaßnahmen verpflichten müssen, sollte es ein Sanierungsverfahren durchlaufen. Foto: pixabay Berlin muss zittern: Schon zum Ende des Jahres könnte die Hauptstadt in den Fokus des Stabilitätsrats geraten. »Es ist davon auszugehen, dass der Stabilitätsrat in seiner Sitzung im Dezember 2026 ein Evaluationsverfahren eröffnen wird«, heißt es in einem Entwurf für die Finanzplanung des Lands Berlin, der unter Berliner Journalisten kursiert. Es sei unwahrscheinlich, dass sich das Verfahren noch abwenden ließe, schreiben die Beamten in der Finanzverwaltung von Senator Stefan Evers (CDU).
Der Stabilitätsrat – ein gemeinsames Gremium von Bund und Ländern, in dem neben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die 16 Landesfinanzminister Mitglied sind – soll die Haushalte der Länder überwachen, um frühzeitig zu verhindern, dass sie in Haushaltsnotlagen geraten. Als »Frühwarnsystem« soll er die Zahlungsunfähigkeit einzelner Bundesländer vorbeugen.
Tatsächlich dürfte sich der künftige Berliner Senat auf den ein oder anderen Termin bei den Haushaltswächtern einstellen: Bereits im Oktober vergangenen Jahres musste Evers den Stabilitätsrat auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen. Die Hauptstadt hat in den vergangenen drei Jahren konstant drei der für die Einschätzung des Stabilitätsrats relevanten Kennziffern gerissen.
Zu hoch liegt etwa die Pro-Kopf-Verschuldung Berlins: 17.342 Euro lasten 2026 rechnerisch auf jedem Einwohner der Stadt. Erlaubt wären 16.986 Euro. Dramatischer fällt der Ausreißer bei der Kreditfinanzierungsquote aus. Gemeint ist damit der Anteil der Ausgaben im Kernhaushalt, der durch neue Kredite finanziert wird. Die 6,1 Prozent seiner Ausgaben, die sich Berlin vom Kapitalmarkt finanzieren lässt, liegen deutlich über den erlaubten 4,3 Prozent. Problematisch ist zudem der Finanzierungssaldo, also das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben. Mit einem Minus je Einwohner von 402 Euro überschreitet Berlin den Schwellenwert von 217 Euro um fast das Doppelte. Im grünen Bereich liegt einzig die Zins-Steuer-Quote, also der Anteil der Steuereinnahmen, die für Zinsen aufgewendet werden.
Ein Sanierungsverfahren könnte dramatische Folgen für den Berliner Landeshaushalt haben.
Im Zweifelsfall würde Berlin allerdings nicht direkt in ein Sanierungsverfahren einsteigen müssen. In der Regel führt der Stabilitätsrat zunächst ein Evaluationsverfahren durch, bei dem geprüft wird, ob das Land aus eigener Kraft zu schwärzeren Zahlen zurückkehren kann. Diese Evaluierung zieht sich im Regelfall über mehrere Monate. Erst wenn an ihrem Ende eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt wird, beginnt ein Sanierungsverfahren. Eine neue Landesregierung hätte also wahrscheinlich noch bis in den Sommer 2027 Zeit, bevor es ernst wird.
Ein Sanierungsverfahren würde für die Berliner Haushaltspolitik empfindliche Einschränkungen bedeuten. Dann würde zwischen Stabilitätsrat und dem betroffenen Bundesland ein verbindlicher Konsolidierungsplan beschlossen. Der formuliert nicht nur Sparziele, sondern oft auch konkrete Maßnahmen. Die Sanierungsprogramme verlaufen zumeist über einen Zeitraum von fünf Jahren, in dieser Zeit müsste der Senat halbjährlich über Sparfortschritte berichten.
Für die Hauptstadt wäre das nichts Neues. Von 2012 bis 2016 durchlief Berlin bereits ein Sanierungsverfahren. Der Senat musste sich zu schmerzhaften Einschnitten verpflichten. So wurden ein Deckel für die Verwaltungsausgaben beschlossen und die Investitionen reduziert. Darunter litt etwa die Wohnungsbauförderung. In der Statistik war im Folgenden ein deutlicher Rückgang des Neubaus ablesbar. Auch die sogenannte City Tax – also die Übernachtungssteuer – ist ein Kind dieser Zeit.
Ein Blick nach Bremen zeigt, was der Hauptstadt im Fall einer Wiederholung drohen würde. Der bundesdeutsche Schuldenkönig war bereits mehrere Male Gegenstand von Sanierungsverfahren des Stabilitätsrats. Aktuell läuft seit 2024 ein entsprechendes Programm. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehören ein Neueinstellungsstopp in der Verwaltung und Preiserhöhungen beim öffentlichen Nahverkehr.
Der Blick in die Hansestadt zeigt aber auch, dass das Damokles-Schwert des Stabilitätsrats nicht unbedingt scharf ist. Direkte Sanktionsmöglichkeiten hat das Gremium nicht. Zwar bindet das Grundgesetz die Länder an die Abmachungen mit ihm – praktische Durchsetzungsmöglichkeiten gibt es aber nicht. Daher überrascht es auch nicht, dass Bremen seit 2011 immer wieder neu in Verfahren rutschte, ohne dass das größere Folgen gehabt hätte. Seit 2020 entscheidet der Stabilitätsrat nicht mehr selbst über Geldmittel. Zuvor waren die Sanierungsverfahren an eine Konsolidierungshilfe gebunden, die entzogen werden konnte, wenn Vorgaben gebrochen wurden. Seit einer Reform werden die nun Sanierungshilfe genannten Mittel allerdings vom Bund nach eigenen Kriterien vergeben.
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Source: nd