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Debatte in der Union | Mit Trippelschritten zum AfD-Verbotsverfahren?
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Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Prüfung der AfD. Foto: Fabian Sommer/dpa »Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt«, führt Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst am Montagabend bei einer Veranstaltung mit der Transformationsforscherin Maja Göpel aus. Vorher hatte der CDU-Politiker erklärt, dass er es für richtig halte, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die die AfD auf ihre Verfassungskonformität hin überprüft.
Am Dienstag präzisierte Wüst: Die Frage sei, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgehe, die »mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt«. Er warne vor »Schnellschüssen« eines AfD-Verbots. Das könne »nur der letzte Weg sein«. Eine Arbeitsgruppe aus Verfassungsschutz, Verfassungsrechtlern und weiteren Experten solle »ergebnisoffen« den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und mögliche »rechtliche Folgen« beraten. Ein Verbotsverfahren sei nur ein Weg.
Was Hendrik Wüst mit rechtlichen Folgen meint, lässt er offen. Aber in der Vergangenheit sind schon zahlreiche Alternativen zu einem Verbotsverfahren der AfD debattiert worden. Jüngst brachten Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius per Gastbeitrag in der »Faz« den Gedanken auf, man könne einzelne besonders radikale Landesverbände der AfD verbieten. Ein anderer Vorschlag ist es, einzelnen AfD-Politikern die Wählbarkeit zu entziehen. Solche Verfahren gab es in der Vergangenheit gegen Neonazis, kein einziges war in der Geschichte der Bundesrepublik erfolgreich. In die Debatte gebracht wird auch immer wieder die Idee, man könne der AfD die staatliche Parteienfinanzierung entziehen. Dafür müsste allerdings ihre Verfassungsfeindlichkeit festgestellt werden.
»Ich bin nach wie vor der Meinung, die AfD muss man politisch klein machen.«
Ob irgendeine dieser Maßnahmen gegen die AfD angewendet wird, daran kann man Zweifel haben. Wüst erhielt auf seinen Vorstoß nämlich alles andere als Zustimmung. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hält ein Verbot für »verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar«. Neben einem jahrelangen Verfahren bestehe die Gefahr, dass die AfD einen neuen Märtyrerstatus erhalte. Die Partei müsse inhaltlich gestellt werden. Das Konzept der Brandmauer sei gescheitert, im Fußball würde man nun sagen, dass »mehr in die Zweikämpfe« gegangen werden müsse, so Söder nach einer Sitzung des Kabinetts in München am Dienstag.
Ganz ähnlich wie der CSU-Politiker äußerte sich Hessens Ministerpräsident Boris Rhein. »Ich bin nach wie vor der Meinung, die AfD muss man politisch klein machen«, sagte Rhein der Deutschen Presse-Agentur. Er sei grundsätzlich der Meinung, dass jeder über alles reden könne. Er warne aber davor, zu glauben, dass es eine schnelle Lösung geben könne. In dem Zusammenhang verwies Rhein auf das jahrelange und letztlich gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD. Aus seiner Sicht muss das Ziel der Union nach der Wahl in Sachsen-Anhalt sein, »die Menschen hinter der Brandmauer hervorzuholen und ihnen Brücken in die Mitte zu bauen«.
Über ein Verbotsverfahren gegen die AfD wird seit Jahren diskutiert. Ein fraktionsübergreifender Antrag auf Einleitung des Verfahrens wurde vor der letzten Bundestagswahl zwar diskutiert, aber nicht zur Abstimmung gebracht. Grundsätzlich können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ein Parteienverbot beantragen. Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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Source: nd