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Bundesregierung | Dobrindt will Vergesellschaftungen erschweren
Der Innenminister legt Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz vor. Die Linke hält dies für verfassungswidrig, auch in der SPD gibt es Bedenken
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stellt sich gegen die Pläne der Berliner Linken zur Vergesellschaftung großer Immobilienfirmen. Foto: Michael Brandt/dpa Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände durch ein Bundesgesetz deutlich erschweren. Das Bundesinnenministerium hat dazu Eckpunkte für ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz vorgelegt. Eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen soll demnach nur noch möglich sein, wenn ihre zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Zudem sollen betroffene Unternehmen eine Entschädigung zum Verkehrswert erhalten, die unmittelbar in Geld ausgezahlt wird. Die Berliner Linke kündigte Widerstand an und hält die Pläne für verfassungswidrig.
Auslöser für den Vorstoß sind die Pläne von Die Linke, Grünen und SPD, im Falle einer gemeinsamen Regierungsbildung in Berlin große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen. Die drei Parteien hatten sich in ihren Sondierungen darauf verständigt, Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen in der Hauptstadt zu vergesellschaften. Die Entschädigungssumme soll auf maximal 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Dobrindts Vorgaben, sofern sie Gesetz werden, würden das Vorhaben erheblich erschweren.
»Der Vorschlag ist aus meiner Sicht so offensichtlich rechtswidrig, dass ein mögliches Gesetz vermutlich nicht einmal beklagt werden müsste.«
Nach den vom Innenministerium bestätigten Eckpunkten müsste eine Landesregierung zunächst nachweisen, dass sie andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung vollständig ausgeschöpft hat. Dazu zählen etwa Investitionen in den Wohnungsbau und dessen Förderung. Auch die Festlegung der Entschädigung zum Verkehrswert der Wohnungen würde das Vorhaben um ein Vielfaches teurer machen.
Dobrindt begründete den Vorstoß in »Bild« mit dem Schutz des Eigentums. Mit dem Gesetz werde klargestellt, dass ein »willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch« nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Erste Pläne für ein solches Gesetz waren bereits im Sommer bekannt geworden. Im Juli hatte der Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen, Vergesellschaftungen privater Wohnungsbestände zu verhindern.
Der Ko-Vorsitzende der Partei Die Linke, Luigi Pantisano, wies die Pläne scharf zurück. »Die Bundesregierung hat Angst vor einer starken Linken, die in Berlin die Interessen der Menschen durchsetzt«, erklärte er. Die Berlinerinnen und Berliner hätten sich zweimal für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände entschieden: zunächst beim Volksentscheid 2021 und dann mit der Wahl der Linken zur stärksten Kraft bei der Abgeordnetenhauswahl im September. Dobrindt und die Bundesregierung zeigten, dass ihnen »die Aktionäre von Vonovia wichtiger sind als die Mieterinnen und Mieter in Berlin«. Pantisano forderte zudem die Sozialdemokraten auf, sich zu positionieren: »Die Bundes-SPD muss sich nun entscheiden, auf welcher Seite sie steht. Auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter.« Das geplante Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, zeigte sich der Linke-Vorsitzende überzeugt.
Auch Elif Eralp, Bürgermeisterkandidatin der Berliner Linken, kritisierte die Pläne als verfassungswidrig: »Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben.« Das Vorhaben sei kein Investitionsschutzgesetz, sondern ein Gesetz gegen die Mieterinnen und Mieter in Berlin.
Auch der mietenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schenker, verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Gesetz, das allein dazu diene, Vergesellschaftungen zu verhindern, sei juristisch nicht haltbar. Die Entschädigung müsse einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Eigentümer und der Allgemeinheit schaffen. »Der Vorschlag ist aus meiner Sicht so offensichtlich rechtswidrig, dass ein mögliches Gesetz vermutlich nicht einmal beklagt werden müsste.«
Kritik kommt nicht nur von der Linken. Hakan Demir, Mietrechts-Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, hält die Pläne für verfassungsrechtlich riskant. Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden wolle, müsse er den regulären Weg einer Grundgesetzänderung gehen, sagte Demir dem »Tagesspiegel«. Dafür fehle der Bundesregierung allerdings die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Der SPD-Politiker argumentiert, der Bund dürfe seine Gesetzgebungskompetenz nicht dazu nutzen, den Ländern ausschließlich die Möglichkeit zur Gesetzgebung zu nehmen. Er rechne damit, dass die geplanten Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnten. Eine Landesregierung, die dagegen in Karlsruhe vorgehe, könne er verstehen.
Der Staatsrechtler Ulrich Battis äußerte gegenüber den Funke-Medien ebenfalls rechtliche Bedenken. Insbesondere die Festlegung auf eine Entschädigung zum Verkehrswert hält er demnach für problematisch. Das Grundgesetz lasse bei der Entschädigung einen gewissen Spielraum, dessen Einschränkung durch eine solche Vorgabe riskant sei. Die übrigen Regelungen hält Battis grundsätzlich für umsetzbar. Entscheidend sei allerdings, ob Vergesellschaftungen überhaupt zulässig blieben.
Rechtlich geht es um Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser sieht vor, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können. Mit den Plänen der möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin würde der Artikel 15 zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands angewendet werden.
In Berlin ist die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne eines der zentralen Vorhaben einer möglichen Koalition aus Linken, Grünen und SPD. Die Linke hatte die Abgeordnetenhauswahl am 20. September mit 25,7 Prozent gewonnen. Sie strebt eine Regierungsbildung mit den Grünen und der SPD an. Die Sozialdemokraten haben sich trotz ihrer Vorbehalte gegenüber der Vergesellschaftung in den Sondierungen auf einen Kompromiss eingelassen. Die drei Parteien wollen das entsprechende Gesetz Mitte 2028 vorlegen; in Kraft treten soll es ein Jahr nach seiner Verkündung.
Betroffen wären nach den bisherigen Plänen rund 160.000 Wohnungen von fünf großen Immobilienunternehmen. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure sollen ausgenommen werden, ebenso Wohnungen, die nach 2021 errichtet wurden. Die Konzerne sollen einen Grundbestand von jeweils 10.000 Wohnungen behalten dürfen. Die vorgesehene Entschädigung von maximal 16 Milliarden Euro soll über Kredite finanziert und durch Mieteinnahmen refinanziert werden.
Die Pläne stoßen in der Union auf scharfe Ablehnung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte den Schutz des Eigentums und das Vertrauen in den Markt als Fundament der Wirtschaftsordnung bezeichnet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warnte vor einer Gefahr für den Investitionsstandort Deutschland. Auch die Immobilienwirtschaft stellt sich gegen das Vorhaben. Vonovia, der größte betroffene Konzern, hält eine Vergesellschaftung in der geplanten Form für verfassungswidrig und verweist auf die Bedeutung privater Investitionen.
Die Auseinandersetzung um die Berliner Wohnungspolitik ist zugleich nur Teil einer breiteren Kritik an der Linken. Die Junge Union forderte etwa auf ihrem »Deutschlandtag«, eine mögliche Berliner Landesregierung von Informationen des Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamts auszuschließen. CSU-Chef Markus Söder brachte zudem eine sogenannte Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich ins Gespräch, um ein von der Linkspartei geführtes Berlin von entsprechenden Zahlungen auszuschließen. Zugleich kam es zu Antisemitismusvorwürfen gegen einzelne Mitglieder des Berliner Landesverbands, die auch Teil der Gespräche über eine mögliche Koalition waren. Die Linke wies alle Vorstöße zurück. Mit Agenturen.
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