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Budapest-Komplex/Berufungsverfahren | Maja T. kämpft gegen acht Jahre Haft
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Maja T., non-binäre Antifaschist*in aus Jena, wird beschuldigt, im Februar 2023 in Budapest Neonazis angegriffen und verletzt zu haben, hier in Handschellen bei der Eröffnung der Berufungsverhandlung vor dem Budapester Regionalgericht. Foto: Jan Theurich/Dunya Collective Am Freitag hat vor dem Berufungsgericht in Budapest das Verfahren gegen Maja T. begonnen. Mehr als zwei Jahre nach der rechtswidrigen Auslieferung aus Deutschland und gut sieben Monate nach der Verurteilung zu acht Jahren Haft wird damit erneut über die Zukunft der non-binären Antifaschist*in aus Jena verhandelt. Gleich drei Richter*innen befassten sich diesmal mit dem sogenannten Budapest-Komplex. Neben T. stehen auch die Fälle des Italieners Gabriele M. und der aus Berlin stammenden Anna M. zur Verhandlung. Das Urteil wird für den 30. September erwartet.
Vor dem Gericht versammelten sich einige Unterstützer*innen T.s; die meisten von ihnen waren aus Deutschland angereist. Auf Transparenten forderten sie »Freiheit für Maja« und erklärten: »Queers fight back«. Immer wieder drangen »Free Maja«-Sprechchöre von draußen bis in den Verhandlungssaal. Auch einige wenige Neonazis waren vor Ort. Anders als bei früheren Verhandlungstagen beschränkten sie ihre Aktivitäten diesmal jedoch auf einen Livestream vor dem Gerichtsgebäude.
Im erstinstanzlichen Verfahren sah das Gericht es als erwiesen an, dass T. im Februar 2023 an Angriffen auf Personen aus der extrem rechten Szene beteiligt gewesen sei. Anlass der Versammlung zahlreicher Neonazis war der sogenannte »Tag der Ehre«, bei dem jährlich Rechtsextreme aus mehreren europäischen Ländern an den Ausbruchsversuch von Wehrmachts- und SS-Einheiten aus dem von der Roten Armee eingeschlossenen Budapest im Februar 1945 erinnern.
Die Staatsanwaltschaft forderte für T. und Gabriele M. jeweils mindestens 13 Jahre Haft unter besonders verschärften Haftbedingungen und ging damit über das erstinstanzliche Strafmaß hinaus. Für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sehe das ungarische Strafrecht einen Strafrahmen von zwei bis 24 Jahren vor; dessen Mitte liege bei 13 Jahren, die Strafe müsse nach Ansicht der Anklage darüber liegen.
Zugleich argumentierte die Staatsanwaltschaft, beide hätten bei den Angriffen den Tod der Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen. Dass die Taten abgebrochen worden seien, ändere daran nichts: Lediglich das Verhalten der Geschädigten und die Gefahr eines Eingreifens Dritter hätten eine Vollendung verhindert. Die Angeklagten hätten ihre jeweiligen Tatbeiträge vollständig ausgeführt, weshalb die Anklage von einem beendeten Versuch und einem Eventualvorsatz ausgeht. Formaljuristisch bedeutet das, die Täter hätten den Eintritt des schädlichen Erfolgs für möglich gehalten, aber billigend in Kauf genommen.
Für Anna M. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. Auch hier orientierte sie sich an der Mitte des gesetzlichen Strafrahmens. M. sei über Jahre Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen, eine Bewährungsstrafe daher nicht angemessen. Das bisherige Urteil bezeichnete der Staatsanwalt als »übertrieben milde«.
Die Verteidigung forderte für alle Angeklagten Freisprüche. T.s Anwalt Tamás Bajáky beantragte für den Fall einer Verurteilung hilfsweise eine mildere Strafe. Scharf kritisierte die Verteidigung, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht mit den von ihr geltend gemachten Verfahrensfehlern auseinandergesetzt habe – obwohl diese einen wesentlichen Grund für ihre Berufung darstellen.
Die Verteidigung rügte zudem eine Verletzung grundlegender Verfahrensrechte T.s. Dazu gehöre das Recht, im Verfahren die eigene Muttersprache zu verwenden; aus mangelnden Sprachkenntnissen dürfe Angeklagten kein Nachteil entstehen. Trotz Beweisaufnahmeverfahrens sei zudem keine ordentliche und evidente Indizienkette vorgelegt sowie die Identifizierung von Angeklagten bis heute verweigert worden.
»Ich habe Angst, dass mir der zerstörerische Knast meine Lebensperspektive raubt.«
In einer persönlichen Prozesserklärung fand Maja T. mit Blick auf das Strafverfahren deutliche Worte. Maja wolle »erinnern an die Versuche politischer Einflussnahme, an die Vorverurteilung, an den Druck und Zwang, um Geständnisse zu erpressen sowie an den unbedingten Willen, mich zu verurteilen und zu bestrafen«. Den ungarischen Justizbehörden warf Maja eine Strategie des psychischen und emotionalen Aushungerns durch die Isolationshaft vor. T. habe »Angst vor diesem Urteil; Angst, wie lange noch in dieser Zelle; Angst, Menschen nicht wiederzusehen; Angst, dass mir der zerstörerische Knast nicht nur meine Kleidung, sondern auch meine Lebensperspektive raubt«.
Majas Anwalt wollte sich auf eine Prognose für das Urteil nicht festlegen. »Ich weiß wirklich nicht, was passieren wird. Für uns wäre es das Beste, ein milderes Urteil zu bekommen, dann könnten wir das gesamte Verfahren hier vor diesem Gericht beenden.« Zugleich habe er den Eindruck, dass das Berufungsgericht der Verteidigung zuhöre: »Ich denke, alle drei Richter waren offen für das, was wir vorgetragen haben. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sie sich jetzt zwei Wochen Zeit für die Entscheidung nehmen.«
Majas Vater Wolfram Jarosch bezeichnete seinen Eindruck nach der Verhandlung als »sehr widersprüchlich«. Vor allem die Position der Anklage kritisierte er scharf: »Die Staatsanwaltschaft scheint nach wie vor sehr überzogene Vorstellungen zu haben. Es läuft darauf hinaus, dass die Staatsanwaltschaft sozusagen bewussten Tötungsvorsatz vorwirft. Und das ist völlig absurd und überzogen.«
Auch der Linke-Politiker Martin Schirdewan kritisierte die Forderung der Staatsanwaltschaft scharf. »Dass die ungarische Staatsanwaltschaft trotz der mangelhaften Beweislage nun mindestens 13 Jahre Haft für Maja fordert, zeigt das Ausmaß der Kriminalisierung von Antifaschist*innen in Ungarn.« Die Bundesregierung dürfe »nicht länger zuschauen und muss alle politischen und diplomatischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Maja nach Deutschland zurückzuholen«.
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet worden. Nach einem halben Jahr Untersuchungshaft in Dresden wurde T. am 28. Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Später stufte das Bundesverfassungsgericht dies als rechtswidrig ein. Gerade die Haftbedingungen wurden seitdem immer wieder zum Gegenstand internationaler Kritik. T. berichtete von weitgehender Isolation, Schlafentzug und erniedrigenden Maßnahmen. Im Sommer 2025 trat T. für mehrere Wochen in den Hungerstreik und musste zeitweise in ein Gefängniskrankenhaus gebracht werden. Eine Rückkehr nach Deutschland könnte frühestens nach einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in Ungarn möglich werden.
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Source: nd