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Überwachung | KI am Kotti: Wenn der Berliner als Testobjekt dient

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Wer am »Kotti« in Berlin unterwegs ist, kann bald von einer »KI« beobachtet werden, die mit persönlichen Bildern weiterlernt. Foto: dpa | Britta Pedersen Berlin zahlt einem Privatunternehmen Geld dafür, mit Aufnahmen von Passant*innen eine »Künstliche Intelligenz« zu trainieren. Das ist kürzlich durch eine Anfrage der Linken im Abgeordnetenhaus öffentlich geworden.

Ort des Datenraubs ist das Kottbusser Tor in Kreuzberg. Dort wurden bereits dutzende Videoüberwachungsgeräte installiert, die künftig mit Verhaltensscannern betrieben werden. Das Pilotprojekt von Schwarz-Rot soll voraussichtlich im 4. Quartal dieses Jahres starten, wie aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Inneres auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht. Nach Angaben des Senats ist das System noch nicht in Betrieb. Die Verhaltensscanner analysieren Bewegungsmuster in Echtzeit und bewerten die gefilmten Personen auf eine vermeintliche Gefährlichkeit. Bis 2030 sind dafür rund 4,6 Millionen Euro veranschlagt.

Deutschlandweit einzigartig ist, dass der Zuschlag vom Land an ein privatwirtschaftliches Unternehmen, die IT-Holding Adesso SE geht. Das Unternehmen arbeitet mit dem Video-KI-Anbieter Staige zusammen, an dem es beteiligt ist. Die Videodaten bleiben nach Angaben des Senats auf Servern der Polizei, die die »Datenhoheit« behalte. Das Unternehmen darf dort, nach Autorisierung durch die Polizei, die Software testen und nachtrainieren. Eine Übermittlung an Dritte finde »grundsätzlich« nicht statt.

Jede*r, der sich im öffentlichen Raum bewege, müsse damit rechnen, dass personenbezogene Daten zum Trainieren der KI genutzt werde, sagt Niklas Schrader gegenüber »nd« in Bezug auf das Trainieren der KI mit personenbezogenen Daten. Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus hat beim Senat nachgehakt, inwiefern die Berliner*innen zu Trainingspersonen für kommerzielle private KI-Softwareunternehmen werden.

Welche personenbezogenen Daten konkret verwendet werden dürfen, bleibt unklar. Der entscheidende Paragraf 42d im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) besagt, dass auch nicht anonymisierte Daten verwendet werden dürfen, wenn der »Zweck des Tests oder Trainings mit anonymisierten Daten nicht erreicht« wird. Wie häufig das in der Praxis der Fall sein wird, bleibt offen.

Laut Schrader sei der Paragraf viel zu unbestimmt. »Die derzeitige Regelung unterläuft die Löschfrist und die Zweckbindung«, so der Abgeordnete. Die Zweckbindung im Datenschutzrecht besagt, dass personenbezogene Daten nur für bestimmte Zwecke erhoben werden dürfen und nicht später in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar sind. Laut der Senatsverwaltung für Inneres dürfen Rohvideos einen Monat gespeichert werden. Ausgewählte Trainings- und Testdaten hingegen dürfen bis zu zwei Jahre aufbewahrt werden.

Möglicherweise betrifft der entsprechende Paragraf nicht nur Videoaufnahmen. Schrader hält es außerdem für möglich, dass vom Training auch sehr sensible Daten betroffen sein können, etwa Inhalte aus einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Dabei wird heimlich mithilfe von Überwachungssoftware Kommunikation auf Geräten von Personen mitgeschnitten, zum Beispiel auf Messengern wie Whatsapp.

»Vom KI-Training können sehr sensible Daten betroffen sein.«

Über das Trainieren von KI mit persönlichen Daten müssen Betroffene nicht informiert werden. »Natürlich kann man das bei der Behörde erfragen, das wird bei Bilddaten jedoch sehr schwer sein«, so Schrader. Gemeinsam mit den Grünen geht Die Linke vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin gegen die Asog-Novelle vor. Bis es dazu Neues gibt, wird es wohl noch mehrere Monate dauern.

Das Asog, das unter anderem die Rechte der Polizei regelt, wurde Ende 2025 trotz massiver Kritik seitens der Opposition, der Datenschutzbeauftragten und diverser Juristenverbände verschärft. Erst dadurch wurden die Verhaltensscanner am »Kotti« sowie das Testen von »KI« mit personenbezogenen Daten rechtlich möglich.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisiert im Interview mit Netzpolitik.org, im Asog fehle es »an einer befugnisübergreifenden Gesamtbetrachtung«. Kamp sieht die Gefahr, dass große Teile der Berliner Innenstadt kaum unüberwacht passiert werden können und die Möglichkeit der anonymen Nutzung des öffentlichen Raums verschwindet.

Noch bis Ende des Jahres soll auch der »kriminalitätsbelastete Ort« (kbO) Warschauer Brücke zur KI-videoüberwachten Zone werden. Alle dauerhaft videoüberwachten Räume sollen wie die Waffen- und Messerverbotszonen beschildert werden. Beim Alexanderplatz und beim Görlitzer Park sind die Verhaltensscanner für das Jahr 2027 geplant. Die Linke, die bei der Abgeordnetenhauswahl die meisten Stimmen in Berlin erzielte, hatte angekündigt, die polizeilichen Befugnisse bei Videoüberwachung und anlasslosen Kontrollen an den kbOs wieder zurücknehmen zu wollen.

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Source: nd