Skip to content
Faultline Prefer us on Google

World nd

Überwachen und Strafen | Kurze Prozesse

In Frankreich laufen die Verfahren gegen Teilnehmer an den jüngsten Protesten

Deutsch (original) ·Read in English ⇄

24. Oktober: Französische Polizisten führen in Paris einen Demonstranten ab. Foto: AFP/SAMEER AL-DOUMY Lange Schlangen vor den Gerichtssälen, überfüllte Besucherbänke und viele fragende Gesichter. In Paris herrscht dieser Tage ein ungewöhnlich großes Interesse an den Urteilen der 23. Strafkammer des Gerichts. Hier in Paris und in ganz Frankreich entscheiden die Richter seit dem 19. Oktober in Schnellverfahren, was mit den Personen passiert, die am Rande von Demonstrationen am 17. und 24. Oktober festgenommen wurden. Die soziale Bewegung gegen hohe Lebenskosten, gegen die Politik der Regierung und für mehr Geld für Bildung hatte Anfang September als Schülerprotest begonnen.

Im Publikum sitzen Familienangehörige der Angeklagten und Personen, die ihre Solidarität mit ihnen ausdrücken wollen. Außerdem Jura-Studierende und Bürger, die wissen wollen, was wirklich hinter den schalldichten Holztüren der Gerichtssäle passiert. Sie fragen sich, ob die Antwort der französischen Justiz angesichts der Zerstörungen, Plünderungen und Gewalt, die die landesweiten Demonstrationen überschatteten, angemessen ist.

Abel S., Théo S. und Rémi S. sind unter den Ersten, die am 19. Oktober in Paris vorgeführt werden. Ihnen wird vorgeworfen, nach den Motorrädern zweier Polizeibeamter getreten zu haben. Zudem sollen sie Teil einer Gruppierung zur Vorbereitung von Gewalttaten gewesen sein. Die Verhandlung wird vertagt. Alle drei kommen in Untersuchungshaft.

»Am Montag, dem 19. Oktober, gab es extrem viele Haftbefehle im Vergleich zur normalen Situation«, sagt Strafverteidiger Romain Ruiz im Gespräch mit »nd.DieWoche«. Mit dem Anwaltskollektiv Schwarze Wut, protestierte der ehemalige Aktivist vor dem Gerichtssaal gegen die »historisch starke Repression« der Justiz. Zwei- oder dreimonatige Haftstrafen seien äußerst selten. In Paris handele es sich um Ersttäter, die sofort die härteste Strafe bekommen hätten – die Haft.

So erging es auch Manuel G., über dessen Fall verschiedene Medien übereinstimmend berichteten. G. war am 17. Oktober mit Bauteilen für einen Molotowcocktail erwischt worden. Auf seinem Handy wurde belastendes Material gefunden. Der 21-Jährige ohne Vorstrafen wird zu acht Monaten Haft verurteilt, von denen sechs zur Bewährung ausgesetzt werden. Mit sofortigem Haftbefehl wird G. direkt ins Gefängnis verlegt.

Das Justizministerium hat inzwischen ein Dokument über das typische Profil von 186 Personen veröffentlicht, die in den Tagen vom 18. bis 21. Oktober verhaftet wurden. Das Profil entspreche einem Mann zwischen 18 und 25 Jahren mit französischer Staatsangehörigkeit, der bisher nicht vorbestraft sei. Dem Dokument zufolge, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, lassen sich drei Kategorien unterscheiden: Plünderer machten 46 Prozent der Fälle aus, 26 Prozent seien »Randalierer«, die sich gegen die Ordnungskräfte auflehnen. Zehn Prozent würden ein gemischtes Profil aufweisen. Die übrigen Fälle bezögen sich auf andere Straftaten.

Bezüglich der Art und Höhe der Strafen gibt es bisher keine solche Analyse des Justizministeriums. Vergleiche seien ohnehin schwierig, sagt Staatsanwalt Aurélien Martini. Denn die Justiz behandele nicht Phänomene, sondern Einzelpersonen. »Erst die Summe dieser Einzelfälle zeigt, ob die Antwort der Justiz mehr oder weniger hart ausgefallen ist.« Martini ist stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Meaux, nordöstlich von Paris, und stellvertretender Generalsekretär der Gewerkschaft für Richter und Staatsanwälte. »Es gab harte Reaktionen seitens der Justiz, andere waren weniger hart«, sagt er. Die aktuelle Antwort der Justiz entspreche ihrer durchschnittlichen Reaktion. Die harten Reaktionen seien in Anbetracht der Situation zweifelsohne angemessen.

Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober hatte Justizminister Gerald Darmanin Richter und Staatsanwaltschaft zu »extremer Härte« aufgerufen. Die Gerichte in Paris, Lille und Marseille suchte er sogar persönlich auf. »Das sind indirekte Drohungen«, sagt Romain Ruiz. Er sorgt sich um die Unabhängigkeit der Rechtsprechung: »Die Richter und Staatsanwälte spüren den Druck, der auf sie ausgeübt wird.« Strafrecht und Polizei seien heutzutage ein doppelköpfiges Ungeheuer. »Das Justiz- und das Innenministerium bilden ein Hyper-Ministerium für Repression«, sagt er, »das eine Haupt nährt das andere.«

Anders sieht es Staatsanwalt Martini. »Ein Gericht urteilt unabhängig und mit größter Besonnenheit. Im Gericht herrscht freie Meinungsäußerung«, sagt er. Möglicher Einfluss auf die Richter und Staatsanwälte gehe nicht vom Justizminister aus, sondern »von einem gesellschaftlichen Klima«. Großer Teil ihrer Arbeit sei deshalb, in solchen Momenten »Abstand zu gewinnen«.

Im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 24. Oktober sind landesweit über 1000 weitere Personen festgenommen worden. Bei der Verhandlung am 26. Oktober ist der Gerichtssaal in Paris voll besetzt. Die Verhandlung beginnt verspätet. Abel S., Théo S. und Rémi S. sind zurück im Gericht. Heute geht es um ihren Antrag auf Freilassung bis zu ihrem Prozess im Dezember. In ihren Anträgen nehmen die Anwälte Bezug auf die Verhandlung eine Woche zuvor.

Es habe »unerträglichen Druck« auf die Staatsanwaltschaft und die Richterin gegeben, sagt Lisa Giraud. Sie ist die Anwältin von Rémi S. Die Richterin unterbricht sie und erwidert scharf: »Ich versichere Ihnen, dass die Richter keinerlei Anweisungen erhalten haben.« Dem Antrag auf Haftentlassung mit strengen Auflagen für Abel S., Théo S. und Rémi S. wird nicht stattgegeben.

»Das Justiz- und das Innenministerium bilden ein Hyper-Ministerium für Repression.«

In Paris beobachtet Strafverteidiger Ruiz eine Entwicklung bei den Verurteilungen. »Es gab eine Art kollektive Erkenntnis, dass die Repression viel zu weit gegangen war«, sagt er. Die Richter seien wütend über den Druck des Justizministers gewesen. Die Präsenz der Journalisten, des Publikums und der Protest der Strafverteidiger habe Wirkung gezeigt.

Anfang dieser Woche setzt das Gericht drei weitere Angeklagte vorerst auf freien Fuß. Unter ihnen sind James T. und Johan T., die bis zu ihrem Prozess im Januar aus der Untersuchungshaft entlassen werden. James T. ist Mitte 40, Familienvater und hat eine lange Militärkarriere. Johan T. ist ein schüchterner 19-Jähriger auf Jobsuche.

Theo A., ein 32-Jähriger mit frischem blauem Auge, wird wegen Vermummung bei einer Demonstration zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate Haft mit sechs Monaten auf Bewährung und einen sofortigen Haftbefehl gefordert.

Der massive Einsatz von Schnellverfahren im Rahmen sozialer Bewegungen ist in Frankreich an sich nichts Neues. Auch 2023 wurden in wenigen Tagen Hunderte Personen in kurzen Prozessen verurteilt. Nach dem Tod des 17-Jährigen Nahel war es damals zu landesweiten Ausschreitungen gekommen. Was anders ist: In der aktuellen Verfahrenswelle wurden noch einmal deutlich mehr Personen innerhalb kürzester Zeit verurteilt. »Ich glaube, so etwas hat es in den letzten 30 Jahren noch nicht gegeben«, sagte Justizminister Gérald Darmanin.

Andere Medien haben Konzerne oder Milliardäre im Rücken. Wir haben die nd.Genossenschaft und Leser*innen wie dich. Das macht uns unabhängig und genau das wollen wir bleiben. Aber es heißt auch: Ohne dich geht die Rechnung nicht auf. Bis Ende des Jahres brauchen wir 300.000 Euro.

Du kannst direkt hier spenden, einmalig oder regelmäßig, damit nd bleibt.

Originally published bynd
Read the original