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Antifaschismus | Rote Hilfe mit Etappensieg im Kontostreit

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Die Rote Hilfe hatte zu Spenden aufgerufen, mit denen Anwaltskosten im sogenannten »Antifa-Ost-Verfahren« gedeckt werden sollten. Foto: dpa/Sebastian Kahnert Ein weiterer Sieg für die Rote Hilfe und zugleich eine bemerkenswerte Entscheidung darüber, dass politische Entscheidungen der USA in Deutschland von den Gerichten nicht widerspruchslos akzeptiert werden. Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Rote Hilfe vor Gericht vertreten hat, erklärt nach Bekanntwerden der Entscheidung: »Die Rote Hilfe hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Kündigung des Kontos hat zu großer Verunsicherung bei zivilgesellschaftlichen Organisationen geführt«, aber das Oberlandesgericht (OLG) habe, so Prigge weiter, »willkürlichen Kontenkündigungen eine klare Grenze« aufgezeigt.

Die Sparkasse Göttingen kündigte im vergangenen Jahr der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe das dort seit vielen Jahren geführte Konto. Auch die GLS-Bank hatte Ähnliches versucht, dort konnte aber zivilgesellschaftlicher Protest die Bank zu einem Umdenken bewegen. Im Fall der Sparkasse musste die Rote Hilfe vor Gericht ziehen. Anfang dieses Jahres verpflichtete das Landgericht die Sparkasse, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, was einige Jahre in Anspruch nehmen kann, das Konto fortzuführen. Hiergegen legte die Sparkasse Berufung ein.

Am 17. September hat das OLG Braunschweig nunmehr die Berufung der Sparkasse Göttingen zurückgewiesen. Die Sparkasse muss somit vorerst das Konto der Roten Hilfe weiterführen.

Wieso hatte die Göttinger Sparkasse der Roten Hilfe überhaupt gekündigt? Die Begründung war zunächst ziemlich allgemein gehalten: Man wolle den »gesetzlichen und vertraglichen Modalitäten Genüge« tun. Tatsächlich war der antifaschistische Rechtshilfeverein jedoch bereits seit 2015 als sogenanntes höheres Risiko eingestuft und seine Kontobewegungen wurden monatlich kontrolliert, da er vom Verfassungsschutz als »linksextrem« eingestuft wird.

Die Kündigung stand nach Darstellung der Sparkasse auch im Zusammenhang mit einer Entscheidung der US-Regierung – denn das dortige Außenministerium setzte »Antifa Ost« auf eine Liste von ausländischen Terrororganisationen. »Antifa Ost« als solche gibt es allerdings nicht. Sondern es wird ein Gerichtsverfahren gegen eine Gruppe von zumeist jungen Antifaschist*innen aus Deutschland, die Neonazis körperlich attackiert haben sollen, als »Antifa-Ost-Verfahren« bezeichnet. Deutschland und die Europäische Union übernahmen die Einstufung der USA übrigens nicht.

Die Rote Hilfe hatte mehrfach zu Spenden aufgerufen, mit denen unter anderem Anwaltskosten im sogenannten »Antifa-Ost-Verfahren« gedeckt werden sollten. Das führte nach Angaben der Sparkasse zu einem angeblich erhöhten Kontrollaufwand. Aus den zuvor monatlichen Kontrollen sei eine werktägliche Überprüfung der Kontobewegungen geworden.

Die Rote Hilfe hatte nie behauptet, eine Organisation namens »Antifa Ost« finanziell unterstützen zu wollen. Ihr Spendenaufruf bezog sich auf das »Antifa-Ost-Verfahren«. Also auf Menschen, gegen die in diesem Zusammenhang Strafverfahren geführt wurden und werden. Es ging um die Finanzierung von deren anwaltlicher Vertretung, um ein möglichst faires Verfahren zu gewährleisten.

Das OLG Braunschweig hat diese Unterscheidung jetzt ausdrücklich anerkannt und aufgegriffen. Aus den Spendenaufrufen lasse sich nicht ableiten, dass die Rote Hilfe die »Antifa Ost« als solche bei Straftaten unterstützen wolle. Es gehe vielmehr darum, einzelnen Beschuldigten und Angeklagten ein faires und menschenwürdiges Verfahren zu ermöglichen. Der Schluss, damit würden mögliche terroristische Aktivitäten unterstützt, sei nicht plausibel, so das OLG.

Auch habe die Sparkasse nicht nachvollziehbar darlegen können, warum sich das bereits seit 2015 bestehende höhere Risiko im Dezember 2025 noch einmal so erheblich erhöht haben sollte, dass plötzlich eine werktägliche Kontrolle aller Kontobewegungen notwendig geworden sei.

Der Pressesprecher des Bundesvorstands der Roten Hilfe, Hartmut Brückner, deutete die Entscheidung des OLG als »ein Zeichen der Justiz gegen versteckte Angriffe auf die Zivilgesellschaft, die von der US-Regierung ausgehen. Aufsichtsbehörden wie auch Banken dürfen nicht der Trump-Regierung vorauseilend Gehorsam leisten.« Wie das Hauptsacheverfahren ausgehen wird, bleibt abzuwarten.

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Source: nd