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Alternative für Deutschland | AfD-Hack bestätigt Recherchen – Auswertung wird Monate dauern
Über zehn Jahre interne Kommunikation der AfD liegen nun offen. Sie liefern vertiefte Einblicke in die Partei
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Der AfD-Hack verstärkt bei einigen Beobachter*innen die Forderung nach einem Verbot der Partei. Foto: Marcus Golejewski/dpa Seit Montag stehen mehr als 400.000 E-Mails und 50.000 interne Dokumente der AfD im Netz. Hacker haben die Daten erbeutet. Der E-Mail-Verkehr reicht dabei zurück bis in das Jahr 2014 und endet vor wenigen Wochen. Mittlerweile gibt es mehrere Webseiten, auf denen die E-Mails vorliegen, ohne dass man den ursprünglichen, fast 300 Gigabyte großen Datensatz herunterladen muss. Die AfD bestätigte den Hackerangriff und den Datenabfluss mittlerweile, will sich allerdings nicht zu Inhalten äußern.
Zu den prominentesten Betroffenen des Hacks gehören Alexander Gauland und die amtierende AfD-Chefin Alice Weidel. E-Mails von Weidel legen außerdem Neuigkeiten zum Spendenskandal der AfD nahe. Zur Erinnerung: Für den Bundestagswahlkampf 2018 erhielt Weidel Spenden in Höhe von 132.000 Euro, gestückelt in 18 Überweisungen. Die Spenden stammten vom Schweizer Immobilienmilliardär Henning Conle. Weil die Spenden gestückelt waren, die Herkunft verschleiert wurde und das Geld aus einem Nicht-EU-Land stammte, waren sie illegal; die AfD zahlte dafür später knapp 400.000 Euro Bußgeld. Weidel hatte stets behauptet, erst verspätet vom Eingang der Spenden erfahren zu haben. Wie ein Team der ARD nun aus den Daten des Hacks rekonstruiert hat, stimmt das so nicht. Weidel schrieb an Parteikollegen, sie erwarte Spenden und man solle das Konto ihres Kreisverbandes im Auge behalten, um zu sehen, wie hoch diese ausfielen. Ein Sprecher von Weidel erklärte nun, dass sie keine Aussage zu der Spendenaffäre zurücknehme. »Weder hat Frau Weidel konkrete Summen erwartet, noch war sie sich sicher, dass einzelne Personen tatsächlich spenden würden«, so der Sprecher.
Die Recherchen zu Weidel und der Spendenaffäre stehen symbolisch für die bisherigen Erkenntnisse aus dem AfD-Hack. Sie bestätigen und vervollständigen Recherchen über die extrem rechte Partei. Aus Nordrhein-Westfalen ist etwa die E-Mail-Adresse des Parteischiedsgerichts vom Hack betroffen. Unzählige Mails zu Ausschlussverfahren und Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder wie den völkisch-nationalistischen Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich bestätigen das Bild vom parteiinternen Krieg.
Zum Dauerstreit in der AfD-NRW passen auch zwei gefälschte E-Mails, die im Zuge des AfD-Hacks auf der Plattform X verbreitet wurden. In einer E-Mail soll der Landtagsabgeordnete Andreas Keith Adolf Hitler als »großen deutschen Mann« bezeichnet haben. Die andere Mail soll vom Kölner AfD-Vorsitzenden Christer Cremer stammen, er soll darin einen Hitler-Gruß verharmlost und Vergewaltigungsfantasien gegen migrantische Frauen geäußert haben. Cremer selbst erklärte auf X, dass er Strafanzeige gestellt habe. Die gefälschte Mail sei von »interessierter Stelle« veröffentlicht worden, »um mir persönlich zu schaden«. Cremer verwies darauf, dass die »Konfliktlinien« in der AfD NRW bekannt seien. Im Datensatz des Hacks finden sich weder die Mail von Cremer noch die von Keith. Es handelt sich also höchstwahrscheinlich um Fälschungen.
Um keine Fälschungen handelt es sich bei Daten aus Melderegistern, die die AfD bei den dortigen Behörden zum Zweck der Wahlwerbung angefordert hat. Die Kommunen schickten die Listen der Erstwähler*innen unverschlüsselt per E-Mail an die Partei. Diese personenbezogenen Daten liegen nun offen im Netz.
Von Politiker*innen wie der SPD-Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge und der Linke-Innenpolitikerin Clara Bünger gibt es die Forderung, Erkenntnisse aus dem AfD-Hack in ein mögliches Parteiverbotsverfahren einzubeziehen. Mit der Frage, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist, hat sich das juristische Fachmedium »Legal Tribune Online« befasst. Das Fazit der Recherche: Wenn die Daten nicht illegal durch den Staat beschafft wurden, kann er durchaus darauf zugreifen. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte Erkenntnisse aus dem Hack in seine Urteilsfindung einbeziehen.
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