Germany · nd · · 2h
Allgemeinmedizin | Spargesetz als Blackbox
Deutsch (original) · Read in English ⇄
Zur Entlastung von Hausärzten könnten in Zukunft noch mehr qualifizierte Pflegekräfte eingesetzt werden – wie hier im Spreewald in Brandenburg. Foto: dpa/Patrick Pleul Wegen des im Juli beschlossenen GKV-Spargesetzes kommen auch auf die Hausarztpraxen – und damit ihre Patienten – Änderungen zu. Was das bedeutet, ist noch nicht völlig klar. Wie schnell aber eigentlich politisch zugesagte Verbesserungen wieder kassiert werden, lässt sich an der Budgetierung zeigen. Ab dem 1. Oktober 2025 sind die Budgetgrenzen für die meisten hausärztlichen Leistungen weggefallen. Das heißt: Seit diesem Datum erhalten die Ärztinnen und Ärzte nahezu alle Behandlungen und Untersuchungen im gesetzlichen Rahmen ohne Abstriche voll vergütet. Eigentlich sollte das dauerhaft so bleiben, so das politische Versprechen.
Nur wenige spezielle Leistungen, darunter Schmerztherapien, bleiben auch weiterhin gedeckelt. Das ändert sich aber nun doch wieder. So werden Leistungen oberhalb bestimmter Grenzen in Zukunft nur noch gestaffelt vergütet: Möglich ist etwa, dass 800 Patienten mit einem Atemwegsinfekt behandelt werden, aber das Honorar fließt nur noch für 600 Patienten.
Vergütungseinschränkungen sind für die Niederlassung junger Mediziner eher abschreckend.
Weitere Abschläge ergeben sich dadurch, dass die Gesamtvergütung für alle ambulanten Leistungen nur so stark wachsen darf wie die Grundlohnrate. Für 2027 wurde hier schon die Obergrenze auf ein Plus von 3,42 Prozent festgelegt – dieser Wert ist aber wiederum schon künstlich um einen Prozentpunkt gedrückt worden. Zu Recht meldet die Ärzteschaft hier Kritik an – denn der tatsächliche medizinische Bedarf (einer alternden Bevölkerung) richtet sich nicht nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Kassen. Außerdem haben die Praxen damit wenig Möglichkeiten, wachsende Kosten – darunter Gehälter für ihre medizinischen Fachangestellten oder für Energie – vollständig zu refinanzieren.
Zusätzlich fallen Sonderregeln weg, darunter zusätzliche Vergütungen, wenn Patienten über den kassenärztlichen Terminservice angenommen und versorgt wurden. Noch ist zudem unklar, ob es tatsächlich auch bei der hausarztzentrierten Versorgung Abschläge geben soll – dann könnten mehr neu eingeschriebene Patienten künftig weniger statt mehr Honorar bedeuten. So wird aus Sicht der Mediziner genau das Modell bestraft, das in Zukunft in der Versorgung noch viel wichtiger werden und diese eigentlich effizient steuern soll.
Unter diesen Vorzeichen warnt unter anderem der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte vor »dauerhaften Schäden für die Versorgung«. Mit anderen Worten: Es wird weniger verfügbare Termine geben und längere Wartezeiten – vor allem für geplante Leistungen. Dazu gehört die regelmäßige Verlaufskontrolle bei chronischen Erkrankungen, mit denen immer mehr ältere Patienten zu ihren Hausärzten gehen. Auch offene Akutsprechstunden könnten gekürzt werden. Auch insgesamt dürfte die Suche nach einem Hausarzt nicht einfacher werden, insbesondere im ländlichen Raum. Die Vergütungseinschränkungen sind für die Niederlassung junger Mediziner eher abschreckend.
Eine Hausärztin in Brandenburg bezeichnet die neuen Vorgaben als Blackbox: »Wir wissen nicht, was passiert. Ich fürchte, es wird schlimmer, als wir uns das jetzt vorstellen können.«
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten → Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben → Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden → Desinformation mit Fakten begegnen → linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.
Read the full story at the source
Source: nd