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AfD-Verbot | Hape Kerkeling: »Buchenwald ist wieder möglich«

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Hape Kerkeling, Schauspieler, sitzt während einer mündlichen Anhörung zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD auf Bundesebene im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Foto: Martin Schutt/dpa Es ist 23.45 Uhr am Mittwochabend, als niemand mehr Fragen hat im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Fast zehn Stunden haben sich die Mitglieder des Justizausschusses Stellungnahmen zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren angehört und die Sachverständigen befragt. Die Anhörung geht auf eine Initiative der Linken zurück, die fordert, dass sich der Thüringer Landtag für ein AfD-Verbotsverfahren ausspricht. Vor der Anhörung war viel über die geladenen Experten berichtet worden, Die Linke hatte den Schauspieler Hape Kerkeling eingeladen, die AfD den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen.

Sechs der neun Experten wurden von den Thüringer Koalitionsparteien und der Linken eingeladen. Im Vordergrund stand dabei juristischer Sachverstand. So stellte etwa Valentina Chiofalo von der Gesellschaft für Freiheitsrechte das Gutachten der NGO zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD vor. Der Anwalt Chan-jo Jun erklärte, warum das Remigrationskonzept der AfD mitnichten grundgesetzkonform ist, und Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Ausführliche Stellungnahme des Instituts) attestierte der Partei ein »rassistisch völkisch-nationalistisches Weltbild«. Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren sieht der Jurist als erfüllt an, weil die AfD auf die »Beseitigung der demokratischen Grundordnung« abziele. Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, erklärte, dass die AfD den Bestand der Bundesrepublik gefährde. Als Gründe führte er die EU- und Nato-Feindlichkeit der AfD und ihre Nähe zu Diktaturen wie Russland an. Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr erklärte, dass die AfD Ängste schüre. Zur Frage, ob einzelne Landesverbände oder die ganze Partei verboten werden sollten, gab sie zu bedenken, dass regionale Verbote möglicherweise schneller zu einem Erfolg führen.

Die AfD-Mitglieder im Justizausschuss reagierten teils giftig auf die Stellungnahmen der Expert*innen, so wurde das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte abfällig als »KI-Gutachten« bezeichnet. Gegenüber Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte erklärte der AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser mit den Worten »Sie haben nicht alle Tassen im Schrank«, auf eine Befragung zu verzichten. Dass die meisten Sachverständigen zu dem Schluss kamen, dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens eine Erfolgschance haben könnte, passte den Politikern der extrem rechten Partei sichtlich nicht.

Einen Satz von Hape Kerkeling bezeichnete der stellvertretende Fraktionschef der AfD Daniel Haseloff sogar noch am Tag nach der Sitzung gegenüber der Nachrichtenagentur DPA als »skandalöse Aussage«. Kerkeling hatte bei seiner Befragung gesagt: »Menschen, die mit dem Wahlslogan kommen: Alles ist möglich – bei einem Autohersteller verstehe ich das. Da geht es dann um Geschwindigkeitssteigerung, mehr Sitzplätze im Auto. Aber eine politische Partei, bei der alles möglich ist und die das zu ihrem Wahlslogan macht, bei denen ist unter Umständen auch Buchenwald möglich.« Allgemein sprach der Schauspieler, dessen kommunistischer Großvater in Buchenwald inhaftiert war, viel über das Geschichtsbild der AfD und warnte vor einer »beschönigenden Haltung gegenüber der NS-Diktatur«. Kerkeling sprach sich klar für die Einleitung eines Verbotsverfahrens aus und appellierte insbesondere an die CDU-Politiker, ihre Haltung dazu zu überwinden.

»Die Anhörung war wichtig und zugleich historisch, weil die Frage eines AfD-Verbots endlich nicht nur abstrakt diskutiert wurde, sondern unterschiedliche verfassungsrechtliche Bewertungen, Tatsachengrundlagen und Gegenargumente öffentlich auf den Tisch kamen.«

Die drei von der AfD benannten Sachverständigen, Christian Conrad, ein Anwalt, der die AfD mehrfach vertreten hat, Hans-Georg Maaßen und der Staatsrechtler und Teilnehmer am »Potsdamer Geheimtreffen« Ulrich Vosgerau gaben sich wenig überraschend verbotsskeptisch. Der ehemalige Geheimdienstchef Maaßen erklärte, dass sich die AfD auf dem Boden des Grundgesetzes bewege und er keine »zweite Agenda« erkennen könne, die verfassungsfeindlich sei. Ein Verbot betrachtet er als »politische Konkurrenzbeseitigung«. Eine Spitze gegen Die Linke konnte sich Maaßen auch nicht verkneifen, würde man die gleichen Maßstäbe wie bei der AfD anwenden, sei ein Verbot der Linken viel drängender, so der ehemalige Verfassungsschützer. Auch Ulrich Vosgerau äußerte sich kritisch über Die Linke, ihr Antrag sei völlig irrelevant, weil der Thüringer Landtag nicht die Kompetenz besitze, über ein Parteienverbot zu entscheiden. Auf das »Potsdamer-Geheimtreffen« angesprochen, bezeichnete Vosgerau es als »toll« und empfahl jedem Menschen, sich mit Martin Sellner zu treffen. Ansonsten gefiel sich Vosgerau darin, den Fragestellern, die nicht der AfD-Fraktion angehören, die Kompetenz abzusprechen. Auch für die anderen Sachverständigen hatte der AfD-nahe Jurist nur wenig schmeichelhafte Worte übrig.

Katharina König-Preuss von der Thüringer Linksfraktion zieht am Tag nach der Anhörung ein positives Fazit: »Die Anhörung war wichtig und zugleich historisch, weil die Frage eines AfD-Verbots endlich nicht nur abstrakt diskutiert wurde, sondern unterschiedliche verfassungsrechtliche Bewertungen, Tatsachengrundlagen und Gegenargumente öffentlich auf den Tisch kamen.« Mehrere Sachverständige hätten umfangreich dargelegt, warum sie die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren beziehungsweise eine entsprechende Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht als gegeben ansehen. Die große mediale Aufmerksamkeit und die Rückmeldungen weit über Thüringen hinaus zeigten zugleich, dass diese Debatte bundespolitische Bedeutung hat. Die Eignung der drei von der AfD benannten Sachverständigen stellt König-Preuss infrage und verweist unter anderem darauf, dass Hans-Georg Maaßen mit Björn Höcke zum Mittagessen verabredet war und Christian Conrad auf einer Pressekonferenz der AfD aufgetreten ist.

»Entscheidend«, so König-Preuss sei aber das Gesamtbild der Anhörung. Einerseits seien umfassende verfassungsrechtliche Argumente für ein Verbotsverfahren dargelegt worden, andererseits seien Einwände klar benannt worden. Damit müssten sich Politik und Öffentlichkeit jetzt beschäftigen. Ziel müsse sein, dass die verfassungsrechtlichen Fragen »dort geklärt werden können, wo die Verfassung diese Entscheidung verortet«: vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Source: nd