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AfD | Parteistiftungen müssen verfassungstreu sein
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Eine Ausstellung der Rosa-Luxemburg-Stiftung in der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Foto: dpa/Patrick Pleul Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung, die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung und die Erasmus-Stiftung der AfD werden vom Land Brandenburg finanziell gefördert. Nur noch wenig Geld, aber eine gewisse Basisförderung erhalten die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen und die Rosa-Luxemburg-Stiftung der Linken, obwohl diese beiden Parteien seit Ende 2024 nicht mehr im Landtag vertreten sind. Zwar gibt es eine BSW-Landtagsfraktion, doch das BSW hat noch keine ihr nahestehende Landesstiftung, die politische Bildungsarbeit machen könnte.
Wer wie viel Geld erhält, regelt bisher eine Richtlinie. Diese Verfahrensweise sei mit Verlaub verfassungswidrig, bemerkte am Mittwoch Professor Alexander Thiele. »Es gab aber keinen Kläger«, sagte der Experte für öffentliches Recht in einer Anhörung im Innenausschuss des Landtags. Die Richtlinie soll nun wie in anderen Bundesländern durch ein Gesetz zur Finanzierung von parteinahen Stiftungen und kommunalpolitischen Vereinigungen ersetzt werden. Thiele nannte es zulässig, künftig nur noch Stiftungen zu fördern, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur nicht bekämpfen, sondern sich aktiv für die Verfassung einsetzen.
Verfassungsfeinden sollten nicht noch Steuermittel hinterhergeworfen werden, sagte der Landtagsabgeordnete Andreas Noack (SPD). Er und auch keiner der angehörten Fachleute sprachen aus, dass es die Erasmus-Stiftung treffen könnte. Aber das wäre wahrscheinlich der Fall, wenn die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft bleibt. Nicht von ungefähr fragte der Landtagsabgeordnete Benjamin Filter (AfD), wie es sein könne, dass eine Stiftung allein wegen der Einstufung der zugehörigen Partei von Fördermitteln ausgeschlossen würde, obwohl die Stiftung selbst nicht im Visier des Geheimdienstes sei.
Innenminister Jan Redmann (CDU) fragte auch. Er wollte wissen, warum die Einstufung der Partei nicht unmittelbar auf die ihr nahestehende Stiftung durchschlagen und den Ausschluss von der Förderung begründen sollte? Professor Thiele antwortete, die Stiftung müsste seiner Ansicht nach noch Gelegenheit haben, sich von den verfassungsfeindlichen Positionen der jeweiligen Partei zu distanzieren.
Dauerhaft ins Gewicht fallende politische Strömungen sollen generell finanziert werden, erinnerte Hannah Schmid vom Institut für öffentliches Recht der Universität Köln. Weder solle Altes verfestigt noch Neues begünstigt werden. Die Finanzierung der Stiftungen berühre die Chancengleichheit der Parteien. Deshalb sei der Staat nicht völlig frei in der Entscheidung, für welche Stiftungen er bezahle und für welche nicht, sagte Schmid. Es sei rechtlich möglich, die nicht Verfassungstreuen von Zuwendungen auszuschließen. Es könnte allerdings ein Problem sein, dass vom Innenministerium darüber entschieden werden solle, erklärte Schmid. Der Anschein politischer Einflussnahme sollte besser von vornherein vermieden werden. Vielleicht wäre ein Gremium unabhängiger Experten besser geeignet als das Innenministerium – eine Idee, mit der sich BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders sofort anfreunden konnte.
Kommunalpolitische Vereinigungen schulen Kommunalpolitiker nicht nur der ihnen nahestehenden Partei – Kommunalpolitiker, von denen nur vergleichsweise wenige als Bürgermeister, Landräte und Beigeordnete hauptamtlich tätig sind.
Bei mehr als 6000 Stadtverordneten und Gemeindevertretern und vielen Hundert ehrenamtlichen Bürgermeistern und Ortsvorstehern in Brandenburg bestehe ein hohes Interesse an diesen Schulungen, berichtete Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund. »Im Großen und Ganzen sind wir als Städte- und Gemeindebund mit dem Entwurf einverstanden«, beurteilte Graf den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, der vom Landtag noch beschlossen werden muss. Nur gab Graf zu bedenken, dass bei der Zumessung der Zuschüsse vielleicht nicht nur die Ergebnisse von Bundestags- und Landtagswahlen herangezogen werden sollten. Zu berücksichtigen wären möglichst auch die teils abweichenden Ergebnisse von Kommunalwahlen.
»Im Großen und Ganzen sind wir als Städte- und Gemeindebund mit dem Entwurf einverstanden.«
Die kommunalpolitische Vereinigung der Brandenburger Linken heißt Kommunalpolitisches Forum. Nachdem die Partei bei der Landtagswahl 2024 von 10,7 auf knapp drei Prozent abstürzte, reduzierte sich die Förderung von 100.000 auf 40.000 Euro im Jahr. Wäre es nach dem Ergebnis der Kommunalwahl 2024 gegangen, stünde das Forum besser da, denn bei der Kommunalwahl hatte die Partei immerhin noch 7,8 Prozent erzielt.
Bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg sank die Fördersumme von mehr als 110.000 Euro im Jahr auf lediglich noch etwa 23.000 Euro.
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Source: nd