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Abgeordnetenhaus | Wählen ohne Pass: rot-grün-rotes Langzeitprojekt ohne Fahrplan
Linke, Grüne und SPD wollen in Berlin das Wahlrecht öffnen. Grundgesetz, Verfassungsgericht und Mehrheitsverhältnisse stehen im Weg.
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Eine von Rot-Grün-Rot angestrebte Wahlrechtsreform würde 400.000 Menschen den Gang zur Wahlurne ermöglichen. Foto: dpa/Sebastian Christoph Gollnow Hat sich die Berliner Landesregierung in spe neben der Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände gleich das nächste juristisch heikle Projekt ans Bein gebunden? Die jüngst entbrannte Debatte über die Ausweitung des Wahlrechts für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft legt zumindest nahe, dass »da dicke Bretter zu bohren sind«. Das sagte selbst Linke-Spitzenkandidatin Elif Eralp der »Taz«. Doch man wolle die Debatte anschieben und erste konkrete Schritte gehen.
»Menschen, die hier leben, haben alle Pflichten, aber dürfen nicht wählen. Das ist ein demokratisches Problem«, sagte Eralp. Der SPD-Abgeordnete Orkan Özdemir weist gegenüber »nd« auf die Einbahnstraße des bisherigen Wahlrechts hin. Menschen, die länger als fünf Jahre in Berlin lebten, seien »von politischen Entscheidungen, die unsere Stadt trifft, konkret betroffen«. Doch sie könnten nicht im gleichen Maße Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen. »Menschen, die in unserer Stadt leben, sollen die Möglichkeit bekommen, politische und strukturelle Fragen unserer Stadt mitzuentscheiden. Bildung, Verkehr und Stadtentwicklung betreffen alle Berliner*innen. Ihren Perspektiven eine Stimme zu geben, ist somit folgerichtig«, sagte Özdemir.
Nimmt man Linke, Grüne und SPD beim Wort, so wollen sie sich »nachdrücklich für die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene im Rahmen unserer Kompetenzen für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland« einsetzen. Eine Umsetzung, die Wirkung entfaltet, etwa bei der nächsten Berlin-Wahl, haben die Fraktionsspitzen in ihrem Sondierungspapier nicht verabredet. Anders beim Thema Vergesellschaftung: Hier legen sich die Parteien bereits fest, wann ein entsprechendes Gesetz kommen und wann es in Kraft treten soll. Ob sich die Parteien im Koalitionsvertrag auf konkrete Schritte hin zu einer Wahlrechtsreform einigen und dann auch angehen, bleibt abzuwarten. Solange bleibt der Absatz ein symbolisches Bekenntnis. Betroffen wären etwa 400.000 in Berlin lebende Menschen.
Das Vorhaben mit der geltenden Rechtslage in Einklang zu bringen, dürfte ohnehin nicht einfach werden. Auf zwei Ebenen ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken. Da ist zunächst der Rahmen des Grundgesetzes, in den sich eine Reform einfügen müsste. »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus«, heißt es dort, insbesondere durch Wahlen und Abstimmungen. Was ist nun das Volk im Sinne der Verfassung? Elif Eralp, ehemalige Sprecherin für Migration und Partizipation ihrer Fraktion, meint, das sei Auslegungssache. »Aus meiner Sicht bedarf es keiner Grundgesetzänderung«, sagte Eralp. Diese Sichtweise ist unter pragmatischen Gesichtspunkten alternativlos. Schließlich sind entsprechende Mehrheitsverhältnisse im Bund nicht in Sicht.
Zeitgemäß sei, den Volksbegriff im Sinne einer Bevölkerung auf einem staatlichen Souveränitätsgebiet zu verstehen, so die Linke-Politikerin. Bedeutet: Alle in Berlin lebenden Personen hätten so das Recht, an Wahlen des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen teilzunehmen. Hier schränken Linke, Grüne und SPD aber ein: wenn sie sich bereits fünf Jahre in Deutschland aufhalten.
»Bildung, Verkehr und Stadtentwicklung betreffen alle Berliner*innen. Ihren Perspektiven eine Stimme zu geben, ist somit folgerichtig.«
Einer Übersicht der Bundeszentrale für politische Bildung zufolge gehörte Deutschland bereits 2014 zu einer Minderheit von 13 der damals 28 Mitgliedstaaten, die ein kommunales Wahlrecht für Angehörige von Drittstaaten ausschlossen. In Belgien konnte man demnach nach fünf Jahren Aufenthalt an den Kommunalwahlen teilnehmen. In den Niederlanden konnten Drittstaatenangehörige darüber hinaus auch selbst zu den Kommunalwahlen antreten. Dänemark, Estland, Portugal und Schweden sahen gar nur einen dreijährigen Aufenthalt vor, um das aktive Wahlrecht zu erlangen. Die EU selbst schreibt ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene lediglich für Angehörige von EU-Staaten vor. Die Regelung für Drittstaatenangehörige liegt in der Souveränität der Nationalstaaten.
Auf der Ebene gilt in Deutschland die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990 als maßgeblich. Hamburg und Schleswig-Holstein wollten damals ein Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit einführen. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist das Volk die Summe der deutschen Staatsangehörigen. Doch es gibt Verfassungsrechtler*innen, die die Entscheidung nicht in Stein gemeißelt sehen.
»Die Entscheidung von 1990 war nie unumstritten«, sagte etwa Fabian Michl, Professor für öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der »Süddeutschen Zeitung«. Er hält es für möglich, »dass ein völlig neu zusammengesetztes Gericht 36 Jahre später eine neue Entscheidung treffen würde«. Ihm zufolge ist das Vorhaben aus Berlin riskant, aber eben auch eine Chance zu klären, »wie man politische Partizipation für Nicht-Staatsbürger ermöglichen kann«. Auch wenn sich diese Frage heutzutage deutlich dringender stelle, bleibe eine rechtliche Begründung aber schwierig, eben weil sich das Gericht 1990 ziemlich eindeutig festgelegt habe, sagte Michl.
Es ist kaum vorstellbar, dass noch in der kommenden Legislatur eine solche höchstrichterliche Klärung abgeschlossen wird. Zuvor müsste so oder so die Berliner Landesverfassung geändert werden. Denn dort heißt es: »Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben.« Das dürfte wenig Auslegungsspielraum bieten. Das Abgeordnetenhaus kann die Landesverfassung nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit ändern. Dafür wären Linke, Grüne und SPD auf die Stimmen der CDU angewiesen. Der noch amtierende Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) machte bereits deutlich, dass seine Partei »niemals zustimmen würde«.
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