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Taser sind harmlos? Sagt das den Toten…
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Dossier
„In Frankfurt ist ein 49 Jahre alter Mann wenige Tage nach einem Polizeieinsatz gestorben, bei dem er in seiner Wohnung im Ostend mit einem Taser außer Gefecht gesetzt worden war. Wie Nadja Niesen, die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, der Frankfurter Rundschau bestätigte, werde in dem Fall gegen zwei Polizisten wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge im Amt ermittelt…“ – aus dem Bericht „Mann stirbt nach Taser-Einsatz der Polizei“ von Pitt v. Bebenburg und Hanning Voigts am 11. Mai 2019 in der FR online
, der nur einer von vielen und zunehmenden ist… Siehe in unserem Dossier zu Tasern in Deutschland auch Beiträge über weitere (Todes)Opfer sowie über (ziemlich alte) Proteste gegen die Einführung und zynische Reaktionen von Behörden und Verantwortlichen in den Landesregierungen:
- Nach dem Tod von Ibrahima Barry in Polizeigewahrsam beginnt der Prozess gegen 9 Polizisten – lediglich wegen schwerer Körperverletzung im Amt
- Landgericht Duisburg verweigert die Aufklärung über den Tod von Ibrahima Barry – die Staatsanwaltschaft bereitet Freibrief für die Polizei vor

„Das Landgericht Duisburg schloss am 25. September im Prozess gegen neun Polizeibeamt*innen seine Beweisaufnahme ab. Es folgten die Plädoyers der Oberstaatsanwältin Ermisch, von neun der 18 Verteidiger*innen der angeklagten Polizist*innen und von der Nebenklagevertreterin Andrea Groß-Bölting. Am Mittwoch, den 30. September werden die übrigen Plädoyers der Verteidigung und der Nebenklage gehalten, auch das Urteil wird für den kommenden Prozesstag erwartet.Die neun Polizist*innen sind vom LG Duisburg der Körperverletzung im Amt von Ibrahima Barry angeklagt. In der Hauptverhandlung ergaben sich schwerwiegende Hinweise darauf, dass der Polizeieinsatz am 6. Januar 2024 in der Flüchtlingsunterkunft Mülheim/Ruhr unrechtmäßig verlief und ursächlich für den Tod des 23-jährigen Mannes aus Guinea war. Wesentlich dafür sind Videos zweier Bodycams der Polizei. Das Landgericht Duisburg verweigert allerdings die sachgerechte Aufklärung, indem es die Einführung der Videoaufarbeitung der zwei Bodycams durch die Rechercheagentur Forensis in die Hauptverhandlung ablehnt. Auch die Einschätzung des renommierten US-amerikanischen Forensikers Dr. Michael Freeman, der in diesem Polizeieinsatz eindeutig ein Tötungsdelikt sieht, lässt das Gericht nicht zu. Die vollständigen Videos der Bodycams zeigen eine andere Ausgangslage als in der Anklage beschrieben: Ibrahima Barry sitzt bei Eintreffen der Polizei ruhig in seinem Zimmer. Erst die Polizei eskaliert die Situation, indem sie ohne Ankündigung die Elektroschockpistole (Taser) gegen ihn einsetzt. Später wird er mit dem Taser auf den Kopf geschlagen, erneut getasert, in Bauchlage gebracht, Arme und Beine gefesselt und über dem Rücken zusammengebunden. Über den Kopf wird eine „Spuckhaube“ gezogen. Ein Polizist*in kniet minutenlang auf dem Rücken des in „Hog-Tie-Fesselung“ verschnürten Ibrahima Barry, sie nimmt ihm die Luft zum Atmen und hört erst nach zweimaliger Aufforderung durch einen Kollegen damit auf. Ein weiterer Beamter übt Druck auf die rückwärtig hochgebundenen Füße aus. Auch Ibrahima Barrys Kopf wird zeitweise nach unten gedrückt. Nach 14 Minuten in dieser Position verliert Ibrahima Barry das Bewusstsein, seine Reanimation durch Sanitäter*innen im Krankenwagen bleibt erfolglos. Beweisanträge, nach denen diese Art der Fesselung bereits nach kurzer Zeit bekanntermaßen einen lagebedingten Erstickungstod hervorrufen kann, werden im Landgericht Duisburg nicht zugelassen. (…) Staatsanwaltschaft und Verteidigung leugnen dann in ihren Plädoyers den kausalen Zusammenhang zwischen Ibrahima Barry’s Tod und dem brutalen Polizeieinsatz – dies sei „politische Ideologie“. Den Hinweis der Nebenklage von strukturellem Rassismus innerhalb der Polizei weisen sie als infame Beleidigung zurück. Die Staatsanwaltschaft sah in ihrem Plädoyer am 25. September keinerlei Anhaltspunkte für eine Verurteilung. Ihre unverfrorene Einschätzung, das Vorgehen der neun Polizist*innen am 6. Januar 2024 sei das „mildeste Mittel“ gewesen, ist Beleg für die fehlende Distanz zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Es zeigt überdies auf erschreckende Weise die Missachtung der Würde, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Verstorbenen…“Bericht vom 29. September 2026 vom Grundrechtekommitee
- Prozess gegen neun Polizisten in Düsseldorf wegen des Todes von Ibrahima Barry: Gutachten zum Tod von geflüchtetem Guineer belastet Polizisten
„Im Prozess gegen neun Polizisten in Düsseldorf wegen des Todes von Ibrahima Barry liefert Forensic Architecture neue Beweise für Vorwürfe der Nebenklage.
Am Donnerstag wurde vor dem Landgericht Duisburg der Prozess um den Tod des Geflüchteten Ibrahima Barry fortgesetzt. Angeklagt sind vier Polizistinnen und fünf Polizisten wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung im Amt. Sie hatten den damals 23-jährigen Guineer im sogenannten Flüchtlingsdorf Saarn in Mülheim an der Ruhr fortwährend herablassend angeschrien, zweimal getasert und bis zu seinem Tod gewaltsam fixiert. Dass erst diese Fesselung zum Tod Barrys geführt hat, soll nun ein Gutachten belegen, das die Nebenklage-Anwältinnen Anna Busl und Andrea Groß-Bölting am Donnerstagabend in einer Pressekonferenz vorgestellt haben. Die Polizist*innen hatten den wimmernden jungen Mann über einen längeren Zeitraum in der sogenannten »Hogtie«-Position fixiert und seine Hände und Füße dazu in Bauchlage gefesselt und auf dem Rücken miteinander verbunden. (…)
Eine angebliche Notwehrlage bestand spätestens ab dem Zeitpunkt nicht mehr, als einer der Angeklagten per Funk an die Zentrale meldete, die Lage sei unter Kontrolle. Von da an hätte Barry laut Lehrmeinung in eine sitzende oder seitliche Position gebracht werden müssen. Stattdessen standen die Beamt*innen mehr als zehn Minuten um ihn herum, wie die Bodycam-Aufnahmen belegen – ohne auf seine Hyperventilation, seine leiser werdende Stimme oder seinen Stuhlabgang zu reagieren. »Der hat sich eingeschissen«, sind Beamte feixend zu hören. Zwei von ihnen ziehen daraufhin Barrys Hose hoch. Dass eine solche Defäkation auf eine drohende Erstickung verweist, hätten mindestens die Sanitäter*innen wissen müssen.
Tod Barrys billigend in Kauf genommen?
Die Nebenklage argumentiert, dass die aggressive Fesselung und die über zehn Minuten aufrechterhaltene Bauchlage todesursächlich gewesen seien. »Damit stellt sich aber auch die Frage, ob die Angeklagten den Tod Barrys zumindest billigend in Kauf genommen haben. Schließlich ist der lagebedingte Erstickungstod Teil der Ausbildung und die Gefahren einer Fesselung in Bauchlage daher bekannt«, sagt die Nebenklageanwältin Busl zu »nd«…“ Artikel von Matthias Monroy vom 28.08.2026 in ND online
- Nach Tod von Ibrahima Barry: Beamte schweigen vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen eine rechtswidrige und gefährliche Fesselung vor, sieht aber keine Schuld am Tod – ein juristischer Widerspruch mit Sprengkraft
„Nach dem Tod des Geflüchteten Ibrahima Barry bei einem Polizeieinsatz in Mülheim an der Ruhr müssen sich seit Mittwoch neun Polizeibeamten vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt. Die fünf Polizisten und vier Polizistinnen sollen Barry am 6. Januar 2024 an Händen und Füßen gefesselt und beide Fesselungen anschließend mit Kabelbindern auf dem Rücken verbunden haben. Nach Darstellung der Anklage war diese zusätzliche Verbindung weder nach dem Polizeigesetz noch nach dem Strafgesetzbuch gerechtfertigt. (…) Als Todesursache nennt die Anklage eine Kombination aus einem lagebedingten Erstickungstod, einem Herzinfarkt, Kokaineinfluss, einem Erregungszustand und einer Lungenkrankheit. Auch unabhängig ist die Einordnung des Falls brisant. Denn obwohl die Staatsanwaltschaft die Fesselung als rechtswidrig bewertet, sieht sie nach derzeitigem Anklagestand keine strafrechtliche Verantwortung der Beamten für den Tod. In der Anklage heißt es, der Tod wäre auch eingetreten, wenn die Angeklagten die zusätzliche Fesselungen nicht vorgenommen hätten. Diese Trennung zwischen rechtswidriger Fesselung und fehlender Todesverantwortung dürfte ein zentraler Punkt des Verfahrens werden. Sie ist für die Angehörigen schwer nachvollziehbar. Sie weisen die Darstellung zurück, Ibrahima Barry habe schwere Vorerkrankungen gehabt. Auch menschenrechtlich stellt sich die Frage, wie Todesfälle nach Polizeieinsätzen aufgeklärt werden, wenn staatliches Handeln zwar als rechtswidrig bewertet wird, der Tod aber strafrechtlich davon getrennt wird. (…) Die Eltern und die Schwester des Verstorbenen reisten zum Prozessauftakt aus Guinea an. Die Schwester tritt als Nebenklägerin auf. Medienberichten zufolge gab es zuvor Probleme bei der Einreise der Familie; der Schwester sei zunächst ein Visum verweigert worden. Erst nach Klage, Petition an den Bundestag und Unterstützung durch die guineische Botschaft durfte sie für den Prozess einreisen. (…) Für Schwarze Menschen, Geflüchtete und andere Minderheiten haben solche Fälle eine weitere Bedeutung. Menschenrechtsorganisationen und Beratungsstellen verweisen seit Jahren darauf, dass rassistische Zuschreibungen, Verdachtsmuster und Machtungleichgewichte bei Polizeikontakten eine Rolle spielen können. Für den konkreten Einsatz in Mülheim gibt es bislang keine Anhaltspunkte für ein rassistisches Motiv. Studien weisen allerdings darauf hin, dass Polizeieinsätze oft anders vorbereitet und durchgeführt werden, wenn die Beteiligten bestimmten Herkunftsgruppen zugeschrieben werden. Die 6. Strafkammer des Duisburger Landgerichts hat für den Prozess elf weitere Verhandlungstage bis zum 9. September vorgesehen.“ Meldung vom 24. Juni 2026 im MiGAZIN
- Neun Polizisten nach tödlichem Einsatz vor Gericht: Nach dem Tod von Ibrahima Barry in Polizeigewahrsam beginnt der Prozess. Den Beamten wird lediglich schwere Körperverletzung im Amt vorgeworfen
„Im Todesfall Ibrahima Barry aus Mülheim an der Ruhr hat am Mittwochmorgen der Prozess begonnen. Neun Polizeibeamte müssen sich vor dem Landgericht Duisburg für den Tod des jungen Guineers vor knapp zweieinhalb Jahren verantworten. Die Anklage lautet allerdings nicht auf Totschlag, sondern lediglich auf gefährliche Körperverletzung im Amt. Konkret wird den Beschuldigten vorgeworfen, den Geflüchteten bei einem mutmaßlich durch ihn selbst provozierten Einsatz in dessen Unterkunft Anfang 2024 an Händen und Füßen gefesselt und beide Fesselungen anschließend mit Kabelbindern auf dem Rücken verbunden zu haben. Zuvor habe der Taser offenbar keine Wirkung entfaltet, hieß es. (…) An dem Tag soll er zudem unter Kokaineinfluss gestanden haben und an chronischen Lungenproblemen gelitten haben. Die offizielle Todesursache lautet: »Kombination aus einem frischen Herzinfarkt und einem lagebedingten Erstickungstod«. Ibrahima Barry ist demnach an einem Herzinfarkt und weiteren Komplikationen im Rettungswagen gestorben. (…) Der Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes sagte dem WDR, dass die Gefahr einer solchen Fesselung nicht neu sei, sondern seit rund 30 Jahren bekannt. Trotzdem würden immer wieder Menschen in Bauchlage gefesselt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg bewertet die Fixierung am Boden, ohne ihn anschließend wieder aufzurichten, als nicht gerechtfertigt, unverhältnismäßig und potenziell lebensgefährlich. Trotzdem könne den Beamten laut Anklage keine Schuld am Tod nachgewiesen werden, obwohl es den beteiligten Beamten aufgrund ihrer Ausbildung hätte klar sein müssen, dass die Art der Fesselung lebensgefährlich sein kann. Für die Initiative »Justice 4 Ibrahima« ist dagegen klar, dass Ibrahima Barry mit ziemlicher Sicherheit noch am Leben wäre, wenn es diesen Polizeieinsatz nicht gegeben hätte. Die Initiative fragt sich, wie es sein könne, dass die Polizisten nicht für den Tod von Barry vor Gericht stehen. »Ibrahima wurde zweimal getasert und entmenschlichend am Boden gefesselt, sodass er gestorben ist«, hieß es.“ Artikel von David Bieber vom 24. Juni 2026 in Neues Deutschland online
- Fesselung durch die Polizei: Warum in Bauchlage der Erstickungstod droht. Ein Mann aus Mülheim ist tot. Einer aus Köln liegt im Koma. Beide wurden in Bauchlage von der Polizei gefesselt
„Im Januar 2024 wird die Polizei in eine Einrichtung für Geflüchtete in Mülheim gerufen. Ein Mann soll in seinem Zimmer randaliert haben, der 31-jährige Ibrahima Barry. Er habe sich gewehrt und sei in den Innenhof der Einrichtung geflohen. Einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes habe er zugerufen „Ich bringe dich um“, Beamte habe er gebissen. Schließlich fesselten die Polizistinnen und Polizisten die Hände von Ibrahima Barry auf dem Rücken. Dann verbanden sie auch seine Füße mit Kabelbindern an den Handschellen. Als Barry in einen Rettungswagen gebracht wurde, war kein Puls mehr feststellbar. Laut Staatsanwaltschaft Duisburg trat bei Ibrahima Barry eine Kombination aus einem Herzinfarkt und einem lagebedingten Erstickungstod ein. Kommenden Mittwoch beginnt am Landgericht Duisburg darum ein Prozess gegen neun Polizistinnen und Polizisten. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wirft den neun Angeklagten gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Zum Tatzeitpunkt waren sie auf der Wache Mülheim an der Ruhr tätig. (…) Um einen Herzstillstand zu vermeiden, muss eine Person, die in Bauchlage gefesselt wurde, nach wenigen Minuten aufgerichtet werden, so der Polizeiwissenschaftler Prof. Thomas Feltes. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem so genannten lagebedingten Erstickungstod. Schon in den 90er Jahren arbeitete er an einem Schulungsvideo für die polizeiliche Ausbildung mit. Darin wird ausführlich erklärt, wie das Risiko eines Erstickungstodes minimiert werden kann. „Das Thema ist nicht neu, sondern seit 30 Jahren bekannt“, sagt Feltes. Umso unverständlicher sei es, dass trotzdem immer wieder Polizeieinsätze so ablaufen, dass Personen versterben, die längere Zeit in Bauchlage gefesselt sind. Während des Prozesses will die Staatsanwaltschaft Duisburg klären, ob die neun Angeklagten den Tod von Ibrahima Barry fahrlässig herbeiführten oder ob sie mit Vorsatz handelten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beteiligten Beamten und Beamtinnen aufgrund ihrer Ausbildung hätten wissen müssen, dass die Art der Fesselung für Ibrahima Barry lebensgefährlich ist. (…) Anfang April 2026 eskalierte allerdings auch ein Polizeieinsatz in Köln. Der 30-jährige Pedro Corona liegt seitdem im Koma. Der Mann, der aus Venezuela stammt, hatte offenbar Wahnvorstellungen. Freunde und Angehörige hatten entschieden, dass er in die Psychiatrie eingeliefert werden sollte. Da er nicht einsichtig war, wurde die Polizei hinzugerufen. In seinem Zimmer wehrte Pedro Corona sich heftig. (…) Laut Augenzeugen wird er danach von den Polizeikräften in Bauchlage aus dem Haus getragen und auf eine Liege gelegt, eine Spuckmaske über dem Kopf. Freunde bemerken, dass sein Hals blau angelaufen ist. Er muss reanimiert werden und wird ins Krankenhaus eingeliefert und dort in ein künstliches Koma versetzt. Nach Informationen von Westpol wird sich sein Zustand sehr wahrscheinlich nicht wieder verbessern. Die Staatsanwaltschaft Köln erklärte Mitte Juni zunächst auf Anfrage, es hätten sich keine Anhaltspunkte für eine übermäßige, nicht vom Gesetz gedeckte Polizeigewalt ergeben. (…) Doch WDR-Recherchen zeichnen ein anderes Bild. (…) Mit diesen Rechercheergebnissen konfrontiert, antwortet die Staatsanwaltschaft Köln. dass sie ihre bisherigen Erkenntnisse noch einmal prüfen und mit den neuen, ihr bisher unbekannten Informationen vergleichen möchte. Erstmals wollen sich die Ermittler jetzt auch mit dem Bericht des Krankenhauses, der bei der Einlieferung von Pedro Corona angefertigt wurde, beschäftigen…“ Beitrag von Jonas Helm und Alexa Höber vom 22. Juni 2026 beim WDR
- Sehenswert dazu der MONITOR-Bericht vom 27. Mai 2026 „Heimlich eingestellt: Wie gewalttätige Polizisten vor Strafverfahren geschützt wurden“

- Sehenswert dazu der MONITOR-Bericht vom 27. Mai 2026 „Heimlich eingestellt: Wie gewalttätige Polizisten vor Strafverfahren geschützt wurden“
- Siehe die Vorgeschichte hier weiter unten
- Landgericht Duisburg verweigert die Aufklärung über den Tod von Ibrahima Barry – die Staatsanwaltschaft bereitet Freibrief für die Polizei vor
- Taser-Einsätze 2024: Polizeiliche Elektrowaffe deutschlandweit auf dem Vormarsch
„Die Zahl der Taser-Einsätze durch deutsche Polizeibehörden stieg 2024 erneut – Grund ist wohl die Einführung im Streifendienst in weiteren Ländern.
In mindestens 1235 Fällen hat die Polizei in Deutschland im Jahr 2024 Taser eingesetzt – ein weiterer Anstieg gegenüber den 1171 Schüssen des Vorjahres. Das ergab eine Abfrage des »nd« bei den 16 Landesbehörden sowie der Bundespolizei. Eine Zunahme belegen auch die Zahlen für 2025, die allerdings noch nicht von allen Bundesländern komplett vorliegen. (…)
Inzwischen gehören Taser auch in Hessen und Berlin zur allgemeinen Ausstattung. Anfang des Jahres beschloss Baden-Württemberg eine zweijährige Testphase. In Sachsen-Anhalt einigte sich der Landtag im März ebenfalls auf die baldige Einführung von Tasern als zusätzliches Einsatzmittel im Streifendienst – dort insbesondere in Menschenmengen. Vergangene Woche startete außerdem Bayern ein sechsmonatiges Pilotprojekt zum flächendeckenden Einsatz in drei Polizeiinspektionen. Hintergrund sei laut Innenministerium die Zunahme der Zahl von Einsatzlagen mit Gewaltandrohungen und körperlichen Angriffen. Seit 2021 dürfen bereits geschlossene Einheiten wie das Unterstützungskommando der Bayerischen Polizei Taser nutzen – das tun sie häufig: 2023 verzeichnete Bayern bereits 100 Einsätze.
Bei der Bundespolizei steht die flächendeckende Einführung Tausender Taser ebenfalls bevor: Der Bundestag stimmte im vergangenen Oktober einem entsprechenden Vorhaben der Bundesregierung zu. Auch hier gab es ein mehrjähriges Pilotprojekt in einzelnen Direktionen in Berlin…“ Artikel von Matthias Monroy vom 15.06.2026 in ND online
und mehr dazu:
- Statistik zu polizeilichem Schusswaffengebrauch: Neue Höchststände bei Polizeischüssen und Taser-Einsätzen
„Mehr Verletzte und weiter viele Tote durch Polizeischüsse, dazu mehr Taser-Einsätze: Aktuelle Zahlen aus Bund und Ländern zeigen, dass der Gebrauch polizeilicher Distanzwaffen deutlich zunimmt. Das widerlegt die Argumente von Taser-Befürwortern.
Die Polizeien der 16 Bundesländer setzten iBarrysm vergangenen Jahr erneut häufiger Schusswaffen ein. Im vergangenen Jahr schossen Beamt*innen in 77 Einsätzen auf Personen (2024: 74, 2023: 65, 2022: 60). In 46 Fällen wurden dabei Menschen verletzt. 2024 waren es noch 37 Verletzte, im Jahr davor 33. Die meisten Schussabgaben gegen Personen erfolgten offiziell in Notwehrlagen; an zweiter Stelle steht „Fluchtvereitelung bei Verdacht eines Verbrechens oder eines gleichgestellten Vergehens“. Auch die Zahl der Warnschüsse stieg mit 50 Fällen weiter an.
Die Zahl der bei Polizeieinsätzen getöteten Personen ging hingegen wieder zurück – allerdings lediglich auf das übliche Niveau: Laut offizieller Zählung starben im Jahr 2025 insgesamt 16 Menschen. Im Jahr 2024 hatten Polizist*innen 21 Menschen erschossen, das war der höchste Wert seit Beginn der bundesweiten Erfassung von Polizeischüssen im Jahr 1984. (…)
Bis vor zwei Jahren war die Jahresstatistik nur über Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zugänglich. Inzwischen wird sie von der IMK auch auf ihrer Webseite veröffentlicht; seit letzter Woche ist sie dort auch für 2025 abrufbar.
Alternative Dokumentation liefert zusätzliche Details
Seit 1976 führt auch die Zeitschrift „CILIP – Bürgerrechte & Polizei“ eine Chronologie zu polizeilichen Todesschüssen. Dort werden für 2025 insgesamt 17 Todesopfer gezählt. Die Abweichung von den Zahlen der Behörden könnte darauf zurückzuführen sein, dass ein Todesermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. So kann es vorkommen, dass eine Person zwar durch einen Polizeischuss getroffen wird, letztlich aber an anderen Verletzungen verstirbt. Von außen lässt sich dies kaum überprüfen: Anders als CILIP veröffentlicht die DhPol keine Details zu ihren Zahlen. (…)
Starker Anstieg des Schusswaffeneinsatzes bei psychischen Ausnahmesituationen
Viele Polizeischüsse richten sich gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Nach einer Auswertung von CILIP ist deren Anteil an der Gesamtzahl der durch Polizeischüsse getöteten Personen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. In den fünf Jahren von 1976 bis 1980 lag dieser bei weniger als sechs Prozent. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 waren es bereits 47 Prozent. (…)
Immer mehr Taser-Einsätze in Deutschland
Die Zeitschrift CILIP dokumentiert neben dem Schusswaffengebrauch auch Taser-Einsätze mit Todesfolge. Seit 2018 sind elf solcher Fälle registriert. Nach offizieller Darstellung und Obduktionsberichten war die Elektrowaffe jedoch in keinem dieser Fälle unmittelbar todesursächlich: Die Betroffenen seien stattdessen meist an Herzstillstand oder Kreislaufversagen gestorben. Immer mehr Bundesländer setzen Taser nicht mehr nur in Spezialeinheiten, sondern auch im regulären Streifendienst ein. Zu den ersten gehörten Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen – dort allerdings nur in Bremerhaven – sowie das Saarland. Inzwischen gehören Taser auch in Hessen und Berlin zur regulären Ausstattung. (…)
Taser sind keine Alternative
Die flächendeckende Verbreitung von Tasern in immer mehr Bundesländern und auch bei der Bundespolizei rechtfertigen Innenminister*innen und Polizeigewerkschaften damit, dass diese eine Alternative zu Schusswaffengebräuchen seien. Anfang des Jahres beschloss deshalb auch Baden-Württemberg eine zweijährige Testphase. In Sachsen-Anhalt einigte sich der Landtag im März ebenfalls auf die Einführung als zusätzliches Ausstattung im Streifendienst – auch für Einsätze in Menschenmengen. Eine solche Alternative sind Taser den Recherchen von CILIP und „nd“ nach aber nicht – im Gegenteil. Schusswaffeneinsätze mit immer mehr Verletzten und immer noch vielen Toten sowie die zunehmenden Taser-Einsätze sprechen vielmehr dafür, dass immer mehr Polizeibeamt*innen eine zusätzliche und mitunter tödliche Waffe zur Verfügung steht. Davon sind besonders Menschen in psychischen Ausnahmesituationen betroffen…“ Artikel von Matthias Monroy vom 22. Juni 2026 in Netzpolitik
- Statistik zu polizeilichem Schusswaffengebrauch: Neue Höchststände bei Polizeischüssen und Taser-Einsätzen
- Taser-Test in Baden-Württemberg: Strom statt Gespräch
„Vergangene Woche startete die baden-württembergische Polizei einen zweijährigen Testlauf mit einer neuen Waffe: dem Taser. Eingesetzt werden soll er ausgerechnet bei Personen, bei denen das gesundheitliche Risiko am größten ist. (…)
„Wir sind davon überzeugt, dass dieses Werkzeug eine Option bietet, viele Situationen, die heute noch herkömmlich gelöst werden müssen, auf eine andere Art und Weise zu lösen“, sagte Uwe Oldenburg, Polizeivizepräsident in Freiburg, zur neuen Waffe im Arsenal. Am Freitag, 16. Januar wurde sie im Trainingszentrum der Polizei im nahegelegenen Umkirch der Presse präsentiert, mit dabei war Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU). 40 solcher „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ mit dem Markennamen „Taser 7“ von Axon wurden angeschafft – bislang war in Baden-Württemberg lediglich das Spezialeinsatzkommando (SEK) damit ausgestattet. Neben der Freiburger Polizei führen nun auch die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in Göppingen sowie die Polizist:innen in Weil am Rhein und Titisee-Neustadt in einer zweijährigen Testphase Taser mit sich.
Sie sehen aus wie gelbe Spielzeugpistolen, sind aber um einiges gefährlicher. (…)
Die Vorführung des Tasers steht bei dieser Übung im Fokus. Auffällig ist dennoch, dass die Beamten mit ihrem Gegenüber nicht besonders viel gesprochen haben.
Der Polizeiwissenschaftler Rafael Behr sieht hier durchaus ein Problem: „Der Taser wird dann eingesetzt, wenn die Beamten früher geredet oder maximal mit Pfefferspray oder Schlagstock agiert haben.“ Dass der Taser nicht dafür gedacht ist, die Schusswaffe zu ersetzen, unterstreicht auch der baden-württembergische Innenminister Strobl, der erklärt, Taser seien nicht dafür geeignet, Angriffe mit Messern oder anderen Waffen in dynamischen Einsatzlagen abzuwehren. Da bleibe die Schusswaffe das Mittel der Wahl.
Senkt der Taser die Hemmschwelle, zur Waffe zur greifen statt zu deeskalieren? Oldenburg widerspricht: „Deeskalation steht über allem.“ In Großbritannien gibt es allerdings gegenteilige Erfahrungen, wie der Kriminologe und Kriminaloberkommissar Tom Kattenberg in seinem Aufsatz beschreibt. „Laut eines Berichts des Independent Office for Police Conduct wurde in etwa einem Drittel der analysierten Tasereinsätze die Möglichkeit verpasst, zunächst deeskalierende Maßnahmen zu ergreifen. Dies deutet darauf hin, dass der Taser häufig voreilig eingesetzt wird, ohne zunächst auf weniger invasive Mittel zurückzugreifen – wie etwa Kommunikation oder einfache körperliche Gewalt.“
Freischuss gegen Psychiatrierte?
Auf Nachfrage von Kontext führt Kattenberg aus: „Es gibt Situationen, in denen der Taser deeskalierend wirkt und möglicherweise schwerwiegendere Verläufe verhindert – etwa, wenn allein seine Androhung zur Kooperation führt. Gleichzeitig kann er Eskalationen begünstigen, insbesondere bei Personen in psychischen Ausnahmesituationen, die den Einsatz als extrem bedrohlich wahrnehmen.“ Guntram Lottmann, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), wünscht sich dagegen den Tasereinsatz gerade gegen Menschen in psychischen Krisen: Er hätte deshalb gerne in Winnenden die Waffe testen lassen, weil sich die große Psychiatrie dort besonders auf die Gewaltzahlen gegen Polizisten auswirke. Polizeiwissenschaftler Behr ist über solche Aussagen entsetzt. Das klinge nach einem Freischuss gegenüber psychiatrierten Menschen. „Das halte ich für moralisch unterirdisch.“
Die Freiburger Polizei ist nicht weit weg von der Forderung des Polizeigewerkschaftlers. Thomas Link nennt als Gruppe, gegen die der Taser eingesetzt werden soll, explizit Menschen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Dabei zählen genau die zu den Gruppen, bei denen es Hinweise auf ein erhöhtes Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen beim Tasereinsatz gibt...“ Artikel von Fabian Kienert vom 21.01.2026 in der Kontext-Wochenzeitung
und dazu:
- Auch die Polizei in Freiburg hat nun Taser: „Es werden immer mehr Waffen zur Abwehr von konstruierter Gewalt angeschafft“
„In vielen Bundesländern sind sie schon Realität bei der Polizei: Taser, bei denen die Polizei eine Art Pistole nutzt, die zwei Pfeile verschießt, so dass 50.000 Volt auf den Körper des jeweiligen Gegenüber treffen. In Rheinland Pfalz wurden sie bereits 2018 eingesetzt. Nun werden sie auch in Baden-Württemberg getestet. Und zwar beim Polizeipräsidium Einsatz in Göppingen und beim Polizeipräsidium Freiburg. Die Erprobung beim Polizeipräsidium Einsatz in Göppingen sieht die testweise Ausstattung einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) mit Tasern vor. Im Fokus stünden, so die Polizei, Unterstützungseinsätze bei den regionalen Polizeipräsidien. (…) Über die Erfahrungen mit Tasern haben wir mit dem Polizeiwissenschaftler Professor Rafael Behr gesprochen.“ Interview am 16. Januar 2026 im Radio Dreyeckland

- Auch die Polizei in Freiburg hat nun Taser: „Es werden immer mehr Waffen zur Abwehr von konstruierter Gewalt angeschafft“
- »Der Taser ist ein zusätzliches Mittel der Schmerzzufügung«: Flächendeckende Einführung von Tasern in Nordrhein-Westfalen geplant – direkt nach dem „Fall Bochum“
„Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) informierte den Landtag kürzlich über das neue sozialwissenschaftliche und einsatztaktisch-technische Gutachten zum Einsatz von Tasern. (…) Die Ergebnisse der Forscher von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, des Forschungsinstitutes für öffentliche und private Sicherheit Berlin und der Hochschule für Polizei in NRW waren mit Spannung erwartet worden und liegen nun vor. Sie bescheinigen dem Taser eine sehr hohe Akzeptanz in der Polizei. (…)
Rafael Behr, Polizeiforscher an der Akademie der Polizei Hamburg, hat starke Bedenken wegen des Tasers und sagt im Gespräch mit »nd«: »Das Gutachten der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin befasst sich gar nicht mit dem Taser selbst, sondern mit seiner Wirkung auf die Bevölkerung und innerhalb der Polizei.« Die Wahrnehmung in der Bevölkerung sei unspektakulär. Dass Polizisten sich für die Anwendung aussprechen, verwundere nicht, suggeriere der Taser doch eine zunehmende Überlegenheit und Durchsetzungsfähigkeit aus der Distanz heraus. Kurzum: »Er unterstützt die dominante Position der Polizisten im Konflikt.« Auch müssten sie ihrer Klientel nicht mehr nahekommen. Das »mildeste Mittel der Polizei ist er nicht, er gilt sogar als Waffe«, so Behr. Wenn nun davon gesprochen wird, dass Pfefferspray und Schlagstock weniger oft eingesetzt werden sollen und stattdessen mit dem Taser gedroht werden soll, dann beginne die polizeiliche Intervention schon beim Waffengebrauch. Die einstige »stärkste Waffe« des Polizisten, das Wort, weicht laut Behr dann der Waffe. »Ich vermute bei einer flächendeckenden Einführung auch eine flächendeckende Reduktion der polizeilichen Kommunikation und einen häufigeren Einsatz in Situationen, die einfach nur verbal ›verkürzt‹ werden.«
Die Gutachter stellten indes auch klar, dass die Polizisten in entsprechenden Einsatzlagen unbedingt ausreichend kommunizieren müssten. Oft benutzten die Beamten den Taser in Situation, so die Forscher, in denen er gar nicht erforderlich ist. Die Regeln für den Einsatz müssten daher konkreter werden. Dafür bedarf es aber Änderungen im Polizeigesetz – die Politik ist hier am Zuge. »Der Taser wird eingesetzt, wenn es gar nicht nötig wäre«, meint auch Behr. Er sei eben »keine Alternative zur Schusswaffe, sondern ein selbständiges und zusätzliches Einsatzmittel zur Schmerzzufügung«. Und, im Gegensatz zu der Meinung der Gewerkschaften, schließe der Taser »überhaupt keine Lücke von Einsatzmehrzweckstock und Schusswaffe«. Vielmehr gebe er der Polizei eine zusätzliche Möglichkeit, aus der Distanz heraus Gewalt anzuwenden. Bei Messerangriffen etwa wird der Taser zudem immer von einer Schusswaffe »abgesichert«; wenn er nicht wirkt, wird sofort geschossen.
Behr führt den Fall aus Bochum vom vergangenen Wochenende an, wo die Polizei auf ein zwölfjähriges Mädchen gleichzeitig mit Taser und Schusswaffe schoss. »Die Wirkung des Tasers wurde gar nicht abgewartet.« Dass der erfolgreiche Einsatz des Tasers an einige Bedingungen gebunden ist, machen auch die Gutachten und Polizeiforscher Behr klar. »Der Betroffene muss dem äußeren Anschein nach gesund sein, er darf nicht unter Drogen stehen, er darf nicht zu dicke Bekleidung anhaben, er darf sich nicht wegdrehen – alles Bedingungen, die die Polizisten gar nicht kontrollieren können«, so Behr. Anders gesagt: Der Taser funktioniert nur unter »idealen Einsatzbedingungen«. Dazu soll circa jeder vierte Abschuss ein Fehl- oder wirkungsloser Schuss sein, schreiben die Gutachter. Aus dem NRW-Gutachten geht ferner hervor, dass der Taser die Hemmschwelle zum Gewalteinsatz sinken lässt. »In dem Wissen, keine nachhaltigen Spuren zu hinterlassen, ist eine Gewalteinwirkung auf Menschen sehr viel wahrscheinlicher und leichter als im Wissen darum, dass ein Schuss irreversible Schäden erzeugen kann«, sagt Behr.“ Artikel von David Bieber vom 21. November 2025 in Neues Deutschland online
(„»Der Taser ist ein zusätzliches Mittel der Schmerzzufügung«: Flächendeckende Einführung von Tasern in Nordrhein-Westfalen geplant“)
- Beachte unbedingt auch das Dossier: Polizei Bochum verletzt nach gewaltsamen Zutritt zur Wohnung mit Taser und Schusswaffe eine gehörlose Zwölfjährige mit 2 Küchenmessern
- Bundeskabinett billigte den Gesetzentwurf für die flächendeckende Einführung der mehr als „umstrittenen“ Taser bei der Bundespolizei
- Bundeskabinett: Taser für alle Bundespolizisten
„Nach fünfjähriger Testphase wird die Bundespolizei flächendeckend mit Elektroimpulsgeräten ausgestattet. Minister Dobrindt verspricht mehr Sicherheit.
Die Bundespolizei erhält künftig bundesweit Distanz-Elektroimpulsgeräte. Das Bundeskabinett billigte einen Gesetzentwurf
von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der die flächendeckende Einführung der umgangssprachlich als Taser bekannten Geräte ermöglicht. Der Gesetzentwurf zur Änderung des „Gesetzes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch Vollzugsbeamte des Bundes“ schafft die rechtlichen Grundlagen. Distanz-Elektroimpulsgeräte werden damit offiziell in die Liste der zugelassenen polizeilichen Einsatzmittel aufgenommen…“ Artikel von Andreas Donath vom 24. Juli 2025 in Golem 
- Pläne des Innenministeriums: Warum der Einsatz von Tasern umstritten ist
„Sie verursachen Schmerzen und Getroffene sind kurzzeitig wie gelähmt: Taser sind in der Polizeiarbeit umstritten. Bundesinnenminister Dobrindt will die Bundespolizei dennoch damit ausrüsten. Worum geht es? Der Einsatz von Tasern ist umstritten. Nun sollen Bundespolizisten sie künftig flächendeckend nutzen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das schwarz-rote Bundeskabinett. Der Bundestag muss noch darüber abstimmen…“ FAQ vom 23.07.2025 in tagesschau.de
- Bundeskabinett: Taser für alle Bundespolizisten
- Anklage gegen neun Polizisten nach Tod von Ibrahima Barry: Essener Beamte sollen nur wegen Fesselungstechnik vor Gericht
„Die Duisburger Staatsanwaltschaft wirft fünf Polizisten und vier Polizistinnen einer Wache in Mülheim an der Ruhr gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Die neun Beamt*innen waren an einem Einsatz am 6. Januar 2024 beteiligt, bei dem der 23-jährige Ibrahima Barry verstarb. Wie ein Gerichtssprecher dem »nd« bestätigte, liegt die entsprechende Anklageschrift bereits seit März beim Landgericht Duisburg. Der von den Ermittler*innen anfangs geäußerte Verdacht der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge ist demnach vom Tisch. Darüber hatte am Mittwoch bereits die »WAZ« berichtet.
Im Zentrum der Anklage steht die Fixierung des aus Guinea stammenden Geflüchteten während seiner Festnahme. Die Justiz wirft den Polizist*innen vor, Barry auf eine lebensgefährliche Weise gefesselt zu haben. »Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Art der Fesselung unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt gewesen sei«, heißt es in einer Stellungnahme des für Mülheim zuständigen Landgerichts Duisburg. Konkret sollen sie Barrys Arme hinter dem Rücken »mittels der dienstlich gelieferten Handfesseln« und seine Beine zusätzlich mit Kabelbindern fixiert haben. Darüber hinaus hätten die Polizist*innen beide Fesselungen miteinander verbunden – was dem jungen Mann erhebliche Schmerzen bereitet haben soll. Laut Anklage sei ihnen die potenzielle Lebensgefahr dieser Fesselungsmethode bewusst gewesen. (…)
»Während der Festnahmesituation soll zweimal durch die Angeklagten versucht worden sein, mittels des Distanzelektroimpulsgeräts auf den Geschädigten einzuwirken«, schreibt das Landgericht. Diese Tasereinsätze hätten aber keinerlei Wirkung entfaltet, der Einsatz der Waffe spielt deshalb auch in der Anklage keine Rolle mehr. Ob die an Pfeilen befestigten Elektroden den 23-Jährigen auch getroffen haben, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Detaillierte Untersuchungsergebnisse zu den Taser-Schüssen bleiben unter Verschluss, berichtet die »WAZ«. (…)
Der Solidaritätskreis »Justice for Ibrahima« kritisiert die Anklage scharf und sieht darin eine Verharmlosung der Geschehnisse. Die Aktivist*innen können nicht nachvollziehen, warum die Staatsanwaltschaft keine direkte Verbindung zwischen dem Polizeieinsatz und Barrys Tod sieht. »Ohne getasert und am Boden fixiert geworden zu sein, wäre Ibrahima an dem Tag einfach nicht gestorben. Wie kann man keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Handeln der Polizei und Ibrahimas Tod sehen?«, sagt die Gruppe »nd«. Sie fordert eine lückenlose Aufklärung und stellt die Frage, warum der zweimalige Taser-Einsatz mit 50 000 Volt in der Anklage praktisch keine Rolle spielt, obwohl Elektroschockwaffen bekanntermaßen zu Herzstillstand führen können.
Eigentlich stammen die Angeklagten vom Polizeipräsidium Essen, zum Tatzeitpunkt waren sie auf der Wache in Mülheim tätig. Das Landgericht Duisburg wird ihren Fall vor der 6. großen Strafkammer verhandeln. Allerdings ist die Anklage noch nicht zugelassen. Wann der Prozess beginnt, ist deshalb noch offen.“ Artikel von Matthias Monroy vom 17.07.2025 in ND online
– siehe die Vorgeschichte hier weiter unten - Dobrindts Taser-Vorstoß wird erhebliche Polizeigewalt nicht nur normalisieren: Deeskalation statt Elektroschocker
„Die Einführung von Tasern wird hierzulande erhebliche Polizeigewalt nicht nur weiterhin normalisieren, sondern ist auch verdammt gefährlich
Die autoritäre Wende geht auch hierzulande schrittweise, aber sicher voran. Die Regierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat in denkbar kurzer Zeit schon einige Stellschrauben in Richtung Autoritarismus gedreht und Innenminister Alexander Dobrindt dreht besonders fleißig mit: Während der CSU-Politiker sich bei seinen rechtswidrigen Zurückweisungen selbst nicht an Law and Order hält und sogar ein Gerichtsurteil ignoriert, will er nun die für den Grenzschutz zuständige Bundespolizei flächendeckend mit Elektroschockern ausstatten. Wohlgemerkt zeitgleich damit, dass Merz „nicht mehr mit gerümpfter Nase“ von Donald Trump reden will, der in L. A. seinerseits gerade Proteste gegen Abschiebungen mithilfe von Soldaten niederschlagen lässt. Auch wenn wir so weit noch nicht sind: Die Einführung von Tasern wird hierzulande erhebliche Polizeigewalt nicht nur weiterhin normalisieren, sondern ist auch verdammt gefährlich. Denn nichts an den Elektroschockern ist harmlos – wie zahlreiche Todesfälle nach Einsätzen von vier Landespolizeien bereits zeigen. Eigentlich sollen Taser nicht gegen ältere Personen, Menschen mit Herz- oder Lungenproblemen, unter Drogeneinfluss oder in psychischen Ausnahmesituationen eingesetzt werden. Tatsächlich lassen sich Herz- und Lungenerkrankungen in komplexen Einsatzlage nicht von außen erkennen, und die Polizei setzt Elektroschocker bisher trotz der Risiken vielfach gerade gegen Menschen unter Drogen oder in psychischen Ausnahmesituationen ein – mit verheerenden Folgen vor allem für marginalisierte Gruppen wie Wohnungslose, Geflüchtete, Abhängige und psychisch Erkrankte. Wie Recherchen und Studien zeigen, ist der Taser eine riskante Waffe, die neue Probleme schafft, und kein mildes Allheilmittel, als das die Hersteller es vermarkten. Was es hingegen bräuchte: ein breiteres Netz psychosozialer Betreuung, bessere Ausstattung von Krisendiensten, mehr Deeskalationsschulungen für die Polizei – und einen an Rechtsstaatlichkeit interessierten Innenminister.“ Kommentar von Gareth Joswig vom 9. Juni 2025 in der taz online
(„Dobrindts Taser-Vorstoß: Deeskalation statt Elektroschocker“) - Erstmalig öffentliche Statistik: Taser-Einsätze nehmen deutlich zu. Sehr oft erfolgen diese ohne Gewaltbereitschaft der Betroffenen, oft gegen psychisch Erkrankte
„… Die Polizeien der Länder und des Bundes lösen immer öfter Taser aus. Von 2021 bis 2023 haben sich diese Zahlen auf insgesamt 1.171 Einsätze mehr als verdoppelt. Das zeigen offizielle Statistiken, die von der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/Cilip diese Woche erstmals veröffentlicht wurden. Längst nicht alle Einsätze dieser „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ (DEIG) erfolgen zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben: Den Dokumentationen zufolge waren die Betroffenen im vergangenen Jahr in 662 Fällen unbewaffnet. Taser schießen mit hohem Gasdruck zwei Elektroden ab, die an Drähten befestigt sind und sich unter die Haut bohren. Sofern beide Pfeile treffen, ruft ein Stromimpuls von bis zu 50.000 Volt eine Muskelverkrampfung bei dem Opfer hervor. Im „Kontaktmodus“ wird der Taser ohne Abschuss der Pfeile direkt an den Körper der Zielperson gehalten. Risikolos ist die angeblich „nicht-tödliche Waffe“ auch aus Polizeisicht nicht: bei Älteren, Schwangeren und Menschen mit gesundheitlichen Problemen soll sie nicht eingesetzt werden. (…)Die DHPol dokumentiert in der jährlichen Statistik außerdem Verletzungen der getaserten Personen – diese kommen in fast der Hälfte aller Fälle vor. Meist handelt es sich dabei um oberflächliche Hautverletzungen durch die Pfeile oder Verbrennungen durch die Elektroden. In einer höheren zweistelligen Zahl von Fällen verletzten sich Menschen nach Eintreten der Muskelverkrampfung durch Stürze. Ebenfalls erwähnt wird in der Statistik, ob anschließend eine medizinische Versorgung notwendig war. In 229 Fällen wurden die Menschen im Jahr 2023 ambulant behandelt, mehrere Dutzend Mal aber auch stationär aufgenommen. Offenbar wird die Waffe oft gegen psychisch Erkrankte gezogen: Ein gutes Fünftel aller Taser-Opfer (254 Personen) wurde als freiheitsentziehende Maßnahme gemäß den „Psychisch-Kranken-Gesetzen“ der Bundesländer in psychiatrische Einrichtungen gebracht. (…) Eine Spalte für Tote nach Taser-Einsätzen existiert in den Statistiken nicht – denn nach offizieller Lesart gibt es diese nicht. Die Cilip dokumentiert seit 2018 aber elf Taser-Todesfälle. Als offizielle Todesursache wurden Herzprobleme, Drogen- oder Alkoholkonsum sowie psychische Ausnahmesituationen angegeben. Meist – aber nicht immer – wurde jeder Zusammenhang mit dem Taser ausgeschlossen. Zuletzt wurde am Mittwoch ein 67-jähriger, angeblich „polizeibekannter“ Mann von der Polizei in Wuppertal beinahe tödlich getasert. Der Vorfall ereignete sich, nachdem die Polizei wegen eines Streits in der Fußgängerzone alarmiert worden war. Der Mann soll ein Messer bei sich geführt haben. „Im Rahmen des polizeilichen Einsatzes“ sei er laut Staatsanwaltschaft „reanimationspflichtig“ geworden.“ Beitrag von Matthias Monroy vom 9. Mai 2025 bei Netzpolitik.org
- Strafverfolgungsbehörden missbrauchen weltweit Elektroschocker und elektrische Schlagstöcke einsetzen und begehen damit schwere Menschenrechtsverletzungen
„Staaten und Unternehmen produzieren, bewerben und verkaufen Elektroschockgeräte, die für Folter und andere Misshandlungen eingesetzt werden, so Amnesty International in einem neuen Bericht. Die Menschenrechtsorganisation fordert ein weltweites rechtsverbindliches Abkommen, um die unkontrollierte Produktion und den Handel mit Polizeiausrüstung zu regulieren. Auch in Deutschland verkaufen eine Reihe von Unternehmen Elektroschocker für den deutschen oder europäischen Markt. In der Bundesrepublik gibt es seit 2021 mindestens zehn Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tasern durch die Polizei.
Der Bericht „I Still Can’t Sleep at Night – The Global Abuse of Electric Shock Equipment“ dokumentiert, wie Strafverfolgungsbehörden weltweit Elektroschocker und elektrische Schlagstöcke einsetzen und damit schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Amnesty International hat dafür Untersuchungen im Zeitraum 2014 bis 2024 in über 40 Ländern in allen Regionen der Welt durchgeführt. Der Bericht dokumentiert Fälle von Folter und anderen Misshandlungen mit Elektroschockgeräten. So kommen die Waffen auf Demonstrationen zum Einsatz sowie bei der Grenzsicherung, in Auffanglagern für Migrant*innen und Geflüchtete, in psychiatrischen Kliniken, im polizeilichen Streifendienst, auf Polizeistationen und in Gefängnissen. Elektroschockgeräte für den Direktkontakt, die auf Knopfdruck schmerzhafte Stromschläge abgeben, werden weltweit gegen Demonstrant*innen, Student*innen, politische Gegner*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen eingesetzt. Die Verwendung kann zum Tode führen oder schweres Leid verursachen, wie langanhaltende körperliche Behinderungen und psychische Belastungen. Die Betroffenen erleiden Verbrennungen, Taubheitsgefühle, Fehlgeburten, Harnstörungen, Schlaflosigkeit, Erschöpfung oder schwere Traumata. (…) Mathias John, Rüstungsexperte bei Amnesty International in Deutschland, sagt: „Taser werden gegen Personen eingesetzt, von denen keine Gewalt ausgeht – zum Beispiel, um zu erzwingen, dass sie den Anweisungen der Behörden Folge leisten. Sie werden oft unnötigerweise gegen besonders verletzliche Personen eingesetzt, zum Beispiel gegen Personen mit möglichen somatischen Vorerkrankungen oder psychischen Erkrankungen. Das führt zu schweren Verletzungen und in einigen Fällen sogar zum Tod – auch hier in Deutschland. Zumindest die aufgesetzte Verwendung dieser Waffen – der sogenannte Kontaktmodus – sollte verboten werden.“ (…) In Deutschland, wo immer mehr Bundesländer unter anderem durch novellierte Polizeigesetze Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Tasern schaffen, wurden seit 2021 mindestens zehn Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz von DEIG dokumentiert. Die meisten Fälle betrafen Menschen in psychischen Krisen oder unter Drogeneinfluss, aber auch Personen mit Herz-Kreislauf-Vorerkrankungen. John sagt: „Die Schwelle für den Einsatz von Tasern muss angesichts des hohen Risikos von Primär- und Sekundärverletzungen sehr hoch angesetzt werden. Sie sollten nur dann eingesetzt werden, wenn Lebensgefahr besteht oder schwere Verletzungen drohen, die nicht durch weniger drastische Maßnahmen abgewehrt werden können.“ (…) Zwischen 2018 und 2023 stellten mindestens 197 Unternehmen aus aller Welt Elektroschockgeräte für Strafverfolgungsbehörden her oder bewarben diese – die meisten davon in Ländern wie China, Indien und den USA. Laut dem US-Unternehmen Axon Enterprise, Inc. werden die Modelle der Marke TASER derzeit von über 18’000 Strafverfolgungsbehörden in mehr als 80 Ländern eingesetzt. Auch in Deutschland verkaufen eine Reihe von Unternehmen Elektroschockgeräte – allerdings nur an den deutschen und den europäischen Markt. (…) John sagt: „Trotz der eindeutigen Menschenrechtsrisiken gibt es keine globalen Vorschriften zur Kontrolle der Herstellung und des Handels von Elektroschockgeräten. Wir brauchen dringend ein globales rechtsverbindliches Abkommen, das Elektroschockgeräte verbietet und den Handel mit Elektroschockgeräten streng kontrolliert. Unternehmen sollten strikte Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Schadensbegrenzung ergreifen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen nicht systematisch für Folter und andere Misshandlungen missbraucht werden. Elektroschockgeräte, die nur im Kontaktmodus verwendet werden können, sollten nicht mehr produziert werden.“ Amnesty International setzt sich gemeinsam mit einem globalen zivilgesellschaftlichen Netzwerk von über 80 Organisationen weltweit für die Aushandlung eines Abkommens für einen Handel ohne Folter ein, das weltweite Verbote und Kontrollen für eine Vielzahl von Polizeiausrüstungen, darunter Elektroschockwaffen, einführen würde.“ Pressemitteilung vom 6. März 2025 von Amnesty International
(„Global: Strafverfolgungsbehörden missbrauchen Elektroschockgeräte“) zur englischsprachigen Studie „I Still Can’t Sleep at Night – The Global Abuse of Electric Shock Equipment“

- Bundesweit Tausende Taser-Einsätze. Behörden sehen bei zehn Todesfällen keinen Zusammenhang, ermittelt wird aber noch zu Ibrahim Barry
„In Deutschland nutzt die Polizei seit der Jahrtausendwende sogenannte »Distanzelektroimpulsgeräte«. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind ausschließlich Spezialeinheiten damit ausgestattet. In den anderen Bundesländern werden die als Taser bezeichneten Geräte schrittweise auch im Streifendienst eingeführt. Damit normalisiert sich eine vergleichsweise neue Waffe, die von der Polizei gern als nicht-tödliche Alternative zur Pistole bezeichnet wird.
Wo sie bereits im Polizeialltag vorhanden sind, werden Taser auch immer öfter eingesetzt, wie eine dpa-Umfrage für das Jahr 2024 jüngst ergab. Allerdings werden dort nur Zahlen ohne das vierte Quartal verzeichnet. Genauere Daten erhielt das »nd« über Informationsfreiheitsanfragen für 2023 aus den Bundesländern. Daraus geht hervor: In über zwei Dritteln aller Fälle genügte die Androhung von Schüssen.
In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, wurden Taser in 1348 Fällen gezogen, davon waren 1087 reine Androhungen. In Rheinland-Pfalz kam es zu 393 Einsätzen, davon 335 Androhungen. Im Saarland gab es 31 Taser-Einsätze, wobei 15 Mal der bloße Anblick genügte. Bayern meldete für 2023 insgesamt 102 Einsätze, auch dabei reichte meist die Drohung. Die Polizei in Brandenburg zog ihre Taser 2023 in 252 Fällen. (…)
Die zahlenmäßig meisten Taser gibt es derzeit wohl in Nordrhein-Westfalen. Nach Abschluss eines Pilotprojekts und einer Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen wurden ab 2022 mindestens 1360 Geräte beschafft, die Gesamtkosten betragen inklusive Training 8,5 Millionen Euro. (…)
Ohne Risiko ist die Waffe auch aus Polizeisicht nicht; bei Älteren, Schwangeren und Menschen mit gesundheitlichen Problemen kann sie tödlich sein und soll deshalb nicht eingesetzt werden
. Allerdings erweist sich die Regel als nutzlos, denn Vorerkrankungen der Betroffenen sind der Polizei in den allermeisten Fällen vor dem Einsatz nicht bekannt.
Ein im November im Düsseldorfer Landtag vorgestelltes Gutachten
für den Taser-Einsatz bilanziert, gesundheitliche Folgeschäden seien »insgesamt selten und meist weniger schwer als zum Beispiel nach dem Einsatz von Schusswaffen, können aber vorkommen«. Meistens geht der Beschuss tatsächlich nur mit Blessuren einher, verzeichnet werden etwa oberflächliche Hautverletzungen durch die Elektroden. Verletzungen erfolgen aber auch durch einen Sturz nach der Lähmung. (…)
Seit 2018
hat die Zeitschrift CILIP/Bürgerrechte und Polizei zehn Tote nach Taser-Beschuss registriert, davon je einen in Bayern und Niedersachsen, zwei in Hessen, drei in Rheinland-Pfalz und drei in Nordrhein-Westfalen. Die meisten Vorfälle ereigneten sich in Wohnhäusern, häufig bei Personen in psychischen Ausnahmezuständen oder unter Drogeneinfluss. Anders als die Zählung durch die CILIP wird die Todesursache von den Behörden aber in keinem der Fälle offiziell den »Distanzelektroimpulsgeräten« zugeschrieben. Die Opfer starben demnach an Herz- oder Kreislaufstillstand oder Organversagen.
Noch nicht abgeschlossen sind die Todesermittlungen zu Ibrahima Barry, der vor einem Jahr in Mülheim nach einem Polizeieinsatz in seiner Flüchtlingsunterkunft im Krankenhaus starb. Ein Polizist hatte zwei Pfeilschüsse abgegeben, angeblich weil sich Barry »erheblich gewehrt« habe. Laut der »WAZ«
ist die Staatsanwaltschaft auch hier der Ansicht, dass das Opfer nicht am Taser starb…“ Artikel von Matthias Monroy vom 07.01.2025 in ND online
und auch:
- Taser töten
„… Die rechte Polizeigewerkschaft DPolG fordert, die Einsatzschwelle für Taser zu senken und sie nicht mehr wie Schusswaffen zu behandeln, sondern wie Pfefferspray oder den Knüppel. Das würde aber zu noch mehr Toten führen. Notwendig wäre stattdessen eine offizielle bundesweite Statistik, die alle Fälle dokumentiert und Vorerkrankungen der Opfer erfasst. So ließe sich belegen: »Elektroimpulsgeräte« sind keine harmlosen Waffen, sondern sie töten.“ Kommentar von Matthias Monroy vom 07.01.2025 in ND online
- Taser töten
- Polizei und Taser: Ein riskantes Einsatzmittel mit dem Potential der Normalisierung polizeilicher Gewaltanwendung
„Immer mehr Landesgesetzgeber führen den Taser als weiteres polizeiliches Einsatzmittel neben Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe ein. Innerhalb der Polizei stößt der Taser überwiegend auf Zustimmung (…) und auch aus der Politik wird für den flächendeckenden Einsatz geworben. Dabei ist die fortschreitende Ausrüstung aus einer Reihe von Gründen, die im Diskurs oft zu kurz kommen, abzulehnen. So birgt der Beschuss einer Person mit einem Elektroimpulsgerät praktisch nur schwer zu kontrollierende gesundheitliche Risiken und endet in der Praxis immer wieder tödlich (…). Weil bekannt ist, dass der Taser in einer Vielzahl von Fällen als Elektroschocker unmittelbar gegen den Körper von Personen gerichtet wird, um deren Willen zu beugen, ist außerdem zu befürchten, dass Beamte die Geräte künftig extensiv nutzen und sich damit eine Form erheblicher polizeilicher Gewaltanwendung schleichend normalisiert – nicht zuletzt deshalb, weil deren Einsatz in den meisten Ländern bislang nicht eigens oder jedenfalls nur rudimentär geregelt ist. Dass neben den eingangs genannten Einsatzmitteln nun ein viertes erforderlich sein soll, erscheint angesichts denkbarer Einsatzszenarien fernliegend. Vor dem Hintergrund von Fehltreffern sowie dienst- und strafrechtlicher Risiken sind die Elektroimpulsgeräte schließlich für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten selbst tatsächlich und rechtlich riskant. (…) Wendet man sich zunächst dem Topos „Respekt- und Autoritätserhalt“ sowie Einsätzen gegen psychisch erkrankte Personen zu, wird deutlich, dass die vom Taser zu füllen behauptete Lücke zwischen Schlagstock und Schusswaffe gar nicht besteht. Bezogen auf Respekt und Autorität gilt, dass dies keine rechtlichen Kategorien sind und sie daher seitens der Polizei nicht – und erst recht nicht unter Androhung unmittelbaren Zwangs in Form von Waffengewalt – eingefordert werden dürfen. Besonders bedenklich erscheint es, wenn der Taser explizit als Einsatzmittel zur Bewältigung von Konfliktsituationen mit psychisch kranken Menschen eingeordnet wird. Bereits jetzt ist zu beobachten, dass Polizeibeamte gegenüber psychisch erkrankten Menschen häufiger unmittelbaren Zwang anwenden als dies gegenüber Personen ohne psychische Auffälligkeiten der Fall ist. Die angebliche Eignung des Tasers zur Lösung von Konflikten mit psychisch kranken Menschen verstärkt eine gewaltbetonte Einsatzbewältigung gegenüber dieser Personengruppe. Dabei droht aus dem Blick zu geraten, dass es sich um eine besonders vulnerable Gruppe handelt, auf deren Schutzbedürftigkeit die Polizei schon aus menschenrechtlichen Erwägungen besondere Rücksicht zu nehmen hat. Auch in praktischer Hinsicht gilt, dass ein großer Teil der polizeilichen Kontakte mit psychisch kranken Menschen gewaltfrei gestaltet werden kann – sofern Beamtinnen und Beamte entsprechend aus- und fortgebildet werden. (…) Im Kontext von Widerstandsdelikten bestehen bereits praktische Anwendungsprobleme. Der Abschuss von Pfeilelektroden wird wegen der dynamischen Situation nicht in Betracht kommen und der Taser kann seine vermeintliche Stärke, nämlich die getroffene Person handlungs- und bewegungsunfähig zu machen, in diesen Fallgestaltungen gar nicht ausspielen. Tatsächlich dürfte der Taser in Widerstandssituationen vor allem als Elektroschocker verwendet werden. Die Elektroschocks führen jedoch zu keiner Lähmung, sondern verursachen Schmerzen, durch die der Wille der Person gebeugt werden soll. Rechtlich unterliegt der Taser-Einsatz im Kontaktmodus damit nicht unerheblichen Bedenken, weil hierbei eine Willensbeugung durch Zufügung von Schmerzen bewirkt werden soll…“ Beitrag von Andreas Ruch vom 29. Mai 2024 beim Verfassungsblog
- Taser abschaffen? Landespolitik will Elektro-Pistole nach tödlichem Einsatz in Dortmund prüfen
„Nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Dortmund, bei dem auch ein Taser zum Einsatz kam, diskutiert die Landespolitik über die Waffe. Die Elektro-Pistole war schon vorher Streitthema. (…) CDU und Grüne einigten sich letztlich darauf, die Geräte zunächst bis 2024 weiter zu testen und mit einer Bodycam zu koppeln. Nun forderte die Grünen-Regierungsfraktion im Landtag eine gründliche Untersuchung des Polizeieinsatzes in Dortmund-Dorstfeld. „Sollte der Tod des Mannes im Zusammenhang mit dem Taser-Einsatz stehen, muss geprüft werden, welche Konsequenzen dies für den zukünftigen Einsatz von Tasern bei Polizeieinsätzen hat“, sagte die innenpolitische Sprecherin Julia Höller…“ Artikel von Lukas Wittland vom 19.10.2022 in den Ruhr-Nachrichten online
, siehe dazu:
- Thread von Mr. Pinguin am 19. Okt. 2022 mit Audios
: „Heute, 19.10.2022 gab es das erste Todesopfer von #NRW Innenminister #Reul #Taser Aufrüstung der #Polizei in #Dortmund. Die Ini @NoCam_Do hat im Juli 2020 zur Einführung der angeblich „nicht tödlichen Waffen“ vorweggenommen, was jetzt geschehen ist. Doku der Rede Part I
Über 1045 Taser-Todesfälle zählt die Website „Truth… Not Tasers“ seit den 80er Jahren für die USA. Keine einzige der vielen US-Regierungsbehörde zählt die Taser-Toten. Fest steht jedoch, #Taser sind keine nicht tödlichen Waffen! Rede von @NoCam_Do Part II
Die tödliche Verdrängungs-, Bestrafungspolitik gegen die Verdammten der Städte, hört erst auf, wenn wir es nicht mehr zu lassen. Raus auf die Straße am #do1911 #defundthepolice Rede von @NoCam_Do Part III„ - Tweet von Amnesty Polizei vom 19.10.22
: „Wieder stirbt ein Mensch in #Deutschland im Zusammenhang mit dem Einsatz eines #Taser. @amnesty_de hat vor der allgemeinen Einführung des Geräts bei der #Polizei gewarnt, und wir fordern weiter, dass sie wieder abgeschafft werden. #NRW #DEIG„ - Siehe zum aktuellen Hintergrund: Mann stirbt nach Taser-Treffer: Erneut Todesfall bei Polizeieinsatz in Dortmund und auch unser Dossier: NRW weitet Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes gewaltig aus
- Thread von Mr. Pinguin am 19. Okt. 2022 mit Audios
- Polizei Berlin: Mögliches Aus für Taser-Einsätze. Die Erprobung von Elektroschockpistolen soll laut einer internen E-Mail vorerst enden
„Elektrisch geladene Pfeile, die über eine Distanz von bis zu sechs Metern geschossen werden und das Nervensystem des Getroffenen für einige Sekunden lähmen können – der Beschuss mit einem Taser klingt nicht nur gefährlich, er ist es auch. Die Berliner Polizei testet seit über fünf Jahren die sogenannten Distanzimpulsgeräte, einer E-Mail zufolge soll die Erprobung wie geplant Ende des Jahres auslaufen. Die »B.Z.« veröffentlichte am Mittwoch Teile eines internen Schreibens von Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD), in dem er das Ende des Modellversuchs ohne Verlängerung ankündigt. Der Landesvorsitzende der als weit rechts geltenden Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Bodo Pfalzgraf, bestätigte auf Nachfrage von »nd« die Entscheidung der Innenverwaltung. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dementierte die Absage jedoch gegenüber der dpa und verwies auf den ausstehenden Abschlussbericht nach der Evaluation Ende des Jahres. Dann erst werde man »über einen künftigen Einsatz des Tasers entscheiden«. Seit 2017 stehen den Polizeiabschnitten 53 und 57 je zehn Taser und der Präsenzeinheit der Polizeidirektion 5 acht Taser zur Verfügung. Noch unter Rot-Schwarz wurde beschlossen, die Geräte bis zum 31. Dezember 2022 zu testen, um dann nach einer Evaluation über eine flächendeckende Nutzung zu entscheiden. Auch das Spezialeinsatzkommando verfügt über Elektroschockpistolen, die aber unabhängig vom Probelauf regulär eingesetzt werden…“ Artikel von Nora Noll vom 17.08.2022 im ND online
- Polizisten in Neumünster und Ahrensburg starten Pilotbetrieb mit Elektroschockern
„… Polizisten des 1. Reviers in Neumünster und des Reviers Ahrensburg (Kreis Stormarn) starten einen einjährigen Test von Tasern im Streifendienst. Beamte sollen die durch gelbe Signalfarbe deutlich erkennbaren Taser von Montag an in einem Holster an den Schutzwesten tragen, wie das Landespolizeiamt mitteilte. Die Polizei will im Praxistest herausfinden, inwiefern die Elektroschocker die Eigensicherung der Polizisten erhöhen. (…) Das Land hat früheren Angaben zufolge insgesamt 35 Elektroschocker beschafft. Die Gesamtkosten betragen 225.000 Euro. Mit den Geräten sollen neben Polizisten in Neumünster und Ahrensburg auch 140 Beamte der Spezialeinsatzkräfte in Kiel arbeiten. Zum Einsatz kommen Elektroschock-Pistolen der Firma Axon (Modell Taser 7). (…) Ende Februar 2021 hatte der Landtag eine Reform des Polizeirechts beschlossen. Im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus soll es Beamten mehr Mittel an die Hand geben. Dazu zählen beispielsweise auch Bodycams. Die Taser ermöglichen Stromimpulse mit bis zu 50.000 Volt. Beim Einsatz gelten ähnliche Vorschriften wie bei Schusswaffen.“ Agenturmeldung vom 1. August 2022 beim Hamburger Abendblatt online
- ai-Positionspapier zu Distanz-Elektroimpulsgeräten
„Immer mehr Bundesländer schaffen – zum Beispiel im Rahmen von Polizeigesetznovellen – Rechtsgrundlagen für den Einsatz von sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), umgangssprachlich „Taser“. Innenbehörden treffen zunehmend die Entscheidung, nicht nur Sondereinheiten, sondern auch die Streifenpolizei mit diesen Waffen auszustatten. Amnesty International warnt schon lange davor, dass die Risiken von DEIG trotz und wegen ihrer Einordnung als „nicht-tödliche“ Waffe sehr hoch sind und unterschätzt werden. Der Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen, insbesondere wenn bestimmte Risikofaktoren wie Herz-Kreislauf-Probleme oder Drogen-Intoxikation hinzukommen, die für Einsatzkräfte nur schwer erkennbar sind. Das Positionspapier vom Februar 2019 zeigt die menschenrechtlichen Risiken dieser Waffe auf und nennt die Safeguards, die von Behörden vor einer Ausstattung der Polizei damit ergriffen werden müssen. Amnesty International fordert Polizeibehörden auf, DEIG nur auf der Grundlage einer klar definierten operativen Notwendigkeit einzuführen. Eingesetzt werden sollten sie nur durch Sondereinheiten und ausschließlich in Situationen, in denen anderenfalls die Anwendung tödlicher Gewalt nötig wäre…“ Positionspapier am 21. Januar 2021 bei Amnesty International
- Hessens Polizei verfügt über 43 Taser, die aggressive Menschen mit Elektroschock außer Gefecht setzen. Für GdP-Landeschef Mohrherr ist das viel zu wenig
„… „Wir wünschen uns eine Ausflächung der Geräte“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr der Frankfurter Rundschau. Die Taser hätten sich in der Praxis bewährt. „Wir sind sehr froh, dass wir die Taser haben“, betonte Mohrherr. (…) Gewerkschaftschef Mohrherr würde sich wünschen, dass jede Dienstgruppe der Polizei mit einem DEIG ausgestattet wird. Das wären nach seiner Schätzung rund 600 Geräte. Tatsächlich verfügt die hessische Polizei nach Angaben des Ministeriums aber nur über 43 Taser. Davon stehen je fünf in jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien bereit. Weitere acht Geräte werden für Aus- und Fortbildung genutzt. (…) Die Einführung der Taser wurde von Befürchtungen begleitet, dass betroffene Menschen getötet oder schwer verletzt werden könnten. „Die Angst vor Todesfällen hat sich überhaupt nicht bestätigt“, stellt GdP-Chef Mohrherr fest. Staatssekretär Sauer berichtet, dass es seit Einführung der ersten DEIGs für Spezialeinheiten 2005 insgesamt zwei Todesfälle „im zeitlichen Zusammenhang“ mit dem Einsatz gegeben habe. Ein „unmittelbarer Zusammenhang“ mit dem Taser-Einsatz sei aber nicht festgestellt worden. Bei den knapp 50 Einsätzen in den Jahren 2020 und 2021 seien vier Personen verletzt worden, fährt der Staatssekretär fort. In einem Fall sei der Betroffene gestürzt und habe sich eine Platzwunde am Kopf zugezogen. In drei Fällen gehe es um „eine oberflächliche Verletzung der DEIG-Kontaktstelle“.“ Artikel von Pitt von Bebenburg vom 16. Januar 2022 in der Frankfurter Rundschau online
- Jährlich zwei Tote: Mehrere Länderpolizeien führen flächendeckend Taser ein
„Mittlerweile schaffen vier Bundesländer Elektroimpulswaffen auch für den Streifendienst an. Die rechtskonservative Polizeigewerkschaft DPolG erklärt sich zur Strippenzieherin und wird von einem Hersteller gesponsert. Ob die Beamt:innen mit den neuen Waffen wie behauptet weniger Gewalt anwenden, ist fraglich.
Kurz nach Ende eines Pilotprojekts in fünf Großstädten hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen weitere 4,5 Millionen Euro zur Beschaffung von 620 Tasern beschlossen
. Die bei der Polizei als „Distanzelektroimpulsgeräte“ bezeichneten Waffen sollen nun auch in zwölf weiteren Städten genutzt werden, darunter in Aachen, Bochum, Gütersloh, Münster und Wuppertal sowie Teilen des Sauerlands. Derzeit befinden sich nach Angaben von zwei Paderborner Landtagsabgeordneten
766 Taser im Einsatz der Polizei des größten Bundeslandes. Insgesamt wird der Bestand damit auf über 1.360 Geräte ausgeweitet, die Gesamtkosten der Beschaffung betragen 8,5 Millionen Euro. Darin enthalten sind auch Trainings.
Erst kürzlich hatte die dpa nach einer Länderumfrage Zahlen präsentiert
. Demnach hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen in ihrem Pilotversuch bis Ende September 2021 fast 160 Mal den Taser gezogen. Dabei handelte es sich um 123 Androhungen und 31 tatsächliche Schussabgab
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Source: labournet.de