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Nach Angriff auf Rechtsextreme: Autonome Lina in Leipzig festgenommen Soko LinX gegen Antifa Ost und Connewitz?
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Dossier
„Die Bundesanwaltschaft durchsucht drei Leipziger Linksradikale und nimmt eine Frau fest. Sie sollen eine rechte Kneipe überfallen haben. Anschläge auf Bagger, Autos und Baukräne in Leipzig, Angriffe auf PolizistInnen in der Connewitzer Silvesternacht, eine Attacke auf eine Immobilienmaklerin – es ist gleich eine Reihe von Straftaten, die in und um Leipzig zuletzt Autonomen zugeschrieben wurden. Die Erfolge der Ermittler aber blieben mager, Tatverdächtige fehlten. Das könnte sich nun geändert haben. Die Bundesanwaltschaft verkündete am Freitag die Durchsuchung dreier Personen in Leipzig und die Festnahme einer Frau, Lina E. Die Vorwürfe gegen die 25-Jährige wiegen schwer: Sie soll Anführerin einer kriminellen Vereinigung sein, die sie mit anderen Autonomen bildete, und sich gleich an mehreren Straftaten beteiligt haben…“ Artikel von Konrad Litschko vom 6.11.2020 in der taz online
, siehe hier zur gesamten Problematik:
- Bundesverfassungsgericht setzt Beugehaft aus: Antifaschistin Lina ist frei
„Das Bundesverfassungsgericht hat die Beugehaft gegen Lina vorläufig aufgehoben. Nach mehr als zweieinhalb Monaten kommt die Antifaschistin frei, bis über ihre Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Zentral ist dabei das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen.
Nach mehr als zweieinhalb Monaten endete die Erzwingungshaft gegen Lina per Gerichtsurteil: Am 23. September 2026 hob das Bundesverfassungsgericht die Beugehaft gegen die Antifaschistin mittels einer einstweiligen Anordnung vorläufig auf. Damit beendete das höchste Gericht die willkürliche sechsmonatige Freiheitsentziehung, mit der das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Aktivistin für ihre Aussageverweigerung bestraft hatte. In seiner Entscheidung verwies das Bundesverfassungsgericht auf den hohen Wert des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen, weshalb Lina jetzt bis zur eigentlichen Entscheidung über die eingereichte Verfassungsbeschwerde frei ist. (…) Mit der heutigen Entscheidung setzt das Bundesverfassungsgericht ein klares Signal gegen die inflationäre Nutzung der Beugehaft in den aktuellen Antifa-Prozessen. Gegen Antifaschist*innen kommt dieses sonst kaum angewendete Zwangsmittel in den letzten Monaten vermehrt zum Einsatz: Schon am 25. März war im Dresdner Antifa-Großkomplex ein Antifaschist, der gemeinsam mit Lina verurteilt worden war, als Zeuge vorgeladen. Weil auch er die Aussage verweigert hatte, wurde er zwischenzeitlich ebenfalls direkt vor Ort in sechsmonatige Beugehaft genommen. Hingegen hatte Richter Joachim Kubista gegen aussageunwillige Nazi-Zeugen stets nur geringe Ordnungsgelder verhängt…“ Pressemitteilung von Rote Hilfe vom 25.09.2026
- BGH-Urteil zur „Erzwingungshaft“ gegen Antifaschistin Lina: Beugehaft als neuer Standard?
„Am 30. Juni 2026 ließ das Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Antifa-Großprozess Lina für sechs Monate in Beugehaft nehmen. Sie hatte als Zeugin konsequent die Aussage verweigert – nicht zuletzt unter Verweis auf die Möglichkeit, sich selbst zu belasten. Bereits im Oktober 2025 hatte das Amtsgericht Dresden sechs Monate Beugehaft gegen Lina ausgesprochen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die erneute Verhängung nun bestätigt und damit den Weg für den inflationären Einsatz von Beugehaft geebnet. Linas Anwalt hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. (…)
Bereits am 1. Oktober 2025 hatte das Amtsgericht Dresden Lina als Zeugin in einem der Parallelprozesse geladen, um sie zu einzelnen Vorfällen zu befragen, wegen derer sie verurteilt wurde. Die Antifaschistin verweigerte jegliche Aussagen und verwies auf die Gefahr, neue Ermittlungen gegen sich auszulösen. Trotz dieser realen Gefahr verhängte das Amtsgericht die maximal zulässigen sechs Monate Beugehaft, um sie zu Angaben zu erpressen. Weil ihre Verteidigung umgehend Beschwerde einlegte, wurde die Maßnahme allerdings noch nicht vollstreckt.
Am 30. Juni 2025 hatte das OLG Dresden Lina ebenfalls als Zeugin geladen und wischte auch hier die Befürchtung einer erneuten Strafverfolgung beiseite. Da sie erneut konsequent die Aussage gegen die sieben angeklagten Antifaschist*innen verweigerte, verhängte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista erneut das Höchstmaß von sechs Monaten Beugehaft. Die Antifaschistin, die erst im Mai freikam, da die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt ist, wurde noch am Gerichtsgebäude in Haft genommen.
Der Bundesgerichtshof verwarf am 4. August 2026 die Beschwerde, die Linas Anwalt eingelegt hatte. In seiner Begründung hebelte der BGH gleich mehrere Grundsätze aus: Obwohl die Gesetzeslage maximal sechs Monate Beugehaft wegen Aussageverweigerung zu denselben Taten zulässt und eine Wiederholung der Zwangsmaßnahme untersagt ist, sei das Vorgehen des Oberlandesgerichts berechtigt. Da die erstmalige „Erzwingungshaft“ des Amtsgerichts wegen der damaligen Beschwerde noch nicht vollzogen sei, habe das OLG sie zurecht erneut angeordnet. Auch dass sich damit der verhängte Freiheitsentzug auf zwölf statt auf die maximal zulässigen sechs Monate beläuft, stelle keinen Verstoß dar, da nur der Vollzug diese Höchstdauer nicht überschreiten dürfe.
Auch der Verweis auf die Gefahr, Lina könne sich durch die Angaben selbst belasten und weitere Verfolgungen auslösen, ließ der BGH nicht gelten. Dabei ist dieses Risiko nicht von der Hand zu weisen…“ Pressemitteilung vom 16.08.2026 von Rote Hilfe
- Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt: Lina E. ist vorzeitig frei
„… Knapp vier Jahre saß die Leipziger Antifaschistin Lina E. in Haft – nun ist sie frei. Das Oberlandesgericht Dresden setzte ihre Reststrafe zur Bewährung aus. Und der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft dagegen zurück. Es gebe eine gute Prognose, dass die 31-Jährige künftig straffrei leben werde, befanden beide Gerichte.
Nach taz-Informationen befand sich Lina E. zuletzt schon im offenen Vollzug, musste also nur noch nachts zurück ins Gefängnis. Vergangene Woche, direkt nach Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), soll sie komplett aus der Haft entlassen worden sein. Der BGH-Beschluss wurde erst am Mittwoch öffentlich gemacht. (…) Lina E. selbst war noch am Urteilstag zunächst aus der U-Haft entlassen worden. Die restliche Strafhaft hatte sie dann ebenfalls im April 2025 – mit Rechtskräftigkeit des Urteils – angetreten. Als sie nun im März zwei Drittel der Strafe abgesessen hatte, beantragte sie die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung – diesem hat das Oberlandesgericht Dresden auch zugestimmt. Zuvor hatte das Gericht Lina E. mündlich befragt und auch ein psychologisches Gutachten über sie eingeholt. (…) Die Haft habe sie „beanstandungsfrei“ absolviert. Und sie habe „tragfähige Zukunftspläne“, wolle in Freiheit ihre Arbeit als Sozialarbeiterin in der Suchthilfe wiederaufnehmen und ihr Studium der Erziehungswissenschaften abschließen…“ Artikel von Konrad Litschko vom 27.5.2026 in der taz online
- Antifa-Ost-Prozess: Als Zeuge rein, in Handschellen raus
„… Jannis R. saß bis zu diesem Mittwoch in Berlin im Gefängnis, allerdings im offenen Vollzug. Der 40-Jährige war im Mai 2023 im Prozess gegen die sogenannte Gruppe Lina E. vom Oberlandesgericht Dresden wegen der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und weiterer Delikte zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Knapp drei Jahre später kam er jetzt erneut in den Hochsicherheitssaal am Hammerweg. Er sollte als Zeuge im Nachfolgeverfahren aussagen, in dem sich diesmal sieben Antifaschisten verantworten müssen, weil sie brutale Angriffe auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextreme verübt haben sollen. Allerdings verweigerte R. die Aussage – was dazu führt, dass der offene Vollzug vorerst endet und er eine Beugehaft antreten muss. Er wurde in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt. R. sollte vor Gericht über Überfälle auf Teilnehmer einer Nazi-Demonstration am Bahnhof Wurzen sowie auf die Nazikneipe »Bull’s Eye« in Eisenach im Oktober 2019 berichten. Außerdem erhoffte sich der Senat um den Vorsitzenden Richter Joachim Kubista Aussagen zur »Existenz und Ausprägung« der Gruppe, die von der Generalbundesanwaltschaft (GBA) als linksextremistische kriminelle Vereinigung eingestuft wird. R. war im ersten Prozess nicht nur für deren Unterstützung, sondern auch für die Beteiligung an dem Vorfall in Wurzen verurteilt worden. Die GBA war zudem davon ausgegangen, dass er auch am Angriff in Eisenach als eine Art Wachposten vor dem Lokal beteiligt war.
Als Beleg wurde unter anderem ein abgehörtes Gespräch aus einem Auto angeführt, in dem es hieß, der derzeitige Hauptangeklagte Johann G. und R. hätten gemeinsam eine »Kneipe gemacht«. Nach Ansicht des damaligen Senats ließ sich eine Beteiligung aber nicht zweifelsfrei belegen; R. wurde mit Blick auf diesen Tatvorwurf freigesprochen. Das damalige Urteil ist seit Bestätigung durch den Bundesgerichtshof im März 2025 rechtskräftig. Weitere offene Verfahren gegen R. seien nach Auskunft des GBA nicht anhängig, sagte Kubista. Daher habe R. im laufenden Verfahren kein Recht, eine Aussage zu verweigern. Dem widersprach der Dresdner Rechtsanwalt Oliver Nießing, der als rechtlicher Beistand von R. auftrat. Er begründete dessen Verweigerung mit einem Dilemma, in dem sich der Zeuge befinde. Bei bestimmten Fragen des Gerichts brächte ihn »sowohl eine Bejahung als auch eine Verneinung in die Gefahr erneuter Verfolgung«. Falls seine Aussagen darauf hindeuteten, dass er doch an dem Überfall auf das »Bull’s Eye« beteiligt gewesen sei, drohe ihm eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Wenn er das verneine, müsse er befürchten, dass ein Ermittlungsverfahren wegen eines Angriffs auf eine andere Kneipe eingeleitet werde. Diese Deutungsmöglichkeit für das abgehörte Gespräch im Auto hatte im ersten Verfahren der damalige Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats ins Spiel gebracht. (…) Auf Nachfrage des Richters, ob er aussage, erklärte [R.]: »Ich muss nicht und werde auch nicht.« Kubista verhängte daraufhin Beugehaft in angedrohter Höhe – anders als bei einem früheren Mitangeklagten von R., der vor Kurzem ebenfalls die Zeugenaussage verweigerte, aber mit einem Ordnungsgeld davonkam. R., der währenddessen seine Jacke ab- und ein T-Shirt mit der Aufschrift »Free all Antifas« freigelegt hatte, verließ den Saal in Handschellen.“ Artikel von Hendrik Lasch vom 25. März 2026 in Neues Deutschland online
- Zweieinhalb Jahre nach dem „Tag X“ in Leipzig fällt die Begründung für den Polizeikessel in sich zusammen
„Zweieinhalb Jahre nach dem „Tag X“ in Leipzig sind 85 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs eingestellt (Drucksache 8/4688
). Die Polizei hatte am 3. Juni 2023 nach der Auflösung einer angemeldeten antifaschistischen Versammlung in der Südvorstadt und einer gewaltsamen Eskalation durch wenige Personen insgesamt 1.324 Menschen bis zu elf Stunden lang in einem umstrittenen „Kessel“ festgehalten, sie mangelhaft versorgt, mit Verfahren überzogen und die Personalien an den Verfassungsschutz weitergegeben. Die Linksfraktion konnte viele Widersprüche und Falschbehauptungen aufklären
.
Mein Statement: „Die Begründung für den Polizeikessel auf dem Heinrich-Schütz-Platz in der Leipziger Südvorstadt ist nach mehr als zweieinhalb Jahren endgültig in sich zusammengefallen. 1.324 Menschen war vorgeworfen worden, sich an Ausschreitungen beteiligt zu haben. Laut der Zahlen des Innenministeriums wurden bislang 1.133 und damit 85 Prozent der Verfahren wegen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs eingestellt – meist, weil ,Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar‘ waren. Es bestätigt sich die Wahrnehmung, dass die Polizei wahllos Menschen festhielt und mit unverhältnismäßiger Härte gegen viele unbeteiligte Personen vorging – darunter Minderjährige…“ Pressemitteilung vom 07. Dezember 2025 von Juliane Nagel
- »Antifa-Ost«-2.0-Prozess: Angeklagte erleben viel Solidarität zum Prozessauftakt der geplanten 153 Verhandlungstage, an denen Trump seine Freude hätte
- 2. Prozesstag im Antifa-Ost Verfahren: „Die Baseballschlägerjahre haben bei uns im Osten nie aufgehört“
„Am Dresdner Oberlandesgericht fand am Mittwoch der 2. Prozesstag im sogenannten Antifa-Ost Verfahren statt. Angeklagt sind sieben Antifaschist*innen, die der sogenannten „Antifa Ost“ angehören sollen. Ihnen wird der Vorwurf gemacht, einer kriminellen Vereinigung angehört oder diese unterstützt zu haben, zudem sollen sie Köerperverletzungsdelikte gegenüber Personen aus der rechten Szene begangen haben. Dreien wird zusätzlich versuchter Mord vorgeworfen. Prozesstermine sind bis 2027 angesetzt. Wir haben mit RDL-Redakteur Thomas, der auch den zweiten Prozesstag vor Ort beobachtet hat, gesprochen. Im Fokus standen am Mittwoch persönliche Erklärungen von Tobi, Julian und Thomas.“ Interview am 26. November 2025 im Radio Dreyeckland

- Auftakt im Antifa-Prozess in Dresden: Im Gerichtssaal gibt es Applaus für die Angeklagten
„Die Bundesanwaltschaft wirft sieben Antifas eine brutale Angriffsserie auf Neonazis vor. Unterstützer*innen fordern die Freiheit der Angeklagten. (…) Schon am frühen Morgen hatten sich Unterstützer*innen mit einer Kundgebung vor dem Gericht mit den Angeklagten solidarisiert. Wer ins Gericht wollte, musste sich genauen Sicherheitskontrollen unterziehen. Verhandelt wird in einem Hochsicherheitssaal, die Angeklagten sitzen hinter einer Glasfront, im Visier von Wachtmeistern. Als Richter Joachim Kubista den Prozess eröffnet, muss er sofort Anträge der Verteidiger auf Aussetzung der Verhandlung abwehren. Kubista will erst mal die Anklage der Bundesanwaltschaft hören. Und die hat es in sich. Denn für die Bundesanwaltschaft haben die sieben Antifas – sechs Männer, eine Frau – eine linksextreme kriminelle Vereinigung gebildet, die von 2018 bis 2023 neun schwere Angriffe auf Rechtsextreme begangen habe, in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und schließlich Budapest und einen auch auf ein Thor-Steinar-Geschäft in Dortmund, der bei Rechtsextremen beliebten Modemarke. (…)
Und vor allem einen Mann nimmt die Bundesanwaltschaft nun in den Fokus, der bei fast allen Angriffen dabei gewesen sein soll: Johann G. Der Leipziger Student soll in der Gruppe einen „prägenden Einfluss“ gehabt, soll Trainings und Aktionen organisiert und dann auch selbst zugeschlagen haben. Johann G. verfolgt die Anklageverlesung entspannt, sucht lieber weiter lächelnd Kontakt im Publikum. (…)
Der Prozess setzt ein Verfahren fort, das bis vor zwei Jahren an gleicher Stelle geführt wurde: gegen vier Linke, darunter die Leipzigerin Lina E. – die Ex-Verlobte von Johann G. Auch ihnen wurde die Angriffsserie vorgeworfen, sie erhielten Haftstrafen von 2,5 bis gut 5 Jahren Haft. Gegen sechs weitere Linke, die zumindest bei den Budapest-Angriffen dabei gewesen sein sollen, beginnt im Januar in Düsseldorf ein Prozess.(..)
Die Beschuldigten selbst schweigen bisher zu den Vorwürfen, auch am Dienstag. Ihre Verteidiger aber fordern gleich zu Beginn die Aussetzung des Verfahrens. Zum einen, weil sie bis heute keine vollständige Akteneinsicht erhalten hätten und eine Festplatte mit 700 Gigabyte Unterlagen erst kurz vor dem Prozess übersendet worden sei. Zum anderen, weil unklar sei, was die jüngste Einstufung der „Antifa Ost“ als Terrorgruppe in den USA für Folgen für die Angeklagten habe – und ob sie sich mit Aussagen im Prozess Sanktionen einhandeln könnten. Das müsse zuerst geklärt werden. Richter Kubista aber stellt die Anträge vorerst zurück. (…)
Die Verteidiger*innen ziehen grundsätzlich ein faires Verfahren in Zweifel. Klar ist allerdings schon jetzt, dass der Prozess dauern wird: Schon jetzt sind Verhandlungstermine bis ins Jahr 2027 angedacht.“ Bericht von Konrad Litschko vom 25.11.2025 in der taz online
- »Antifa-Ost«-2.0-Prozess hat begonnen: Angeklagte erleben viel Solidarität zum Prozessauftakt
„»Solidaritätsbekundungen sind erlaubt – aber nur vor Verhandlungsbeginn«, vermeldet der Hausrechtsinhaber im Gerichtssaal, auf einem Stuhl stehend, kurz vor Beginn des Mammutverfahrens gegen sieben Antifaschist*innen in Dresden. Es handelt sich um den zweiten Prozess gegen die von Behörden und Medien als »Antifa-Ost« bezeichnete Gruppe. Im ersten Verfahren, das zweieinhalb Jahre dauerte, wurden Lina E. und drei Mitangeklagte 2023 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der neue Prozess ist nun auf 153 Verhandlungstage angesetzt – bis 2027. (…)
Schon ab acht Uhr morgens befinden sich solidarische Aktivistinnen gemeinsam mit einem Teil der Angeklagten vor dem Gebäude. Auf einem großen Transparent steht »Free All Antifas«. Von der Kundgebung wird die Presse aufgerufen, das gesamte Polizeiaufgebot zu dokumentieren und die Inszenierung eines »Terrorprozesses« zu thematisieren. Auf der anderen Straßenseite stehen zwei Neonazis. Etwas unbedarft hängen sie ein Banner mit der Aufschrift »Mordversuch ist kein Aktivismus« auf. Daneben wird ein Bild, auf dem die in Ungarn in Untersuchungshaft sitzende Antifaschistin Maja T. verhöhnt wird, platziert: »Free Maja 2061« steht für den Wunsch der Nazis nach möglichst langer Haftdauer für T…“ Artikel von John Malamatinas und Jan Theurich vom 25.11.2025 in ND online
- »Antifa-Ost« und Budapest-Komplex: Eine Chronologie
„Der Prozess in Dresden ist weder Beginn noch Ende der Verfolgung von Antifaschist*innen…“ Beitrag von Sebastian Weiermann vom 25.11.2025 in ND online
- Verfolgung von Antifaschist*innen: Zu Trumps Freuden
„Antifaschist*innen decken konspirative Treffen der extremen Rechten auf, recherchieren Strukturen und verhindern öffentliche Auftritte von Neonazis und anderen Rechten. Dafür werden sie seit Jahrzehnten von der extremen Rechten gehasst. Der rechte Zeitgeist sorgt dafür, dass dieser Hass immer stärkere Konsequenzen hat. Im September verkündete Ungarns Präsident Viktor Orbán, dass man »die Antifa« zur Terrororganisation erklären müsse. Vor knapp zwei Wochen setzte die US-Regierung die »Antifa-Ost« auf die Liste terroristischer Organisationen. Wo Faschisten regieren, wird Anti-Antifa-Politik zur Regierungsmaxime.
In der Bundesrepublik regieren zwar keine Faschisten, aber auch hier agiert die Justiz so, dass es etwa einen Donald Trump freuen wird. In Dresden hat der zweite Großprozess in Sachen »Antifa-Ost« begonnen, und vieles in diesem Zusammenhang lässt sich nur mit dem rechten Zeitgeist erklären. So waren erstaunlich oft rechte Medien und Medienprojekte der extrem Rechten früh und gut informiert über die Angeklagten und angebliche Taten. Darüber hinaus konnten sie mit dem Begriff »Hammerbande« bis in den Mainstream vordringen. Auch dass eine Reihe von Körperverletzungsdelikten in unterschiedlichsten Konstellationen zur Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgeblasen wird, was zu mehreren Mammutprozessen führt, zeigt, wie der Staat als Anti-Antifa agiert.
Die Angeklagten müssen damit rechnen, im Verlauf des Verfahrens entmenschlicht und als gewaltbereite Monster dargestellt zu werden. Dagegen gilt es solidarisch zu sein und sich vor die Angeklagten zu stellen. Antifaschismus bleibt in all seiner Vielfalt notwendig und ist kein Terrorismus.“ Kommentar von Sebastian Weiermann vom 25.11.2025 in ND online
, siehe aktuell das Dossier: Was Trump 2019 in den USA begann breitet sich international aus: Die (stellvertretende) Verfolgung der Antifa-Bewegung als „terroristischer Organisation“ - Presserklärung der Soligruppe KW-Thomas zum Prozessbeginn gegen Antifaschist*innen in Dresden
„Zum Prozessauftakt am 25.11.2025 wird die Bundesanwaltschaft ihre Anklage gegen Thomas J. – auch bekannt als KW-Thomas oder Nanuk – und sechs weitere Antifaschist*innen verlesen, die auf den Aussagen eines fragwürdigen Kronzeugen und einer tendenziösen Bewertung von Indizien beruht. Unter den Vorwürfen sind u.a. schwere Körperverletzung und versuchter Mord. Weder das, was über die Tatausübungen bekannt ist, noch die davon getragenen Verletzungen rechtfertigen diese schwerwiegenden Anklagen: Sie dienen der Erpressung und Einschüchterung der Angeklagten und ihrem Umfeld und sind der Versuch, durch Androhung langer Haftstrafen Aussagen und Geständnisse zu erpressen…“ Presserklärung vom 24.11.2025 bei freenanuk
- [Le] Solidarität mit den Angeklagten im Antifa-Ost Verfahren!
„Das Antifa-Ost-Verfahren geht in die zweite Runde. Wir senden euch viel Kraft und Grüße! Das Foto entstand im Kontext der „Antifa-Wochen“ in Leipzig…“ Beitrag von anonym am 24.11.2025 auf indymedia
- Verfolgung gegen Antifas geht weiter: Dresdner Großprozess ab 25. November
„In Dresden beginnt am 25. November einer der größten Repressionsprozesse gegen Antifaschist*innen der vergangenen Jahrzehnte. Sieben Aktivist*innen stehen vor dem OLG, weil Staatsschutzbehörden ihre Konstruktionen aus dem Budapest-Komplex und § 129 weiter vorantreiben. Der Prozess verbindet zwei der derzeit härtesten staatlichen Verfolgungsschwerpunkte – ein weiteres Beispiel dafür, wie engagierter Antifaschismus zum Feindbild erklärt wird…“ Pressemitteilung vom 21.11.2025 von Rote Hilfe e.V.
- »Antifa Ost«: Bis 2027 vor Gericht. In Dresden beginnt mit dem Verfahren gegen die »Antifa Ost« eines der größten politischen Verfahren seit Jahrzehnten
„Am kommenden Dienstag beginnt vor dem Dresdner Oberlandesgericht ein echter Mammutprozess. Bis zum Sommer 2026 sind im Schnitt zehn Verhandlungstage pro Monat anberaumt, und das Gericht plant mit weiteren Terminen bis weit ins Jahr 2027. Sieben Antifaschist*innen wird vorgeworfen, einer kriminellen Vereinigung angehört oder diese unterstützt zu haben. Bei der Vereinigung soll es sich um die »Antifa Ost« handeln, die von den USA kürzlich auf die Liste ausländischer Terrororganisationen gesetzt wurde. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, eine »überregional vernetzte Gruppierung« mit »militant linksextremistischer Ideologie« gegründet zu haben. Über mehrere Jahre hinweg soll die Gruppe »intensiv vorbereitete« Angriffe auf Personen verübt haben, die man der »rechten Szene« zurechnete. Konkret werden sechs der sieben Angeklagten Angriffe in wechselnden Konstellationen vorgeworfen. Etwa auf ehemalige Teilnehmer von Naziaufmärschen in Dresden und Magdeburg, auf den Betreiber eines neonazistischen Treffpunkts in Eisenach, einen Laden des rechten Labels Thor-Steinar in Dortmund oder rund um den NS-verherrlichenden »Tag der Ehre« in Budapest 2023. (…)
[B]ei der Roten Hilfe blickt man mit großer Skepsis auf den Prozess in Dresden. »Die Justizmaschinerie läuft auf Hochtouren, sperrt immer neue Aktivistinnen ein und zerrt sie vor Gericht, um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern«, erklärte Hartmut Brückner aus dem Bundesvorstand der Solidaritätsorganisation. »Die Zahl der Antifaschist*innen in deutschen Gefängnissen hat einen neuen Höchststand erreicht. Damit sendet der Staat ein deutliches Signal: Engagierter Antifaschismus, der über Lippenbekenntnisse hinausgeht, wird unnachsichtig verfolgt.« Brückner kritisierte auch die »absurden Dimensionen, die der Prozess mit aktuell geplanten 132 Verhandlungstagen« annehme. »Ganz offensichtlich soll an den Angeklagten ein Exempel statuiert werden«, so das Bundesvorstandsmitglied der Roten Hilfe. Eine Vielzahl von Angeklagten, mindestens zwei Jahre Prozessdauer und parallele Prozesse in Ungarn und Düsseldorf stellen eine Herausforderung in Sachen Solidarität dar. Das weiß auch Hartmut Brückner: »Bei einer so langen Dauer sehen sich die Solidaritätsstrukturen besonderen Herausforderungen gegenüber, wenn sie den Prozess intensiv begleiten wollen.« Umso notwendiger sei es, dass kontinuierlich arbeitende Solidaritätsorganisationen wie die Rote Hilfe die beteiligten Gruppen unterstützten. Brückner wies außerdem auf die Verantwortung der Medien hin. Das öffentliche Interesse nehme nach Beginn der Prozesse schnell ab. Dabei sei es wichtig, regelmäßig über das Geschehen im Verfahren und die Haftbedingungen zu berichten.“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 20. November 2025 in Neues Deutschland online
- 2. Prozesstag im Antifa-Ost Verfahren: „Die Baseballschlägerjahre haben bei uns im Osten nie aufgehört“
- Antifa Ost: Sieben weitere Anklagen gegen Antifaschist*innen, Vorverurteilung der Beschuldigten und Durchstechen persönlicher Informationen an die Presse
„Das Verfahren gegen die Antifaschistin Lina E. und zwei Mitangeklagte war von großer Härte der Strafverfolger und des Gerichts geprägt. (…) Jetzt hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sieben weitere Personen aus dem mutmaßlichen Umfeld von Lina E. erhoben, wie der MDR am Donnerstagabend unter Berufung auf »mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen« zuerst berichtete. Auch ihnen wirft die Behörde unter anderem die Bildung einer linksextremen kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung vor. Vier der Beschuldigten sitzen bereits in Untersuchungshaft, unter ihnen der Verlobte von E., Johann G. Er war Anfang November 2024 von Zielfahndern des sächsischen Landeskriminalamts in einer Regionalbahn in Thüringen festgenommen worden. Alle Beschuldigten sollen zur »Antifa Ost« gehören. Sie war im Dresdner Prozess von Medien auch als »Hammerbande« bezeichnet worden, weil bei einigen der verhandelten Straftaten Hämmer verwendet worden waren. Eine Berliner Solidaritätsinitiative erklärte dazu am Freitag, diese Bezeichnung sei ein »Propagandainstrument der rechten Presse« und diene der Vorverurteilung. Es solle ein »Bild einer irrationalen und unberechenbaren Gruppe erzeugt werden, deren alleiniges Ziel die Ausübung von Gewalt ist«. Die Beschuldigten würden dadurch »entmenschlicht, eine politische Motivation wird ihnen abgesprochen«. Antifaschismus werde »nicht als legitimer Standpunkt anerkannt«. (…)
Am Freitag bestätigten acht Berliner Anwält*innen, die Beschuldigte vertreten, dass die Bundesanwaltschaft bereits am 28. Mai 2025 Anklage gegen sieben Antifaschist*innen zum OLG Dresden erhoben habe. »Es erscheint bereits jetzt höchst zweifelhaft, ob diese Anklage in einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren verhandelt werden kann«, schreiben sie in einer gemeinsamen Erklärung, die »nd« vorliegt. Denn die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts Sachsen habe »nicht neutral ermittelt«. (…)
Zudem seien Informationen aus dem Ermittlungsverfahren rechtswidrig weitergegeben worden, monieren die Jurist*innen. »Wiederholt mussten wir feststellen, dass einzelne Presseorgane wohl durch das LKA Sachsen über konkrete Ermittlungsergebnisse informiert worden waren, bevor wir als Verteidiger*innen Kenntnis von diesen erhielten«, schreiben sie. Dabei seien auch »persönliche Informationen über unsere Mandant*innen veröffentlicht« worden. Die Anwält*innen werfen dem LKA insbesondere vor, in einem Hintergrundgespräch am 6. Mai 2025 »sensible Informationen« weitergegeben zu haben. (…)
Nach Angaben der Anwält*innen haben mehrere ihre Mandant*innen bereits am 14. Mai beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen den Leiter des Staatsschutzes des LKA Sachsen, Denis Kuhne, wegen Geheimnisverrats eingereicht. Die Verteidiger*innen erklären: »Das Vorgehen des LKA Sachsen verstößt fundamental gegen die Unschuldsvermutung.« Die Betroffenen seien so »einer staatlicherseits lancierten öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt«. (…)
Mehrere Unterstützungsgruppen forderten am Freitag die Freilassung der Beschuldigten und die Einstellung »aller Verfahren gegen alle Antifaschist*innen«. (…) Die Unterstützer kritisieren unter anderem zahlreiche »überzogene Hausdurchsuchungen« im Umfeld der Angeklagten und die fortdauernde U-Haft für einzelne Beschuldigte »als Vorwegnahme der Strafe«. Zudem verurteilen sie, dass sich die Ermittler wie bereits im Prozess gegen Lina E. fast ausschließlich auf Aussagen des fragwürdigen Kronzeugen Johannes D. stützen. Er habe »strategisch Personen der Beteiligung an antifaschistischen Aktionen« beschuldigt und so dabei geholfen, eine »kriminelle Vereinigung« zu konstruieren.“ Artikel von Jana Frielinghaus vom 6. Juni 2025 in Neues Deutschland online
(„Sieben Anklagen gegen Antifaschisten“) - Budapest-Komplex: Grenzüberschreitende Repression. Nach Angriffen auf Neonazis in Ungarn wird Beschuldigten auch in Deutschland der Prozess gemacht
„… Ungarns Justiz hat in dem »Budapest-Komplex« 18 Verdächtige aus Deutschland, Italien, Albanien und Syrien identifiziert, von denen die meisten in Haft sitzen oder für den Prozess Haftverschonung erhalten haben. Drei Deutsche werden noch gesucht. Allen wird gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. In Ungarn drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu 24 Jahren. Da gegen einige Beschuldigte im Zusammenhang mit dem sogenannten »Antifa-Ost-Komplex« ermittelt wird, finden auch in Deutschland Verfahren statt. Der erste in Budapest abgeschlossene Prozess betraf Tobias E., der nach einem Teilgeständnis nach fast zwei Jahren Haft am 20. Dezember entlassen wurde. Bei seiner Heimreise nach Deutschland wurde er erneut festgenommen; er soll sich nun auch in Deutschland wegen Taten im Rahmen der »Antifa Ost« verantworten und sitzt deshalb in Untersuchungshaft. (…) Am 20. Februar 2025 begann vor dem Oberlandesgericht (OLG) München der erste Strafprozess zum »Budapest-Komplex« in Deutschland. Angeklagt ist Hanna S., der versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Die Verhandlung in Deutschland statt Ungarn begründete das Gericht mit der besonderen Bedeutung des Verfahrens, da die Tat »negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten haben könne«. (…) In Deutschland wurde im November außerdem Johann G. festgenommen, den die Behörden als »Rädelsführer« der »Antifa Ost« und als Beteiligten in Budapest betrachten. Der in dem Komplex ermittelnden »Soko Linx« aus Sachsen gilt er als Vertrauter von Lina E., die vor einem Jahr als Mastermind der angeblich kriminellen Vereinigung verurteilt wurde. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen wird G. ebenfalls in Deutschland vor Gericht stehen. Im Fall von Lina E. läuft vor dem BGH in Karlsruhe das Revisionsverfahren, das Anklage und Verteidigung angestrengt hatten. Das OLG Dresden hatte den Haftbefehl gegen E. bereits aufgehoben, nachdem sie im Gefängnis an Rheuma erkrankt war. Da sie drei Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat und sich dort korrekt verhalten haben soll, stehen wohl nur noch wenige Monate Haft aus – abhängig vom Ausgang der Revision. Das Urteil des dritten Strafsenats am BGH wird am Mittwoch erwartet.“ Artikel von Matthias Monroy vom 17. März 2025 in Neues Deutschland online
– guter Überblick zur Lage
- Tag X in Leipzig: Unschuldig eingekesselt. Ein Großteil der Ermittlungen ist 2 Jahre später eingestellt – die Aufarbeitung geht weiter, Datenspeicherung auch
- Tag X in Leipzig: Unschuldig eingekesselt. Zwei Jahre nach Tag X in Leipzig: Zwei Drittel der Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten eingestellt
„… Insgesamt 1537 Verfahren wurden eingeleitet. Zwei Jahre später haben sich die Vorwürfe zum Großteil als haltlos herausgestellt. 861 und damit knapp zwei Drittel der Verfahren seien eingestellt worden. Das teilte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) auf Anfrage der Linksabgeordneten Jule Nagel mit. Meist hätten sich »Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht feststellen« lassen, heißt es. In einigen Fällen habe das angezeigte Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt. In mindestens zwei Fällen wurden die Verfahren eingestellt, weil der oder die Betroffene noch ein Kind war. Unter den Eingeschlossenen waren viele Minderjährige, denen jeder Kontakt zu ihren Eltern verwehrt wurde. Weitere 445 Verfahren werden nach Auskunft des Ministeriums noch von der Polizei bearbeitet oder liegen der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vor. Nagel erklärte, sie gehe »davon aus, dass es reihenweise zu Einstellungen kommen wird«. In einigen Fällen wurden mit Geldbußen verbundene Strafbefehle beantragt. Eine Anklage zum Straf-, Schöffen- oder Jugendgericht sei lediglich in 19 Fällen und damit in weniger als anderthalb Prozent erhoben worden, sagte Nagel. Damit falle die Bilanz der Staatsanwaltschaft und der bei der Polizei eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe »juristisch gesehen äußerst dürftig« aus. Das bestätigt nach Ansicht der Leipziger Abgeordneten den Eindruck vieler Beobachter, dass die in der Stadt mit 3000 Beamten präsente Polizei an jenem Tag »recht wahllos und mit unverhältnismäßiger Härte gegen eine große Zahl unbeteiligter Personen vorgegangen ist«. (…)
Mit Blick auf die zahlreichen eingestellten Verfahren erinnerte Nagel auch noch einmal daran, dass die meisten Eingekesselten als Folge dieser Maßnahme bei Verfassungsschutzbehörden als Linksextremisten geführt werden. Das Portal Frag den Staat hatte im Oktober öffentlich gemacht, dass die Daten aller 1322 strafmündigen Betroffenen von der sächsischen Polizei weitergegeben und im gemeinsamen Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) der deutschen Geheimdienste gespeichert wurden. Dort sind ihre Daten nun für die nächsten fünf Jahre erfasst. Datenschützer und Juristen hatten die umfassende Speicherpraxis im Zusammenhang mit dem Leipziger Polizeikessel scharf kritisiert. Nagel erklärte jetzt mit Blick auf die magere Bilanz der Ermittlungen, es gebe für eine solche »Kriminalisierung« keinen Grund: »Ich erwarte daher die unverzügliche Löschung der Daten.«“ Artikel von Hendrik Lasch vom 03.06.2025 in ND online
- Zwei Jahre später und ein bisschen schlauer. Ein Großteil der Ermittlungen zum Tag X ist inzwischen eingestellt – die Aufarbeitung geht weiter
„… Zwei Jahre nach Tag X beschäftigen die Ausschreitungen noch immer die Justiz – und angesichts der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft stellen sich weiterhin Fragen zur Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes.
80 Seiten lang ist das Dokument, das Einblick in die Ermittlungsbilanz der Staatsanwaltschaft gibt
. In einer Tabelle listet das Sächsische Innenministerium als Antwort auf eine K leine Anfrage von Juliane Nagel (Linke) alle 1537 Ermittlungsverfahren auf, die die Staatsanwaltschaft Leipzig am 2., 3. oder 4. Juni 2023 einleitete. Ein Großteil, insgesamt 1322 Verfahren, betrifft die Umschließung von Demonstrierenden im sogenannten Leipziger Kessel am 3. Juni, dem sogenannten Tag X. Gegen alle Eingekesselten ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts des schweren Landfriedensbruchs. Die Bilanz muss für die Ermittler ernüchternd sein: Über 900 Verfahren rund um Tag X mussten sie bis Ende Mai einstellen, in den überwiegenden Fällen, weil »Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar« gewesen seien. Über 500 Fälle bearbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft noch. In 31 Fällen kam es bisher zur Anklage, sechs Geldstrafen verhängten die Gerichte. (…)
Die Polizei habe »nur die gekesselt, die Gewalt verübt haben« oder durch ihr Auftreten die Gewalttätigen unterstützt hätten, erzählt der ehemalige Staatsanwalt Felix L. am Montag vor Gericht – und erntet dafür einige verdutzte Blicke. Von dieser Darstellung war Leipzigs Polizeipräsident René Demmler bereits einige Wochen nach Tag X abgekommen. Demmler räumte Fehler ein: Die Polizei war während des Einsatzes davon ausgegangen, nur 300 bis 400 Menschen eingekesselt zu haben. Tatsächlich waren es 1324. Diese große Diskrepanz sei der Einsatzleitung aufgefallen, als die Polizei die Identitätsfeststellungen der Eingekesselten durchführte, berichtet L. vor Gericht. Bis 5 Uhr morgens hatte das gedauert. Für die Kritik am Einsatz zeigt L. allerdings kein Verständnis. »Ich hatte im Nachhinein das Gefühl, dass wir das angesichts der Anzahl der Menschen recht schnell gemacht haben«, sagt er.
Drei Ermittlungen gegen Polizisten laufen noch – 27 sind eingestellt…“ Artikel von Leon Heyde vom 03.06.2025 in kreuzer-leipzig.de
- Tag X in Leipzig: Unschuldig eingekesselt. Zwei Jahre nach Tag X in Leipzig: Zwei Drittel der Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten eingestellt
- [AntifaOst-Verfahren] Lina E. sei keine Rädelsführerin, aber BGH bestätigt mehrjährige Haftstrafe gegen Lina E.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision verworfen, das Urteil vom 31. Mai 2023 mit 5 Jahren und drei Monaten Haft für Lina, bleibt bestehen, siehe- Verurteilung der Angeklagten Lina E. wegen linksextremistischer Gewalttaten rechtskräftig
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2025
zum Urteil vom 19. März 2025 – 3 StR 173/24 - siehe auch LTO dazu

- Verurteilung der Angeklagten Lina E. wegen linksextremistischer Gewalttaten rechtskräftig
- Zweite Festnahme eines Untergetauchten im Antifa Ost-Verfahren
„Heute wurde ein weiterer Beschuldigter im Antifa Ost-Verfahren festgenommen, nach welchem seit Dezember 2023 öffentlich gefahndet wurde. Die Plakate mit seinem Gesicht versprachen ein hohes Kopfgeld für Hinweise, die zur Festnahme führen. Trotz dieser Hetzkampagne gegen ihn, aber auch weitere Genoss*innen – die sich weiterhin erfolgreich dem Zugriff des Staates entziehen – mussten die Zielfahnder wohl noch sehr lange weiter herumschnüffeln, bevor der Zugriff gelang. Heute war es dann soweit. Die BILD-Zeitung war mal wieder ebenfalls von der Partie und wenige Stunden später gräbt Die Zeit in ihrem Archiv und fragt: „Warum ist der Mann nicht zu stoppen?“. Für die Medienhäuser ist die Festnahme eine gute Schlagzeile, für die Behörden die nächste Trophäe. Für die Gesellschaft aber ein weiterer Angriff: Jeder dieser Ermittlungserfolge geht mit der Überwachung von Personen einher, die in ein linkes Spektrum gezählt werden. Die Kettenhunde der Bundesanwaltschaft haben wieder einen weiteren Freifahrtschein, um unsere Leben zu durchwühlen. Wir, das ist in diesem Fall speziell die antifaschistische Bewegung. Aber damit begnügen sie sich nicht, haben sie doch mit der neuen Auslegung des § 129 die Möglichkeit, praktisch jede politische Organisierung zu zerlegen. So sehen wir es seit 20 Jahren am § 129b und jüngst auch an der Letzten Generation, die als „kriminelle Vereinigung“ markiert wurde. Antifa Ost geht weiter: Nanuk sitzt bereits in Untersuchungshaft. Zu dem heute Festgenommenen warten wir noch auf Informationen. Fest steht, die 2. Anklagerunde am OLG ist bald zu erwarten! Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung läuft noch mindestens eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit der Festnahme. Viel Kraft den Betroffenen! Allen Inhaftierten und Untergetauchten wünschen wir weiterhin viel Kraft und auch Glück. Lasst euch nicht entmutigen! Schulter an Schulter gegen Repression – Fickfinger für die Soko LinX!“ Meldung vom 8. November 2024 von und bei Soli-Antifa-Ost
und dazu:
- Verhaftungen von Antifas: Staatliche Verfolgungswut geht unvermindert weiter
„Mit immer neuen Verhaftungen gehen die Repressionsorgane gegen Antifaschist*innen vor, die in Thüringen und Sachsen gegen Nazis aktiv waren: Bereits am 22. Oktober 2024 war Thomas in Untersuchungshaft genommen worden, und am heutigen 8. November nahmen Einsatzkräfte Johann fest. Die Verhaftungen reihen sich ein in einen staatlichen Frontalangriff gegen die antifaschistische Bewegung. Beide Aktivisten werden im Antifa-Ost-Komplex beschuldigt, sich an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis beteiligt zu haben. Während es im Kern um den Vorwurf mehrerer Körperverletzungen geht, nutzen die Behörden die militanten Aktionen zum Vorwand für eine Großoffensive gegen antifaschistische Strukturen…“ Pressemitteilung der Roten Hilfe vom 08.11.2024
- Verhaftungen von Antifas: Staatliche Verfolgungswut geht unvermindert weiter
- „Tag X“: Verfassungsschutz speichert Personendaten aller Eingekesselten
„Juni 2023: Mehrere tausend Menschen versammeln sich in der Leipziger Südvorstadt, um gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gegen Lina E. und drei Männer wegen Bildung und Unterstützung einer linksextremen kriminellen Vereinigung zu demonstrieren. Darunter sind auch linksextreme und linksradikale Gruppen. Eine zuvor angemeldete Demonstration auf dem Alexis-Schumann-Platz wird von der Stadt Leipzig als Ersatzveranstaltung eines befürchteten „Tag X“ untersagt. Am Rande dieser untersagten Demonstration kommt es zu gewalttätigen Ausschreitungen. Autonome greifen die Polizei an. Diese kesselt im Gegenzug ab dem frühen Abend mehr als 1.300 Menschen jeglicher Couleur ein, um deren Personalien aufzunehmen und sie erkennungsdienstlich zu behandeln. Darunter Anwohner, Schaulustige, Jugendliche und Kinder. Es dauert bis in die frühen Morgenstunden des darauffolgenden Tages, bis die letzten Personen die Maßnahme verlassen haben. (…) Nun ist klar: Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) stuft alle Menschen, die am 3. Juni in der „Umschließung“ (Behördenbezeichnung der Maßnahme) gelandet waren und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Sachsen haben als „linksextrem“ ein. In einer Antwort des LfV an das Rechercheportal „FragDenStaat“, die der MDR einsehen konnte, heißt es dazu: „Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen hat zum Stichtag 20. September 2024 insgesamt 589 Personen mit einer personenbezogenen Eintragung im NADIS vermerkt.“ (…) Das LfV nennt in seiner Antwort an „FragDenStaat“ zwei maßgebliche Gründe für das Vorgehen. Zum einen hätten die betroffenen Personen durch ihre Anwesenheit in der Menschenmenge, die später umschlossen wurde, die autonome Szene unterstützt. (…) Für die Speicherung der Daten sei ebenfalls relevant, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die Betroffenen im Zusammenhang mit dem Einsatz Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des besonders schweren Landfriedensbruches eingeleitet habe. „Die Tatsache, dass und wegen welchen Vorwurfes gegen die Betroffenen ermittelt wird, ist von der Staatsanwaltschaft an das LfV weitergeleitet worden“, heißt es in der Antwort des LfV an „FragDenStaat“ weiter. (…) Der verantwortliche Investigativ-Journalist Aiko Kempen erklärt dem MDR, dass es gut sei, dass das Oberverwaltungsgericht „dem Verfassungsschutz und seiner Geheimniskrämerei klare Grenzen aufgezeigt“ und ihn an die Bedeutung der Pressefreiheit erinnert habe. „An die Grundrechte muss sich auch der Geheimdienst halten“, ergänzt er. (…) Unterdessen hat Juliane Hundert, die Datenschutzbeauftragte des Freistaats Sachsen, eine Überprüfung der gespeicherten Datensätze angekündigt. (…) Dem MDR teilt sie mit, dass das „eine sehr hohe Zahl an Übermittlungen“ sei. „Wir werden uns an die Staatsanwaltschaft/Polizei und das LfV Sachsen wenden und nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Tatsachen gestützt die Datenverarbeitungen (Übermittlung, Speicherung) vorgenommen und welche Kriterien für die Prüfung der Erforderlichkeit bzw. Verhältnismäßigkeit herangezogen wurden.“ Beitrag von Edgar Lopez vom 29. September 2024 beim MDR
- Weitere Details zu diesem exekutiven Angriff auf das Versammlungsrecht enthält die Recherche von FragDenStaat von Aiko Kempen vom 27. September 2024

- Weitere Details zu diesem exekutiven Angriff auf das Versammlungsrecht enthält die Recherche von FragDenStaat von Aiko Kempen vom 27. September 2024
- Tag X in Leipzig: Gericht stoppt Anklage wegen versuchtem Mord im Fall »Benni«. Leipziger Staatsanwaltschaft hat gegen Beschluss Beschwerde eingelegt
„Wieder eine Überraschung im Fall »Benni«: Das Landgericht Leipzig hat die meisten Anklagepunkte gegen den 25-jährigen Aktivisten, der nach den »Tag X«-Protesten am 3. Juni 2023 ein halbes Jahr in Untersuchungshaft saß, fallen gelassen. Der einzige verbleibende Vorwurf lautet auf Landfriedensbruch wegen seiner angeblichen Beteiligung an einer gewalttätigen Demonstration. Die Staatsanwaltschaft wollte Benni auch wegen versuchten Mordes und 18-fach versuchter Körperverletzung anklagen, da er vermummt und dunkel gekleidet zwei Brandsätze auf Polizist*innen geworfen haben soll. (…) Der Beschluss zur Ablehnung der meisten Anklagepunkte gegen »Benni« wurde bereits im August gefasst, bekannt wurde er erst jetzt durch eine Mitteilung einer Unterstützungsgruppe. Die Kammer habe »nach Aktenlage keine ausreichend sichere Möglichkeit gesehen, dass der Angeschuldigte als die Person identifiziert werden könnte, die die Brandsätze geworfen haben soll«, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts dem »nd«.
Das Hauptverfahren gegen »Benni« wegen Landfriedensbruchs soll nach aktuellem Stand nur vor dem Amtsgericht Leipzig stattfinden. Die Staatsanwaltschaft Leipzig legte gegen diese Entscheidung aber eine sofortige Beschwerde ein. Darüber muss nun das Oberlandesgericht Dresden entscheiden. Die Akte befindet sich laut Staatsanwaltschaft derzeit auf dem Weg dorthin. Die Unterstützungsgruppe hält die Ermittlungen und die Anklage für politisch motiviert. Die Beschwerde beim Oberlandesgericht sieht sie als Versuch, »Benni« weiter unter Druck zu setzen und die linke Szene zu verunsichern. Auch an den vorgelegten Beweisen gibt es Kritik…“ Artikel von Matthias Monroy vom 10.09.2024 in ND online
- #FreeBenni: Aufhebung des Haftbefehls wegen versuchten Mordes
„Am Freitag, dem 21. Juni 2024, wurde Benni aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde durch das Landgericht Leipzig aufgehoben. Zuvor wurde am 11. Juni 2024 durch die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen Benni erhoben. Im vergangen Juni 2023 soll er im Kontext der Proteste zum Tag X um die Urteilsverkündung des Antifa Ost Prozesses zwei Brandsätze auf geschlossene Polizeieinheiten geworfen haben. Seit Januar diesen Jahres befand er sich deswegen in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem zweifachen versuchten Mord vor. Parallel zur Anklageerhebung wurden seine Haftbedingungen massiv verschärft.
Nach dieser 180 Grad Wende von den verschärften Haftbedingungen nach Paragraph 119 und der Anklage wegen eines Tötungsdeliktes hin zur Aufhebung des Haftbefehls befindet sich Benni nun in Freiheit. Nach fast sechs Monaten Haft konnte sein Umfeld ihn außerhalb des Gefängnisses in Empfang nehmen. Wir und zahlreiche andere sind voller Freude darüber, unseren Gefährten, Freund und Mitstreiter endlich wieder außerhalb der Knast- und Gerichtsmauern zu sehen, seine Stimme nicht nur am Telefon zu hören oder zeitversetzt seine Gedanken und Überlegungen in Briefen lesen zu können. Das Landgericht folgte mit der Aufhebung des Haftbefehls offensichtlich nicht der Linie der Staatsanwaltschaft. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklageschrift steht noch aus. Wir stehen weiterhin fest an der Seite unseres Gefährten und werden ihn bei dem anstehenden Prozess unterstützen. Für uns steht das massive staatliche Vorgehen gegen Benni bis zum Zeitpunkt der Anklageerhebung sinnbildlich für die Repressionswelle der letzten Jahre, welche sich gegen große Teile der Linken Bewegung in Leipzig und darüber hinaus richtet. Unsere Solidarität gilt auch den vielen weiteren Betroffenen staatlicher Verfolgung im Zusammenhang mit den Protesten, die nach der Urteilsverkündung im Antifa Ost Verfahren stattfanden…“ Meldung von ABC-Dresden vom 25.6.2024
- Neues zum „Tag X“ in Leipzig: Innenministerium räumt Fehler ein
„… Diese Bilder sind durch die gesamte Bundesrepublik gegangen: Hunderte Polizisten stehen Schulter an Schulter, kesseln eine Menschenmenge über Nacht ein. Es ist der 3. Juni 2023 in Leipzig. Jener Tag, der häufig als „Tag X“ beschrieben wird,z als eine linke Demonstration zwischenzeitlich eskalierte. Heute, fast ein Jahr später, läuft die Aufarbeitung immer noch – und es werden abermals neue Details bekannt. Das sächsische Innenministerium räumt jetzt unter anderem ein, dass die bisher angegebene Teilnehmerzahl von 1500 lediglich auf Schätzungen beruhte. „Eine im Juni 2023 im Zuge der Nachbereitung durchgeführte Bildauswertung der Polizeidirektion Leipzig führte zu einer Korrektur auf eine Teilnehmendenzahl von mindestens 2000“, heißt es in einer aktuellen Antwort auf Kleine Anfragen der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) aus Leipzig. (…) „Wir bekommen nur häppchenweise weitere Informationen über die behördlichen Einsatzplanungen und die Durchführung. Das zeigt: Innenminister Schuster sperrt sich weiter einer kritischen Aufarbeitung“, sagt die Linke-Politikerin Nagel. So wachse der Eindruck, „dass Parteiinteressen über einem professionellen und grundrechtswahrenden Umgang mit dem Demonstrationsgeschehen standen und stehen sollten“. Es seien „noch längst nicht alle Ungereimtheiten und Widersprüche aufgeklärt“, meint die Landtagsabgeordnete. (…) Zu solchen Details gehört nun auch diese Richtigstellung: Demonstrierende hatten keine Teleskop-Schlagstöcke bei sich, wie auch noch Tage nach der Einkesselung angegeben wurde. Tatsächlich sei dies eine „Verwechslung“ gewesen, stellt das Innenministerium klar, es habe sich um ausziehbare Fahnenstangen gehandelt. Zuvor hatten sich bereits Anschläge auf Autos von Polizeibediensteten nicht nachweisen lassen. In den aktuell vorliegenden Ministeriumsantworten heißt es auch: „Ein Großteil der Versammlung schloss sich den gewalttätigen und zum Teil vermummten Teilnehmenden an.“ Berichte von Augenzeugen hatten dagegen einen anderen Eindruck widergespiegelt. Erwiesen ist mittlerweile, dass unter den Eingekesselten mindestens 104 Minderjährige gewesen sind. (…) War dieser große Kessel notwendig – insbesondere bis in die Morgenstunden? Schuster hatte im Nachgang der Demonstration gesagt: „Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Einsatzführung die verhältnismäßigste Möglichkeit war, in Leipzig keine Scherbendemo zu haben.“ (…) An diesem Szenario hält das Ministerium fest. Dabei werden „Erfahrungswerte zu gleichartigen Großveranstaltungen der linksextremistischen Szene“ herangezogen, als Beispiel werden die Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg 2017 angeführt. Darauf stützte sich letztlich die Gefahrenprognose der Polizeidirektion Leipzig – die allerdings bereits vom 30. März 2023 stammte. Damals hatten linke Gruppen aufgrund des gegen Lina E. erwarteten Urteils Aktionen mit Millionenschäden angekündigt. Danach sei „keine weitere gesonderte Gefahrenprognose erstellt“ worden, erklärt das Innenministerium auf die Nagel-Anfragen. „Zu diesem frühen Zeitpunkt war weder ein Urteil absehbar noch irgendeine Versammlung dazu in Leipzig angemeldet, deren Verlauf hätte prognostiziert werden können“, kritisiert die Landtagsabgeordnete. Sie bezeichnet das „von der Polizei erdachte Szenario“ von Ausschreitungen wie in Hamburg als „überzogen“, genau wie die Anforderung von 17 Wasserwerfern.“ Artikel von Andreas Debski vom 18. April 2024 in der Leipziger Volkszeitung online
- Chaos und Widersprüche zum Leipziger Polizeikessel: Frag den Staat hat Einsatzprotokolle zu „Tag X” veröffentlicht und zieht gegen den Verfassungsschutz Sachsen vor Gericht
„Im Juni 2023 kesselte die Leipziger Polizei mehr als 1300 Menschen bis zu elf Stunden ein. Interne Unterlagen zeigen jetzt ein genaues Bild des umstrittenen Einsatzes. Für noch mehr Aufklärung zum Tag X ziehen wir gegen den Verfassungsschutz vor Gericht. (…) Interne Dokumente der Leipziger Polizei geben jetzt ein genaueres Bild des Einsatzes, zu dem die Polizei bereits einige Fehler eingeräumt hatte
. Wir veröffentlichen den detaillierten Verlaufsbericht des Einsatzes sowie mehrere im Nachgang erstellte Protokolle. An vielen Stellen zeigt sich ein fehlender Überblick der Polizei über die Situation und stellenweise widerspricht es dem, was die Polizei öffentlich über den Tag berichtet hat. Die Dokumente waren ursprünglich als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Die Polizei Leipzig hat sie auf eine Anfrage nach dem neuen Sächsischen Transparenzgesetz herausgegeben
. Die Dokumente haben wir vorab mit dem MDR geteilt und ausgewertet. (…) Das interne Protokoll der Polizei, das wir jetzt veröffentlichen, zeigt: Schon um 17:24 Uhr, also eine gute halbe Stunde vor Beginn des Polizeikessels, ordnet der zuständige Polizeiführer erstmals an, dass die Teilnehmer der Veranstaltung „nicht unkontrolliert ablaufen dürfen“. Zu dem Zeitpunkt gibt es laut der Unterlagen zwar bereits Meldungen über vermummte Personen, jedoch noch keine Beobachtungen, dass sich einzelne in der Demonstration auf eine Auseinandersetzung vorbereiten und etwa Steine sammeln. Dennoch lautet die offizielle Anweisung zu diesem Zeitpunkt laut Protokoll bereits: „Keine Personen […] weglassen“. Kurz darauf präzisiert der Polizeiführer, man solle nicht bei jeder Person eine Identitätsfeststellung durchführen, aber „jeder unkontrollierte Abgang“ von der Demo sei zu verhindern. (…)
Dass die Polizei offenkundig über lange Zeit keinen Überblick über die Situation im Kessel zu erlangen vermochte, überrascht auch, weil aus den Dokumenten hervorgeht, dass es dazu durchaus Möglichkeiten gab. Denn die Polizei war mit Kräften in Zivil selbst im Kessel. Dies zeigt das Protokoll der Befragung eines sogenannten „Tatbeobachters”, der sich „über einen längeren Zeitraum ebenfalls in der freiheitsentziehenden Maßnahme befand“. (…) Auch weitere Eintragungen in den Protokollen werfen Fragen auf. So bestellte die Polizei demnach zu Beginn des Kessels Wasser und Toilettenmöglichkeiten für 800 Personen, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt offiziell von nicht einmal halb so vielen Eingeschlossenen ausging. Im Nachgang wies die Polizei mehrfach darauf hin, dass die Versorgung der Eingekesselten sichergestellt worden sei. „Kritisch ist anzumerken, dass keine Lautsprecherdurchsagen in Bezug auf Ver- und Entsorgung, an die Personengruppe gerichtet wurden”, heißt es hingegen im Protokoll, das wir jetzt veröffentlichen. (…)
Auskunft verweigert: Wir ziehen gegen den Verfassungsschutz vor Gericht
Gegen alle 1321 strafmündigen Personen, die in jener Nacht im Leipziger Kessel ausharren mussten, laufen seitdem Strafverfahren. Sie alle sind des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall beschuldigt. Lediglich die beiden Kinder, die inmitten der Gruppe von der Polizei festgehalten wurden, sind davon ausgenommen. Zudem gibt es Hinweise, wonach diese 1321 Personen zwischenzeitlich durch den Sächsischen Verfassungsschutz im gemeinsamen Informationsportal der Nachrichtendienste (NADIS) erfasst worden sein sollen – zugeordnet dem Phänomenbereich Linksextremismus. Auf wiederholte Presseanfragen dazu wollte sich der Sächsische Verfassungsschutz nicht äußern. Die Begründung: Es würde Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes ermöglichen, wenn der Geheimdienst eine Antwort gibt, ob die eingekesselten Personen deshalb nun auch im System der deutschen Verfassungsschutzbehörden erfasst sind. Diese Argumentation halten wir für wenig belastbar und wollen nun im Eilverfahren vor Gericht erreichen, dass der Nachrichtendienst unsere Fragen beantworten muss. Deshalb haben wir am Montag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Sachsens Verfassungsschutz eingereicht…“ Beitrag von Aiko Kempen vom 13. Februar 2024 bei Frag den Staat
(„Einsatzprotokolle zu „Tag X”: Chaos und Widersprüche zum Leipziger Polizeikessel“) - Wie weit sind die Ermittlungen gegen die mehr als 1.300 Demonstranten vom Tag X?
„Am 3. Juni kam es bei einer linken Kundgebung in Leipzig zu Angriffen auf die Polizei. Die Beamten kesselten mehr als 1.300 Menschen über Stunden ein, gegen jede dieser Personen läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts auf schweren Landfriedensbruch. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?…“ Guter Überblick vom 4. November 2023 beim MDR
auch als Video (42 Minuten) - Die Fascho-Jägerin?! – Der Fall Lina E. und seine Folgen
„Der Fall Lina E. hat bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die junge Studentin stand als Staatsfeindin vor Gericht und wurde als Linksextremistin verurteilt. Für viele Linke ist sie dagegen eine Ikone, „Free Lina“ steht an zahllosen Häuserwänden in Leipzig und vielen anderen Städten. Es gab etliche Demonstrationen bundesweit, die sich mit ihr solidarisiert haben. Im Podcast suchen wir die Antworten auf folgende Fragen: Wer ist Lina E.? Warum hat sie sich radikalisiert? Haben wir es wirklich mit einer neuen Dimension linker Gewalt zu tun? Und wie weit darf Antifaschismus gehen? Wir zeichnen den Fall Lina E. nach, widmen uns ihrer Person und den Taten, die der Gruppe zugeschrieben werden. Auch dem Mammut-Gerichtsprozess sowie der politischen Diskussion, die der Fall ausgelöst hat. Und wir erklären, warum diese Geschichte bundesweit Bedeutung hat…“ Alle Episoden der MDR-Podcast-Reihe – Die Leipziger Journalisten Marc Zimmer und Anton Zirk haben monatelang recherchiert. Ihr Kollege Edgar Lopez hat nur einen der fast 100 Verhandlungstage in Dresden verpasst.“ Doku & Reportage in 6 Audio-Episoden in der ARD-Audiothek
und darüber:
- Fall der linksextremen Lina E. aus Kassel: Podcast auf den Spuren der „Fascho-Jägerin“
„Lina E. soll Kopf einer radikalen linken Gruppe sein, die Neonazis brutal verprügelte. Ein Podcast erzählt sie Geschichte hinter dem Fall.
Kassel – Am Anfang des MDR-Podcasts über die Kasselerin Lina E. steht ein Zitat einer Holocaust-Überlebenden. Gleich mehrmals wird in den sechs Folgen von „Die Fascho-Jägerin?! – Der Fall Lina E. und seine Folgen“ die deutsche Jüdin Esther Bejarano (1924-2021) zitiert, die wenige Jahre vor ihrem Tod sagte: „Wer gegen Nazis kämpft, der kann sich auf den Staat nicht verlassen.“ Auch die Verteidiger von Lina E. führten im Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden den Satz an. Die Macher des Podcasts wollen die Gewalttaten, die Lina E. und den drei Mitangeklagten vorgeworfen werden, damit nicht rechtfertigen, aber sie wollen verstehen: „Wie kommt eine junge Frau, die vorher nie straffällig geworden ist, an den Punkt, ihre Zukunft für den Kampf gegen Neonazis aufs Spiel zu setzen?“…“ Artikel von Matthias Lohr vom 01.11.2023 in HNA online
- Fall der linksextremen Lina E. aus Kassel: Podcast auf den Spuren der „Fascho-Jägerin“
- [Petition] „Eltern gegen Polizeigewalt Leipzig“ fordern nach dem „Leipziger Kessel“: Polizeigewalt Stoppen!
„Immer häufiger erleben wir in Deutschland massive und teils willkürliche Gewaltanwendung durch Polizeibeamte. Trauriger Höhepunkt in Sachsen bildete die Demonstration „Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig!“ am 03. Juni 23, welcher mit dem „Leipziger Kessel“ und über 1300 Anzeigen wegen schweren Landfriedensbruchs – auch gegen Minderjährige – endete. In dem Kessel erfuhren die Teilnehmenden willkürliche Gewalt, Entzug von Schlaf, Nahrung, Wasser und das Verbot auf eine Toilette gehen zu dürfen. (…) Die beschriebenen Zustände sind nur die Spitze des Eisberges, denn die Studien [1] und [2] zeigen, dass 86 % der Straffälle durch Beamte strafrechtlich nicht verfolgt wurden. Interessant ist die Tatsache, dass sowohl Polizeibeamt*innen als auch Betroffene die Gewaltanwendungen als durchaus problematisch ansehen. Es gibt demnach auf polizeilicher Seite – zumindest teilweise – ein Problembewusstsein. Es zeigen sich jedoch enorme Hürden, Gewaltanwendungen durch Kolleg*innen zu kritisieren oder zur Anzeige zu bringen. Deshalb fordern wir – die „Eltern gegen Polizeigewalt Leipzig“ – den Freistaat Sachsen, vertreten durch den Sächsischen Innenminister Herrn Armin Schuster dazu auf, Strukturen zu schaffen, die der massiven Zunahme der polizeilichen Übergriffe Einhalt gebieten. Konkret fordern wir…“ Petition an Sächsischen Innenminister Armin Schuster bei Campact
- BKA fahndet öffentlich nach untergetauchtem Leipziger Linksautonomen Johann G. – Nazis loben ein zusätzliches »Kopfgeld« von 5000 Euro aus
„Die Plakate hängen bundesweit an Bahnhöfen, teils flimmert das Konterfei des Gesuchten überlebensgroß über digitale Bildschirme: Seit Montag suchen das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Sachsen in einer öffentlichen Fahndung nach dem Leipziger Linksautonomen Johann G. Dieser sei »dringend verdächtig, sich als Mitglied einer kriminellen Vereinigung an mehreren politisch motivierten körperlichen Übergriffen beteiligt zu haben«, heißt es in der entsprechenden Ausschreibung, in der auch eine Belohnung von 10 000 Euro ausgelobt wird. Dass die Attacken gegen Nazis gerichtet waren, wird nicht erwähnt. Neben einem Porträtfoto des Gesuchten wurde auch ein Bild seiner Fingerknöchel veröffentlicht, auf die der Spruch »Hate Cops« tätowiert ist. (…) Unter anderem geht es um Angriffe auf den Eisenacher Neonazi Leon R. und dessen Kneipe im September und Dezember 2019. Bei diesen und weiteren Taten soll der, wie es im Prozess stets hieß, »gesondert verfolgte G.« neben E. eine führende Rolle gespielt haben; an einem Tatort fand sich eine DNA-Spur von ihm. Allerdings saß G. in Dresden nicht mit auf der Anklagebank – weil er untergetaucht ist. Der einstige Theologiestudent war 2018 zu einer Haftstrafe verurteilt worden; es ging um Angriffe auf Legida-Demonstranten und Steinwürfe auf ein Gerichtsgebäude in Leipzig. Im Herbst 2019 kam er frei, Anfang 2020 soll er abgetaucht sein. (…) Enthusiastisch geteilt wird der Fahndungsaufruf in der rechtsextremen Szene. Die Freien Sachsen frohlockten, »endlich« werde G. gesucht, und lobten ein zusätzliches »Kopfgeld« von 5000 Euro aus. In Kommentarspalten wird hämisch gefragt: »Tot oder lebendig?« Die Thüringer Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss merkte an, bekannte Neonazis wie Thorsten Heise, der Rechtsrocker Lunikoff oder das Szenelabel PC Records aus Chemnitz beteiligten sich; zudem werde der Aufruf von vielen Ex-Mitgliedern des Thüringer Heimatschutzes geteilt, aus dem das NSU-Terrortrio hervorging. »Gibt es irgendeinen Fascho, der das BKA und LKA Sachsen noch nicht bei ihrer Fahndung unterstützt?«, fragte König-Preuss sarkastisch im Kurznachrichtendienst X. (…) Die groß angelegte Fahndung nach Johann G. sorgt für scharfe Kritik. Martina Renner, Thüringer Bundestagsabgeordnete der Linken, sagte dem »nd«, sie kenne Vergleichbares weder aus Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu rechtem Terror noch vom Bundeskriminalamt bei der Suche nach untergetauchten Neonazis. »Hier wird ein Staatsfeind Nr. 1 kreiert«, sagte Renner. Die extreme Rechte nehme »die Vorlage auf, legt symbolisch Geld drauf und ruft zur Lynchjustiz auf«. All das »war absehbar und offenbar im Preis inbegriffen«, so Renner.“ Artikel von Hendrik Lasch vom 26.09.2023 in ND online
(„Nazis helfen Staat bei Fahndung: Bundeskriminalamt sucht öffentlich nach untergetauchtem Leipziger Linksautonomen“), siehe dazu:
- Öffentlichkeitsfahndung im Antifa Ost Verfahren: Schluss mit der Hetzjagd auf Antifaschist*innen!
„… „Die Öffentlichkeitsfahndung stellt den Genossen an den Pranger und ruft die Bevölkerung zur Denunziation auf. Damit ist die gesamte antifaschistische Bewegung gemeint. Ähnliches kennen wir bereits aus den Fahndungen rund um die Proteste gegen den G20-Gipfel. Die Grundrechte des Beschuldigten werden damit massiv verletzt, es findet eine Vorverurteilung mit Ansage statt. Denn die Bundesanwaltschaft hatte im Antifa Ost Verfahren bereits zur Urteilsbegründung angekündigt, viele weitere Verfahren eröffnen zu wollen. Die Art und Weise der Fahndung zeigt den unbedingten Verfolgungswillen der Repressionsbehörden gegen alle Personen und Gruppen, die sich in Leipzig und der Region gegen den Nazi-Terror wehren. Nach all den Skandalen betreffend der Ermittlungsbehörden ist es vermutlich die Flucht nach vorne, um den Kampf gegen rechts zu kriminalisieren und die Verstrickungen von Beamt*innen in den Neonazi-Sumpf zu verschleiern. Antifaschist*innen sollen dämonisiert und als sog. Kriminelle abgestempelt werden. Dem stellt sich die Rote Hilfe entgegen. Wir fordern die sofortige Einstellung der Öffentlichkeitsfahndung und der Verfolgung von Antifaschist*innen. Wir sind solidarisch mit allen Betroffenen und rufen alle linken und Grundrechtsorganisationen auf, dieser staatlichen Kampagne öffentlich zu widersprechen.““ Bundesvorstand von Rote Hilfe e.V. am 26.09.23Read the full story at the source
Source: labournet.de
- Öffentlichkeitsfahndung im Antifa Ost Verfahren: Schluss mit der Hetzjagd auf Antifaschist*innen!