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Migrationspakt und GEAS: Neuer Anlauf in der EU-Flüchtlingspolitik (???)
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Dossier
„… Die EU hadert und ringt spätestens seit der Flüchtlingskrise von 2015 mit ihren Regeln für Asyl und Migration. (…) Inzwischen hat sich die Diskussion verlagert. Wichtige Akteure wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) richten ihr Augenmerk stärker auf die EU-Außengrenzen. Die Idee: Die Menschen werden schon dort einem Asylverfahren beziehungsweise einer sogenannten Vorprüfung unterzogen, die Anträge würden in beschleunigter Weise bearbeitet. Abgelehnte Bewerber würden direkt abgeschoben. Mit Blick auf die Aufnahme der übrigen Menschen, also der Schutzberechtigten, sind zudem schon lang Alternativen im Gespräch, etwa dass aufnahmeunwillige Staaten wie Ungarn Geld bezahlen. Entwicklungsländer wiederum könnten auf EU-Zahlungen hoffen, damit sie ihre Bürger schneller wieder zurücknehmen und deren Perspektiven verbessern…“ Beitrag von Phillipp Saure vom 19. Juni 2020 im Migazin
, siehe dazu nachfolgend:
- 100 Tage GEAS: Abschreckung, Druck und Rechtsverstöße – aber „Diese Agenda hat eine lange Tradition“ (Maximilian Pichl)
- 100 Tage GEAS: Abschreckung, Druck und Rechtsverstöße
„Vor 100 Tagen, am 12. Juni 2026, ist die Neuordnung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in der EU und in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Die 100 Tage nimmt PRO ASYL zum Anlass für eine erste Einordnung. Deutlich wird: Es geht Deutschland um maximale Härte. In einem neuen Policy Paper zieht PRO ASYL Bilanz: Der deutsche Gesetzgeber hat die vorhandenen Spielräume weitgehend zulasten der Schutzsuchenden genutzt. Einzelne Regelungen gehen über die zwingenden Vorgaben des EU-Rechts hinaus. „Die Erkenntnisse aus den ersten 100 Tagen GEAS sind alarmierend: Schutzsuchende werden abgeschottet, komplexe Verfolgungsgeschichten im Eiltempo geprüft und besondere Schutzbedarfe übersehen. Unabhängige Beratung fehlt, während Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden. So entstehen Fehlentscheidungen und Rechtsverstöße. Das ist politisch gewollte Abschreckung“, erklärt Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL…“ Pressemitteilung vom 21.09.2026
- Feindbild Migration: „Diese Agenda hat eine lange Tradition“
„Die Demokratie ist mehr als die Herrschaft der Mehrheit, sagt Rechtsprofessor Maximilian Pichl. Er erklärt, was sie mit Flüchtlingsschutz in Europa zu tun hat. (…)
Maximilian Pichl: Weltweit beobachten wir, wie autoritäre Akteure versuchen, Demokratie neu zu definieren: als Durchsetzung des Willens der Mehrheit. Was Demokratie konkret bedeutet, wird natürlich ständig neu ausgehandelt. Aber es ist auch nicht völlig losgelöst von der Geschichte. Und in Deutschland haben wir eine spezifische, regelbasierte Form der Demokratie in Abgrenzung zum NS-Regime. Die deutsche Demokratie begünstigt eben nicht nur eine vermeintliche Mehrheit, sondern sieht strukturelle Schutzmechanismen für Minderheiten vor. Insofern ist die Verteidigung von Flüchtlingsrechten zugleich eine Verteidigung unserer Demokratie. (…)
Die Lücke zwischen Bevölkerung und Wahlberechtigten in Deutschland driftet immer weiter auseinander. Dass die Staatsbürgerschaft immer noch der Schlüssel zur demokratischen Teilhabe ist, passt nicht in eine postmigrantische Gesellschaft. Es gibt also tatsächliche Defizite unseres demokratischen Modells – die extreme Rechte aber deutet diese völlig um. (…)
In Rostock-Lichtenhagen hat die deutsche Gesellschaft den angegriffenen Geflüchteten die Solidarität entzogen. Michel Friedman aber und Ignatz Bubis, damals Präsident des Zentralrats der Juden, fuhren an den Ort des Pogroms. Das konnten viele gar nicht begreifen. Die beiden wurden gefragt: Was habt ihr da gemacht, es waren doch gar keine Juden betroffen, sondern Geflüchtete und vietnamesische Vertragsarbeiter. Aber ihnen ging es um Solidarität. Friedman und Bubis hatten verstanden, was viele andere bis heute nicht verstehen: dass ein Angriff auf das Recht auf Schutz ein fundamentaler Angriff auf die Demokratie und die Menschenrechte aller ist. (…)
Diese populistische Debatte über Migration hat weitreichende Folgen. Auch auf Gerichte zum Beispiel. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte etwa hat noch im Jahr 2012 Pushbacks von Italien nach Libyen in einer Leitentscheidung verboten. Aber seit 2015 hat sich die Rechtsprechung verändert, die Interessen der Nationalstaaten haben gegenüber den Menschenrechten Geflüchteter mehr Gewicht bekommen. Man kann aber Menschenrechte nicht einfach für eine bestimmte Gruppe relativieren. Man sollte sich wirklich angucken, welche Rechte da auf dem Prüfstand stehen, um das Ausmaß der Gefahr zu begreifen…“ Interview von Dinah Riese vom 19.9.2026 in der taz online
mit Maximilian Pichl
- 100 Tage GEAS: Abschreckung, Druck und Rechtsverstöße
- Frankfurter Flughafen als Versuchslabor für die neuen Grenzverfahren: Zwei schutzsuchenden Frauen droht die Abschiebung
„Zwei somalische Frauen berichten von Genitalverstümmelung und weiteren schweren Gewalterfahrungen. Dennoch lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihre Asylanträge im neuen Asylverfahren an der Grenze als „offensichtlich unbegründet“ ab; auch ihre Eilanträge blieben erfolglos. Die Fälle zeigen, wie schnell besonders schutzbedürftige Menschen im Grenzverfahren durch das Schutzraster fallen können. Beide Frauen befinden sich weiterhin unter Haftbedingungen im Frankfurter Flughafen; ihre Verfahren werden inzwischen als Rückkehrgrenzverfahren fortgeführt. (…) „Die beiden Fälle zeigen in aller Schärfe, was bei den neuen Grenzverfahren auf dem Spiel steht. Wenn selbst Frauen, die Genitalverstümmelung, Vergewaltigung und Zwangsverheiratung erlebt haben, nicht als besonders schutzbedürftig erkannt werden, läuft der Vulnerabilitätsschutz leer. Das ist keineswegs eine zwangsläufige Folge des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Doch am Frankfurter Flughafen werden die neuen Verfahren auf Kosten derjenigen angewandt, die besonderen Schutz benötigen. Komplexe Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt gehören nicht in ein beschleunigtes Verfahren unter Haftbedingungen, sondern in ein faires, reguläres Asylverfahren. (…) Eine der Frauen schilderte im Asylverfahren, sie sei als Kind genitalverstümmelt, später vergewaltigt, zwangsverheiratet und in der Ehe misshandelt worden. Ihr Vater, der ihr helfen wollte, die Ehe zu verlassen, sei von ihrem Ehemann getötet worden. Ein ärztliches Attest bestätigt die Genitalverstümmelung. Trotz dieser Umstände verneinten das BAMF und das Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine fortbestehende Verfolgungsgefahr. (…) Die zweite Frau ist ein Findelkind. Nach ihrer Schilderung war sie deshalb bereits als Kind Ausgrenzung, Beschimpfungen und Gewalt ausgesetzt. Als alleinstehende Frau ohne familiäre Schutzstrukturen ist sie in Somalia in besonderem Maße gefährdet. Ein ärztliches Attest dokumentiert zudem eine Genitalverstümmelung. Auch besteht das Risiko, dass sie bei einer Rückkehr erneut eine Genitalverstümmelung erleiden könnte. Besonders schwer wiegen ihre Angaben zur medizinischen Untersuchung während des Screeningverfahrens am Flughafen: Diese habe kürzer als eine Minute gedauert, es habe keine Dolmetscherin und keine Anamnese gegeben. Die Ärztin habe kein Wort mit ihr gesprochen, sondern ausschließlich mit einem begleitenden Bundespolizisten. Auch das Untersuchungsergebnis habe die Ärztin nur dem Polizisten mitgeteilt. Beide Frauen werden mit Unterstützung des PRO ASYL-Rechtshilfefonds anwaltlich vertreten. PRO ASYL fordert: beide Asylgesuche unter vollständiger Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Verfolgungsrisiken zu prüfen; den Frauen die Einreise zu gestatten und die Freiheitsbeschränkung im Transitbereich zu beenden; am Frankfurter Flughafen eine institutionalisierte, unabhängige und asylrechtskundige Beratung sicherzustellen; medizinische Untersuchungen von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt fachkundig, traumasensibel und mit qualifizierter Sprachmittlung durchzuführen.“ Pressemitteilung von Pro Asyl vom 4. September 2026
- Flugblatt von GewAntifa: Das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ unter deutscher Federführung
„Die mörderische Abschottungs- und Abschiebungspolitik wird massiv verschärft in Richtung „keine Minute“ Asylgewährung! – Solidarität entwickeln und verstärken!
Es geht darin um folgendes: Begleitet von zahlreichen Nazi-Morden, die sich gerade auch gegen Refugees richteten und richten, wurde in Deutschland und der EU bereits seit den 1990er Jahren das Grundrecht auf Asyl faktisch abgeschafft und in ein „Asylabwehrrecht“ verwandelt. Die wahrhaft mörderische Bilanz zeigt sich verheerend an den über 30.000 ertrunkenen Refugees allein zwischen 2014 und 2023.
Aber das alles ist offenbar noch nicht genug. Es geht um enorme Gesetzesverschärfungen und den Ausbau des gesamten staatlichen Systems der Abschottung und Abschiebungen, das mit „GEAS“ und dem „Rückführungssystem“ weiter „perfektioniert“ werden soll. Refugees sollen nach Möglichkeit bereits an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen werden, ohne ein Verfahren, das den Namen verdient. Eine noch viel größere Zahl als bisher soll abgeschoben werden, auch in Länder, mit denen sie nichts zu tun haben und wo sie rechtlos festgehalten werden sollen. Wie heute innerhalb der EU vor allem auf griechischen Inseln sollen Refugees möglichst rasch in extrem menschenfeindlichen Internierungslagern außerhalb der EU gebracht und dort festgehalten werden, nahezu rechtlos und ohne jegliche Perspektive. Da ist sich die staatliche „Realpolitik“ im Kern ganz einig mit dem, was die AfD verkündet und fordert: „Keine Minute“ Aufenthaltsrecht für Refugees in Deutschland und der EU.
Das ist in der Tat die größte Asylrechtsverschärfung seit 30 Jahren. Aber es gibt gegenwärtig nur wenige Stimmen und Initiativen, die dagegen protestieren und den Refugees solidarisch zur Seite stehen. Das ist die bittere Realität, die Antifas, Antiras und fortschrittliche Gewerkschafter*innen nicht hinnehmen dürfen.
In dem 4-seitigen Flugblatt wird auch über den Hungerstreik von Refugees im Juni 2026 im Abschiebungsgefängnis Glückstadt berichtet…“ Flugblatt vom August 2026 von GewAntifa
– GewerkschafterInnen und Antifa gemeinsam gegen Dummheit und Reaktion - Ab dem 12. Juni gilt mit GEAS in Deutschland und EU-weit die umfassendste Verschärfung des Asylrechts seit 30 Jahren – der Kampf für die Rechte der Geflüchteten geht weiter!
- »Das Asylsystem ist nicht anders als ein Gefängnis«: Die GEAS-Reform und ihre Folgen für Menschen auf der Flucht
„Am 12. Juni 2026 trat das vor zwei Jahren beschlossene neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Fünf Tage später verabschiedete das Europäische Parlament die neue Rückführungsverordnung. Sie erlaubt künftig sogenannte Abschiebezentren in Drittstaaten – ein Beschluss, den Abgeordnete der extremen Rechten mit »Send them back«-Rufen feierten. Die Strategie, Europas liberale Grundwerte im Inneren durch eine härtere Migrationspolitik an den Außengrenzen zu bewahren, ist offenbar nicht aufgegangen. Lars Springfeld ordnet die GEAS-Reform anhand der Analyse des Juristen und Migrationsforschers Maximilian Pichl ein und fragt, welche Folgen sie für Menschen hat, die in Europa Schutz suchen.“Audiobeitrag von Lars Springfeld vom 12.07.2026 im südnordfunk von iz3w
mit dem Skript des Audiobeitrags - Was sich mit Geas ändert: Mehr Kontrolle, weniger Schutz für Geflüchtete
„Am Freitag tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) in Kraft. Es bringt Screening, Grenzverfahren und mehr beschleunigte Entscheidungen. Auch Familien mit Kindern können in speziellen Einrichtungen landen. Kritiker warnen vor haftähnlichen Bedingungen und weniger Rechtsschutz…“ Beitrag von Marlene Brey vom 11.06.2026 im Migazin
- GEAS startet: FAQ zu den wichtigsten Aspekten der europäischen Asylreform
FAQ vom 10.06.2026 bei Pro Asyl
- PRO ASYL zum GEAS-Start: Kampf für die Rechte der Geflüchteten geht weiter!
„Ab dem 12. Juni gilt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Deutschland und EU-weit. Die umfassendste Verschärfung des Asylrechts seit 30 Jahren umfasst unter anderem beschleunigte Asylverfahren, mehr Freiheitsbeschränkungen und Haft. Das Dublin-System bleibt bestehen und erfährt weitere Verschärfungen. Der neue Solidaritätsmechanismus droht wirkungslos zu bleiben…“ Pressemitteilung vom 11.06.2026
- „GEAS-Reisen“ – Das EU-Land-der-Nicht-Einreise
Satirischer Flyer bei PRO ASYL
zur Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Juni 2026
- „GEAS-Reisen“ – Das EU-Land-der-Nicht-Einreise
- „Solidarité sans frontière“ zum Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
„Heute am 12. Juni 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Damit wird ein politischer Transformationsprozess fortgeführt, im Zuge dessen eine autoritäre, rassistische und undemokratische Politik in Europa implementiert wird. Ab dann werden viele Rechte für Schutzsuchende und Migrant*innen nicht mehr gelten. Konservative in Europa übernehmen nun Positionen von Rechtsextremisten.
Mit dem GEAS werden vor allem die Asyl- und Gerichtsverfahrensrechte von Geflüchteten und damit die Rechtsprechung, die Gerichte und letztlich die Rechtsstaatlichkeit selbst intensiv angegriffen. So wird der Zugang zu Gerichtsverfahren unmöglich gemacht, erschwert und Fristen werden verkürzt. Geflüchtete Menschen können nach dem GEAS schneller und länger inhaftiert werden…“ Pressemitteilung vom 12.6.2026 von Aktion Bleiberecht Freiburg
– aktiv im Dreiländernetzwerks
- »Das Asylsystem ist nicht anders als ein Gefängnis«: Die GEAS-Reform und ihre Folgen für Menschen auf der Flucht
- GEAS-Anpassungsgesetz: maximale Härte gegen Geflüchtete
„Wie alle EU-Mitgliedstaaten ist die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 12. Juni 2026 die auf Unionsebene beschlossene GEAS-Reform umzusetzen. Dabei hat sie den ihr gewährten Umsetzungsspielraum maximal zu Ungunsten von Geflüchteten ausgeschöpft. Es drohen Entrechtung, Inhaftierung (sogar von Kindern) und versperrte Wege zu dem Recht auf Asyl…“ Pressemitteilung von Pro Asyl vom 01.06.2026
- EU-Abschiebequote steigt auf Rekordhoch – PRO ASYL bereitet Klagen gegen EU-Asylpakt GEAS vor
- PRO ASYL bereitet Klagen gegen EU-Asylpakt GEAS vor
„In Zeiten der zunehmenden Angriffe auf Menschenrechte und Flüchtlingsschutz müssen der Rechtsstaat und die Rechte von Flüchtlingen verteidigt werden. Das betont das PRO ASYL-Netzwerk und kündigt an, künftig auch vor Gericht gegen die Verschärfungen des EU-Asylpakts (GEAS) vorzugehen. „Den Angriffen stellen wir uns bewusst, konsequent und solidarisch entgegen. Wir kämpfen für das Recht auf Schutz, ein Leben in Würde und Glück. Wir benennen Rechtsbrüche, verteidigen Schutzrechte, unterstützen Betroffene, schaffen Öffentlichkeit und wenden uns gegen jede Politik, die auf Abschreckung, Ausgrenzung und Entwürdigung setzt“, steht in der am Freitag verabschiedeten Schmerlenbacher Erklärung zum Flüchtlingsschutz. Angesichts des massiven Abbaus der Flüchtlingsrechte heißt es weiter: „Wir weigern uns, die Entrechtung Schutzsuchender als neue Normalität hinzunehmen. Wir widersprechen einer Politik, die Leid und Tod an den Grenzen hinnimmt und die Aushöhlung von Recht als Handlungsfähigkeit verkauft. Rechtsbindung ist kein Hindernis. Flüchtlingsschutz ist kein Gnadenakt, sondern eine rechtliche, politische und moralische Verpflichtung.“ Ein Frontalangriff auf das europäische und deutsche Flüchtlingsrecht ist das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das vom 12. Juni an in den EU-Mitgliedstaaten angewendet wird. (…) Halima Gutale, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL, kündigt an: „Wir sind vorbereitet. Wir dokumentieren Rechtsbrüche, verteidigen Grundrechte, unterstützen Betroffene, schaffen Öffentlichkeit und werden gegen Menschenrechtsverletzungen infolge der GEAS-Umsetzung vor nationalen und internationalen Gerichten klagen. Diese Politik der Abschreckung, Ausgrenzung und Entwürdigung muss gestoppt werden.“ (…) Zum Auftakt des Jubiläumsjahres trafen sich vom 22. bis 24. April mehr als 60 Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL in Schmerlenbach. Zusammen mit internationalen Gästen aus USA und Griechenland diskutierten die Teilnehmenden über die Angriffe auf Menschenrechte, Flüchtlingsrechte und Rechtsstaat und entwickelten wirksame Handlungsstrategien.“ Pressemitteilung vom 27. April 2026 von Pro Asyl
, zu Details der Position von Pro Asyl siehe die Schmerlenbacher Erklärung vom 24. April 2026

- Kritik von Kirchen und Pro Asyl: EU-Abschiebequote steigt auf Rekordhoch
„… In der Europäischen Union sind nach Darstellung von EU-Migrationskommissar Magnus Brunner im vergangenen Jahr mehr als ein Viertel der Ausreisepflichtigen abgeschoben worden. Ihr Anteil sei auf 28 Prozent gestiegen, sagte der österreichische Kommissar der „Welt am Sonntag“. Das sei „der bisher höchste Wert in diesem Jahrzehnt“, erklärte der Politiker der konservativen ÖVP. In absoluten Zahlen waren 2025 nach Brunners Darstellung 491.000 Personen ausreisepflichtig, von denen rund 135.000 zurückgeführt worden seien. Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Abgeschobenen an den Ausreisepflichtigen den Angaben zufolge 24 Prozent, in absoluten Zahlen seien es damals 112.040 Menschen gewesen. (…) Zufrieden ist Brunner nach eigenen Worten mit den Zahlen für 2025 noch nicht. Die bisherigen Regeln zur Abschiebung sogenannte „irregulärer“ Personen in der EU „funktionieren einfach nicht gut genug“, sagte der zuständige EU-Kommissar. Er nannte es „umso wichtiger“, dass die sogenannte Rückführungsverordnung nun rasch beschlossen werde. (…) Scharfe Kritik an der Rückführungsverordnung äußerte der Generalsekretär der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa, Torsten Moritz. Die vorgesehenen Maßnahmen seien „teuer, ineffektiv und untergraben Rechte“, sagte Moritz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Am Ende drohe „eine Symbolpolitik der Härte – und wenig tatsächliche Wirkung“. Nach Einschätzung des Politikwissenschaftlers geht die Verordnung an der Realität vorbei. In vielen Fällen wisse der Staat selbst, dass eine Abschiebung nicht möglich sei, etwa weil den Betroffenen im Herkunftsland Gefahr drohe oder notwendige Papiere fehlten. „Wer nicht zurückgeführt werden kann, kann auch durch strengere Regeln nicht zurückgeführt werden“, sagte Moritz. Verschärfungen wie häufigere Inhaftierungen können nach seinen Worten sogar kontraproduktiv sein, weil Betroffene sich dem Verfahren entziehen und untertauchen. (…) Große Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit äußerte (…) Pro Asyl. Die Flüchtlingshilfsorganisation teilte am Samstag mit, sie dokumentiere Rechtsbrüche, verteidige Grundrechte und unterstütze Betroffene…“ Beitrag von Susanne Rochholz vom 26. April 2026 im MiGAZIN
- PRO ASYL bereitet Klagen gegen EU-Asylpakt GEAS vor
- EU-Asylpakt GEAS: Bundesrat billigt härtere Verfahren ab Juni
„Der Bundesrat hat die deutsche GEAS-Umsetzung beschlossen. Ab Juni 2026 greifen neue Grenzverfahren, mehr Dublin-Druck und mögliche Sekundärmigrationszentren – während in Brüssel schon die nächste Verschärfung der Abschiebepolitik vorbereitet wird...“ Beitrag von Anne-Béatrice Clasmann vom 29.03.2026 im Migazin
- Rechte Mehrheit im EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren der europäischen Rückführungsverordnung: Frontalangriff auf die Rechte Schutzsuchender
- Rechte Mehrheit im EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren: Pläne verstoßen gegen Menschenrechte
„… Über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen und die EU-Grundrechteagentur haben bereits vor einem Jahr schwere Bedenken gegen die geplante Rückführungsverordnung angemeldet. UN-Sonderberichterstatter:innen, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte sowie der Menschenrechtskommissar des Europarats haben erst vor wenigen Wochen schwere völkerrechtliche Vorbehalte geäußert, erinnerte Amnesty International. „Politisch ist das eine Normalisierung von rechtsextremen Positionen, die vor allem symbolischer Natur sind, weil sie faktisch nicht umsetzbar sind“, sagte Constantin Hruschka, Migrationsrechtler und Professor für Sozialrecht an der EH Freiburg, gegenüber LTO. „Rechtlich lassen sich die Grundlagen schaffen, sie sind aber in Bezug auf die Return Hubs und die Ausweitung der Abschiebungshaft ein Verstoß gegen Menschenrechte.“ Die Return Hubs sind laut Hruschka menschenrechtlich mindestens fragwürdig. Es seien Haftanstalten, daher müssen die Bedingungen der Freiheitsentziehung gelten. Die Vorgaben des EGMR und des EuGH seien zu diesen Fragen klar: Eine Inhaftierung sei nur erlaubt, wenn auch eine zeitnahe Abschiebung möglich ist. „Alles andere ist eine Beugehaft, und die ist nach der internationalen Rechtsprechung rechtswidrig“, so der Migrationsrechtler. Es wären Verstöße gegen das Recht auf Freiheit aus Art. 5 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 6 EU-Grundrechte-Charta. „Politisch gibt es offenbar die Idee, dass Menschen ohne Aufenthaltstitel rechtlos gestellt sind – doch auch jede Abschiebung muss in Sicherheit und Würde stattfinden“, betont Hruschka. Da dürfen Staaten gewisse Dinge nicht, selbst wenn sich Menschen nicht kooperativ zeigen. (…) Auch das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich klargestellt, dass auch die Abschiebehaft unter dem Richtervorbehalt steht. Ohne eine richterliche Anordnung ist diese Haft rechtswidrig. In der Rückführungsverordnung ist jedoch derzeit vorgesehen, dass deren Anordnung auch durch Behörden möglich sein soll. Dies wäre in Deutschland also nicht mit der Verfassung vereinbar. Hruschka erinnert, dass schon die Rückführungsrichtlinie 2008 von Kritikern als „Richtlinie der Schande“ bezeichnet worden sei, weil diese die menschenrechtlichen Vorgaben ausgeschöpft hat. Der EuGH hat sie dann noch menschenrechtskonformer ausgestaltet. „Wenn aber jetzt noch eine Verschärfung kommt“, so Hruschka, „werden die menschenrechtlichen Standards unterschritten.“ Eine erste Verhandlungsrunde zur Rückführungsverordnung soll laut EU in Kürze stattfinden.“ Meldung vom 26. März 2026 von und bei LTO
und dazu: - Beschluss der europäischen Rückführungsverordnung: Frontalangriff auf die Rechte Schutzsuchender
„Heute haben die EVP-Fraktion und die extremen Rechten im Europaparlament die neue Rückführungsverordnung durchgebracht. Der Abstimmung vorangegangen waren Absprachen (WhatsApp-Chatgruppen und persönliche Treffen) von Vertretern der EVP-Fraktion mit den extremen Rechten im Europaparlament. Diese Absprachen waren auf massive Kritik gestoßen. (…) Dazu sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL: „Die EVP hat die Rückführungsverordnung gemeinsam mit Parteien der extremen Rechten durchgedrückt. Das ist ein Frontalangriff auf die Rechte Schutzsuchender – und ein gefährliches Signal für das europäische Projekt. Wer so handelt, überschreitet erneut eine rote Linie und reißt die Brandmauer gegen Demokratiefeinde und Europagegner ein.“ Die nun beschlossene Rückführungsverordnung ist menschenrechtlich inakzeptabel. Besonders schwer wiegen die vorgesehenen Abschiebungszentren (Return Hubs) in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, auch für Familien mit Kindern, sowie die geplante Ausweitung der Abschiebehaft. Aktion heute: Noch heute hatten Vertreter*innen mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter PRO ASYL, vor der CDU-Parteizentrale in Berlin eine rote Linie gebildet mit der Aufforderung an Unionsparteien und EVP, diese rote Linie (koordinierte Zusammenarbeit mit der extremen Rechten) nicht erneut zu überschreiten. Diese rote Linie bildeten die rot gekleideten Menschen vor einer symbolischen Brandmauer, beschriftet mit Grundrechten.“ Pressestatement von Pro Asyl vom 26. März 2026
mit Link zu den Fotos der Aktion und zuvor: - Breites gesellschaftliches Bündnis appelliert an Unionsparteien und EVP: Keine Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europaparlament
„In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU, CSU und der EVP-Fraktion fordern 188 Organisationen die Unionsparteien und die Europäische Volkspartei auf, jede Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europäischen Parlament auszuschließen. (…) Die Unterzeichner*innen werten dies als Bruch mit der von EVP, CDU und CSU wiederholt betonten Abgrenzung gegenüber der extremen Rechten. In dem Brief heißt es: „Wir erinnern eindringlich an Ihre eigenen Versprechen: Wahren Sie demokratische Grundsätze – Europa zuliebe und mit Blick auf die innenpolitischen Herausforderungen.“ (…) Gemeinsam mit den fast 200 Organisationen, darunter AWO Bundesverband, Paritätischer Gesamtverband, Neue Richter*innenvereinigung, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Save the Children Deutschland und Terre des Hommes, fordert PRO ASYL die EVP auf, im Plenum am Donnerstag, 26. März, ein klares Signal zu setzen. Die Unterzeichner*innen appellieren an EVP sowie CDU und CSU, die Abgrenzung zur extremen Rechten auch auf europäischer Ebene verbindlich sicherzustellen, den Entwurf der Rückführungsverordnung in der vorliegenden Form nicht weiterzuverfolgen und zu Verhandlungen mit den demokratischen Fraktionen zurückzukehren…“ Pressemitteilung bei Pro Asyl vom 25. März 2026
zum Offenen Brief
und Aufruf zur Aktion „Wir sind die rote Linie“: Donnerstag, 26. März, 9 Uhr, vor der CDU-Zentrale in Berlin
- Rechte Mehrheit im EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren: Pläne verstoßen gegen Menschenrechte
- PRO ASYL und Amnesty International u.v.m. forderten ungehört Abgeordnete zur Ablehnung des harten GEAS-Umsetzungsgesetzes am 27.2. auf
„Der Deutsche Bundestag plant, morgen das GEAS-Anpassungsgesetz zu beschließen. PRO ASYL und Amnesty International appellieren an die Abgeordneten, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Beide Organisationen warnen vor grundlegenden Menschenrechtsverstößen und fordern eine Überarbeitung des Gesetzes, welche die Menschenrechte achtet und insbesondere die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden wahrt.
Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen neu zu schaffende Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge vor dem Asylverfahren (Dublin-Fälle) und für Flüchtlinge, die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind, sowie neue Verlassensverbote für Aufnahmeeinrichtungen, eine ausgeweitete Asylverfahrenshaft und die umfassende Umsetzung von Grenzverfahren – alles deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß hinaus. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zu Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf. „Vieles von dem, was nun in Deutschland in Gesetzesform gegossen werden soll, existiert seit Jahren als Blaupause in Griechenland. Nun drohen Aspekte aus dem EU-Labor Ägäis auch in Deutschland: Entrechtung, Isolation und Verzweiflung…“ Pressemitteilung vom 26.02.2026
(PRO ASYL und Amnesty International fordern Abgeordnete zur Ablehnung des GEAS-Umsetzungsgesetzes auf)
- Bundestag stimmt für restriktive Asylpolitik
„Neue Migrationszentren, Haft für Asylsuchende: Mit strengen Neuregelungen setzt Deutschland die europäische Asylreform um. Kritiker warnen vor Menschenrechtsverstößen. (…) Bei der abschließenden Debatte im Parlament verteidigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Reform. „Was wir auf nationaler Ebene mit Kontrolle, Kurs und klarer Kante vorangetrieben haben, setzen wir jetzt auf europäischer Ebene mit Kooperation, Konsequenz und Klarheit weiter fort“, sagte Dobrindt. „Die Europäische Union krankt seit Jahren daran, dass es keine abgestimmte Migrationspolitik mehr gibt.“ Die Geas-Reform sei die Lösung dafür und bringe Ordnung in die Migrationspolitik…“ Agenturen-Eilmeldung vom 27. Februar 2026 in der Zeit online
- „Schärfste Maßnahme“. Organisationen: Deutsche Umsetzung von EU-Asylreform zu hart
„Am Freitag soll der Bundestag die deutsche Umsetzung der europäischen Asylreform beschließen. Menschenrechtsorganisationen empören die Pläne, die deutlich über das verlangte Maß hinausgehen. Schärfste Maßnahmen würden zur Regel…“ Beitrag vom 26.02.2026 im Migazin
- [Fragen und Antworten] EU-Asylreform: So wird sie in Deutschland umgesetzt
„Bis zum Sommer müssen die EU-Staaten die EU-Asylreform in nationales Recht umsetzen. Der Bundestag berät am Freitag abschließend über die neuen Regeln im deutschen Asylsystem. Worum geht es? Was wird beschlossen? Die wichtigsten Fragen und Antworten…“ FAQ von Corinna Buschow vom 26.02.2026 im Migazin
- Siehe zu dem genannten Beispiel unser Dossier: Griechische Migrationspolitik (mit Syriza – und Nachfolgern)
- Bundestag stimmt für restriktive Asylpolitik
- [Rückführungsverordnung] EU-Abschiebungsplan birgt Gefahr von ICE-ähnlichen Maßnahmen, warnen 75 Menschenrechtsgruppen
„Das harte Vorgehen gegen Menschen ohne Papiere könnte zu Hausdurchsuchungen, Überwachung und rassistischem Profiling führen, sagen 75 Organisationen.
EU-Abschiebungsplan birgt Gefahr von ICE-ähnlichen Maßnahmen, warnen Menschenrechtsgruppen
Mehr als 70 Menschenrechtsorganisationen haben die EU aufgefordert, einen Vorschlag zur verstärkten Abschiebung von Menschen ohne Papiere abzulehnen, und warnen davor, dass dadurch alltägliche Räume, öffentliche Dienste und zwischenmenschliche Interaktionen zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle nach dem Vorbild der US-Einwanderungsbehörde ICE werden könnten.
Im März letzten Jahres legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag vor, die Abschiebung von Personen ohne Aufenthaltsrecht in der EU zu verstärken, einschließlich der möglichen Überstellung in Offshore-Zentren in Nicht-EU-Ländern.
Der Entwurf der Durchsetzungsverordnung, der noch von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments verabschiedet werden muss, folgt auf die Gewinne der extremen Rechten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024.
In einer gemeinsamen Erklärung, die am Montag veröffentlicht wurde, sagten 75 Menschenrechtsorganisationen aus ganz Europa, dass die Pläne, wenn sie genehmigt werden, zu einer Ausweitung und Normalisierung von Razzien gegen Einwanderer und Überwachungsmaßnahmen auf dem gesamten Kontinent führen und gleichzeitig das Racial Profiling verstärken könnten.
Die Pläne „würden ein Strafsystem festigen, das von rechtsextremer Rhetorik angeheizt wird und auf rassistischen Verdächtigungen, Denunziation, Inhaftierung und Abschiebung basiert“, heißt es in der Erklärung. „Europa weiß aus seiner eigenen Geschichte, wohin Systeme der Überwachung, Schuldzuweisung und Kontrolle führen können.“ (…)
Die Erklärung vom Montag hob den weitreichenden Charakter der vorgeschlagenen Maßnahmen hervor, darunter Pläne, der Polizei zu erlauben, ohne richterliche Anordnung private Wohnungen sowie „andere relevante Räumlichkeiten” nach Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung zu durchsuchen.
Das Ergebnis könnten „ICE-ähnliche Razzien“ in Privathaushalten sowie in öffentlichen Räumen und an Arbeitsplätzen sein, sagte Michele LeVoy von der Plattform für internationale Zusammenarbeit zu Migranten ohne Papiere. „Wir können uns nicht über die ICE in den Vereinigten Staaten empören und gleichzeitig diese Praktiken in Europa unterstützen.“
Der Vorschlag könnte auch vorsehen, dass öffentliche Dienste Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung melden müssen, was wahrscheinlich viele Menschen davon abhalten würde, wichtige Gesundheits-, Bildungs- und Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. (…)
Ende Januar wandten sich 16 Rechtsexperten der Vereinten Nationen in einem Schreiben an die EU bezüglich der vorgeschlagenen Verordnung. In dem 19-seitigen Schreiben werden mehr als ein Dutzend Bedenken darüber aufgeführt, inwiefern die Pläne gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen könnten. (…)
Am Montag schlossen sich die Unterzeichner der Erklärung den Bedenken der UN an und verwiesen auf geplante Maßnahmen, die die massenhafte Erfassung personenbezogener Daten und die Erleichterung des Austauschs dieser Daten zwischen den Polizeibehörden in der EU vorsehen.
Alamara Khwaja Bettum von Statewatch sagte: „Verstärkte Überwachung, Polizeikontrollen und rassistische Profilerstellung werden Rassismus und rechtsextreme Bestrebungen nur noch weiter anheizen – und nicht die Migration eindämmen. Wenn diese vorgeschlagenen Maßnahmen angenommen werden, werden sie die grundlegendsten bürgerlichen Freiheiten untergraben und katastrophale Folgen haben. Das ist die eigentliche Bedrohung, auf deren Bekämpfung wir uns konzentrieren sollten.“…“ engl. Artikel von Ashifa Kassam vom 16.2. im Guardian online
(maschinenübersetzt) über:
- Joint statement condemning EU law enabling home raids, policing of public services and racial profiling (Gemeinsame Erklärung zur Verurteilung des EU-Rechts, das Hausdurchsuchungen, die Überwachung öffentlicher Dienste und rassistische Profilerstellung ermöglicht)
„Die EU muss alle Bestimmungen zur Ausweitung und Normalisierung von Razzien gegen Einwanderer und Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschlagenen Abschiebungsverordnung („Rückführungsverordnung“) zurückziehen. Eine von Statewatch und 87 weiteren Organisationen unterzeichnete Erklärung warnt vor der realen und unmittelbaren Gefahr, die von den Vorschlägen ausgeht, die darauf abzielen, ICE-ähnliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Einwanderungsgesetze in der gesamten EU zu legitimieren…“ das engl. Statement am 16. February 2026 bei Statewatch
- Siehe zu Rückführungsverordnung auch das Dossier: Ein Flüchtlingsbekämpfungs-Deal nach dem anderen: Deutschland und die EU und ihre »Migrationspartnerschaften« und v.a. das Dossier: EU-Rückführungsrichtlinie: Pro Asyl warnt vor „flächendeckender Inhaftierung“ von Flüchtlingen
- Joint statement condemning EU law enabling home raids, policing of public services and racial profiling (Gemeinsame Erklärung zur Verurteilung des EU-Rechts, das Hausdurchsuchungen, die Überwachung öffentlicher Dienste und rassistische Profilerstellung ermöglicht)
- Inhaftierung auch von Minderjährigen, monatelange Ausgangssperren… Wenn das deutsche GEAS-Anpassungsgesetz noch härter als das Original ausfällt
- Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Asylreform GEAS Mitte des Jahres anwenden – Schwarz-Rot einigt sich auf maximale Strenge bei Sozialleistungen und Haft
„… Lange hat die schwarz-rote Koalition um die Umsetzung in deutsches Recht gerungen. Nun gibt es einen Kompromiss: Sekundärmigrationszentren, Sozialleistungen auf Minimum und Haft.
Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss zur Asylpolitik geeinigt. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sieht dieser einerseits mehr Beschränkungen für Schutzsuchende, andererseits aber auch einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber vor. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Im letzten Jahr hätte die Hälfte der Asylbewerber, die nach Deutschland gekommen sind, nach EU-Recht in einem anderen Mitgliedstaat bleiben müssen.“ Für die Union sei es daher unverhandelbar, die Weiterreise von Asylbewerbern in Europa zu stoppen. Um hier voranzukommen, „führen wir jetzt sogenannte Sekundärmigrationszentren ein, in denen die Betroffenen bis zu ihrer Rücküberstellung bleiben“. Die Sozialleistungen für diese Gruppe würden gleichzeitig auf ein Minimum reduziert. „Generell führen wir für alle Asylbewerber jetzt auch die neue Möglichkeit einer Asylverfahrenshaft ein, etwa wenn die Gefahr besteht, dass die Personen untertauchen“, fügte der CDU-Politiker hinzu. (…)
Der „Spiegel“ schrieb, dass der Kompromiss neben der Einführung der Zentren auch vorsehe, dass Menschen in Asylverfahren deutlich schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen sollen. Demnach sollen künftig drei statt sechs Monate Wartezeit reichen. Auch die Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder solle verbessert werden, schreibt das Magazin…“ Meldung vom 01.02.2026 im Migazin
(„Schwarz-Rot einigt sich auf maximale Strenge“) - GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen
„Im Jahr 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Das neue GEAS enthält massive Verschärfungen und höhlt den Rechtsschutz von geflüchteten Menschen aus. Aktuell verhandeln Parlament und Regierung über die spezifische Umsetzung in Deutschland. Die Bundesregierung hat mit dem GEAS-Anpassungsgesetz jedoch zudem einen Weg gewählt, das GEAS auf eine sehr restriktive Art umzusetzen. Europarechtlich ist das aber keinesfalls zwingend.
Als juristische und bürgerrechtliche Organisationen fordern wir mit Nachdruck von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dass die europäischen Vorgaben grundrechtskonform ins deutsche Recht zu überführen sind. Hierzu sollten in den aktuellen Verhandlungen auch einige Maßnahmen aus dem bisherigen Gesetzesentwurf wieder gestrichen werden.
Geschaffen werden sollen „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration“. Diese Einrichtungen sollen insbesondere das sog. Dublin-Verfahren erleichtern, also Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. In diesen Lagern unterliegen die Betroffenen strengen Wohnverpflichtungen, die in ihre Bewegungsfreiheit eingreifen und sie von einem eigentlich grundrechtlich garantierten Zugang zu Rechtsberatung oder einer angemessenen medizinischen Versorgung abschneiden. (…)
Mit großer Sorge blicken wir als juristische Organisationen auf die ausufernden Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und die Ausweitung von Freiheitsentzug (Haft), die mit dem GEAS-Anpassungsgesetz einhergeht. Vorgesehen ist für Deutschland beispielsweise die Inhaftierung von Minderjährigen, sofern dies „ihrem Wohl“ dient. Dieser Fall soll demnach dann vorliegen, wenn sich die Eltern oder Betreuungspersonen in Haft befinden. Eine Inhaftierung von Kindern ist jedoch offenkundig kinderrechtswidrig. (…)
Der Deutsche Bundestag sollte in den abschließenden Verhandlungen daher rechtsstaatliche und menschenrechtliche Korrekturen vornehmen und die Vorschläge insgesamt auf den Prüfstand stellen.“ Gemeinsame Erklärung vom 8.12.2025 beim RAV
(„GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen“) auch von Humanistische Union (HU), Komitee für Grundrechte und Demokratie, Neue Richter*innenvereinigung (NRV) und Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) – siehe auch: - PRO ASYL zur heutigen Entscheidung des Bundestags über die Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebungshaft und die Einstufung sogenannter sicherer Herkunftsländer per Rechtsverordnung
„Nahezu beiläufig hat der Bundestag heute zwei sehr problematische Regelungen verabschiedet. Mit der Bestimmung angeblich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung der Bundesregierung wird ein Gesetzgebungsprozess absichtlich umgangen, obwohl er verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist. Eine demokratische und öffentliche Diskussion soll verhindert werden, obwohl jede neue Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten das Recht auf ein faires Asylverfahren für die betroffenen Personen einschränkt. Mit der Abschaffung des Pflichtanwalts in der Abschiebungshaft leistet die Regierung außerdem einem schon lange bestehenden Skandal für unseren Rechtsstaat Vorschub: der massenhaften rechtswidrigen Abschiebungshaft“, kritisiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL, die dazu auch bereits als Sachverständige im Innenausschuss gesprochen hat.“ Kommentar von Pro Asyl vom 5. Dezember 2025
zum Gesetzentwurf

- Siehe zugleich auch „Herkunftsstaaten, Pflichtbeistand, Einbürgerungssperre: Bundestag beschließt asylrechtliche Verschärfungen“ im Dossier: Was heißt eigentlich »sicheres Herkunftsland«?
- Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Asylreform GEAS Mitte des Jahres anwenden – Schwarz-Rot einigt sich auf maximale Strenge bei Sozialleistungen und Haft
- „Frontalangriff auf Schutzsuchende“ und „de facto Inhaftierung“. GEAS-Reform: Neue deutsche Härte
„Die Bundesregierung plant für Flüchtlinge, für die ein anderes Land zuständig ist, teils monatelange Ausgangssperren in Einrichtungen. Kritik kommt auch aus der SPD.
Bislang ohne größere Medienaufmerksamkeit beraten die Koalitionsfraktionen dieser Tage eine erhebliche Verschärfung der deutschen Asylpolitik. Es geht um die nationale Umsetzung des GEAS, der größten europäischen Asylreform seit 30 Jahren, die im Sommer vergangenen Jahres von der EU beschlossen und nun von den Mitgliedsländern implementiert werden muss. Die Pläne für die deutsche Umsetzung sind brisant und gehen weit darüber hinaus, was die EU der Bundesrepublik vorschreibt. „Mehr Härte und Schärfe“ nennt sie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). „Frontalangriff auf Schutzsuchende“ und „de facto Inhaftierung“, heißt es indes von Kritikern. Die Gesetzespläne haben das Potenzial, den nächsten großen Koalitionsstreit auszulösen – und den Umgang mit Asylsuchenden in Deutschland spürbar zu verschärfen…“ Eine Analyse von Kaja Klapsa am 5. November 2025 in der Zeit online
(„GEAS-Reform: Neue deutsche Härte“) - Recht auf Asyl in Gefahr: Sprachliche wie rechtliche Repressionen gegenüber Geflüchteten stoppen!
„Alle Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL mahnen: Diskriminierende Rhetorik bei Flucht und Asyl schafft eine Grundlage für zunehmende Entrechtung. Drohende Inhaftierung von Kindern und Familien durch GEAS, Push-Backs an deutschen Grenzen und geplante Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien zeugen von einer Enthemmung, die schnellstmöglich gestoppt werden muss. Es braucht eine Rückbesinnung auf die Genfer Flüchtlingskonvention – für den Erhalt universeller Menschenrechte FÜR ALLE! „Was immer sichtbarer wird: Abwertende Rhetorik und tatsächliche Entrechtung gehen Hand in Hand. Rechtspopulistische Äußerungen sind nicht nur symbolischer Natur, sondern entfalten direkte Auswirkungen auf das Leben vieler Menschen. Dabei bieten die zahlreichen gesetzlichen Verschärfungen und eine immer brutaler werdende Abschiebepraxis keine Lösungen für die tatsächlichen Herausforderungen im Land“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. Wer das Stadtbild durch mehr Abschiebungen „verbessern“ will, stärkt nicht nur diffuse Ängste und rassistische Narrative, sondern negiert, dass Geflüchtete längst Teil unserer Gesellschaft sind. „Den Aufenthaltsstatus sieht Merz den Menschen nicht an, also stören Geflüchtete ihn allgemein im Stadtbild – das ist kein Kanzler, der sozialen Frieden schafft, sondern Menschen gezielt wegen ihres Erscheinungsbildes ausgrenzt“, sagt Nour Al Zoubi vom Flüchtlingsrat Thüringen. (…)
„Es ist purer Zynismus, wenn die Bundesregierung erklärt, dass eine monatelange Haft dem ‚Kindeswohl‘ diene. Das Gegenteil ist der Fall: Sie schafft neue Traumata und widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, sagt Annika Kristeit vom Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz. Deshalb warnt auch UNICEF, dass Inhaftierung von Minderjährigen gesetzlich ausgeschlossen werden muss und niemals aufgrund ihres Migrationsstatus erfolgen darf. Grundlage für diese inhumanen Pläne ist auch die rhetorische Abwertung Schutzsuchender. (…) „Während einerseits Geflüchtete zunehmend zur Bedrohung erklärt werden, werden auf der anderen Seite tödliche Konflikte in Syrien oder die Kooperation mit den Taliban verharmlost“, sagt Aicha El-Saleh vom Flüchtlingsrat Hamburg. Diese hatten erst vor wenigen Tagen das Generalkonsulat in Bonn übernommen und damit hochsensible Daten von Menschen erhalten, die in verschiedene Länder weltweit aus Angst vor den Taliban flohen. (…) Es bleibt dabei: „Wer mit Abschiebungen strukturelle Probleme lösen will, wirft Nebelkerzen, die vor allem den rechten Rand stärken“, betont Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat. Er bilanziert: „Geflüchtete sind wesentlicher Teil der Gesellschaft. Wir brauchen konstruktive Konzepte für ein Miteinander – keine Panikmache, die Schutzsuchende an den Rand drängt.“ Menschenrechte müssen für ALLE gelten, sonst sind sie für ALLE in Gefahr!“ Pressemitteilung vom 24. Oktober 2025 von Pro Asyl
- „Kinder schützen, nicht wegsperren!“: Protestaktion zur GEAS-Reform am Mittwoch, 8. Oktober 2025 in Berlin
„Liebe Pressevertreter*innen, wir laden Sie herzlich zur Protestaktion „Kinder schützen, nicht wegsperren!“ ein – am Tag, bevor die Gesetzesentwürfe zur GEAS-Reform in erster Lesung im deutschen Bundestag debattiert werden: Mittwoch, 8. Oktober 2025 – 12.30 bis 13.30 Uhr – Brandenburger Tor, Pariser Platz, Berlin mit: PRO ASYL, Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., Jugendliche ohne Grenzen, Terre des Hommes e.V., Flüchtlingsrat Berlin und Flüchtlingsrat Brandenburg. Aktion: Ein überlebensgroßer Teddy hinter einem Zaun steht symbolisch für eine Kindheit in Isolation und Ausgrenzung. Zudem wird es Plakate, Reden und andere künstlerische Beiträge geben. Vertreter*innen der Organisationen stehen vor Ort für Interviews zur Verfügung. Hintergrund der Aktion: Am 9. Oktober plant der Bundestag in erster Lesung die Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland zu debattieren. Die Reform setzt unter anderem auf eine starke Ausweitung von Maßnahmen zur Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung von geflüchteten Menschen. Selbst Kinder sollen laut der Entwürfe unter bestimmten Voraussetzungen inhaftiert oder unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden können. Doch geflüchtete Kinder brauchen für ihre Entwicklung und psychische Gesundheit eine sichere und kindgerechte Umgebung, Möglichkeiten zum Spielen, Zugang zur Schule und altersgerechte Unterstützung. Das ist in (semi-)geschlossenen Einrichtungen oder gar in Haft nicht möglich. Wir fordern: Kindeswohl statt Ausgrenzung! Die Abgeordneten des Bundestags müssen die Entwürfe der GEAS-Gesetze grundlegend überarbeiten.“ Presseeinladung von Pro Asyl vom 1. Oktober 2025
zur Protestaktion am Mittwoch, 8. Oktober 2025 – 12.30 bis 13.30 Uhr – Brandenburger Tor, Pariser Platz, Berlin - Massive Verschärfungen in der Flüchtlingspolitik im GEAS-Anpassungsgesetz: Bundesregierung plant u.a. neue Zentren mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten
- GEAS-Umsetzung in Deutschland: Mit voller Härte – Menschenrechtliche Überarbeitung dringend notwendig!
„Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz bringt die Bundesregierung eine Reihe von Verschärfungen im Asylrecht auf den Weg und schießt dabei an so mancher Stelle über europäische Umsetzungsvorgaben hinaus: Geschlossene Zentren, Haft für Kinder und umfassende Leistungskürzungen sind nur ein Teil von dem, was auf Schutzsuchende zukommt. (…)
Neben der Unvereinbarkeit mit dem EU-Recht bleibt im Kern: Sozialrechtliche Leistungsstreichungen im existenziellen Bereich stellen ein Bruch der Verfassung dar (weswegen seit Jahren das Asylbewerberleistungsgesetz selbst in der Kritik steht und seine Abschaffung gefordert wird).
Menschenrechtliche Überarbeitung dringend notwendig!
Schon dieser kleine Überblick zeigt, dass es gewichtige menschenrechtliche Bedenken gegen das vom Kabinett beschlossene GEAS-Anpassungsgesetz gibt. Es ist unerlässlich, dass die Abgeordneten des Bundestags den Entwurf grundsätzlich überarbeiten und auf seine europarechtliche und menschenrechtliche Konformität genau prüfen. PRO ASYL wird das Gesetzgebungsverfahren sowie die weitere Umsetzung der GEAS-Reform genau verfolgen – denn Grund- und Menschenrechte gelten weiterhin und müssen durchgesetzt werden, notfalls vor Gericht.“ Umfangreicher Beitrag von Cornelius König vom 16.09.2025 bei Pro Asyl
- Bundesregierung plant neue Zentren mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten
„Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz (…) möchte die Bundesregierung eine neue Form von zum Teil geschlossenen Zentren einführen: Sogenannte Dublin-Fälle und in anderen Mitgliedstaaten Anerkannte sollen dort untergebracht werden und in vielen Fällen die Einrichtungen nicht verlassen dürfen. Auch Familien mit Kindern sollen in diesen Zentren leben. PRO ASYL warnt davor, dass so reihenweise Geflüchtete in Deutschland de facto inhaftiert werden würden. „PRO ASYL hat die Reform des Europäischen Asylsystems stets als Gefahr für den Flüchtlingsschutz kritisiert, vor allem wegen der geplanten Haftzentren an den Außengrenzen – und jetzt droht dies mit der geplanten harten Umsetzung auch in Deutschland“, befürchtet Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Als eine neue und eigentlich von der GEAS-Reform unabhängige Maßnahme sollen laut dem Entwurf „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren der Sekundärmigration“ eingeführt werden – praktisch geht es hier um zumindest zum Teil geschlossene Zentren, in denen sich eine Vielzahl der in Deutschland ankommenden Schutzsuchenden aufhalten müssten. Das problematische Konzept der Dublin-Zentren soll damit ausgeweitet werden. „Geflüchtete in Sonder-Einrichtungen zu isolieren und auszugrenzen ist unverantwortlich und verursacht bei den Betroffenen Verzweiflung, Stress und Depressionen. Das zeigt sich schon jetzt im Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt, wo Betroffene sich in ihrer Verzweiflung mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit gewandt haben. Die Bundesregierung muss von diesen Plänen Abstand nehmen. Insbesondere darf es nicht zu einer massenhaften De-Facto-Inhaftierung von Geflüchteten kommen“, fordert Judith. (…)
So sollen mit dem GEAS-Umsetzungsgesetz eine neue Asylverfahrenshaft eingeführt werden und eine „Schutzhaft“ für unbegleitete Kinder ermöglicht werden. Zwar soll der Grundsatz gelten, dass Kinder nicht in Haft genommen werden sollen. Doch begleitete Minderjährige können in Haft genommen werden, wenn sich der Elternteil oder die primäre Betreuungsperson in Haft befinden. Unbegleitete Minderjährige dürfen zu ihrem „eigenen Schutz“ inhaftiert werden. In beiden Fällen soll die Inhaftnahme ihrem Wohl dienen und nur als letztes Mittel angewendet werden. „Kinder schützt man nicht, indem man sie einsperrt. Es ist gruselig, dass eine solche Norm ins deutsche Gesetz geschrieben werden soll. Weder ist dies durch die GEAS-Reform geboten noch in der Praxis nötig. Auch nach der UN-Kinderrechtskonvention ist ganz klar: Geflüchtete Kinder sollten nie inhaftiert werden“, kommentiert Judith. (…)
Neben den neuen zum Teil geschlossenen Zentren möchte die Bundesregierung direkt mit Verabschiedung des Gesetzes eine weitere Maßnahme in Kraft setzen: eine Ausweitung der deutschen Flughafenasylverfahren, um die neuen Grenzverfahren zu erproben. Diese Verfahren unter besonders restriktiven Bedingungen sollen dann auch Flüchtlinge durchlaufen, die in anderen Mitgliedstaaten anerkannt wurden. „Anerkannte Flüchtlinge dürfen legal innerhalb der EU reisen und kommen, wenn sie fliegen, in der Regel aus einem anderen Mitgliedstaat an deutschen Flughäfen an – also gerade nicht über eine EU-Außengrenze. Damit können sie auch nicht in ein Außengrenzverfahren genommen werden. Wenn in anderen Mitgliedstaaten anerkannte Flüchtlinge nach Deutschland kommen, um hier erneut Schutz zu suchen, liegt das meist an den dort oft sehr schlechten Lebensbedingungen. Das Flughafenverfahren ist in jedem Fall nicht die richtige Antwort auf dieses Phänomen. Die Bundesregierung sollte sich stattdessen für die Verbesserung der Lebensumstände von Flüchtlingen in allen Mitgliedstaaten stark machen“, fordert Judith…“ Pressemitteilung vom 3. September 2025 von Pro Asyl
zum 182-seitigen Entwurf der Bundesregierung für ein GEAS-Anpassungsgesetz

- EU-Asylreform: Schwarz-Rot bringt massive Verschärfungen in der Flüchtlingspolitik auf den Weg
„Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Asylreform in deutsches Recht auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch bei seiner Sitzung in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Deutschland gehe damit in der Migrationspolitik weiter voran, erklärte Dobrindt. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht vor, dass über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden wird. In Deutschland muss das im Wesentlichen für Verfahren an Flughäfen umgesetzt werden. Zusätzlich will Dobrindt mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Flüchtlinge, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, in gesonderten Einrichtungen untergebracht werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die Asylbewerber schneller in diese Staaten zurückzuführen. In Brandenburg und Hamburg gibt es bereits sogenannte Dublin-Zentren, das Innenministerium sprach am Mittwoch von „Sekundärmigrationszentren“. (…) Die EU-Mitgliedstaaten müssen die GEAS-Reform bis Mitte 2026 umsetzen. Dobrindt strebt an, dass Teile der deutschen Umsetzung bereits früher in Kraft treten, um in Form von Politprojekten Erfahrungen zu sammeln. Die EU-Asylreform, die auch vorsieht, dass Schutzsuchende künftig fairer auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, wird aufgrund der vorgesehenen Grenzverfahren von (…) Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen kritisch gesehen. Beispielsweise müssen auch Minderjährige in den Grenzverfahren festgehalten werden, es sei denn, sie kommen ohne Begleitung Erwachsener an der EU-Außengrenze an. Das Gleiche gilt nach Dobrindts Plänen auch für die Einrichtungen für Dublin-Fälle. Kinderrechtsorganisationen übten vor diesem Hintergrund deutliche Kritik an den Plänen. „Kinder gehören nicht in Haft oder Aufnahmeeinrichtungen ohne ausreichende Freiräume“, sagte der Vorstandssprecher von Terre des Hommes, Joshua Hofert. Die geplanten Regelungen gefährdeten das Kindeswohl, erklärte die Organisation „Save the Children“. (…) Kritik kam auch von den Linken. Man werde gegen die Pläne protestieren, „sowohl im Parlament als auch auf der Straße“, kündigte die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger an. Der Gesetzentwurf von Dobrindt enthält weitere über die GEAS-Umsetzung hinaus Änderungen im deutschen Asylrecht. Dazu zählt die Ausweitung der Möglichkeiten für Einschränkungen bei Sozialleistungen und auf der anderen Seite ein Abbau der Hürden für den Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt. Ihnen muss Ministeriumsangaben zufolge künftig sechs Monate nach Asylantragstellung die Annahme einer Stelle ermöglicht werden, auch wenn der Asylantrag noch nicht entschieden ist, die Schuld dafür aber nicht bei ihnen liegt. Der Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge soll grundsätzlich schon nach drei Monaten erlaubt werden.“ Meldung vom 3. September 2025 von und bei MiGAZIN
- GEAS-Umsetzung in Deutschland: Mit voller Härte – Menschenrechtliche Überarbeitung dringend notwendig!
- 34 Milliarden Euro: EU will Ausgaben für Migration und Grenzschutz verdreifachen
„Die Europäische Union setzt in der Flüchtlingspolitik weiter auf Abschottung – und will dafür künftig deutlich mehr Geld in die Hand nehmen. Mit 34 Milliarden Euro sollen die EU-Außengrenzen weiter gestärkt werden. Die EU-Kommission will die Ausgaben für Migration und Grenzschutz im nächsten EU-Haushalt verdreifachen. „Weil Europas Grenzen unsere gemeinsame Verantwortung sind“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Entwurfs zum sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Laut Kommission sollen künftig 34 Milliarden Euro in das Migrationsmanagement, die Stärkung der EU-Außengrenzen und die innere Sicherheit fließen. Der Gesamtetat für die Jahre 2028 bis 2034 soll rund zwei Billionen Euro betragen – etwa 700 Milliarden Euro mehr als im aktuellen siebenjährigen Haushalt. Die 34 Milliarden Euro sind unter anderem für die Ausstattung von Grenzschutzbeamten und ein „faires, solides Migrationsmanagementsystem“ vorgesehen, wie die Kommission mitteilte…“ Meldung vom 17.07.2025 im Migazin
- Institutionalisierte Solidarität: Wie der neue Solidaritätsmechanismus nationale Alleingänge verhindern könnte
„Etliche EU-Mitgliedstaaten haben in den vergangenen zwei Jahren „migrationsbedingte Notlagen“ erklärt und Überlastungen gemeldet. Oft geschieht dies im Zuge nationaler Alleingänge, wenngleich die EU-Kommission mitunter vorab informiert wird. Politiker:innen legitimieren mit der Überlastungsrhetorik ihre Grenzschließungen, die beendeten Aufnahmeprogramme oder vermeintliche Umverteilungszwänge. Dabei berufen sie sich unter anderem auf Art. 72 AEUV, der nationale Maßnahmen erlaubt, um die „öffentliche Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ zu gewährleisten. Wir interessieren uns für die Frage, inwiefern einseitig deklarierte Notlagen- sowie Überlastungsdiskurse im zukünftigen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) überhaupt noch gerechtfertigt werden können. Denn die neue Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (VO (EU) 2024/1351, AMMVO), die die vorherige Dublin-III-VO ersetzt, sieht zum ersten Mal einen Solidaritätsmechanismus vor. Der neue Mechanismus schafft, so unsere These, eine institutionelle und verfahrensförmige Solidarität, die für unilateral ausgerufene Notlagen keinen Raum mehr lässt. (…) Ob durch den Solidaritätsmechanismus das Fundament einer effektiven Solidarität geschaffen wurde, ist – ungeachtet unerwarteter Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung – damit zu bezweifeln. Zwar hat der Gesetzgeber für Solidarität bis zu einem gewissen Grad ein rechtsförmiges Verfahren geschaffen und mit der KVO die Handhabung von „Krisen“ in ein eigens dafür vorgesehenes Rechtsinstrument ausgelagert. Darin kann der Versuch gesehen werden, klar zwischen Verteilungsproblemen (AMMVO) und sonstigen „Krisen“ (KVO) zu trennen. Letztlich wird der Mechanismus, sofern es um die Verteilung von Solidaritätsbeiträgen geht, aber doch wieder in Situationen von „Migrationsdruck“ ausgelöst –sodass politische Inszenierungen von Notständen, die der europäischen Asyl- und Migrationspolitik von Anfang an inhärent waren, auch nach dem neuen System nicht ausgeschlossen sind. (…) Das neue GEAS, insbesondere der Solidaritätsmechanismus, trägt somit zu einer vertieften Europäisierung in Bezug auf „Migrationsmanagement“ bei, indem ein konkreter Mechanismus als Antwort auf „Druck“, „Krise“, „Notlage“ beschlossen wurde, einerseits im Rahmen der AMMVO selbst sowie im Zusammenspiel mit dem Regime der KVO. Sind Mitgliedstaaten „Migrationsdruck“ im Sinne der AMMVO ausgesetzt oder befinden sie sich in einer Krisensituation im Sinne der KVO, ist eine kooperative Vorgehensweise der Mitgliedstaaten (S. 264 ff.) in eigens dafür geschaffenen Verfahren festgelegt. Wie bereits vom EuGH festgestellt, schließt ein solcher Koordinationsmechanismus nationale Alleingänge aus. Insoweit wird den derzeitigen nationalstaatlichen Berufungen auf Ausnahmezustände und Art. 72 AEUV der Boden entzogen, denn der Umgang mit solchen Notlagen ist nun abschließend geregelt. Ohne europäische Abstimmung und Koordination kann eine unilaterale Krisenreaktion nicht gerechtfertigt werden. Der Solidaritätsmechanismus hat als Instrument gegen die weitere Renationalisierung der Migrationspolitik – auch wenn die Verordnungen weiterhin an der problematischen Krisenrhetorik festhalten – daher Potenzial. Über Solidarität sollten die Mitgliedstaaten in Zukunft während und unabhängig von „Krisen“ sprechen: Der neue Mechanismus bietet dafür immerhin ein Verfahren.“ Beitrag von Maximilian Pichl und Lisa Steurer vom 4. Juni 2025 beim Verfassungsblog
– siehe zum aktuellen Hintergrund: Nach Beschlüssen des VG Berlin: Zurückweisen auch um den Preis der Strafbarkeit? Auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten wird abgewiesen… - Wenn alle Pakte und Deals den Menschenfeinden nicht reichen: 9 EU-Länder pochen auf »Freiräume« bei Abschiebungen und fordern Lockerung von Menschenrechten
- Freiräume bei Abschiebungen: Neun EU-Länder fordern Lockerung von Menschenrechten
„Neun EU-Länder wollen mehr Freiräume bei der Abschiebung straffällig gewordener Ausländer – und kritisieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aus Straßburg kommt eine deutliche Antwort.
Neun EU-Länder fordern in einer gemeinsamen Erklärung mehr Freiräume bei der Abschiebung straffällig gewordener Ausländer. In einem offenen Brief
sprechen sie sich für eine Diskussion über die Auslegung „internationaler Konventionen“ bei heutigen Herausforderungen wie der Migration aus. Was einst richtig gewesen sei, sei möglicherweise nicht mehr die Antwort von morgen. Der Brief entstand auf Initiative Dänemarks und Italiens, unterzeichnet haben ihn zudem Österreich, Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen – Länder, die in der Flüchtlingspolitik einen harten Kurs einfordern. Die neun Unterzeichner kritisieren in dem Schreiben, dass die Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention in manchen Abschiebefällen zum Schutz der falschen Personen geführt habe – konkret geht es um die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. (…)
Europarat wehrt sich gegen Kritik
Der Europarat tritt der Kritik entgegen. In einer von Rechtsstaatlichkeit bestimmten Gesellschaft dürfe keine Justiz politischem Druck ausgesetzt sein, erklärte Generalsekretär Alain Berset. „Institutionen, die Grundrechte beschützen, können sich nicht politischen Zyklen beugen.“ Der Gerichtshof dürfe nicht zur Waffe gemacht werden – weder gegen Regierungen noch von ihnen. Berset warnte in seiner Reaktion auch, der Gerichtshof sei das einzige internationale Gericht, das über Menschenrechtsverletzungen im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine urteile. „Dies sollte nie untergraben werden.“…“ Meldung vom 25.05.2025 im Migazin
- Neun EU-Länder pochen auf »Freiräume« bei Abschiebungen: Dänemark und Italien haben einen Appell für die Aufweichung der Europäischen Menschenrechtskonvention initiiert
„Es ist in Deutschland und der EU längst Alltag: Politiker verschiedenster Parteien stellen immer wieder geltende Verfassungen und Grundrechte in Frage, weil sie angeblich nicht mehr in unsere Zeit passen. Beziehungsweise: Weil sie Staaten an einem noch rigideren Abschottungs- und Abschieberegime hindern. Neuestes Beispiel: Staats- und Regierungschefs von neun EU-Ländern haben in einer gemeinsamen Erklärung mehr Freiräume für Abschiebungen gefordert. Zu diesem Zweck, finden sie, sollte die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) heutigen Erfordernissen angepasst werden. In einem am Donnerstagabend vom Amtssitz der italienischen Ministerpräsidentin Gio
- Freiräume bei Abschiebungen: Neun EU-Länder fordern Lockerung von Menschenrechten
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Source: labournet.de