Faultline Faultline Kommando 161

Germany · labournet.de · · 2h

Migrantinnen in der (24h)Pflege: Niemand überwacht die Arbeitsbedingungen in Privathaushalten

Deutsch (original) · Read in English ⇄

Dossier

Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015„Dort, wo kranke oder alte Menschen gepflegt werden müssen, sind die Verwandten oft mit der Aufgabe überfordert. Neben der Lohnarbeit noch den Mann oder die Mutter waschen, für sie kochen und vielleicht sogar Medikamente verabreichen zu müssen, ist anstrengend und braucht viel Zeit. Deshalb beschäftigen viele Familien private Pflegerinnen. In Deutschland kommen die Frauen zum größten Teil aus Mittel- und Osteuropa. Helma Lutz forscht in Frankfurt zur Situation der Pflegerinnen in Privathaushalten. Die Soziologin fordert vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegerinnen, ein Ende der 24-Stunden-Arbeit und mehr Unabhängigkeit vom Haushalt der Pflegeperson.“ Interview vom 6. Mai 2019 bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei, siehe dazu auch unser Dossier: Pflegenotstand ohne Lohnerhöhung: „(Wieder mal) Ausländer rein! Also in die Pflege.“ und hier speziell zu den Arbeitsbedingungen:

  • »Ein Symptom der Lücken im Pflegesystem«: Verletzungen der Arbeitsrechte von migrantischen Pflegerinnen bei der Live-in-Betreuung sind Alltag New
    „… Die Live-in-Betreuung ist für das deutsche Pflegesystem inzwischen von großer Bedeutung. Schätzungen gehen von 300.000 bis 600.000 überwiegend migrantischen Betreuer*innen aus, die Versorgungslücken in Privathaushalten schließen. Die Live-ins übernehmen Betreuung, Haushalt und häufig auch pflegerische Tätigkeiten und halten damit einen Teil des Pflegesystems am Laufen. Nötig wird dieses Modell, weil staatliche Angebote und familiäre Ressourcen vielfach nicht ausreichen. Zugleich ist es ein Modell, das stark auf dem Lohngefälle zwischen Deutschland sowie Mittel- und Osteuropa beruht.
    [Wie steht es um die Arbeitsrechte der Beschäftigten?]
    Unsere Interviews mit Berater*innen in arbeitsrechtlichen Beratungsstellen sowie Betreuer*innen selbst zeigen, dass Arbeitsrechtsverletzungen zum Alltag gehören. Besonders deutlich wird das bei der Arbeitszeit: Arbeit und Freizeit sind häufig kaum voneinander zu trennen. Betreuerinnen müssen nachts und am Wochenende verfügbar sein, ohne dass diese Zeiten entsprechend vergütet werden. (…)
    Durch die Entsendung in Selbstständigkeit auf der Basis von Werk- statt Arbeitsverträgen werden sie von Schutzrechten ausgeschlossen, die Arbeitnehmer*innen zustehen. Denn Selbstständige haben keinen Anspruch auf Mindestlohn, die Begrenzung der Arbeitszeit oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es ist allerdings häufig fraglich, ob überhaupt eine echte Selbstständigkeit vorliegt. Um ihre Arbeitnehmerinneneigenschaft durchzusetzen, müsste dies rechtlich festgestellt werden. Allerdings greift hier ein zweiter Mechanismus, den wir informelle Entrechtung nennen. Ihr Zugang zum Recht ist so erschwert, dass eine Mobilisierung von Recht fast unmöglich ist. (…)
    Eine strukturelle Einbindung der Live-ins in die gewerkschaftliche Arbeit existiert nicht. Das hat mit mangelndem Interesse der Gewerkschaften zu tun, aber auch damit, dass klassische gewerkschaftliche Mobilisierung durch die Arbeitsorganisation in Privathaushalten und in Pendelmigration enorm erschwert ist.
    Allerdings leistet das Beratungsangebot von »Faire Mobilität« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und dem DGB einen wichtigen positiven Beitrag. Es vermittelt Wissen über Arbeitsrechte, unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung von Ansprüchen und stellt überhaupt erst Kontakte zu Unterstützungsstrukturen her. (…)
    Wenn die Pflegeversicherung weiterhin nur einen Teil der Kosten übernimmt, bleibt der ökonomische Druck bestehen, Betreuung möglichst billig zu organisieren. Die Live-in-Betreuung ist nämlich auch ein Symptom dafür, dass die Versorgungslücken im deutschen Pflegesystem nicht geschlossen werden. Das Problem der bestehenden Sorgelücken wird damit ins Private geschoben – und Kosten werden auf migrantische Beschäftigte abgewälzt. (…)
    Es braucht langfristig eine bedarfsdeckende staatliche Kostenübernahme für die Betreuung pflegebedürftiger Personen, damit Haushalte Sorgelücken nicht durch die Unterbezahlung von migrantischen Arbeiter*innen stopfen. Mittelfristig sehen wir einen wichtigen Schritt im Direktanstellungsgebot über deutsche Verbände. Modelle für eine solche rechtssichere Anstellung finden sich zum Beispiel beim Projekt »CariFair«, das deutsche Caritas-Verbände in Kooperation mit der Caritas Polen etabliert haben und das eine faire und legale Beschäftigung in der Betreuung ermöglicht
    .“ Interview von Peter Nowak vom 06.10.2026 in ND online externer Link mit der Soziologin Francesca Barp („Soziologin Francesca Barp: »Ein Symptom der Lücken im Pflegesystem«“) – Expertin für Arbeitsrecht. Sie hat gemeinsam mit dem Politikwissenschaftler Nikolai Huke ein Papier zur Situation von Live-in-Betreuerinnen in Deutschland konzipiert. Bei Live-in wohnen migrantische Pflegerinnen meist mit den Betreuten zusammen.
  • Dubiose Geschäfte, kaum Rechte und verschleppte Reformen: Das System hinter der 24-Stunden-Pflege
    „Es gibt keine rechtssichere Regelung für Betreuungskräfte aus Osteuropa. Wie Vermittler von Lücken profitieren und Familien und Helferinnen die Last tragen.
    Irgendwann kommt der Anruf. Die Mutter ist gestürzt, der Vater findet sich nicht mehr zurecht. Dann beginnt die Suche nach einer schnellen Lösung, viele Familien landen bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege: einer Betreuungskraft aus Osteuropa, die im Haushalt mit lebt. Doch neun von zehn Angeboten sind nach Selbsteinschätzung der Branche illegal. Die Zahl stammt von Frederic Seebohm, Geschäftsführer des Bundesverbands Häusliche Betreuung und Pflege (VHBP). Er verbindet sie mit Kritik am Gesetzgeber, der seit Jahren jede belastbare Regelung verzögere. Bereits 2024 bestätigte ein gemeinsamer Bericht der Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit sowie der Pflegebevollmächtigten den Befund: intransparente Verträge, überschrittene Arbeits- und Ruhezeiten, häufige Scheinselbstständigkeit, kaum mögliche Kontrollen. Selbst die Vermittlung über eine in Deutschland ansässige Agentur ist laut des Berichts „kein Garant für ein rechtssicheres Modell“. (…)
    Ein dem SÜDKURIER vorliegender Konik-Vertrag begrenzt die Arbeitszeit auf 100 Stunden im Monat, drei Stunden am Tag. Die Aufgabenliste umfasst dabei fünfzehn Tätigkeiten, von der Körperpflege über das Umlagern Bettlägeriger bis zur Medikamentengabe bei Tag und Nacht. Als Lohn sind 9,35 Euro pro Stunde angegeben, der deutsche Mindestlohn zum Vertragszeitpunkt 2020. Macht 935 Euro brutto bei 100 Stunden. Von rund 2000 Euro, die die Familie aus dem Kreis Konstanz an die Agentur Konik überwies, kam also weniger als die Hälfte bei der Frau an, die für sie arbeitete. Der übrige Teil floss offensichtlich an Agenturen. Wer aus dem System ausscheren will, wird diszipliniert. Umgerechnet knapp 1200 Euro Vertragsstrafe drohen den Betreuerinnen bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, die auch die Erwähnung der eigenen Vergütung umfasst, dieselbe Summe bei Verletzung eines einjährigen Wettbewerbsverbots. Im Dienstleistungsvertrag mit der Familie steht das Gegenstück: Wer eine Kraft abwirbt, zahlt 2000 Euro Strafe
    …“ Umfangreiche Recherche von Benjamin Brumm vom 03.05.2026 im Südkurier online externer Link
  • [„„Anything goes“ statt klarer Regelungen“] Missstände in der „24-Stunden-Pflege“: Wer hilft ihnen?
    „Hunderttausende Menschen aus Ost- und Mitteleuropa arbeiten in Deutschland in der Alten- und Krankenbetreuung. Statt fairer Jobs finden sie oft unzumutbare Zustände vor. (…)
    Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ gehört in Anführungszeichen, weil in Deutschland niemand über mehrere Tage hinweg 24 Stunden am Stück arbeiten darf. Doch obwohl in vielen Verträgen von acht Stunden, freien Tagen und nur gelegentlichen Nachtbereitschaften die Rede ist, sieht das in der Realität oft anders aus. Da muss regelmäßig nach der dementen Patientin geschaut werden, weil sie sonst in die Küche läuft und aus der Blumenvase trinkt. Da ruft der frisch operierte Patient ständig aus dem Nebenzimmer, weil er aus Angst, nie mehr aufzuwachen, nicht einschlafen will. Da muss beim Weg ins Bad geholfen, der Körper in eine andere Schlafposition manövriert oder einfach die Hand gehalten werden. (…)
    Menschen aus ehemaligen Ostblockstaaten, überwiegend aus Polen, arbeiten schon seit Jahrzehnten in deutschen Familien. Doch erst durch die EU-Osterweiterung und der damit einhergehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ist daraus eine Industrie geworden. EU-Bürger:innen können seitdem ohne besondere Arbeitserlaubnis von Privathaushalten beschäftigt werden (das Angestellten-Modell), darin selbstständig tätig sein (das Selbstständigen-Modell) oder von ausländischen Unternehmen dorthin entsandt werden (das Entsende-Modell). Letzteres ist in Deutschland am geläufigsten. Bei allen drei Modellen können sogenannte Vermittlungsagenturen eine Rolle spielen. (…)
    In der Praxis lässt sich nur schwer überprüfen, ob deutsches Arbeitsrecht tatsächlich eingehalten wird – Be­treue­r:in­nen also ausreichend Pausen machen oder durchschlafen dürfen. Denn deren Arbeitsplatz befindet sich in einer hoch privaten, isolierten Umgebung. Das wiederum begünstige missbräuchliches Verhalten und Gewalt gegenüber den Live-ins, heißt es beispielsweise in einem Bericht des Sachverständigenrats für Integration und Migration externer Link . Die Studie kam 2022 außerdem zu dem Schluss, dass Vermittlungs- und Entsendeagenturen „oft unseriös“ arbeiten. Absprachen würden demnach häufig nur informell getroffen, Arbeitsverträge nicht eingehalten oder gar nicht erst ausgestellt. Auch komme es immer wieder vor, dass Live-ins nicht abgesprochene Aufgaben übernehmen sollen oder nicht über Erkrankungen der zu betreuenden Personen informiert werden. Für Vermittlungsagenturen in Deutschland gibt es keinerlei Qualitätsstandards und Mindestanforderungen. Dass es sich um einen lukrativen Markt handelt, zeigt allein das Wachstum. Gab es 2009 nur etwa sechzig Agenturen, sind es mittlerweile viele hundert. (…)
    „Anything goes“ statt klarer Regelungen
    In dem Buch „Gute Sorge ohne gute Arbeit?“ externer Link kommen mehrere Arbeits-, Migrations- und Ge­schlech­ter­for­sche­r:in­nen zum Ergebnis, dass in Deutschland in Sachen „24-Stunden-Pflege“ wegen mangelnder gesetzlicher Regelungen „anything goes“ gelte. Sie attestieren dem Entsende-Modell eine Unvereinbarkeit mit dem Arbeitszeitrecht und den damit einhergehenden Mindestlohnregelungen. Über einer selbstständigen Tätigkeit hänge wiederum das „Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit“.
    Das Angestellten-Modell, bei dem die Privathaushalte zu Arbeitgebern werden und Formalia wie die Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern übernehmen müssen, gilt gemeinhin als für die Familien extrem bürokratisch und finanziell aufwändig. Da keine Regulierung in Sicht sei, nehme die Politik dabei eine „komplizenhafte Haltung des Laissez-faire“ ein, schreibt Ewa Palenga-Möllenbeck, die an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zu Arbeitsmigration im Bereich der Pflege forscht.
    Die Ampelkoalition hatte sich zum Ziel gesetzt, eine „rechtssichere Grundlage“ in der Live-in-Pflege zu gestalten. In einem im November veröffentlichten Abschlussbericht externer Link einer Arbeitsgruppe heißt es, man sei zur Überzeugung gelangt, dass es „kein einfach umsetzbares Konzept“ gebe. An einer Lösung müsse „noch weitergearbeitet werden“…“ Artikel von Leonie Gubela vom 12.1.2025 in der taz online externer Link insgesamt sehr lesenswert, auch zum Thema sexuelle „Belästigung“
  • Das bittere Ende einer erfolgreichen Klage in der sogenannten 24-Stunden-Pflege: Nach jahrelangem Rechtsstreit steht Dobrina D. mit leeren Händen da
    „Dobrina D. wohnt in Nessebar, einer Kleinstadt an der bulgarischen Schwarzmeerküste. Eigentlich ein schöner Ort, um den Ruhestand zu genießen. Doch davon hat Dobrina D., die in Deutschland jahrelang Senior*innen gepflegt hat, nichts. Die 73-Jährige bezieht umgerechnet 260 Euro Rente im Monat. Schon für eine Person ist das wenig, auch in Bulgarien. „Da ich auch meine Tochter und die Enkel unterstütze, muss ich ganz genau rechnen, wofür ich Geld ausgebe“, sagt sie. Eigentlich sollte Dobrina D. mehr auf dem Konto haben: 32.029 Euro mehr, um genau zu sein. Diese Summe hatte ihr im September 2022, nach mehr als vier Jahren Rechtsstreit, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zugesprochen. Es ist Geld, das der ehemaliger Arbeitgeber Dobrina schuldet, eine bulgarische Firma, die sie nach Deutschland entsandt hatte. Doch die Firma zahlt nicht. Ihr Geld wird Dobrina D. wohl nie erhalten. (…) Um das Urteil zu vollstrecken, beauftragte Dobrina D. mit Unterstützung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine Anwaltskanzlei in Sofia. Von der kamen schlechte Nachrichten: Vollstreckung nicht möglich. Offenbar waren auch die Inhaber der bulgarischen Entsendefirma nicht untätig gewesen. Schon mit Beginn des Prozesses nahm die Geschäftstätigkeit der Firma spürbar ab. Die Zahl der Mitarbeiter*innen sank von 68 im Jahr 2017 auf nur noch einen im Jahr 2019. Firmenumbenennungen, Geschäftsführer- und Eigentümerwechsel folgten. Als der Gerichtsvollzieher schließlich an die Firma herantrat, erklärte der neue Geschäftsführer, über keinerlei Rücklagen zu verfügen, und stellte Antrag auf Insolvenz. Aufgrund des ungünstigen bulgarischen Insolvenzrechts wäre jeder weitere juristische Schritt mit hohen Kosten für Dobrina D. verbunden – und ohne echte Aussicht auf Erfolg. Der Rechtsweg in Bulgarien ist für sie damit zu Ende. Es bleibt das traurige Fazit: Recht bekommen, heißt nicht Geld bekommen. Nach jahrelanger Ausbeutung und anschließendem jahrelangen Rechtsstreit steht Dobrina D. mit leeren Händen da. (…) Schuld daran ist nicht nur die bulgarische Entsendefirma, die sich der Vollstreckung entzogen hat. Es ist auch das System der sogenannten 24-Stunden-Pflege, das den enormen Betreuungsbedarf in Deutschland mit Betreuer*innen aus Osteuropa deckt – und diese oft um einen beträchtlichen Teil ihres Lohns prellt. Vermittlungsagenturen wie die Deutsche Seniorenbetreuung, die Dobrina D. über die bulgarische Entsendefirma angeworben hatte, versprechen ihren Kund*innen eine „häusliche 24-Stunden-Betreuung“ beginnend ab 2.590 Euro im Monat. Auf seiner Website betont das Unternehmen mit 20 Standorten in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz, dass für entsandte Betreuungskräfte selbstverständlich das deutsche Arbeitszeitgesetz gelte, und verweist auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Doch bei Verstößen winden sich die Vermittlungsfirmen dank einer Regulierungslücke aus der Verantwortung. „In der Praxis findet geltendes Arbeitsrecht kaum Anwendung, Mindeststandards werden häufig unterschritten. Da die Frauen isoliert in Privathaushalten arbeiten und ihre Rechte oft nicht kennen, landet kaum einer dieser Fälle je vor Gericht“, sagt Justyna Oblacewicz, Beraterin bei Faire Mobilität in Frankfurt am Main, die Dobrina D. auf ihrem Weg begleitet hat. (…) Für Dobrina D. ist dies ein bitteres Ende ihres jahrelangen Kampfes um Gerechtigkeit. Ihre finanziellen Sorgen werden bleiben. „Ich bin sehr enttäuscht, traurig und auch wütend“, sagt die 73-Jährige. „Ich wollte ja nichts geschenkt. Ich wollte immer nur das Geld, für das ich gearbeitet habe.“ Artikel von und bei DGB Faire Mobilität vom November 2024 externer Link mit Link zur bulgarischen Übersetzung, siehe die Vorgeschichte mehrfach hier weiter unten
  • Bundesweite Razzien des Zolls gegen Sozialversicherungsbetrug und illegale Beschäftigung von Pflegekräften aus Rumänien in der 24-Stunden-Pflege
    „Die Pflegekräfte wurden in Rumänien rekrutiert, Sozialabgaben für sie nicht regulär bezahlt: Rund 200 Einsatzkräfte durchsuchten Wohnungen und Geschäftsräume, um Beweise für Schwarzarbeit in der Pflege zu finden.
    Bei einer bundesweiten Razzia hat der Zoll nach Beweisen für Sozialversicherungsbetrug und illegale Beschäftigung in der Pflegebranche gesucht. Die Aktion habe sich gegen einen Unternehmenskomplex gerichtet, der Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege in Privathaushalten vermittelt, teilten die Staatsanwaltschaft Dortmund und das Hauptzollamt Münster mit. Rund 200 Einsatzkräfte hätten 22 Wohn- und Geschäftsobjekte in ganz Deutschland durchsucht, sagte eine Sprecherin. Gleichzeitig hätten Aktionen in Rumänien stattgefunden. Ermittelt werde gegen zwei Männer und zwei Frauen im Alter von 47 bis 75 Jahren, die über mehrere Jahre unter anderem in Rumänien Arbeitskräfte angeworben haben sollen, die dann als Pflegekräfte in Privathaushalten in Deutschland gearbeitet haben. Beiträge für die Rentenversicherung, Arbeitslosen-, Pflege- oder Krankenversicherung seien für die angeworbenen Kräfte aber nicht regulär bezahlt worden. Den Schaden für das deutsche Sozialsystem beziffern die Ermittler auf mindestens 2,2 Millionen Euro. Auch einen Anfangsverdacht der illegalen Beschäftigung gebe es
    …“ Meldung vom 18.09.2024 im Spiegel online externer Link („Bundesweite Razzien: Zoll geht gegen Schwarzarbeit in der Pflege vor“)
  • Pflege um jeden Preis: Das Geschäft mit der 24-Stunden-Betreuung 
    „Tag und Nacht in Bereitschaft, so sah das Leben von Dobrina D. als 24-Stunden-Betreuungskraft in Deutschland aus. Aus einer finanziellen Notlage heraus nimmt die Bulgarin den Job vor knapp zehn Jahren an. Unwissend um ihre Rechte – und für einen Lohn von gerade einmal 950 Euro. Jetzt will sie sich nicht länger ausbeuten lassen. Die Rumänin Marinela packt dagegen gerade erst ihre Sachen, um die nächsten Wochen einen ihr unbekannten 96-jährigen Mann zu betreuen. Das Team von „mehr/wert“ begleitet sie und beobachtet, wie es ihr dabei ergeht. Ob über eine Vermittlungsagentur, eine Scheinselbstständigkeit oder illegal: Schätzungsweise 600.000 Menschen aus Osteuropa und dem Balkan arbeiten in Deutschland als 24-Stunden-Betreuungskräfte. Für sie bedeutet das ein deutlich besseres Gehalt als in ihrer Heimat. Für die mehr als 5,6 Millionen Pflegebedürftigen dringend notwendiges Personal. Ein System, von dem viele profitieren, doch verbindliche Regelungen fehlen. Wer sind diese Menschen, die unser Pflegesystem aufrechterhalten? Und um welchen Preis tun sie das?“ Video des Beitrags in der Sendung mehr/wert am 25.07.2024 im BR Fernsehen externer Link
  • LAG Berlin-Brandenburg 2022: „24-Stunden-Pflegekraft“ muss auch Lohn für 24 Stunden erhalten – bulgarische Betreuerin hat ihr Geld immer noch nicht erhalten
    „„Dass wir diese schwere Arbeit machen, heißt nicht, dass wir Menschen dritter Klasse sind“
    Mariana* ist 72, stammt aus Bulgarien und musste vor Gericht erstreiten, dass sie für ihre Arbeit als Betreuerin für alte Menschen in Deutschland auch bezahlt wird (…)  Mehrmals musste ich für Gerichtstermine nach Deutschland. 2021 bekam ich in letzter Instanz Recht. Weil ich rund um die Uhr verfügbar war, muss man mich entsprechend bezahlen, hieß es. Viele Medien berichteten über den Fall. Ich gab Interviews. Mein Geld habe ich aber immer noch nicht. Der Fall wurde von Deutschland an einen Anwalt in Bulgarien übergeben. Der aber macht seinen Job nicht. Ich glaube, dass er mit dem Chef der bulgarischen Firma unter einer Decke steckt. Der hat eine neue Firma gegründet, die ist inzwischen insolvent. Der Anwalt ist abgetaucht. Jetzt weiß ich nicht, wie es weitergeht
    .“ Protokoll vom 29.05.2024 im Freitag online externer Link („Ausbeutung ausländischer Arbeiter: „Wir sind keine Menschen dritter Klasse““)

    • Darin schreibt Sascha Lübbe unter „Zu Marianas Geschichte“: „„Der Fall ist für uns noch nicht abgeschlossen“, sagt Justyna Oblacewicz, Marianas Beraterin und Branchenkoordinatorin Häusliche Betreuung bei der Beratungsstelle Faire Mobilität. „Wir prüfen derzeit, warum das Geld noch nicht gezahlt wurde.“
      Das Urteil ist dennoch richtungsweisend. Mariana bekam vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht Recht. Oblacewicz sagt, das habe andere Frauen in Marianas Position gestärkt. „Für sie ist der Gang vor Gericht jetzt einfacher, sie können sich auf das Urteil beziehen.“
      Zudem habe das Urteil wesentlich dazu beigetragen, dass die Ampel im Koalitionsvertrag einen Passus zum Thema aufgenommen hat. „Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich“, steht da jetzt. Oblacewicz sagt, politisch sei dazu bisher aber wenig passiert. „Umso wichtiger ist es, dass man wieder mehr darüber spricht
      .““
    • Faire Mobilität twittert dazu am 30. Mai 2024 externer Link: „Bulgarische Betreuerin, die vor deutschen Gerichten die Vergütung der Betreuungszeiten durchsetzen konnte, hat ihr Geld immernoch nicht erhalten. @FaireMobilitaet u. eine Anwältin prüfen derzeit, warum das Geld nicht gezahlt wurde.“
    • Siehe Infos zum Prozess und Urteil hier weiter unten
  • War da nicht noch was mit der unmöglichen „24-Stunden-Betreuung“? Hinweise auf einen massiven Missbrauch bei der Arbeitszeit der Betreuungskräfte
    „Der Großbaustelle fehlt weiterhin das rechtssichere Fundament. Andere werfen einen Blick auf die Menschen, die das machen (…) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat vier Berichte zu den Betreuungskräften veröffentlicht, die man befragt hat (…) Mehr als 4 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause versorgt. Eine Gruppe, die dafür seit Jahren einen wichtigen Beitrag leistet und bislang wenig Aufmerksamkeit im ambulanten Versorgungssetting erfuhr, sind die schätzungsweise 300.000 bis 600.000 häuslichen Betreuungskräfte.
    Anhand der Ergebnisse einer Onlinebefragung von 429 Betreuungskräften aus Polen, Bulgarien, Kroatien und Rumänien werden soziodemografische und beschäftigungsbezogene Merkmale dieser Gruppe beschrieben. Bislang fehlt es in Deutschland sowohl an einem sicheren rechtlichen Rahmen für diese Betreuungsarbeit in Privathaushalten als auch an Daten zu den Arbeitsbedingungen. Bei den Daten will die BAuA einen Beitrag zur Verkleinerung des Problems leisten. Grundlage dafür bildet die Studie „Ermittlung der Arbeits- und Gesundheitssituation häuslicher Betreuungskräfte in Deutschland“, die 2023 durchgeführt wurde. (…) Die meisten Betreuungskräfte arbeiten als Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer (43 %), 39 Prozent arbeiten im Angestelltenverhältnis und elf Prozent als Selbständige. Die Hälfte der Betreuungskräfte verfügt über einen schriftlichen Vertrag. Knapp drei Viertel haben diesen mit einer Vermittlungsagentur geschlossen. 7 Prozent der Betreuungskräfte mit einem Vertrag haben diesen vor Arbeitsbeginn nicht zur Kenntnis erhalten. Bei knapp einem Drittel enthält der Vertrag keine Festlegungen zu den zu leistenden Arbeitsstunden pro Woche. (…)
    Hinweise auf einen massiven Missbrauch bei der Arbeitszeit der Betreuungskräfte
    Gefragt nach der üblichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche geben 77 Prozent sieben Tage, 19 Prozent sechs Tage und vier Prozent fünf Tage an. Das muss man erst einmal sacken lassen: Die durchschnittliche Wochenstundenarbeitszeit liegt bei den häuslichen Betreuungskräften bei rund 72 Wochenstunden! Ein Großteil der Betreuungskräfte arbeitet auch abends (88 %) und nächtliches Aufstehen im Rahmen der Betreuung wird von 63 Prozent der Befragten erwartet. Arbeit am Wochenende gehört für fast alle häuslichen Betreuungskräfte dazu (97 %). Festzuhalten ist, dass Dreiviertel der Betreuungskräfte mit Vertrag und 90 Prozent jener ohne Vertrag berichten, dass ihre Überstunden weder finanziell noch durch Freizeitausgleich abgegolten werden. 
    Der Bericht Arbeit in der häuslichen Betreuung I externer Link bilanziert: »Auffällig sind die sehr langen Arbeitszeiten – pro Woche (häufig 7 Tage) aber auch pro Tag (mehr als 10 Stunden) – in einer Zeit, in der in Deutschland vermehrt über eine 4-Tage-Arbeitswoche diskutiert wird. Es ist kritisch zu fragen, inwiefern die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definierten Vorgaben zur Arbeitszeit (tägliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Aufzeichnung der Arbeitszeit etc.) auch bei häuslichen Betreuungskräften gewährleistet sind. Vermutlich arbeitet diese für den Arbeitsschutz insgesamt und die für den Vollzug der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben zuständigen Institutionen wenig sichtbare Gruppe in einer davon abgekoppelten Arbeitszeitrealität. Hier besteht dringender Prüfbzw. Handlungsbedarf zum Schutz der Betreuungskräfte.« (…)
    Fast 40 Prozent der Betreuungskräfte müssen immer oder oft körperlich schwer arbeiten.
    Heftig fallen die Einschätzungen zur Häufigkeit schwieriger Kontakte mit Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen sowie zu sexueller Belästigung während der Arbeit aus. So berichtet jede fünfte Betreuungskraft, dass sie im vergangenen Jahr mehrmals beschimpft oder beleidigt wurde, und jede zehnte berichtet von Gewalterfahrungen während der Arbeit sowie unerwünschter körperlicher Annäherung.
    In der Bilanzierung des Berichts Arbeit in der häuslichen Betreuung II externer Link heißt es dann, dass die »Daten darauf hin(weisen), dass Betreuungskräfte zu einem substanziellen Anteil auch häusliche Krankenpflege erbringen, die laut SGB V Pflegefachpersonen vorbehalten ist. Dies entspricht einer illegitimen Aufgabenerweiterung und ist mit Blick auf die Versorgungsqualität sowie in Bezug auf die damit einhergehende Verantwortungsübernahme und eine mögliche Überforderung der Betreuungskräfte nicht akzeptabel und nicht legitim.« (…)
    Bei häuslichen Betreuungskräften zeigen sich im Mittel höhere Ausprägungen von Burn-out-Symptomen als im Durchschnitt der Bevölkerung. Gut ein Drittel der Betreuungskräfte fühlt sich oft/immer körperlich und knapp die Hälfte oft/immer emotional erschöpft. Ein überdurchschnittlich hohes Niveau zeigen auch Ausprägungen von Präsentismus, das heißt Arbeiten trotz Krankheit.
    Im Bericht Arbeit in der häuslichen Betreuung III externer Link wird zusammenfassend ausgeführt: »Die hier berichteten Befragungsergebnisse zur Gesundheit häuslicher Betreuungskräfte belegen, dass diese im Mittel stärker von Burn-out-Symptomen betroffen sind und häufiger krank die Arbeit aufnehmen, als dies in der Altenpflege oder allgemeinen Erwerbsbevölkerung der Fall ist. Auffällig sind insbesondere die Werte zur emotionalen Erschöpfung. (…)
    Als Fazit wird in dem Bericht Arbeit in der häuslichen Betreuung IV externer Link , bezeichnenderweise ergänzt um die Überschrift „Dringender Handlungsbedarf“, auf ein Zitat aus der Befragung zurückgegriffen – das leider für sich spricht:
    „Es kann viel über die Probleme und Lösungen gesagt werden, und es wird auch gesagt, aber nur bis dahin! Niemand ist daran interessiert, die dringend notwendigen Änderungen vorzunehmen!“ (ID 689)“ Beitrag vom 2. Mai 2024 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Selbstständigkeit von häuslichen Betreuungskräften in Deutschland und Österreich: Gute Lösung oder nur ein weiteres Ausbeutungsmodell?
    „Die Zukunft der häuslichen Betreuung ist Gegenstand einer intensiven Debatte zwischen Wissenschaftler*innen, Sozialpartnern und Vertreter*innen von pflegebedürftigen Familien in Deutschland. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandelns, prekärer Arbeitsbedingungen der ausländischen Beschäftigten in diesem Sektor, sowie der vom Bundesarbeitsgericht bestätigten Mindestlohnpflicht in der 24-Stunden-Pflege wird die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die häusliche Betreuung immer drängender. Einige Beratungsstellen, die in Deutschland und in Österreich auch migrantische Betreuerinnen zu ihren Arbeitsrechten beraten, haben im Rahmen eines transnationalen Netzwerks eine gemeinsame Stellungnahme zu diesem Thema geschrieben. Darin machen sie auf die Risiken des sogenannten Selbstständigenmodells aufmerksam und sprechen sich deutlich für den Schutz der Arbeitsrechte in diesem besonderem Arbeitssektor aus. Auch das BEMA bei Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg DGB/VHS e. V. war an der Entstehung der Stellungnahme beteiligt.“ Pressemitteilung des Berliner Beratungszentrums für Migration und Gute Arbeit (BEMA) vom Januar 2023 externer Link

    • Aus dem Fazit in der 6-seitigen gemeinsamen Stellungnahme vom Januar 2023 externer Link : „… Beim Vergleich der Arbeitsbedingungen von selbstständigen Betreuer*innen in Österreich und in Deutschland wird deutlich, dass ihre Situation in beiden Ländern ähnlich prekär zu sein scheint. Sowohl die entgrenzten Arbeitszeiten als auch der daraus resultierende geringe Lohn sowie mangelnde Sozialabsicherung sind integrale Bestandteile der Modelle. Zudem wird deutlich, dass die Betreuer*innen sehr eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten ihrer eigenen Arbeitsbedingungen haben, da diese maßgeblich durch die Agenturen diktiert werden. Die starke Abhängigkeit von den Agenturen als auch das oft ausgeübte Weisungsrecht der Familien der Klienten*innen deuten zudem auf eine Scheinselbstständigkeit hin. Die oft sehr prekären Arbeitsbedingungen tragen häufig sogar Merkmale des Straftatbestands der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB). In der Gesamtschau kommen wir zu dem Schluss, dass die Arbeit als Betreuer*in auf Grundlage einer Selbstständigkeit abzulehnen ist, da sie für die Zielgruppe mehr Nachteile als Vorteile bietet. Die einzigen Nutznießer bei den Modellen sind die Agenturen, die sich auf Kosten der Betreuer*innen bereichern und die Familien, die mit diesen Beschäftigungsmodellen aus ihrer Verantwortung als Arbeitgeber*innen entlassen werden. Die die Stellungnahme unterzeichnenden Beratungsstellen sprechen sich entschieden gegen die Einführung des Selbstständigenmodells nach österreichischem Vorbild in Deutschland aus und plädieren für die Einführung des Arbeitgebermodells, in dem entweder die Agentur oder aber die Familie die Arbeitgeberrolle innehat und die Betreuer*innen durch Arbeitnehmer*innenrechte geschützt sind….“
  • 24-Stunden-Betreuung: Wie die deutsche Politik wegschaut 
    „Pflegerinnen und Pfleger, die 24 Stunden arbeiten, sollen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch dafür bezahlt werden. Bisher werden sie oftmals ausgebeutet…“ Text und Video des Beitrags von Anne Ruprecht externer Link in der Panorama 3 Sendung auf NDR vom 13.12.2022, die sehenswerte Reportage schaut auf die Situation der Betreuungskräfte in Deutschland sowie zieht den Vergleich zu Österreich, wo die Betreuungskräfte als Selbständige arbeiten. (Siehe dazu unser Dossier: 24-Stunden-Betreuer*innen in Österreich: „Wir wollen nur ein paar Rechte“)
  • Auch in der „24-Stunden-Pflege“: Bereitschaftszeit muss bezahlt werden 
    „Häusliche Betreuung: Klägerin aus Bulgarien erstreitet Lohnnachzahlung nach mehrere Jahren Prozess durch alle Instanzen. Urteil sollte Signalwirkung haben – auch für die Politik
    »Ich bin stolz, dass ich diesen Schritt gewagt habe.« So kommentiert Dobrina Alekseva das Urteil  des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) vom 5. September 2022. Nach einem mehr als vier Jahre dauernden Prozess, der bis vor das Bundesarbeitsgericht ging, sprach das LAG der Klägerin Anspruch auf Lohnnachzahlung in Höhe von 38.709 Euro brutto zu. Dobrina Alekseva hatte über Jahre als sogenannte  „24-Stunden-Pflegekraft“ eine über 90-jährige Seniorin in Deutschland in ihrer Privatwohnung betreut. In ihrem Arbeitsvertrag war allerdings nur eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden vereinbart. Und nur für diese 30 Wochenstunden wurde sie auch bezahlt, mit 950 Euro netto im Monat. (…) Die nun wahrscheinlich endgültige Entscheidung gibt den Ansprüchen der Klägerin weitgehend Recht. Nur für einen kleinen Teil der eingeklagten Zahlungen wies das Gericht die Klage ab. Hier sah es das Gericht nach der Beweisaufnahme als nicht zweifelsfrei erwiesen an, dass die Klägerin tatsächlich Bereitschaft geleistet  habe. Dabei ging es um Zeiten, die die Seniorin mit Familienangehörigen in ihrer Wohnung oder im Restaurant verbracht habe. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Beschäftigte, gerade in der häuslichen Betreuung, ihre tatsächlich erbrachten Arbeitszeiten möglichst lückenlos, genau und nachvollziehbar dokumentieren. Auch wenn das Bundesarbeitsgericht im September 2022 klarstellte, dass die Arbeitszeiterfassung zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, sollten sich Beschäftigte niemals darauf verlassen, dass dies tatsächlich korrekt geschieht. Eigene Arbeitszeitaufzeichnungen sind deshalb ein Muss! Ein Notizbuch oder Taschenkalender reicht dafür aus und bietet im Fall eines Rechtsstreits auch nach Jahren eine deutlich bessere Argumentationsgrundlage gegenüber dem Arbeitgeber und kann vor Gericht entscheidend sein. Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg könnte unter Beschäftigten in der häuslichen Betreuung eine Signalwirkung haben. Denn die Zustände, gegen die sich Dobrina Alekseva wehrte, sind kein Einzelfall. Mehrere hunderttausend sogenannter »24-Stunden-Pflegekräfte«, überwiegend aus Osteuropa, arbeiten nach Expertenschätzungen in deutschen Seniorenhaushalten in oft rechtswidrigen Vertragskonstruktionen, unter hoch problematischen Arbeits- und Lebensbedingungen. Das Modell funktionierte über viele Jahre, auch weil viele Beschäftigte ihre Rechte nicht kennen und nur selten Zugang zu Gewerkschaften und Beratungsstellen wie denen von „Faire Mobilität“ finden.“ Artikel in „Faire Mobilität“ vom November 2022 externer Link
  • Einsatz polnischer Betreuungskräfte (Live-ins) in Deutschland: Handlungsempfehlungen für mehr Rechtssicherheit und bessere Arbeitsbedingungen 
    „Die häusliche Betreuung jenseits professioneller Pflege ist zu einem festen Bestandteil des deutschen Pflegesystems geworden. Sie wird durch – fast ausschließlich weibliche – migrantische Erwerbstätige sichergestellt, die in den Haushalten der Pflegebedürftigen nicht nur arbeiten, sondern auch wohnen („Live-in“). Ihre Situation ist durch rechtliche Intransparenz und Unsicherheit geprägt sowie mit einem Verdacht systematischer Rechtsverstöße belastet. Vor allem mit dem Arbeitszeitregime, das nicht selten mit dem Begriff „24-Stunden-Pflege“ beschrieben wird, sind tiefgreifende rechtliche Probleme verbunden. Die aktuelle Studie im Auftrag der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer/IntB, nimmt sich rechtlicher Fragestellungen beim Einsatz polnischer Betreuungskräfte in deutschen Privathaushalten an. Dafür wurden Original-Verträge analysiert, mit denen die polnischen „Live-ins“ in Deutschland tätig wurden. Auf Basis dieser Analyse legen die Autorinnen Handlungsempfehlungen vor, die für mehr Rechtssicherheit und bessere Arbeitsbedingungen sorgen sollen.“ Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – Gleichbehandlung EU-Arbeitnehmer vom 5. Oktober 2022 externer Link („Studie zu Rechtsfragen beim Einsatz polnischer Betreuungskräfte (Live-ins) in Deutschland durch Vermittlung polnischer Agenturen“)

    • Im Einzelnen empfehlen u.a. Eva Kocher und Nastazja Potocka-Sionek in ihrer 97-seitigen Studie vom Oktober 2022 externer Link : „… Für die Rechtsposition ist relevant, ob es sich um Arbeitsverträge oder zivilrechtliche Dienstverträge handelt. Mit dieser Abgrenzung geht aber in allen Rechtsordnungen hohe Rechtsunsicherheit einher. Dies hat einerseits etwas mit der typologischen Methode der Abgrenzung zu tun, wie sie auch im polnischen und im deutschen Recht angewandt wird.Gestaltungen mit zivilrechtlichen Dienstverträgen enthalten oft auch in Situationen weitgehender Abhängigkeit der Live-in-Kräfte einzelne Gestaltungselemente, die sie als Argumente für Selbstständigkeit liefern (…). Weitere Rechtsunsicherheit kommt aus der grenzüberschreitenden Situation. (…) Das arbeitspolitische Kernproblem sind vor allem überlange Arbeitszeiten; diese drohen zur Überforderung von Live-ins beizutragen, und stellen insofern auch ein Risiko für die Versorgungsqualität dar.Nicht zu unterschätzen sind daneben auch die zahlreichen arbeitspolitischen Folgeprobleme, die sich in der typischen transnationalen Konstellation aus der starken Abhängigkeit der Live-in-Kräfte ergeben (…) Die vorliegende Untersuchung hat bestätigt, was bereits zahlreiche frühere Studien hervorgehoben haben: Die rechtliche Unsicherheit in der Anwendung des Arbeitsrechts stellt vor allem für die betroffenen Live-ins und ihre Berater:innen ein Problem dar. (…) Die Zielsetzung des Koalitionsvertrags eine „rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden Betreuung im familiären Bereich“ zu schaffen, kann deshalb nur auf eine Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Arbeitsverhältnis hinauslaufen, ob im Wege der Entsendung oder nicht…“
  • Harte Arbeit, wenig Schutz. Osteuropäische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung in Deutschland 
    „… Die vorliegende Publikation leistet einen Beitrag zu einem besseren Verständnis für die Arbeits- und Lebensbedingungen der Live-Ins und verdeutlicht anhand von 17 Fallbeispielen aus der Beratungspraxis typische Problemkonstellationen. Es kommt zu Verletzungen von Arbeitsrecht aufgrund der Ausgestaltung der Beschäftigung etwa durch (menschen-)rechtswidrige Vertragsinhalte, intransparente Arbeitsverträge, irreguläre Beschäftigung oder auch (schein-)selbstständige Tätigkeit. Insbesondere ausufernde Arbeitszeiten aufgrund der Erwartung einer „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ und unbezahlte Arbeit gehören zu den zentralen Problemen der Live-In-Betreuung. Zudem ergeben sich aus der häufig kurzzeitigen Beschäftigung migrantischer Live-Ins auch weitere Hindernisse beim Zugang zu grundlegenden Rechten, wie der medizinischen Versorgung und bei der Rechtsdurchsetzung. Live-Ins sind darüber hinaus mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich aus der Tatsache ergeben, dass sie in einem Privathaushalt arbeiten und wohnen. Sie erleben teilweise starke Überlastung und körperliche sowie sexualisierte Gewalt. Außerdem kann die Privatsphäre in Folge von (unzulässiger) Videoüberwachung und ständiger Kontrolle bedroht sein. Die Corona-Pandemie hat die Lage für Live-Ins in verschiedener Hinsicht verschlimmert, beispielsweise durch einen Zuwachs an übertragenen Aufgaben und Verantwortung sowie der Isolation im Privathaushalt. Die Analyse verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf bei der Regulierung der Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse von Live-Ins in Deutschland…“ Aus der Einleitung zur Analyse von Greta Schabram und Nora Freitag vom Oktober 2022 externer Link beim Deutschen Institut für Menschenrechte
  • LAG Berlin-Brandenburg: „24-Stunden-Pflegekraft“ muss auch Lohn für 24 Stunden erhalten
    „… Eine im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzte Pflegekraft hat Anspruch auf Zahlung von Mindestlohn für die gesamten 24 Stunden. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LArbG) entschieden und gab der Klage einer bulgarischen Pflegekraft im Wesentlichen statt (Urt. v. 05.09.2022, Az. 21 Sa 1900/19). Eine Bulgarin war als Pflegekraft von einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ wirbt, vermittelt und von ihrem bulgarischen Arbeitsgeber als Pflegekraft nach Deutschland entsandt worden. Hier pflegte sie eine ältere, alleinlebende Dame in ihrer Wohnung in einer Seniorenwohnanlage. Sie wohnte bei der Frau und betreute sie umfänglich: Sie führte den Haushalt, half der Dame beim Essen und bei der Körperpflege und leistete ihr Gesellschaft. Dafür war ein Betreuungsentgelt für 30 Stunden pro Woche vereinbart. Die bulgarische Pflegerin forderte nun Vergütung nicht nur für die 30 Stunden pro Woche, sondern für die jeweils ganzen 24 Stunden pro Tag. Denn sie habe jeden Tag von 6.00 morgens bis 22.00 oder 23.00 Uhr abends arbeiten und auch nachts jederzeit bereit sein müssen. Ihr stehe daher der Mindestlohn für 24 Stunden an sieben Tagen die Woche, also 168 Wochenstunden, zu. Der Arbeitgeber bestritt diese Arbeitszeiten jedoch und verwies auf die vereinbarte Arbeitszeit von 30 Wochenstunden. Das LArbG gab der Klage im Wesentlichen statt. Im Rahmen einer umfassenden Beweisaufnahme kam es zu der Überzeugung, dass die bulgarische Pflegerin die Pflege der alten Dame tatsächlich für rund 24 Stunden am Tag und damit für deutlich mehr als die vertraglich vereinbarten 30 Stunden in der Woche habe sicherstellen müssen, da sie ständig in Bereitschaft hätte sein müssen. Damit stehe ihr für diesen Zeitraum der Mindestlohn zu. Lediglich für Zeiten, in denen die Dame Besuch von ihrer Familie erhielt oder mit Familienangehörigen im Restaurant war, entfalle dieser Anspruch. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.“ Meldung vom 5. September 2022 bei Legal Tribune Online externer Link, siehe auch:

    • Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 21 Sa 1900/19 externer Link
    • Pressemitteilung von DGB-Rechtsschutz vom 05.09.2022 externer Link
    • DGB: 24-Stunden-Betreuung – LAG stärkt Rechte von Betreuungskräften
      „Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur sogenannten 24-Stunden-Betreuung: „Bundesarbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben mit ihren Urteilen die Rechte hunderttausender Live-In-Betreuungskräfte in Deutschland gestärkt. Die heutige Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zeigt: Es lohnt sich zu klagen. Damit Betreuungskräfte den Rechtsweg nicht ausschließlich individuell und unter hohem persönlichem Risiko beschreiten können, fordert der DGB ein Verbandsklagerecht. Die Koalition ist in der Pflicht, Betreuungskräfte von vornherein vor Ausbeutung und Arbeitsrechtsverstößen zu schützen. Sie muss praktikable, rechtskonforme Lösungen entwickeln, die nicht-pflegerische Bedarfe abdecken – zum Beispiel Arbeiten im Haushalt und andere Unterstützung und Betreuung. Gleichzeitig bedarf es effektiver Vorkehrungen, damit Beschäftigte nicht in rechtlich fragwürdige Anstellungsmodelle wie Scheinselbständigkeit gedrängt werden, in denen sie ihre Rechte wieder mühsam erkämpfen müssen. Der Gesetzgeber muss außerdem endlich die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umsetzen und Arbeitgeber verpflichten, ein manipulationssicheres, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem für alle Beschäftigten einzuführen. Auch Bereitschaftszeiten müssen damit lückenlos erfasst werden.“ DGB-Pressemitteilung vom 5. September 2022 externer Link
    • ver.di-Statement zum LAG-Urteil zur sog. 24-Stunden-Betreuung
      „Zum heutigen Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur sogenannten 24-Stunden-Betreuung erklärt Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand:„Das heutige Urteil ist für unsere Kollegin ein Erfolg auf ganzer Linie. Es zeigt erneut den dringenden Handlungsbedarf. Die 24-Stunden-Betreuung muss von der Politik endlich angegangen werden. Beschäftigte sind davor zu schützen, rund um die Uhr arbeiten zu müssen. Das System verstößt elementar gegen das Arbeitszeitgesetz und den Gesundheitsschutz, außerdem wird hier regelmäßig der gesetzliche Mindestlohn umgangen. Aber auch pflegebedürftige Menschen mit ihren Familien brauchen endlich Rechtssicherheit und vor allem ein offizielles bedarfsgerechtes Hilfesystem. Auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Tariflohnpflicht für nicht tarifgebundene Arbeitgeber ist es überfällig, die Pflegeversicherung zu einer „Solidarischen Pflegegarantie“ weiterzuentwickeln: jeder und jede zahlt ein und pflegebedingte Kosten werden vollständig von der Solidargemeinschaft getragen. Und es muss damit Schluss sein, dass deutsche und internationale Pflegekonzerne dem System mit hohen Renditen Geld entziehen. Die Pflege muss wieder gemeinwohlorientiert organsiert werden.“ ver.di-Statement vom 5. September 2022 externer Link
  • [Verhandlung am 5. September vor dem Landesarbeitsgericht Berlin] »Wer sagt ihr, wie sie was zu tun hat?« Über die Rechte der 24-Stunden-Pflegerinnen 
    „[Am 5. September wird der Fall nun noch einmal vor dem Landesarbeitsgericht Berlin verhandelt, warum?]
    Das Gericht soll die Zahl der Arbeitsstunden noch einmal genauer bestimmen. Es war auf 21 Stunden am Tag gekommen. Die höhere Instanz fand die Begründung nicht ausreichend, weshalb der Fall noch einmal zurückverwiesen wurde. Das ist auch schwierig zu bemessen. Gab es Freizeit? Wie hoch war der Betreuungsaufwand? Am Landgericht gab es dazu im April stundenlange Zeugenbefragungen. Familienmitglieder sagten aus, die Geschäftsführung des bulgarischen Entsendeunternehmens, auch die Klägerin. Die Crux: Außer ihr war keiner der Zeugen permanent im Haushalt anwesend. Die Seniorin kann leider nicht mehr gefragt werden, sie ist inzwischen verstorben. Und laut deutschem Arbeitsrecht muss die Klägerin ihre Ansprüche erst mal belegen.[Welche Stundenzahl wird am 5. September rauskommen?]
    Ich hoffe natürlich für Dobrina, dass der gesamte Arbeitsumfang anerkannt und vergütet wird. Was ich bezeichnend bei ihr finde: Sie will nicht mehr Geld, sondern nur das, was sie erarbeitet und verdient hat.
    [Ihr Rechtsstreit dauert inzwischen vier Jahre, wie kämpferisch ist sie noch drauf?]
    Sie wird nicht müde, Betreuerinnen zu informieren, taucht immer wieder auch in Reportagen oder Artikeln auf. Ihr geht es vor allem darum, dass Kolleginnen nicht alles mit sich machen lassen, sondern für ihre Rechte einstehen. Gleichzeitig wünscht sie sich, dass der Prozess bald zu Ende geht und sie das ihr zustehende Geld endlich erhält.
    [Wie konnte sie das Ganze überhaupt finanziell durchstehen?]
    Sie hat die Klage mit Hilfe einer Beratungsstelle und einer privaten Anwältin eingereicht und in der ersten Instanz gewonnen. Aufgrund der Bedeutsamkeit des Falls für die Beschäftigtengruppe hat Verdi sie als Mitglied aufgenommen und den Fall bis vor das Bundesarbeitsgericht gebracht. Um ehrlich zu sein: Ohne die Unterstützung durch die Gewerkschaft und den DGB-Rechtsschutz wäre dieser Fall bestimmt nicht so weit gekommen und hätte auch nicht diese Reichweite.
    [Was hatte das Urteil bisher für Auswirkungen?]
    Wir bekommen vermehrt Anfragen von Betreuerinnen, die sich auf dieses Urteil beziehen: Ich habe davon gehört, kann ich das auch für mich anwenden? Vereinzelt haben uns Betreuerinnen von eingereichten Klagen berichtet. Die enden häufig mit Vergleichen, was im Sinne der Betreuerinnen ist, die so schnell wie möglich das Geld sehen wollen. Außerdem hat das Urteil zu einem Satz im Koalitionsvertrag geführt: »Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich.«…“ Gespräch mit Justyna Oblacewicz von Alexander Reich in der jungen Welt vom 29.08.2022 externer Link
  • Mindestlohn für 24-Stunden-Pflege: Das Verfahren geht weiter – Urteil vertagt
    „Bulgarische Pflegekräfte, die rund um die Uhr in einem deutschen Haushalt beschäftigt werden, haben Anspruch auf Mindestlohn. Das hat das Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht im Juni vergangenen Jahres beim Bundesarbeitsgericht durchgesetzt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021 – 5 AZR 505/20). Wie viele Stunden im konkreten Fall zu vergüten sind, hat jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu klären. (…) Das Landesarbeitsgericht hatte den Aufwand der bulgarische Klägerin auf 21 Stunden geschätzt und ihr hierfür etwa 30.000 € zugesprochen. Nach dem Arbeitsvertrag hätte sie nur 30-Stunden in der Woche arbeiten sollen und bekam auch nur diese bezahlt. Das Bundesarbeitsgericht sah allerdings keine ausreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die Klägerin täglich drei Stunden Freizeit gehabt habe und hatte das Verfahren zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelte daher (…) am Montag, den 25. April ab 10 Uhr…“ Mitteilung der DGB Rechtsschutz GmbH Berlin vom 22. April 2022 externer Link und die Aktualisierung: 

    • Verfahren wegen Mindestlohnes bei 24-Stunden-Betreuung vertagt
      „Im Verfahren um Mindestlohn für die bulgarische Haushaltshilfe, die rund um die Uhr im Haus einer Seniorin eingesetzt war, gibt es vorerst keine Entscheidung. Nach einer Mammutsitzung vertagte sich das Gericht. Jetzt sind die Parteien am Zug. Nach neun Stunden schloss die Vorsitzende Richterin Dr. Oda Hinrichs gegen 20 Uhr die Verhandlung. Sie hatte neben den Prozessparteien auch die beiden Kinder der pflegebedürftigen Frau vernommen, die die Klägerin betreut hat. Zu klären war, in welchem Umfang die Klägerin, die vom DGB Rechtsschutz Büro Berlin vertreten wurde, im Haushalt tätig war bzw. Bereitschaftsdienst hatte, und in welchem Umfang Freizeit. Sofern sie gearbeitet hat oder in Bereitschaft war, ist dies zu vergüten. Im Arbeitsvertrag waren hierfür nur 30-Arbeitsstunden vereinbart. Das Gericht hat jetzt den Parteien sechs Wochen Zeit gegeben, zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen. Danach wird es über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Gert Groppel vom ver.di Kontaktbüro der DGB Rechtsschutz GmbH, der das komplette Verfahren begleitet hat, wagt eine erste Prognose: „Den Kindern ist es erkennbar darauf angekommen, dass immer jemand im Haus war. Die Gegenseite kann sich nicht darauf berufen, die Klägerin habe ja auch woanders wohnen können. Die 30 Stunden sind keineswegs zu halten.“…“ Mitteilung der DGB Rechtsschutz GmbH Berlin vom 26. April 2022 externer Link
  • Eine interdisziplinäre Untersuchung von Maßnahmen der Vermittlungsagenturen: Reduktion der Arbeitszeit in der Live-In-Pflege
    „Neben der stationären und ambulanten Pflege hat sich die Live-In-Pflege mittlerweile zur dritten Säule des Altenpflegesystems entwickelt. In der von irregulärer Beschäftigung dominierten Branche sind die Arbeitsbedingungen von überlangen Arbeitszeiten und unvergüteten Bereitschaftsdiensten gekennzeichnet. Jedoch etablieren einige Vermittlungsagenturen freiwillige Maßnahmen der Selbstregulierung. Die sozial- und rechtswissenschaftliche Untersuchung eigt Möglichkeiten und Grenzen auf, inwiefern hierdurch eine Reduktion der Arbeitszeit bewirkt werden kann.“ In der 166-seitigen Study 471 der Hans-Böckler-Stiftung vom April 2022 externer Link ziehen Simone Habel und Theresa Tschenker u.a. folgendes Fazit: „… Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist zudem zu kritisieren, dass eine Live-In die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen trägt. Diese Praxis widerspricht grundlegend der europäischen und innerstaatlichen Rechtslage, nach der die Arbeitgeber*innen für die rechtskonforme Arbeitsorganisation verantwortlich sind. (…) Insgesamt hat die Untersuchung sichtbar gemacht, dass sich trotz der etablierten Maßnahmen bezüglich der Thematik der Arbeitszeit auch bei den „Pionieren“ ganz grundlegende Lücken zeigen. Die Studie verdeutlichte – in Einklang mit der bestehenden Literatur – dass Agenturen zentral mit Legalität werben, um Legitimität herzustellen, jedoch gegen rechtliche Bestimmungen, wie die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen, verstoßen (…). Die Kernproblematik der Arbeitszeit, die Erwartung einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung, wird auch von den „Pionieren“ der Agenturen nicht gelöst. Daher kann argumentiert werden, dass eine unternehmerische Selbstregulierung allein zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Live-In-Pflege unzureichend ist; vielmehr braucht es staatliche Regulierungs- und Kontrollinstrumente (…) Die vorliegende Studie zeigt somit, dass die sich etablierende Selbstregulierung durch Vermittlungsagenturen allein das zentrale Problem der Arbeitszeit in der Live-In-Pflege nicht lösen kann.“
  • Altenpflege: Pflege-Fortschritt à la Ampel 
    „Hunderttausende Frauen aus Osteuropa betreuen alte Menschen zu Hause, oft unter illegalen Bedingungen. Die Ampel-Parteien planen nun eine »rechtssichere« Regelung. Die kann ganz unterschiedlich aussehen (…) Was die BAG-Entscheidung vorangetrieben hat, ist die politische Debatte, wie die Betreuung von alten Menschen zu Hause künftig geregelt werden soll. (…) So fordert der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) eine »Lösung wie in Österreich«. (…) In Österreich sind die meisten Betreuerinnen aus Osteuropa Selbstständige und – wie alle anderen Selbstständigen – sozialversichert. Gleichzeitig gelten für sie »keine gesetzliche Obergrenze bei der Arbeitszeit« und auch keine Mindest-Stundenvergütungen, erläutert Kurt Schalek von der Arbeitskammer Wien »nd.Die Woche«. (…) Gleichzeitig blieben die Vergütungen für die Live-in-Betreuungskräfte niedrig und die Arbeitszeiten unreguliert. Genau deswegen lehnen Diakonie, Caritas und Gewerkschaften dieses Modell ab. (…) Im Koalitionsvertrag findet sich im Kapitel zur Pflege nichts zu der Frage, ob die Ampel-Parteien das Selbstständigen- oder das Angestelltenmodell bevorzugen. Stattdessen steht im Kapitel zum Arbeitsmarkt, dass künftig haushaltsnahe Dienstleistungen gefördert und dadurch auch mehr sozialversicherte Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Konkret ist vorgesehen, dass Personen mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen künftig für haushaltsnahe Dienstleistungen Zulagen erhalten. Der Bonus solle bis zu 2000 Euro pro Jahr betragen, sagte der alte und neue Arbeitsminister Hubertus Heil. Davon profitierten auch die »Alltagshelfer«, da sie sozialversichert seien und den Mindestlohn erhielten. Der Koalitionsvertrag schließt allerdings nicht explizit aus, dass es diese Zuschüsse auch dann gibt, wenn die Alltagshelferinnen selbstständig sind. Der Verdi-Fachmann Erdmeier geht jedoch davon aus, dass der Bonus nur dann gezahlt wird, wenn die Person angestellt ist und alle Arbeitnehmerrechte hat, inklusive im Schnitt maximal acht Arbeitsstunden am Tag, wie es das Arbeitszeitgesetz vorsieht. (…) Das Problem sei, dass Agenturen weiterhin formal freie Betreuerinnen vermitteln können, die mehr oder weniger rund um die Uhr zur Verfügung stehen sollen. Etliche Familien dürften auch weiterhin diese Arbeitskräfte anfordern. Denn »das Grundproblem in der Altenpflege ist nicht gelöst: Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten«, sagt Heike Prestin von der Diakonie. (…) »Insbesondere in der ambulanten Pflege wird es aber weiter nur eine Teilleistungs-Versicherung geben.« Ein zu großer Anteil der Pflege müsse darum privat organisiert und von Angehörigen oder Betreuungskräften aus Osteuropa übernommen werden. »Hier muss die neue Regierung deutlich nachbessern.« Auch Erdmeier fordert eine Vollversicherung, die sämtliche Pflegekosten abdeckt, für alle. »Nur so kann es gelingen, dass es künftig ausreichend ambulante Pflegeangebote gibt und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zurückgedrängt werden.«“ Artikel von Eva Roth vom 30. Dezember 2021 in neues Deutschland online externer Link
  • Mehr als ein Vollzeitjob. Die mittlerweile verbreitete »Live-In-Pflege« bedeutet für die meist migrantischen und weiblichen Pflegekräfte absolute Verfügbarkeit 
    „… Pflegebedürftige, Angehörige und Agenturen richten an die sogenannten Live-Ins die Erwartung, ständig ansprechbar und einsatzbereit zu sein – eine Anspruchshaltung, die auch dadurch hergestellt wird und aufrechterhalten bleibt, dass Agenturen mit dem Angebot einer »24-Stunden-Pflege« werben. Indem sich die (nahezu ausschließlich weiblichen) Sorgearbeiterinnen in ständiger Bereitschaftszeit befinden, wird die gesetzliche Höchstarbeitszeit deutlich überschritten. Trotz der offensichtlichen Verstöße gegen Minimalstandards von Arbeitsrechten versorgen derzeit in Deutschland zwischen 300 000 und 600 000 Migrantinnen die Pflegebedürftigen auf diese Weise, unter stark prekären Bedingungen. Die Rechtsverstöße in der Live-In-Pflege werden vom Staat bislang akzeptiert. Aus Ermangelung staatlicher Kontrollen der Arbeitsbedingungen und der Unterfinanzierung des Pflegesektors hat sich ein »grauer Markt« ausgebildet. Die entsprechenden Vermittlungsagenturen gestalten diesen Markt mit und beziehen sich dabei auf rechtliche Rahmenbedingungen, die sie jedoch nicht vollständig umsetzen. Unsere Studie »Reduktion der Arbeitszeit in der Live-In-Pflege. Eine interdisziplinäre Untersuchung von Maßnahmen der Vermittlungsagenturen« hat sich mit einer besonders einflussreichen Gruppe von Agenturen befasst: mit den sogenannten Pionieren. Vermittlungsagenturen, die als »Pioniere« verstanden werden, zeichnen sich durch eine proaktive Kritik daran aus, dass die Live-In-Pflege nicht als eigenständige Branche reguliert ist. Die »Pioniere« prägen den Live-In-Markt durch ihre Größe oder durch politische Lobbyarbeit. Einige sind sehr aktive Mitglieder in der Verbändestruktur der Agenturen. Sie haben die Qualität der Pflegeleistungen und Vermittlungstätigkeiten als Wettbewerbsvorteil erkannt und versuchen sich von anderen Anbietern und dem »Schwarzmarkt« abzuheben. Zudem etablieren sie Ansätze der Selbstregulierung und gehen freiwillige Selbstverpflichtungen zu Mindeststandards ein. Uns hat interessiert, ob diese Ansätze der Selbstregulierung die Arbeitsbedingungen – insbesondere die umfassende Arbeitszeit – verbessern können. (…) Inwiefern hat die Selbstregulierung der Agenturen zur Reduktion der Arbeitszeit der Live-Ins beigetragen? Unsere Untersuchung hat gezeigt – kaum. (…) Zugleich wird in der Studie sichtbar: An der grundlegenden Problematik der Arbeitszeit ändert sich wenig; vielmehr ziehen sich auch bei den »Pionieren« problematische Strukturen der Live-In-Pflege durch. So ist das Verständnis von Arbeitszeit durch die Agenturen vielfach gekennzeichnet von Widersprüchen und vom Absprechen des Charakters der Arbeit. Sorgearbeit, Ansprechbarkeit und Fürsorge werden nicht als Arbeit verstanden...“ Artikel von Theresa Tschenker und Simone Habel vom 12.11.2021 im ND online externer Link
  • Wie sich Ausbeutung verhindern lässt: Wenn ausländische Pflegekräfte in deutschen Haushalten zum Einsatz kommen, sind ihre Arbeitsbedingungen oft untragbar. Die Politik muss die Branche regulieren 
    „Die 24-Stunden-Pflege muss dringend reformiert werden. Die Situation der meist aus Mittel- und Osteuropa stammenden Arbeitskräfte ist geprägt durch problematische Arbeitsbedingungen und eine unsichere Rechtslage. In der Regel wohnen die Betreuerinnen unter einem Dach mit der zu pflegenden Person, sie sind rund um die Uhr im Einsatz, werden aber nur für wenige Stunden pro Tag bezahlt. Zum einen sollte die Politik durch alternative Angebote dafür sorgen, den Bedarf nach sogenannter Live-In-Care zu verringern. Zum anderen sollte sie, wo sich nicht darauf verzichten lässt, die Verantwortung von Vermittlungsagenturen sowie Qualitätsstandards für gute Arbeit regeln. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forschungsteam um Eva Kocher von der Europa-Universität Viadrina und Bernhard Emunds vom Nell-Breuning-Institut im Rahmen eines Forschungsprojekts, das von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde. Die Vorschläge der Expertinnen und Experten: Die stationäre Pflege muss verbessert und bezahlbare professionelle Dienstleistungen zur Angehörigenpflege müssen ausgebaut werden. Dadurch würde die Nachfrage nach Live-In-Care zurückgehen. Grundlage von Live-In-Care sollte ein Arbeitsvertrag zwischen der Arbeitskraft und einer Agentur sein. Die Pflegebedürftigen beziehungsweise ihre Angehörigen schließen dann wiederum einen Vertrag mit der Agentur. Damit sind nicht nur Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließlich der Arbeitszeitbegrenzung, sondern auch Mindestentgelte und soziale Absicherung gewährleistet. Als ergänzende öffentliche Finanzierungsquelle kommt vor allem die Pflegeversicherung in Frage. Prinzipiell ermöglicht das Sozialgesetzbuch schon heute, den Umwandlungsanspruch und den Entlastungsbetrag für ein als „Unterstützung im Alltag“ anerkanntes Angebot an häuslicher 1:1-Betreuung zu nutzen. Diese Kofinanzierung durch die Pflegekasse sollte deutlich ausgebaut werden. Im Vorfeld muss klar festgelegt sein, welche Arbeiten die Betreuungskraft übernimmt und welcher Anteil von Bereitschaftszeit dabei geplant ist. Voraussetzung hierfür ist eine umfassende Bedarfserhebung, die von einem kommunalen Pflegestützpunkt koordiniert werden sollte. Damit die gesetzlich vorgeschriebenen freien Zeiten eingehalten werden können, braucht es zusätzliche Personen, die Betreuungs- und Bereitschaftszeiten übernehmen. Die Agenturen sollten dafür Personal vorhalten. Ein wichtiger Schritt der Bundesregierung könnte eine Aufklärungskampagne sein, die die problematische Seite von häuslicher Pflege durch Migrantinnen thematisiert. Zur Sicherung der Qualität von Agenturen sollte ein Zertifikat geschaffen werden, das durch eine unabhängige Prüfstelle vergeben und zur Voraussetzung für den Empfang öffentlicher Leistungen gemacht wird. Ein Zertifikat sollten nur Agenturen erhalten, die selbst als Arbeitgeber in der häuslichen 1:1-Betreuung auftreten, Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten übernehmen und ausreichend Personal vorhalten…“ Beitrag aus Böckler Impuls Ausgabe 17/2021 externer Link
  • Zweifel am Willen zu Arbeitszeitbegrenzung: Bundesarbeitsgericht zur 24-Stunden-Pflege
    „Das geht aus den veröffentlichten schriftlichen Gründen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 5 AZR 505/20) zur häuslichen 24-Stunden-Pflege hervor. Bei seiner Verkündung im Juni sorgte das Erfurter Urteil bundesweit für Aufsehen. Danach gilt der Mindestlohnanspruch auch für Bereitschaftszeiten und auch für ausländische Arbeitgeber. Die klagende Sozialassistentin aus Bulgarien hatte einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden und erhielt monatlich rund 1560 Euro. Sie machte geltend, faktisch rund um die Uhr gearbeitet oder nachts Bereitschaft geleistet zu haben. Daher verlangte sie den Mindestlohn für 24 Stunden täglich. Hierzu entschied das BAG, dass die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns auch für ausländische Arbeitgeber und die von ihnen entsandten Mitarbeiter gilt. Die Vorschrift habe »international zwingende Wirkung«, heißt es in dem schriftlich veröffentlichten Urteil. Dies diene auch Gemeinwohlinteressen und sei auch mit EU-Recht vereinbar. Weiter betonte das Bundesarbeitsgericht, der Mindestlohn gelte laut Gesetz »je Zeitstunde«. Da auch Bereitschaftsdienst Arbeitszeit sei, sei auch dieser davon umfasst. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte als Vorinstanz der Bulgarin den Mindestlohn für täglich 21 Arbeitsstunden zugesprochen. Das BAG hob dies als reine Schätzung auf und verpflichtete das LAG zu einer genaueren Prüfung. Dies konkretisierte das BAG nunmehr. So soll das LAG klären, »ob die arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von 30 Stunden ernsthaft gewollt war« oder nicht nur der Kostenbegrenzung gedient habe. Die Pflicht der Sozialassistentin, im Haushalt der Kundin zu wohnen, ergebe bei einer 30-Stunden-Woche keinen Sinn. Auch werde den Kunden eine 24-Stunden-Betreuung mit umfangreichen Leistungen versprochen. Die bulgarische Arbeitgeberin habe keine Arbeitszeiten vorgegeben und auch nicht dargelegt, dass die der Kundin versprochenen Leistungen in 30 Wochenstunden zu schaffen seien.“ Meldung vom 19. Oktober 2021 in neues Deutschland online externer Link

Read the full story at the source

Source: labournet.de