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Kirchenasyle unter starkem politischen Druck
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Dossier
„Im vergangenen Jahr haben die Innenminister die Regeln fürs Kirchenasyl verschärft. Flüchtlinge können nun auch nach 18 Monaten noch abgeschoben werden. Die Zahl der Fälle ist seitdem stark zurückgegangen. Das Innenministerium wertet das als Erfolg. (…) Im Juni vergangenen Jahres hatten die Innenminister von Bund und Ländern eine Verschärfung der Praxis beim Kirchenasyl beschlossen, nachdem sie den Kirchen zuvor mehrfach vorgeworfen hatten, sich nicht an Verfahrensabsprachen zu halten. (…) Aus den Zahlen des Ministeriums geht auch hervor, dass nur für einen geringen Prozentsatz der Kirchenasyl-Fälle das Bundesamt nach nochmaliger Prüfung von sich aus den Selbsteintritt erklärte…“ Beitrag vom 6. März 2019 im MiGAZIN
. Siehe zur u.E. einzigen Daseinsberechtigung von Kirchen:
- Drei von 402: Kirchenasyl zwischen Bamf-Kurs und AfD-Plänen – Auslagerung von Kirchenasyl wegen AfD-Drohung in Sachsen-Anhalt nicht ausgeschlossen
„Das Kirchenasyl gerät gleich von zwei Seiten unter Druck: Das Bundesamt weist fast alle geprüften Fälle zurück, während die AfD in Sachsen-Anhalt ein Verbot ankündigt. Die Kirche denkt bereits über eine Auslagerung nach.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bleibt bei einem strikten Kurs beim Kirchenasyl. Im ersten Halbjahr dieses Jahres führten nur 3 von 402 Fällen zu einem sogenannten Selbsteintritt, womit sich Deutschland für den Fall zuständig erklärt und der oder die Betroffene bleiben kann, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag
hervorgeht. Die anderen Fälle (399) wurden abgelehnt.
Stark gesunken ist zudem die Zahl der „sonstigen Erledigungen“, wohinter in der Regel ein Fristablauf steckt, der sich zugunsten der Betroffenen auswirkt. Elf solcher Fälle hatte es den Zahlen zufolge, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen, bis Ende Juni gegeben. Im gesamten Jahr 2025 waren es noch 911. Die Zahl der Ablehnungen lag im Gesamtjahr 2025 nur bei 274. (…)
Auslagerung von Kirchenasyl wegen AfD-Drohung
Der Kirchenasyl gerät angesichts der möglichen Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt zusätzlich unter Druck. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) denkt über die Auslagerung des Kirchenasyls in andere Bundesländer nach. „Diese Instrumente werden wir eher auslagern, weil ganz klar angesagt ist, da steht übermorgen die Polizei vor der Tür und es gibt die Abholung“, sagte Landesbischof Friedrich Kramer dem Medienportal „Fokus Thüringen“. Die AfD hat in ihrem Wahlprogramm angekündigt, das Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt zu unterbinden und die Kirchen finanziell zur Rechenschaft zu ziehen. Nach aktuellen Angaben befinden sich im Gebiet der EKM, das Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Teile von Sachsen und Brandenburg umfasst, rund 15 Personen im Kirchenasyl.
Kirchenasyl sei kein rechtsgeschützter Raum, sondern ein Raum der Menschlichkeit und ein informelles Übereinkommen. Das Verfahren laufe bereits. Details wollte Landesbischof Kramer nicht nennen, weil das Thema „hochsensibel“ sei. Es gehe darum, die Menschen zu schützen, sowohl in den Gemeinden, wie auch die Asylsuchenden, sagte Kramer.“ dpa/mig-Meldung vom 13.09.2026 im Migazin
(„Drei von 402: Kirchenasyl zwischen Bamf-Kurs und AfD-Plänen“) - Weniger Geld und wachsende Kritik: Kirchenasyl unter Druck – Auch wachsende Kritik am Kirchenasyl schreckt Gemeinden ab
„Seit zwei Monaten lebt die Iranerin Zeynep A. in einer Bielefelder Kirchengemeinde im Kirchenasyl. Die junge Kurdin wurde im Iran mehrfach von der Polizei verfolgt. „Einmal kam ein Polizeiwagen hinter mir her“, berichtet sie. „Die Polizisten fassten mich und schlugen heftig auf mich ein.“ Auf einem Ohr kann die Sportwissenschaftlerin kaum mehr hören. Im Mullah-Staat hatte sie sich an Demonstrationen für Frauenrechte beteiligt. Anfang des Jahres kam sie über Spanien nach Deutschland. Doch hier droht ihr nach der sogenannten Dublin-Verordnung die Überstellung in das Ersteinreiseland der EU. „Das ist unmöglich“, kritisiert Pfarrer Joachim Poggenklaß das Vorgehen der Behörden. „Sie ist traumatisiert und psychisch krank.“ Der evangelische Theologe ist Sprecher des Ökumenischen Netzwerks zum Schutz von Flüchtlingen, das im Sozialpfarramt des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld angesiedelt ist. Er hat die Zuflucht mit organisiert. Zeynep A. ist eine von 20 Flüchtlingen, die 2025 in Bielefeld im Kirchenasyl aufgenommen wurden. (…) Die Geflüchteten müssten eigentlich nach Südeuropa zurückkehren und dort ihr Asylbegehren vorbringen, räumt Ruhestands-Pfarrer Poggenklaß ein. (…) Die Bielefelder Kirchengemeinde, das Ökumenische Netzwerk und auch Kirchenkreis-Sozialpfarrer Ingo Stucke streiten nun dafür, dass die Flüchtlinge hier trotzdem ein Asylverfahren erhalten. (…) „Das beruht auf freien Absprachen zwischen dem Staat und den Kirchen“, erläutert Poggenklaß. Das geltende Ausländerrecht werde dadurch nicht aufgehoben. „Aber bisher haben sich alle staatlichen Behörden überwiegend daran gehalten.“ Obwohl es hin und wieder Abschiebeversuche durch Ausländerbehörden gegeben habe und mittlerweile großer politischer Druck auf das Kirchenasyl ausgeübt werde. Diesen Druck verspüren auch die Gemeinden immer häufiger. Dazu komme, dass trotz zurückgehender Asylgesuche die Anfragen für Kirchenasyle weiterhin hoch seien, sagt Poggenklaß. Zugleich stünden weniger Kirchengemeinden zur Verfügung – aus finanziellen Gründen. (…) Diese Entwicklung nimmt auch der Flüchtlingsrat NRW wahr. „Die Kritik am Kirchenasyl hat zugenommen, die Gemeinden schreckt das ab“, sagt Sprecherin Birgit Naujoks. (…) Joachim Poggenklaß, der Kirchenasyle seit über 30 Jahren begleitet, stemmt sich gegen die Entwicklung. Bei den aufgenommenen Flüchtlingen gehe es oft um „himmelschreiende Ungerechtigkeiten“, betont er. Jeder Einzelfall werde von den Kirchen genau geprüft, alle müssten ihre Lebensgeschichte und die Fluchtgründe detailliert darlegen. In ein Kirchenasyl kämen nur diejenigen, denen unbedingt Schutz gebühre. Auch die junge Iranerin Zeynep A. musste über ihre Leidensgeschichte berichten. Pfarrer Poggenklaß war von dem Geschilderten erschrocken. Er hofft nun, dass ihr hier eine sichere Perspektive gewährt wird: „Es wäre doch prima, wenn sie einmal als Sportlehrerin oder Trainerin arbeiten könnte.“ Beitrag von Uwe Pollmann vom 25. November 2025 im MiGAZIN
- Da die rechtlichen Mittel zur Verhinderung von Abschiebungen durch Klagen immer begrenzter werden, ist oft das Kirchenasyl die letzte Hoffnung
„Nicht erst mit der neuen Bundesregierung gibt es immer mehr Abschiebungen: Im Jahr 2024 wurden aus Deutschland 18.400 Geflüchtete gewaltsam abgeschoben, das sind rund 2.000 mehr als im Jahr 2023. (…) Die Ampel-Regierung hatte diese staatlich organisierte »Remigration« bereits durchgesetzt. Weitere Maßnahmen sollen nun ergriffen werden, um das Rückkehrmanagement »zu optimieren«. Ein gesellschaftlicher Aufschrei bleibt aus und insgeheim scheint bis in linksliberale Positionen hinein diese brutale Politik Plausibilität zu entfalten. Die von Abschiebung Betroffenen werden schon allein durch ihre anhaltende Angst vor einer nächtlich drohenden Festnahme entwürdigt. (…)
Da die rechtlichen Mittel zur Verhinderung von Abschiebungen durch Klagen immer begrenzter werden, ist oft das Kirchenasyl die letzte Hoffnung. Zwar sind 2024 bundesweit nur rund 5,4 Prozent aller Abschiebungen durch ein Kirchenasyl gescheitert, aber dennoch ist das ein Rekord: 2.966 Menschen konnten in einer Kirche vor dem Zugriff der Abschiebungsbehörden geschützt werden. Die aufnehmenden Kirchengemeinden und Klöster haben es ernst genommen mit der Gastfreundschaft zum Schutz der Würde – sie haben Solidarität über die blinde Befolgung des entmenschlichenden Gesetzes gestellt. Durch den selbstbewussten Akt des Kirchenasyls haben sie sich der Logik einer allumfassenden Verwaltung jedes und jeder Einzelnen entzogen. Diese subversive Solidarität ist es, die diese Grauzonen-Praxis des Asyls in der Kirche so wichtig und zugleich so theologisch brisant macht: Das Kirchenasyl kann ein Ernstfall christlicher Praxis sein, wenn nicht mehr die todbringende Gewalt (seit 1993 sind über 440 Menschen bei Abschiebungen gestorben), sondern der Versuch guten Lebens in einer schützenden Gemeinschaft ins Zentrum gerückt wird. (…)
Wie die weitere Verschärfung der Migrationspolitik auch zukünftig das Kirchenasyl betrifft, ist noch nicht abzusehen. Auf EU-Ebene soll beispielsweise mit den GEAS-Reformen (Gemeinsames europäisches Asylsystem) die Überstellungsfrist in Dublin-Verfahren von sechs auf zwölf Monate verlängert werden – was nicht nur Kirchenasyl erschweren würde. Gerade deshalb erscheint es wichtig, dass zivilgesellschaftlich und auch kirchenintern für das Kirchenasyl deutlicher Position bezogen wird. Pastorin Dietlind Jochims, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft »Asyl in der Kirche«, erklärte gegenüber Medienvertreter*innen: »Wir stellen eine wachsende Angst und Verunsicherung bei Menschen mit ungesichertem Aufenthalt fest«, was zu einer stark steigenden Zahl von Anfragen nach kirchlichem Schutz führe. Hoffen wir, dass gerade in der aktuell angespannten Situation das Kirchenasyl als eine Praxis »von unten« nicht an Fahrt verliert und subversive Räume wirklicher Solidarität entstehen…“ Beitrag von Benedikt Kern vom 11. August 2025 bei contraste.org
(„Letzte Hoffnung Kirchenasyl“) - Kirchenasyl unter Druck: Hier ist es nicht sicher
„Lange konnten Geflüchtete sich im Kirchenasyl vor Abschiebungen retten. Doch zuletzt drangen Polizist*innen immer wieder in Schutzräume der Kirchen ein.
Dass die Kirche dabei helfen würde, ihr Leben zu retten, hätte Sasu vor ein paar Jahren nicht geglaubt. Es ist ein verregneter Tag im Mai, die 24-jährige Marokkanerin sitzt in einem Büroraum der evangelischen Gemeinde in Jena. Ihr dunkles Haar trägt die Asylsuchende kurz, dazu eine bunte Perlenkette und einen pinken Cardigan. Ihre Stimme ist leise, die dunklen Augenringe schimmern durch ihr Make-up. „Die letzten Monate stand ich nachts am Fenster, um fliehen zu können, falls ein Streifenwagen kommt“, erzählt sie. Sie spricht englisch, ab und zu benutzt sie ein deutsches Wort. „Abschieben“ oder „Polizei“ sagt sie dann. Sasu ist der Name, den sich die junge trans Frau so schnell wie möglich in ihre offiziellen Dokumente eintragen lassen möchte. Ihr Nachname soll aus Sicherheitsgründen nicht in diesem Text vorkommen. Die vergangenen drei Monate hat Sasu im Kirchenasyl verbracht. Die Jenaer Gemeinde hat ihr ein Zimmer bereitgestellt, um sie vor der Abschiebung nach Rumänien zu schützen, die die Ausländerbehörde sechs Monate zuvor ankündigte. Denn als trans Frau droht Sasu dort Gewalt. „Ich habe gesehen, wie queere Menschen auf der Straße zusammengeprügelt werden und mich fünf Monaten lang versteckt“, erzählt sie. Aus Angst vor Angriffen habe sie Männerkleidung angezogen und kein Make-up getragen. Eine Anpassung des Geschlechtseintrags ist in Rumänien nur unter strengen Voraussetzungen möglich, medizinische Versorgung für trans Personen eingeschränkt. Zurück nach Rumänien? „Das würde ich nicht überleben“, sagt Sasu. Ginge es nach dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), müsste sie das aber. (…) Um in besonders dramatischen Fällen zu helfen, gewähren evangelische und katholische Gemeinden Kirchenasyl. (…) Im vergangenen Jahr wurden knapp 3.000 Menschen durch Kirchenasyl laut BAMF vor einer Abschiebung geschützt. Das sind doppelt so viele wie 2017. Manche sagen, das sei Folge einer härteren Abschiebepraxis. Andere meinen, die Kirchen würden es übertreiben. Auf taz-Anfrage äußern sich die Innenministerien mehrerer Bundesländer angesichts der steigenden Zahlen kritisch. Aus Hessen heißt es etwa, die Kirchen würden nicht nur Personen in Notlagen helfen, sondern auch „politische Akzente“ setzen. Auch die CDU geht auf Angriff. Mehrmals ermahnte die christlich demokratische Partei die Kirchen in den letzten Monaten zu politischer Neutralität, nachdem diese den Migrationskurs der Union kritisierte. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) forderte Ende April im Interview mit der Bild am Sonntag, dass sich die Kirche weniger zu tagespolitischen Themen äußern solle, sonst drohe sie zur austauschbaren NGO zu werden. Der Berliner CDU-Politiker Kurt Wansner bezeichnete die evangelische Kirche kürzlich gar als „linksgrüne Schlepperbande“. (…) Mindestens sieben Mal drangen Polizei oder Ausländerbehörden in den vergangenen anderthalb Jahren in die Schutzräume von Gemeinden ein, um Menschen gewaltsam aus dem Kirchenasyl zu holen. Meist umstellten die Beamten dabei nachts die Kirchenräume, in einem Fall wurde gar ein Spezialeinsatzkommando hinzugezogen. (…) Aus den zuständigen Innenministerien der Länder heißt es, man habe lediglich geltendes Recht umgesetzt. Kirchenvertreter:innen sprechen von einem Tabubruch. Dazu kommt, dass das BAMF die Härtefalldossiers der Kirchen immer häufiger ablehnt. In nur 0,1 Prozent der Kirchenasylfälle erkannte die Behörde 2024 eine besondere Härte an und trat ins Asylverfahren ein – insgesamt zwei Mal, wie eine taz-Anfrage an das BAMF ergab. (…) Gestern, erzählt Sasu, kam für sie eine gute Nachricht, in einem gelben Umschlag: Ihre Dublin-Frist ist abgelaufen, Deutschland übernimmt das Asylverfahren. Sie kann das Kirchenasyl jetzt verlassen. (…) Beginnt jetzt das Leben in Freiheit? Das, in dem man tanzen und studieren kann, ohne Sorge vor einer Abschiebung? Sasu zögert. Die Angst vor Blaulicht und nächtlichem Klingeln werde sie wohl weiterhin begleiten. „Ich hatte große Träume, Deutschland hat sie schrumpfen lassen.“ Artikel von Joscha Frahm vom 8. Juni 2025 in der taz online
- Härtefall? Bamf und Gemeinden liegen bei Kirchenasyl „oft weit auseinander“
„EKD-Flüchtlingsbischof wirft dem Bamf Asyl-Ablehnungen in Textbausteinen vor. Die Kirchengemeinden hingegen guckten auf den Einzelfall
Die Zahl der Kirchenasyle ist im vergangenen Jahr gestiegen. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dem „Evangelischen Pressedienst“ auf Nachfrage mitteilte, gingen 2.386 Meldungen ein, im Durchschnitt 199 pro Monat. Das waren gut 300 Fälle mehr als im Jahr 2023 (2.065). Die im vergangenen Jahr gemeldeten Fälle betrafen nach Angaben des Bundesamts 2.966 Personen (2023: 2.703). Überwiegend waren es sogenannte Dublin-Fälle, das heißt, für das Asylverfahren der Betroffenen wäre eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig. Nur 39 Fälle hatten demnach keinen Dublin-Bezug, die Abschiebung drohte also in ein anderes Land außerhalb der EU. (…) Nur in einem Fall wurde im vergangenen Jahr „eine außergewöhnliche Härte zuerkannt“, wie das Bundesamt mitteilte. In diesem Fall erklärt sich Deutschland zuständig für das Asylverfahren und der oder die Betroffene dürfen bleiben. In den vergangenen Jahren wurden jeweils sehr wenige Fälle als Härtefälle vom Bundesamt anerkannt, 2023 waren es aber immerhin noch neun. (…) In der Tat liege die Bewertung, was ein Härtefall ist, zwischen dem Bundesamt und den Kirchengemeinden inzwischen „oft weit auseinander“, sagte der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Stäblein, dem „Evangelischen Pressedienst“. Die Kirchengemeinden schauten auf den Einzelfall. „Das dürfen wir auch von den Behörden erwarten“, erklärte Stäblein. Die Anzahl der zu prüfenden Fälle und die Zahl derer, die sich damit befassen, führe aber dazu, dass die Begründungen und Antworten oft aus „Textbausteinen“ bestünden, sagte der Berliner Bischof: „Jedenfalls höre ich das immer wieder.“ (…) Oftmals enden Kirchenasyle trotz Ablehnung des Bamf erfolgreich, weil die Betroffenen erst nach der sogenannten Dublin-Überstellungsfrist die Gemeinde verlassen und dann nicht mehr abgeschoben werden können. Das führt regelmäßig zu Kritik von staatlicher Seite. Nur in einem Prozent der Fälle sei das Kirchenasyl nach Erhalt der Ablehnung im Jahr 2023 verlassen worden, „im vergangenen Jahr waren es null Prozent“, sagte die Sprecherin der Behörde.“ Meldung vom 19. Januar 2025 im MiGAZIN
- Der 3. gescheiterte Versuch einer Abschiebung aus dem Kirchenasyl in Bremen nach „autoritärer ‚Einigung‘“ (Flüchtlingsrat) auf Aussetzung bis Ende Januar
- Versuchte Abschiebung aus Kirchenasyl: In Bremen geht Recht vor Gnade
„Bremens SPD-Innensenator Mäurer versucht schon wieder, einen Menschen aus dem Kirchenasyl abzuschieben – gegen grüne und linke Koalitionspartner.
Bremens Innenbehörde versucht weiter, das Kirchenasyl zu brechen: Laut Informationen der Kirchengemeinden sollte am Dienstag der 27-jährige Somalier Abdi M. aus dem Kirchenasyl der Rembertigemeinde abgeschoben werden. Am Montag wurde das Vorhaben aus eher technischen Gründen abgeblasen: Die dänischen Behörden hatten offenbar nicht rechtzeitig die erforderliche Erlaubnis für den nötigen Zwischenstopp in Dänemark erteilt. M. soll nach Schweden zurückgewiesen werden. Tatsächlich hatte er dort bereits mehrere Jahre gelebt und einen Asylantrag gestellt – nach der Dublin-Regelung ist der Fall damit rechtlich klar: Schweden ist zuständig. Das hat sich für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auch durch das Härtefall-Dossier, mit dem sich die Kirche beim Bamf für den Geflüchteten eingesetzt hat, nicht geändert. Man beharrt rein formal auf der rechtlichen Regelung. Die Kirche argumentiert aus einer anderen Position: Sie sieht M. und alle weiteren Fälle von Kirchenasyl als Härtefälle – und wünscht sich statt einer rein juristischen auch eine inhaltliche Prüfung ihrer Bedenken gegen eine Abschiebung. (…)
Die versuchte Rückführung des Somaliers ist der dritte gescheiterte Versuch einer Abschiebung aus dem Kirchenasyl durch die Bremer Innenbehörde innerhalb von zwei Wochen. In einer Nacht Anfang Dezember hatte das Migrationsamt versucht, einen jungen Somalier aus der Zionsgemeinde nach Finnland abzuschieben. Der Versuch wurde abgebrochen, weil sich an die 100 Menschen zum friedlichen Widerstand in der Kirche versammelt hatten. Eine weitere versuchte Abschiebung aus der Friedensgemeinde im Bremer Viertel eine Woche später konnte ebenfalls durch protestierende Menschen vereitelt werden.“ Artikel von Lotta Drügemöller vom 21.12.2024 in der taz online
- Innenbehörde und Kirchen nähern sich an: Kirchen sagten zu, das Kirchenasyl nicht zu missbrauchen. Im Gegenzug versprach Innensenator Mäurer das Sonderprivileg der Kirchen zu achten
„Im Konflikt um die Gewährung von Kirchenasyl in Bremen haben sich Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und die evangelischen Kirchenleitungen in Bremen und Niedersachsen aufeinander zubewegt. Wie die Bremer Innenbehörde und die Bremische evangelische Kirche nach einem Gespräch mitteilten, sagten die Kirchenleitungen zu, »mit dem Instrument des Kirchenasyls besonders achtsam umzugehen«. Der Innensenator sicherte demnach im Gegenzug zu, dass die Behörden die Institution des Kirchenasyls »ausnahmslos« respektieren würden. Abschiebungen aus bestehendem Kirchenasyl in Bremen würden »angesichts des konstruktiven Gesprächs« zunächst bis 25. Januar nicht vollstreckt, teilte die Bremer Innenbehörde weiter mit. Das gelte auch für Fälle, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Rahmen des sogenannten Dossierverfahrens nach einer neuerlichen Prüfung ablehnend entschieden habe. Kritik an dem Übereinkommen von Innensenator und evangelischer Kirche kommt vom Bremer Flüchtlingsrat. (…) Der Konflikt war Anfang Dezember nach der gescheiterten Abschiebung eines Somaliers aus einem Kirchenasyl in einer Bremer Kirchengemeinde eskaliert. Die Behörden wollten den Mann im Rahmen des europäischen Dublin-Verfahrens aufgrund eines ablehnenden Bamf-Bescheids nach Finnland zurücküberstellen. Nach Angaben der Bremer Innenbehörde wurde dies allerdings durch »bis zu 100 teilweise vermummte Personen« in den Wohnräumen der Kirche verhindert. (…) Im aktuellen Streitfall gab das Verwaltungsgericht Bremen inzwischen einem Eilantrag des Somaliers statt. Es verpflichtete das Bamf dazu, bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des von dem Mann angestrengten aufenthaltsrechtlichen Klageverfahrens von allen »aufenthaltsbeendenden Maßnahmen« abzusehen. Dass er sich in ein Kirchenasyl begeben habe, sei keine Flucht. Er sei erreichbar. Bei dem Gespräch mit Mäurer am Donnerstag sicherten die Kirchenleitungen nach gemeinsamen Angaben auch zu, »Gespräche mit den Kirchengemeinden über die Zahlen und den Umgang mit Kirchenasyl« zu führen. Dessen Gewährung solle »der Ausnahmefall bleiben«, um das Instrument für die Zukunft zu erhalten. Länderübergreifendes Kirchenasyl werde es nicht mehr geben. Bremer Gemeinden werden demnach nur noch Menschen aufnehmen, die auch zuvor in Bremen gewohnt haben…“ Meldung vom 20. Dezember 2024 in Neues Deutschland online
- Flüchtlingsrat Bremen: Kirchenasyl respektieren statt durch autoritäre ‚Einigungen‘ aushöhlen
„Wenn in einem demokratischen Rechtsstaat die Rede von einer politischen Einigung ist, dann ist die grundlegende Voraussetzung, dass alle Beteiligten eines Konflikts an einem Tisch sitzen und aufeinander zugehen. Bei der von Innensenator Mäurer verkündeten „Einigung“ zum Kirchenasyl ist es völlig anders. Die Menschen im Kirchenasyl, die Gemeinden, die sie schützen und unterstützen, und die über 2.000 solidarischen Bremer*innen, die das Kirchenasyl in den vergangenen zwei Wochen durch ihre solidarische Präsenz verteidigt haben, waren von diesen Gesprächen ausgeschlossen. Sie haben davon samt Ergebnis erst aus der Zeitung und einer PM des Senators erfahren. „Die sog. ‚Einigung‘ kam der autoritären Verkündung eines Urteils gleich“, so Nazanin Ghafouri vom Flüchtlingsrat. „Von einer ‚Einigung‘ kann schon deshalb keine Rede sein, weil der Innensenator nur zugestanden hat, wozu er ohnehin gewzungen war: Eine vorübergehende Aussetzung von gewaltsamen Abschiebungen aus dem Kirchenasyl, die offensichtlich gegenüber der Stadtgesellschaft nicht durchsetzbar waren.“ Namentlich nicht genannte Kirchenleitungen haben dagegen, nach der Darstellung Mäurers, weitgehende Zugeständnisse versprochen, die allerdings von anderen, nämlich den nicht eingeladenen autonomen Kirchengemeinden eingehalten und umgesetzt werden sollen. Ein Blick auf die Inhalte zeigt, dass die Leitungen von BEK und niedersächsischer Konföderation das Kirchenasyl nur vom Schreibtisch aus kennen: Das Kirchenasyl soll der Ausnahmefall bleiben. Dazu hätte man aber mit dem BAMF über dessen Entscheidungspraxis sprechen müssen. Es wird verschwiegen, dass ein Anstieg der Fallzahl keine Initiative der Kirchengemeinden ist, sondern eine notgedrungene Reaktion auf die Umsetzung der menschenverachtenden Dublinregeln und das immer rassistischer agierende Europäische Grenzregime. (…) Es sind weitere Gespräche geplant, in denen der Innensenator offenbar die Kriterien des Kirchenasyls mitbestimmen will: Würde das akzeptiert, gäbe es bald kein Kirchenasyl mehr, denn der Innensenator Mäurer hat deutlich gemacht, dass er das Kirchenasyl aushöhlen und die Kirchengemeinden als Schutzräume für Geflüchtete zur Abschiebe-Orte umstrukturieren will. Dafür hat er sich vermeintlich passende Gesprächspartner gesucht. „Nachdem über Wochen die Forderungen der Stadtgesellschaft und die Positionen der Kirchengemeinden im Sinne der Schutzsuchenden klar formuliert wurden, können wir diese ‚Einigung‘ nur als eine autoritäre und respektlose Ansage werten – und nicht zuletzt als einen populistischen Trojaner von Rechts“, so Nazanin Ghafouri. Diese Rechnung wird jedoch nicht aufgehen. Die Betroffenen, die Kirchengemeinden und ihre Unterstützer*innen wissen nach knapp drei intensiven Wochen des solidarischen Kampfes um das Kirchenasyl genau, worum es geht: Menschenwürde und Menschenrechte gegen rassistischen Populismus und autoritäre Bürokratie verteidigen!…“ Statement des Bremer Flüchtlingsrats vom 20. Dezember 2024
vor der Kundgebung am 20.12.2024 um 16:00 in Domsheide
- Versuchte Abschiebung aus Kirchenasyl: In Bremen geht Recht vor Gnade
- Ayub I. kann das Kirchenasyl in Bremen verlassen: Gericht verbietet vorerst Abschiebung, Überstellungsfrist um 1 Jahr verlängert, Innensenator tobt
- Innensenator tobt. Kirchenasyl in Bremen: Gericht verbietet vorerst Abschiebung
„Eine versuchte Abschiebung aus einem Bremer Gemeindezentrum löste zuletzt heftige Kritik aus. Bremens Innensenator tobt und warnt vor Konsequenzen für das Kirchenasyl. Derweil kassiert seine Behörde vor Gericht eine deutliche Niederlage. (…) Wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Bremen im Eilverfahren jedoch zeigt, hat das Kirchenasyl zuletzt erneut dafür gesorgt, dass der 25-jährige Somalier Ayub I. nicht voreilig abgeschoben wurde. Nach Angaben des Bremer Flüchtlingsrates haben Bremer Richter die Abschiebung vorerst verboten. Das Gericht habe am Montag angeordnet, dass von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen Ayub I. abzusehen sei, teilte der Flüchtlingsrat mit. Somit dürfe er nicht abgeschoben werden, bevor das Gericht im Hauptverfahren endgültig entschieden habe. Er könne in dieser Zeit sogar das Kirchenasyl verlassen. (…) Daraufhin informierte das Bremer Migrationsamt das Bamf und schlug vor, die Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren zu verlängern, wie ein Sprecher der Innenbehörde bestätigte. Das Bamf habe die Frist am Freitag um ein Jahr bis zum 7. Dezember 2025 verlängert.“ Meldung vom 10.12.2024 im Migazin
- Informationen und Richtigstellungen zum versuchten Bruch des Kirchenasyls in Bremen
„Polizei und Migrationsamt haben Anfang Dezember 2024 im Auftrag des Innensenators versucht, das Bremer Kirchenasyl zu brechen. Dabei wurden von Innensenator Mäurer und inzwischen auch Bürgermeister Bovenschulte mehrfach irreführende und falsche Behauptungen aufgestellt. Wir dokumentieren und kommentieren dies hier. Dieser Text wurde am 6.12. erstellt und seitdem mehrfach ergänzt…“ Beitrag beim Flüchtlingsrat Bremen
- Siehe zuletzt: Kundgebung „Hände weg vom Kirchenasyl – Ayub bleibt!“
Sonntag, 08. Dezember | Beginn: 11:30 Uhr Zionsgemeinde Kornstraße 31 | Kundgebungsort: Leibnizplatz 12:00 Uhr
- Innensenator tobt. Kirchenasyl in Bremen: Gericht verbietet vorerst Abschiebung
- „Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren!“ Nach dem neuesten Bruch von Kirchenasyl in Bremen eine Petition zur Innenministerkonferenz 2024
- Offener Brief zur Innenministerkonferenz 2024
… Der Schutz des Kirchenasyls ist Kirchengemeinden und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft ein Anliegen: über 68.000 Menschen haben unsere WeAct! Petition „Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren!“ unterschrieben. Gerne hätten wir Ihnen die Petition persönlich im Rahmen der IMK überreicht. Stattdessen wenden wir uns nun in diesem Offenen Brief an Sie, um Sie auf das Anliegen von über 68.000 Unterzeichnenden aufmerksam zu machen. Seit einigen Monaten steht das Kirchenasyl verstärkt unter Druck. Behörden missachteten den kirchlichen Schutzraum – es kam zu Abschiebungen und Abschiebeversuchen, andere Kirchengemeinden berichten von Drohungen der Ausländerbehörden, Kirchenasyl zwangsweise zu beenden. All das geschieht nicht im luftleeren Raum!…“ Offener Brief vom 4. Dezember 2024 bei BAG Asyl in der Kirche e.V.
zu - Petition bei Campact
an Nancy Faeser, Bundesinnenministerin & die Innenminister*innen der Bundesländer: Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren! - Innenminister*innenkonferenz: Die Liste des Grauens für Geflüchtete
„Auf der Innenminster*innenkonferenz wird die Migrationspolitik diskutiert. Die aktuellen Vorschläge sind moralisch falsch und rechtlich fragwürdig. (…) Der Beschlussentwurf, den Brandenburg und einige CDU-geführte Länder vor der Innenministerkonferenz ausgearbeitet haben, ist eine Liste des Schreckens: Zurückweisungen an den Außengrenzen, Leistungskürzungen sowie Kürzung der Rechtsmittel in Asylverfahren, die am besten sowieso in Drittstaaten ausgelagert werden sollten, sind nur einige der Forderungen. Mehr Abschottung also und möglichst viel Elend für alle, die trotzdem kommen. All das ist nicht nur moralisch falsch und rechtlich fragwürdig, es droht auch die öffentliche Debatte wieder in eine Richtung zu lenken, die völlig an dem vorbeigeht, was wirklich relevant ist…“ Kommentar von Frederik Eikmanns vom 4.12.2024 in der taz online
- Bremer:innen stoppen Abschiebung und verteidigen das Kirchenasyl
„… Am zweiten Abend nach dem gescheiterten Abschiebeversuch versammelten sich rund 500 Menschen in den Räumen des Gemeindezentrums Zion, um sich mit dem gebürtig aus Somalia kommenden Ayub zu solidarisieren, viele von ihnen blieben über Nacht. Diesmal verlief die Nacht ruhig und ohne Zwischenfälle, was darauf hindeutet, dass die Präsenz der Bremer Zivilgesellschaft offenbar Wirkung zeigt. Auch bundesweit werden Menschen und Organisationen auf den Angriff der Institution des Kirchenasyls aufmerksam und solidarisieren sich mit dem zivilen Widerstand…“ Aus dem Beitrag von Anna Ferrer und Esther Klein vom 05.12.2024 bei Klasse gegen Klasse
- Offener Brief zur Innenministerkonferenz 2024
- „Tabubruch“: Polizei versucht in Bremen Bruch von Kirchenasyl – an breiter, praktischer Solidarität gescheitert – Innensenator droht mit Konsequenzen
- „Tabubruch“: Polizei versucht in Bremen Bruch von Kirchenasyl
„In Bremen stehen die Behörden und die Kirche eigentlich im engen Kontakt, wenn es um Fälle des Kirchenasyls geht. In der Nacht zum Dienstag versuchte die Polizei, erstmals ein Kirchenasyl zu brechen, um einen Flüchtling nach Finnland abzuschieben. Die Bremer Innenbehörde hat in der Nacht zu Dienstag vergeblich versucht, ein Kirchenasyl in der Bremer Neustadt zu beenden. Polizeikräfte wollten zwischen 2 und 3 Uhr einen 25-jährigen Somalier aus dem Kirchenasyl im evangelischen Zion-Gemeindezentrum holen, wie Pastor Thomas Lieberum dem „Evangelischen Pressedienst“ am Morgen bestätigte. Dies sei von rund 100 Bürgerinnen und Bürgern unter Glockengeläut friedlich verhindert worden. „Wir sind entsetzt, dass in Bremen das Kirchenasyl seitens der Behörden offenbar nicht mehr geachtet wird“, sagte der Pastor. Zuerst hatte „buten un binnen Online“ von Radio Bremen über den Vorfall berichtet. (…) Pastor Lieberum bezeichnete den Vorfall als „Tabubruch“. Die Kirchengemeinde habe stets eng mit den Behörden kooperiert. Er wisse von keinem Fall in der Vergangenheit, in dem das Kirchenasyl in Bremen nicht akzeptiert worden sei. „Wir hoffen, dass die Behörden keinen weiteren Versuch unternehmen werden, das Asyl zu brechen. Wir werden aber in den kommenden Nächten weiter auf der Hut sein.“
Einem Sprecher der Bremischen Evangelischen Kirche zufolge gibt es in der Hansestadt derzeit zwölf Kirchenasyle. Im gesamten Jahr 2024 seien es mehr als 100 gewesen: „Das war im Vergleich zu den Vorjahren ein riesiger Anstieg.“ (…)
Erst Ende November hatte die Vorstandsvorsitzende von Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, aufgrund der restriktiveren europäischen Asylpolitik vor einer Gefahr für das Kirchenasyl gewarnt. Ihr zufolge sind seit 2015/16 fast ausschließlich solche Menschen im Asyl, die von sogenannten Dublin-Abschiebungen betroffen sind. Für deren Asylverfahren ist eigentlich ein anderes EU-Land zuständig, in dem sie erstmals registriert wurden. Zudem habe die Bundesarbeitsgemeinschaft seit Sommer 2023 bereits acht Räumungen von Kirchenasylen durch die Polizei verzeichnet…“ Meldung vom 03.12.2024 im Migazin
- Breite, praktische Solidarität mit dem Kirchenasyl in Bremen
„Dem Versuch von Innensenator Mäurer und seiner SPD, das Kirchenasyl in Bremen zu brechen, steht eine sehr breite, diverse und entschlossene Solidarität mit den Geflüchteten im Kirchenasyl gegenüber.
Gestern am späten Abend versammelten sich annähernd 500 Menschen in der betroffenen Kirchengemeinde um konkret zu besprechen wie sie Ayub I. und die ihn schützende Kirchengemeinde unterstützen und so die Abschiebung verhindern können. Viele von ihnen haben erneut die gesamte Nacht in der Kirche verbracht. Insgesamt haben sich inzwischen annähernd 1.000 Bremer*innen zusammen geschlossen um sich auch in den nächsten Tagen gemeinsam der Polizei und dem Migrationsamt entgegen zu stellen. Minütlich kommen Menschen mit verschiedenen Hintergründen hinzu.
Innensenator Mäurer verwechselt seinen Anspruch, eine absurd unangemessene und obsolete Regelung autoritär und mit Gewalt durchsetzen zu wollen mit „Rechtsstaatlichkeit“. Das entscheidende Kriterium für rechtsstaatliches Handeln ist aber die Verhältnismäßigkeit. Wie kann es verhältnismäßig sein, etliche Behördenmitarbeitende und Polizist*innen tage- und nächtelang auf die Jagd nach Menschen zu schicken, denen einzig vorgeworfen wird am vermeintlich falschen Ort zu sein? Das Dublinverfahren betrachtet Menschen nicht als Individuen mit Beziehungen, Hoffnungen, Wünschen und Ängsten, sondern als zu verteilende Gegenstände. Würde das Dublinverfahren „funktionieren“, müssten fast ausnahmslos alle Asylverfahren an den Außengrenzen Europas durchgeführt werden. (…)
In der letzten Nacht unternahmen Polizei und Migrationsamt keinen weiteren Versuch, erstmalig nach vielen Jahren ein Kirchenasyl in Bremen zu brechen. Es ist aber zu befürchten, dass für die nächsten Tage und Nächte ein weiterer Angriff auf dieses Kirchenasyl und in den nächsten Wochen und Monaten weitere Angriffe auf das Kirchenasyl im Allgemeinen geplant sind.
Eine unerwartet große Zahl von Menschen in Bremen ist sich einig, dass sie das nicht zulassen werden! Der Flüchtlingsrat fordert den Bremer Senat, Bürgermeister Bovenschulte und die Regierungsparteien erneut dazu auf, Polizei und Migrationsamt zu stoppen: Hände weg vom Kirchenasyl! Stop deportation!“ Pressemitteilung vom 4. Dezember 2024 beim Flüchtlingsrat Bremen
und dort zuvor am 3. Dezember 2024: Senat versucht das Kirchenasyl in Bremen zu brechen 
- Bremen: Kontroverse nach verhinderter Abschiebung aus Kirchenasyl
„Ein nächtlicher Einsatz in einem Bremer Gemeindezentrum löst heftige Kritik aus. Behörden sollen versucht haben, das Kirchenasyl aufzuheben. Der Innensenator widerspricht der Darstellung vehement. Die Kirche kontert. (…) Nach Darstellung des zuständigen Innenressorts verhinderten bis zu 100 teilweise vermummte Personen die Rücküberstellung des Somaliers nach Finnland. „Mit der Aktion wird gegen eine gültige Vereinbarung verstoßen. Staat und Kirchen müssen darüber dringend reden“, sagte Innensenator Mäurer. (…) Entsprechend habe das Bundesamt nach intensiver Prüfung entschieden, dass der Mann nach den Dublin-Regeln zurückkehren müsse. Das Amt sei auch nach einer von der Kirche geforderten Überprüfung dabei geblieben. „Diese Entscheidung haben wir und auch die Kirchen zu akzeptieren“, sagte Mäurer. Geschehe das nicht, stelle die Kirche den Rechtsstaat grundsätzlich infrage. „Dass die Kirchengemeinde nach erfolgreicher Verhinderung auch noch mitten in der Nacht die Glocken läutete, ist an Zynismus nicht zu übertreffen und sicherlich auch nicht im Sinne der meisten Bremerinnen und Bremer.“
Dem widersprach Lars Ackermann vom Bremer Verein Zuflucht, der die Kirchenasylfälle vorab prüft. Dass ein Kirchenasyl beendet werden muss, wenn das Bamf eine Ablehnung ausspricht, stehe nicht in der Vereinbarung von 2015. Das Bamf habe dies einseitig geändert. Ferner habe der Somalier eindrücklich von „Pushbacks“ an der russisch-finnischen Grenze berichtet. Mehrfach sei er von beiden Seiten unter Schüssen in das jeweils andere Land getrieben worden. Pushbacks seien illegal und völkerrechtswidrig. Sie allein rechtfertigten schon das Kirchenasyl.
Nach Angaben der Evangelische Kirche handelte es sich um den ersten Versuch in Bremen, behördlicherseits ein Kirchenasyl aufzuheben. Der Bremer Flüchtlingsrat teilte mit, der 25-Jährige halte sich seit Monaten aus Angst vor einer Abschiebung in der Kirchengemeinde auf. Er befürchte, dass die Maßnahme ihn letztlich zurück nach Somalia führe…“ Meldung vom 04.12.2024 im Migazin
- „Tabubruch“: Polizei versucht in Bremen Bruch von Kirchenasyl
- Abschiebewahn ignoriert immer öfter Schutzzonen: Behörden brechen Kirchenasyl und forschen Frauenhäuser aus – nun auch Abschiebung aus dem Frauenhaus in Hamburg
„In einer zunehmend migrationsfeindlichen gesellschaftlichen Stimmungslage sehen sich Geflüchtete immer öfter Angst, Verunsicherung und Verzweiflung ausgesetzt. Deshalb beschäftigt sich auch die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) auf ihrer am Sonntag beginnenden Synode in Würzburg mit dem Thema. In Neumünster hatte dazu am Freitag der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein zu einem »Fachtag Kirchenasyl« geladen. Man bekäme ein Klima zu spüren, das rauher wird, berichtete Dietlind Jochims, Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche, die Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern umfasst. Das bestätigt auch Fanny Dethloff, die Flüchtlingsbeauftragte im Kirchenkreis Segeberg/Plön. »Machen wir uns nichts vor: Die Zahl der Abschiebungen wird steigen und damit unsere Herausforderungen. Dabei stoßen auch wir an unsere Grenzen«. Sie erhalte täglich bis zu fünf Anfragen zum Kirchenasyl, während Personal und Ressourcen immer knapper würden, sagte Dethloff auf der Tagung. (…) Kürzlich vollzog der rot-grün regierte Stadtstaat in Hamburg einen nächsten Tabubruch – für Beobachter ein Wink für die am 2. März anstehende Bürgerschaftswahl in der Hansestadt. Getroffen hat es eine 28-jährige Türkin, die mit ihren sechs und acht Jahre alten Kindern Unterschlupf vor ihrem gewalttätigen Ex-Partner in einem Hamburger Frauenhaus gefunden hat. Routinemäßig wollte sie ihre Aufenthaltspapiere in der Hamburger Ausländerbehörde verlängern, wurde dort aber mit ihren Kindern in Gewahrsam genommen und nach Österreich abgeschoben, nicht ohne sie vorher unter Druck zu setzen, das Frauenhaus, das ihr Obdach gewährte, preiszugeben. Das BAMF hatte den Asylantrag der 28-Jährigen zuvor abgelehnt und ihre Rückführung nach Österreich angeordnet, dem in der EU nach Dublin-Übereinkommen für ihr Asylgesuch zuständigen Land. Dort läuft sie nun Gefahr, wieder auf ihren Ex-Partner zu treffen. Solch eine Abschiebung aus dem Frauenhaus hat es in Hamburg bislang noch nicht gegeben…“ Artikel von Dieter Hanisch vom 10.11.2024 in ND online
- Kirchenasyl in Bielefeld nach Petze aus der Ausländerbehörde gebrochen, um traumatisierten Mann (am Weltgeflüchtetentag!) nach Georgien abzuschieben
- Kirchenasyl gebrochen, um psychisch kranken 24 jährigen abzuschieben
„Ein 24-jähriger Mann wurde festgenommen und in die Abschiebehaft nach Büren gebracht, obwohl er in Bielefeld im Kirchenasyl aufgenommen worden war. Dem Schutzsuchenden droht die Abschiebung nach Georgien. Dort hatte er Gewalt erlebt, wodurch sich eine schwere psychische Erkrankung entwickelt hat. Gegen die drohende Abschiebung wird aktuell vor dem Verwaltungsgericht Minden vorgegangen.
Im Haftbefehl stand, dass der Schutzsuchende “untergetaucht” sei, obwohl das Kirchenasyl der Ausländerbehörde gemeldet wurde. Wieder werden scheinheilige Gründe vorgeführt, um schutzsuchende Menschen abzuschieben! Die Abschiebung nach Georgien soll bereits am kommenden Donnerstag, also am Weltgeflüchtetentag stattfinden. Wir fordern: Hände weg vom Kirchenasyl! Die Abschiebung muss gestoppt werden! #StopDeportations“ Thread von Seebrücke vom 16. Juni 2024
- „In #Bielefeld wurde ein Geflüchteter im Kirchenasyl von der Straße weg verhaftet als er bei einem Gang durch die Stadt mit seiner Schwester von einem Mitarbeiter des Ausländeramts erkannt wurde. Es gibt wenig niederträchtigeres als Mitarbeiter*innen der Abschiebebehörden.“ Tweet von Antinationale Linke Bielefeld vom 16. Juni 2024
als (korrekte) Antwort darauf
- Kirchenasyl gebrochen, um psychisch kranken 24 jährigen abzuschieben
- Behörden und Polizei brechen immer häufiger Kirchenasyl, zuletzt gegen die Familie eines russischen Kriegsdienstverweigerers im Kreis Uelzen
- Nach Protesten: Niedersachsen will keine Abschiebungen mehr aus Kirchenasyl vornehmen
„Die Abschiebung einer Familie aus dem Kirchenasyl in Bienenbüttel sorgt für Proteste. Jetzt trafen sich die zuständige Bundesbehörde, das niedersächsische Innenministerium und die Kirche zum Gespräch. Aus dem Kirchenasyl sollen keine Abschiebungen mehr vorgenommen werden. Bamf steht in der Kritik…“ Beitrag von Christina Sticht vom 28.05.2024 im Migazin
- Rot-grüne Landesregierung bricht Kirchenasyl in Bienenbüttel (Kreis Uelzen)
„In der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 2024 ist die Polizei gegen 23 Uhr mit einem Durchsuchungsbefehl in die Gemeinderäume der Kirchengemeinde Sankt Michaelis in Bienenbüttel eingedrungen und hat einen russischen Kriegsdienstverweigerer, seine Frau, den erwachsenen Sohn und die 16-jährige Tochter gewaltsam aus dem Kirchenasyl herausgeholt. Etwa 15 Beamte waren mit sechs Autos an der Festnahme beteiligt. Das Pfarrhaus, für das ebenfalls ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, wurde abgeriegelt. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen äußert sich entsetzt: „Die letzte Kirchenasylräumung vor 2024 fand in Niedersachsen 1998 in Glandorf-Schwege bei Osnabrück statt. Seither verzichteten alle Landesregierungen auf ein gewaltsames Eindringen in Kirchenasylräume. Es brauchte offenkundig eine rot-grüne Landesregierung, um dieses Tabu in Niedersachsen zu brechen. Zur Durchsetzung der verkündeten „Abschiebungsoffensive“ werden die letzten Hemmungen abgelegt.“…“ Meldung des Flüchtlingsrats Niedersachsen vom 14.05.2024
, siehe auch
- „Tabu gebrochen“: Niedersachsen bricht Kirchenasyl einer russischen Familie
„Jahrelang haben die niedersächsischen Behörden Kirchenasyle geachtet. Seit einigen Monaten gibt es Meldungen über Festnahmen und Abschiebungen aus dem Kirchenasyl. Jetzt traf es eine russische Familie, die wegen des russischen Kriegs Zuflucht bei Uelzen suchte. Polizei und Landesaufnahmebehörde Niedersachsen haben ein Kirchenasyl für eine russische Familie aufgelöst. Bereits am Sonntagabend sei die vierköpfige Familie nach Spanien abgeschoben worden, wie die evangelische St. Michaelisgemeinde in Bienenbüttel bei Uelzen am Dienstag mitteilte. „Wir sind geschockt vom Vorgehen der Landesaufnahmebehörde“, sagte Pastor Tobias Heyden dem „Evangelischen Pressedienst“…“ Meldung vom 15.05.2024 im Migazin
- „Tabu gebrochen“: Niedersachsen bricht Kirchenasyl einer russischen Familie
- Behörden und Polizei brechen immer häufiger Kirchenasyl: Recherchen für den netzpolitik.org-Podcast „Systemeinstellungen“ zeigen, wie der Staat das Kirchenasyl zunehmend bricht
„… In Deutschland stößt Kirchenasyl zunehmend auf staatlichen Widerstand. Behörden wollen Menschen abschieben, obwohl sie unter dem Schutz der Kirche stehen. Dass die Polizei zu diesem Zweck Gebäude der Kirche stürmt, galt lange Zeit als kaum denkbar. Nun gab es allein seit dem Sommer 2023 sechs versuchte oder vollzogene Räumungen von Kirchenasyl. Nach Recherchen von netzpolitik.org für den Podcast „Systemeinstellungen“ sind dies innerhalb von zehn Monaten mehr Räumungen als in den gesamten zehn Jahren zuvor. Die jüngste Räumung erfolgte am vergangenen Sonntag im Kreis Uelzen in Niedersachsen. Eine russische Familie wurde direkt aus dem Kirchenasyl abgeschoben. In dem Bundesland war es die erste Räumung eines Kirchenasyls seit 1998, sagt der Landesflüchtlingsrat. Kurz vor Weihnachten war bei der Räumung eines Kirchenasyls in Schwerin sogar ein Spezialeinsatzkommando im Einsatz. Laut Zahlen des Bundesinnenministeriums haben Kirchen in Deutschland im vergangenen Jahr in gut 1.500 Fällen Geflüchteten temporären Schutz gewährt. (…) Leitende Kirchenvertreter:innen äußern sich gegenüber netzpolitik.org tief besorgt darüber, dass der Staat nun auch Schutzsuchende aus Kirchenasylen abschiebt. „Wir appellieren an die Ausländerbehörden, das Kirchenasyl zu respektieren“, sagt die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Anna-Nicole Heinrich. (…) „Maßnahmen, die auf eine Abschiebung aus einem Kirchenasyl abzielen, widersprechen dem Geist der Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen“, sagt auch der Jesuit Dieter Müller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. (…) Der Berliner Bischof und Beauftragte der EKD für das Thema Flucht, Christian Stäblein, weist auf die Historie des Kirchenasyls in Deutschland hin (…) „Wir werden die Menschen schützen“. Stäblein beteuert zudem, dass viele gerichtliche Entscheidungen den Kirchen Recht gäben. Vor Gericht würden die meisten Menschen nach dem Kirchenasyl doch noch ein Bleiberecht erhalten. Das zeige, dass die Kirchen im richtigen Sinne humanitär eingreifen. (…) Nicht nur für Christ:innen sei der Schutz von Menschen elementar, erklärt Latzel – und verweist auf das Grundgesetz: „Wenn wir in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz feiern, dann ist das individuelle Recht auf Asyl ein wesentlicher Teil davon.“ (…) Von den staatlichen Widerständen gegen das Kirchenasyl handelt auch die aktuelle Folge des netzpolitik.org-Doku-Podcasts „Systemeinstellungen“. Die Folge „Razzia im Pfarrhaus“ begleitet die Pastorin Sandra Menzel aus Büchenbeuren in Rheinland-Pfalz. Sie hat im Jahr 2018 gemeinsam mit mehreren anderen Gemeinden Geflüchteten aus dem Sudan Kirchenasyl gewährt. Für Sandra Menzel war dies praktische Nächstenliebe – für den Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises dagegen Anlass zu einer Strafanzeige. Er zeigte Menzel und mehrere Kolleg:innen an, mit gravierenden Folgen. Bei den Pastor:innen kam es zu Hausdurchsuchungen. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Daten von dienstlichen und privaten Computern und Smartphones – trotz Warnungen, dass darauf auch seelsorgerisch sensible Daten von Gemeindemitgliedern sein könnten. Ein Gericht erklärte die Hausdurchsuchungen später für rechtswidrig. Auch die Verfahren gegen die Pastor:innen wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt wurden eingestellt. Die Recherche zeigt: Diese Fälle waren keine Ausnahme. Seitdem der Kurs in der Europäischen Union und in Deutschland erneut auf Verschärfung des Asylrechts ausgerichtet ist, häufen sich auch staatliche Widerstände gegen das Kirchenasyl…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 17. Mai 2024 bei Netzpolitik.org
- Nach Protesten: Niedersachsen will keine Abschiebungen mehr aus Kirchenasyl vornehmen
- Verratet die Geflüchteten nicht! Aufruf der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gegen die Pläne der CDU, u.a. das Kirchenasyl abzuschaffen
„Die CDU plant in ihrem neuen Grundsatzprogramm, das Recht auf Asyl in Europa abzuschaffen. Jeder Mensch, der in Europa Asyl beantragt, soll direkt in einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ abgeschoben werden. Das ist gegen jedes Recht – und soll doch Programm der CDU werden. Falls diese Entrechtung beim CDU-Bundesparteitag am 6.–8. Mai 2024 beschlossen wird, ist dies der Plan einer Partei, die vielleicht den nächsten Bundeskanzler stellt. Der öffentliche Skandal bleibt bislang aus. Und auch unsere Kirchenleitungen schweigen. Deswegen übernehmen wir als Pfarrerinnen und Pfarrer, als Theologinnen und Theologen die Verantwortung, tun den Mund auf für die Stummen und sagen, was gesagt werden muss: Die asylpolitischen Pläne der CDU sind unchristlich!...“ Appell bei Asyl in der Kirche
, siehe auch die PM vom 6.5.24
: „Mehr als 700 Pfarrer*innen und Theolog*innen unterzeichnen Aufruf der BAG Asyl in der Kirche“ - Broschüre Kirchenasyl in Niedersachsen – Handreichung für Betroffene, Unterstützer:innen und Gemeinden
„Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat die Broschüre Kirchenasyl in Niedersachsen – Handreichung für Betroffene, Unterstützer:innen und Gemeinden
in einer zweiten Auflage aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Broschüre erläutert das geordnete Verfahren, welches zwischen den Kirchenspitzen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart worden ist und worauf man dabei achten muss. Kirchliche Räume sind nicht „rechtsfrei“, eine Festnahme von Schutzsuchenden wäre auch in Kirchenräumen gesetzlich zulässig. Aus guten Gründen verzichtet aber die niedersächsische Landesregierung seit Mitte der 90er Jahre darauf, Abschiebungen von Menschen durchzusetzen, die in Kirchengemeinden Schutz suchen. Wir gehen davon aus, dass diese Zusage auch weiterhin Bestand hat…“ Meldung vom 8. Mai 2024 beim Flüchtlingsrat Niedersachsen 
- Unzumutbare Abschiebungen: Zahl der Kirchenasyle deutlich gestiegen – wenig Umdenken bei den Behörden
„Die Zahl der Kirchenasyle ist 2023 weiter gestiegen. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr 1.514 Fälle gemeldet, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Im Jahr davor lag die Zahl der gemeldeten Kirchenasyle bei 1.243, 2021 gab es 822 Fälle. Wie aus den Zahlen weiter hervorgeht, führen die Fälle nur selten zu Erfolg auf offiziellem Weg. Nur in neun Fällen machte demnach das Bundesamt im vergangenen Jahr vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch, das heißt, es übernahm die Zuständigkeit für die schutzsuchende Person, für deren Asylverfahren eigentlich ein anderes EU-Land zuständig gewesen wäre. Bei der überwiegenden Mehrheit der Fälle im Kirchasyl geht es darum, eine Überstellung in einen anderen EU-Staat zu verhindern. Auch in den Jahren zuvor war die Zahl der Selbsteintritte gering. (…) In 313 Fällen wurde 2023 die mit dem Kirchenasyl verbundene Bitte, eine Person nicht abzuschieben, negativ beschieden. Mehr als 1.100 Fälle erledigten sich auf andere Weise, „maßgeblich durch Ablauf der Überstellungsfrist“, wie es in der Antwort heißt. Läuft diese Frist ab, ist automatisch Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Sie liegt regulär bei sechs Monaten. Wenn die betreffende Person als „flüchtig“ angesehen wird, kann die Frist auf 18 Monate verlängert wurden. Ein politischer Versuch, dies auch auf Kirchenasyle anzuwenden, wurde gerichtlich gerügt. Das Bundesverwaltungsgericht wies dabei darauf hin, dass der Aufenthaltsort der Personen im Kirchenasyl bekannt ist…“ Meldung vom 27. März 2024 im MiGAZIN
- Brutaler Polizeieinsatz in Schwerin, um 2 Söhne der 6köpfigen Familie einer in Afghanistan bekannten Frauenrechtlerin aus dem Kirchenasyl abzuschieben
- Polizeieinsatz in Schwerin: Abschiebeversuch in Kirchengemeinde eskaliert
„… Beim Versuch, zwei Männer für eine geplante Abschiebung abzuholen, ist die Polizei am Mittwochmorgen im Schweriner Stadtteil Mueßer Holz auf Widerstand gestoßen. Den Angaben einer Polizeisprecherin zufolge sollten zwei 18 und 22 Jahre alte Männer abgeschoben werden. Die Lage habe sich jedoch anders entwickelt als geplant, denn eine Frau habe versucht, dies zu verhindern, so die Sprecherin. Sie habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Eine männliche Person sei mit Schnittverletzungen in den Räumlichkeiten von Polizisten angetroffen worden. Beide wurden dem Rettungsdienst übergeben und medizinisch behandelt. Gegen die Frau seien Strafverfahren wegen Bedrohung und Nötigung eingeleitet worden, so die Polizei. (…) Mittlerweile ist klar, dass es sich bei der Frau, die die Abschiebung zu verhindern versucht hatte, um die 47-jährige Mutter der beiden Männer und eine in Afghanistan bekannte Frauenrechtlerin und Journalistin handelt, die in ihrer Heimat massiv bedroht wurde. Nach Angaben der Nordkirche sei der sechsköpfigen Familie über das Aufnahmeprogramm für Afghanistan des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes eine Aufnahme in Deutschland zugesichert worden. Allerdings habe sich die Visumserteilung verzögert. Da den Angaben zufolge das Leben der Familie in Afghanistan zusehends gefährdet war und sich auch der Gesundheitszustand verschlechtert hatte, war die Familie in den Iran geflohen und von dort aus mit einem spanischen Visum nach Europa gelangt. (…) Die Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein Nora Steen betonte, eine solche bedrohliche und eskalierende Situation wie am Mittwochmorgen in Schwerin habe die Familie „massiv retraumatisiert“ und sei unzumutbar. „Ich bitte alle zuständigen Behörden, den Schutzraum Kirchenasyl zu achten“. Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Dietlind Jochims, sagte: „Hier wurde der Schutzraum einer schwer traumatisierten Familie, die in ihrer Heimat mit dem Tod bedroht wurde, verletzt“. Das Kirchenasyl sei seit dem vergangenem Freitag gewährt und der gängigen Praxis entsprechend allen zuständigen Behörden zur Kenntnis gegeben worden…“ Meldung vom 20. Dezember 2023 bei tagesschau.de
- Bruch eines Kirchenasyls in Schwerin: „Was für ein Weihnachtsgeschenk an Geflüchtete und an ihre Unterstützer*innen!“
„Das allererste Mal wurde in Mecklenburg-Vorpommern die rote Linie überschritten und durch Polizei ein Kirchenasyl gebrochen. Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern kritisiert das Vorgehen der Behörden aufs Schärfste. Im vorliegenden Fall sollten zwei erwachsene Söhne einer sechsköpfigen afghanischen Familie von der Familie getrennt nach Spanien abgeschoben werden. Vor Ort eskalierte die Situation, so dass die Polizei die Räume aufbrach. Das ist ein erschreckendes Signal an Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen. Nicht einmal zu Weihnachten dürfen sie sich sicher fühlen. Dieses Signal richtet sich aber auch an Kirchengemeinden, die nun verunsichert sind, ob sie Geflüchteten weiterhin Zuflucht und Hoffnung bieten können. Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen in kirchlichen Räumen, denen bei Abschiebung Gefahr an Leib und Leben oder die Verletzungen ihrer Menschenrechte drohen. (…) Bundesweite Zahlen zum 05.12.2023 laut BAG Asyl in der Kirche: Wir wissen zurzeit von 455 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 643 Personen, davon sind etwa 105 Kinder. 428 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle. Im Jahr 2023 wurden bereits 534 Kirchenasyle mit 776 Personen beendet.“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Dezember 2023
- Bundesweite Bedrohung der Kirchenasylpraxis: Gewaltsamer Kirchenasyl-Bruch in Schwerin
Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.12.2023
des Abschiebungsreportings NRW und des Ökumenischen Netzwerkes Asyl in der Kirche NRW
- Polizeieinsatz in Schwerin: Abschiebeversuch in Kirchengemeinde eskaliert
- Abschiebung nach Protesten verhindert: Kurdisches Ehepaar aus dem gebrochenen Kirchenasyl in Lobberich/Hinsbeck wird aus Abschiebehaft entlassen
„Auf breiten zivilgesellschaftlichen Protest hin hat die Stadt Viersen die Überstellung des kurdischen Ehepaars, das seit Mai 2023 Kirchenasyl in der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck (Stadt Nettetal, Kreis Viersen, NRW) gefunden hatte, gestoppt. Das Kirchenasyl war am 10.07.2023 durch die ABH Viersen gewaltsam geräumt worden. Nachdem die Abschiebung auf dem Weg zum Flughafen aus medizinischen Gründen abgebrochen werden musste, waren die beiden irakischen Staatsbürger*innen in Darmstadt in Abschiebehaft genommen worden. Ein erneuter Versuch einer sogenannten Dublin-Überstellung des Paars nach Polen war zunächst für Dienstag, den 25.07.2023 vorgesehen. Nach der Entlassung aus der Abschiebehaft kann das kurdische Paar in die Evangelische Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck zurückkehren…“ Pressemitteilung des Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche in NRW und der Ökum. BAG Asyl in der Kirche vom 24.07.2023
- Erst Bruch des Kirchenasyls, jetzt droht die Abschiebung: Ehepaar darf nicht nach Polen abgeschoben werden!
„Erst wurden sie gewaltsam aus dem Kirchenasyl geschleppt und in Abschiebehaft gesteckt, nun sollen sie morgen (Dienstag 25. Juli) abgeschoben werden: PRO ASYL, das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW und die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche protestieren gegen die geplante Abschiebung eines schwer traumatisierten Ehepaars nach Polen, kritisieren diesen seit Jahren einzigartigen, brutalen Bruch des Kirchenasyls und fordern die Behörden auf, das Ehepaar nicht abzuschieben und stattdessen den Fall erneut zu prüfen. Kirchenasyle müssen auch künftig geschützte Räume bleiben, die für die Behörden tabu sind, so dass sich Schutzbedürftige in kirchlichen Räumen sicher fühlen und darauf vertrauen können, dass ihre Fälle gewissenhaft geprüft werden. (…)
Doch in Polen drohen dem Ehepaar nicht nur Haftlager mit vergitterten Fenstern und Stacheldrahtzäunen, sondern auch die Verweigerung von rechtlicher und medizinischer Hilfe und damit menschenrechtswidrige Zustände. „Polen hat ein massives Rechtsstaatsproblem, das sich gerade auch an der menschenrechtswidrigen Behandlung von fliehenden Menschen zeigt. Schutzsuchende werden systematisch in Lager gesperrt, die schlimmer sind als Gefängnisse – nur weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Dabei geht es nicht um einzelne Versäumnisse oder ein Fehlverhalten von einzelnen Verantwortlichen, sondern um systematische Verstöße gegen das Europa- und Völkerrecht“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL.
Auch das Ehepaar hat Gewalt von polnischen Sicherheitskräften an der polnisch-belarussischen Grenze erlebt und lebt nun in großer Angst vor der Abschiebung nach Polen im Abschiebegefängnis…“ Pressemitteilung vom 24.07.2023
von Pro Asyl, Ökum. BAG Asyl in der Kirche und Ökum. Netzwerk Asyl in der Kirche NRW – siehe die Vorgeschichte hier direkt unten: - Netzwerk Asyl in der Kirche NRW kritisiert die Räumung eines Kirchenasyls in Nettetal und das Verhalten der Ausländerbehörde
„… Nach der Räumung eines Kirchenasyls im nordrhein-westfälischen Nettetal gibt es Kritik am Verhalten der Ausländerbehörde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) sprach von einem einmaligen Vorgang. „Wir sind überrascht. Es gibt eine Vereinbarung zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Räumungen eigentlich ausschließt“, sagte Dieter Müller, stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft, dem „Evangelischen Pressedienst“. Zuletzt sei ein Kirchenasyl im Jahr 2014 in Augsburg beendet worden. Dieser Fall habe schließlich zu der Vereinbarung geführt, erläuterte er. Flüchtlinge im Kirchenasyl erhalten demnach eine Duldung, Kirchengemeinden müssen für jeden Fall ein Dossier beim Bundesamt einreichen. Wird die erneute Prüfung des Falls negativ beschieden, verlieren die Flüchtlinge ihren Aufenthaltsstatus. Doch auch dann gebe es keine Räumungen von Kirchenasylen, sagte Müller. Die Bundesarbeitsgemeinschaft forderte eine gründliche Aufarbeitung dieses behördlichen Vorgehens. Das aus dem Irak stammende Ehepaar war am frühen Montagmorgen während einer unangekündigten Hausdurchsuchung im Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich-Hinsbeck in Nettetal festgenommen worden. Die Ausländerbehörde in Viersen war aktiv geworden, weil das Paar dort zuletzt gemeldet war. Der anschließende Versuch, das Ehepaar vom Flughafen Düsseldorf nach Polen zu überstellen, sei jedoch von der Bundespolizei abgebrochen worden, weil die Frau einen Zusammenbruch erlitten habe. (…) Das Paar befindet sich nach Angaben der Stadt Viersen nun in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt. Es war 2021 aus dem Irak geflohen und lebte seit Ende Mai 2023 im Kirchenasyl. Die Stadt Viersen erklärte am Freitag, die Überstellung nach Polen werde vorerst weiter betrieben. Der Anwalt des Ehepaares hat nach Angaben des Netzwerks Asyl in der Kirche NRW einen Eilantrag eingereicht, um die Überstellung zu verhindern…“ Meldung vom 16. Juli 2023 im MiGAZIN
- Freispruch für Ordensschwester wegen Kirchenasyl in zweiter Instanz
„… Die Franziskanerin Juliana Seelmann ist vom Landgericht Würzburg im Berufungsverfahren wegen eines gewährten Kirchenasyls freigesprochen worden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die eingelegte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg in diesem Fall zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Das Gericht verwies demnach auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 25. Februar 2022 in einem vergleichbaren Fall. Seelmann hatte zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl im Kloster der Oberzeller Franziskanerinnen bei Würzburg gewährt, dafür hatte das Amtsgericht eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ gegen sie ausgesprochen. Sie sollte im Zusammenhang mit der Verwarnung 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Sowohl Seelmann als auch die Staatsanwaltschaft Würzburg hatten nach der Entscheidung im Sommer 2021 Berufung eingelegt. Die beschuldigte Ordensschwester hatte sich vor Gericht von Anfang an auf ihren christlichen Glauben und auf ihr Gewissen berufen. Dass die Berufung vor dem Landgericht Würzburg monatelang gar nicht terminiert wurde, lag an jenem Verfahren, in dem das Bayerische Oberste Landesgericht im Februar entschieden hatte. Dort hatten die Richter den Kirchenasyl-Freispruch des Amtsgerichts Kitzingen für den Benediktiner-Mönch Bruder Abraham Sauer von der Abtei Münsterschwarzach bestätigt. Die Richterin am Würzburger Landgericht hatte gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung am Donnerstag auf die höchstrichterliche Entscheidung aus Bamberg verwiesen.“ Meldung vom 19. Juli 2022 von und bei MiGAZIN
- Amtsgericht Bayreuth: Pfarrer wird wegen Gewährung von Kirchenasyl verurteilt – sein Rechtsanwalt spricht von einer exotischen Entscheidung
„Zwei Jahre Bewährung und eine Geldauflage von 1.500 Euro: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Bayreuth am Montag gegen den Pegnitzer methodistischen Pfarrer Stefan Schörk, weil er einem jungen Iraner Kirchenasyl gewährt hatte. Das Urteil bestätigte am Montag ein Sprecher des Amtsgerichts Bayreuth dem „Evangelischen Pressedienst“ auf Nachfrage. Der Rechtsanwalt des Pfarrers, Michael Brenner, sagte, dass dies zwar lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt sei – also eine heutzutage sehr seltene Rechtsprechung. Dennoch überlege man, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Er sei überrascht über das „exotische“ Urteil, da es derzeit mehrere Prozesse zum Thema Kirchenasyl am Bayerischen Oberlandesgericht gebe, sagte Brenner. „Es geht hier generell um die Strafbarkeit von Kirchenasyl.“ (…) Der in Deutschland integrierte Iraner, der auch fließend Deutsch spricht, sollte von seiner Mutter und Schwester getrennt werden und gemäß des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland abgeschoben werden. Dort hätte er ohne Unterkunft und Versorgung auf der Straße leben müssen, so die Befürchtung der Familie und des Pfarrers…“ Meldung vom 9. November 2021 von und bei MiGAZIN
- [Seehofer lenkt spät ein] BAMF entschärft Regeln für Kirchenasyl wieder
„Die Innenminister hatten die Hürden für Kirchenasyle so erhöht, dass Hilfe für Härtefälle fast unmöglich wurde. Nach Gerichtsurteilen lockert das Bundesamt die Regeln nun wieder. Die Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ reagiert erleichtert. (…) Wie die Behörde am Donnerstag in Nürnberg mitteilte, werden Schutzsuchende im Kirchenasyl nicht länger als „flüchtig“ angesehen, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist. Das hat zur Folge, dass die sogenannte Überstellungsfrist in der Regel nicht mehr auf 18 Monate ausgeweitet wird. Diese Ausweitung hatte Kirchenasyle nahezu unmöglich gemacht und wurde von Gerichten infrage gestellt. Die Verlängerung der Frist ging auf einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2018 zurück. Dabei ging es um Dublin-Fälle im Kirchenasyl, also Schutzsuchende, für deren Aufnahme und Verfahren eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Wird eine Überstellung innerhalb eines halben Jahres nicht realisiert, geht die Zuständigkeit automatisch zu den deutschen Behörden über. Um das „Aussitzen“ der Frist zu erschweren, entschieden sich die Innenminister für die Verlängerung. (…) Grundlage dafür war eine Regelung in der Dublin-Verordnung, die eine Frist-Verlängerung erlaubt, wenn der Asylbewerber als „flüchtig“ gilt. Nach Aussage der Kirchen wurde die Fristverlängerung für Kirchenasyle nach dem Beschluss der Innenminister zum Regelfall. Im vergangenen Sommer äußerte das Bundesverwaltungsgericht aber Zweifel an der Praxis, da der Aufenthaltsort der Schutzsuchenden im Kirchenasyl in der Regel bekannt sei. Diesen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts sowie weitere obergerichtliche Rechtsprechung würden nun umgesetzt, sagte ein Sprecher des Bamf. Er betonte aber auch, dass ein Kirchenasyl zu verlassen sei, wenn die Behörde entscheidet, dass kein besonderer, individueller Härtefall vorliege. „Die Einhaltung dieser Grundregeln ist essenziell, um die Akzeptanz des Kirchenasyls bei Behörden, Gerichten und Öffentlichkeit aufrechterhalten zu können und weiter zu stärken“, sagte er…“ Read the full story at the sourceSource: labournet.de