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Keine Wehrpflicht! Für niemand! Wehrpflicht für Frauen ist kein Ausweis von Gleichberechtigung
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„Das Grundgesetz für die BRD, das im Mai 1949 in Kraft trat, sah nach dem Willen des Parlamentarischen Rats keinen Wehrdienst – weder freiwillig noch verpflichtend – vor. Offenbar wissen das die meisten Menschen heute gar nicht mehr. »Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!«, lautete damals die Parole. Politiker:innen aller Parteien sprachen sich gegen eine Wiederbewaffnung aus. Als 1950 nach Beginn des Koreakriegs die Parolen über eine Gefahr aus dem Osten zunahmen, vor der sich auch die neugegründete Bundesrepublik schützen müsse, und als bekannt wurde, dass Kanzler Adenauer (CDU) die Wiederbewaffnung für die Bundesrepublik vorbereiten ließ, wuchs die Angst, dass eine Aufrüstung der BRD die Gefahr eines erneuten Krieges beinhalten würde. (…) Es gab Protest- und Schweigemärsche und viele Formen des Widerstands. Frauen schlossen sich in der neu gegründeten westdeutschen Frauenfriedensbewegung (WFFB) oder der seit 1915 bestehenden Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF) zusammen, um dagegen zu protestieren…“ Artikel von Gisela Notz in der SoZ vom 25. September 2026
und mehr daraus:
- Weiter aus dem Artikel von Gisela Notz in der SoZ vom 25. September 2026
: „(…) Am 7.Juli 1956 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Wehrpflichtgesetz, das am 21.Juli in Kraft trat. 269 Abgeordnete stimmten für das Gesetz und 166 dagegen, 20 enthielten sich der Stimme. Damit entschied sich der Bundestag beim Aufbau der Bundeswehr für eine Wehrpflichtarmee. Nach Art.12a Abs.1 GG wurden alle deutschen Männer vom vollendeten 18.Lebensjahr an zum Dienst an der Waffe in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet. Frauen wurde nach Art.12a Abs.4 GG der Dienst mit der Waffe verboten. Eine Öffnung der Bundeswehr oder gar die Wehrpflicht für Frauen waren kein Gegenstand öffentlich geführter Diskussionen. Auch nicht in der DDR, wo die Wehrpflicht 1962 eingeführt wurde. In der BRD können 18- bis 25jährige Frauen seit 1968 nach Art.12a Abs.4 GG, allerdings im Verteidigungsfall, zu Dienstleistungen im zivilen Sanitätsdienst der Bundeswehr und in der stationären und ambulanten Krankenpflege verpflichtet werden. Auch dagegen gab es damals Widerstand. (…)
Im Juni 1979 traten Gewerkschaftsfrauen und Frauen aus autonomen Zusammenhängen mit einem Aufruf »Frauen in die Bundeswehr? – Wir sagen nein!« an die Öffentlichkeit. Sie vertraten die Position, dass sich ein würdiges Leben für Frauen und Männer nur entfalten kann, wenn die Gesellschaft entmilitarisiert wird. (…)
Seit Januar 2001 stehen Frauen neben den zivilen auch sämtliche militärische Laufbahnen offen. Die Elektronikerin Tanja Kreil hat das vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten. Die Idee für die EU-Klage hatten Alice Schwarzer und die damalige Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Michaela Geiger (CDU). Unterstützt wurden sie vom Bundeswehrverband. (…) Nach der Änderung des Grundgeseztes am 19.Dezember 2000 ist auch der Dienst an der Waffe für Frauen nicht mehr kategorisch ausgeschlossen. Der zweite Satz von Art.12a Abs.4 GG lautet nun: Frauen »dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden«. Das heißt, sie dürfen freiwillig schießen lernen, niemand darf sie aber dazu zwingen. Als emanzipatorischer Erfolg kann das nicht gefeiert werden. Die Bundeswehr ist kein Arbeitgeber wie jeder andere. Sie übt täglich für den Ernstfall und ist auf absolutem Befehl und Gehorsam aufgebaut. Sie schafft keine Arbeitsplätze, sondern »Todesplätze« (Robert Jungk). 2011 wurde die Wehrpflicht per Beschluss des Bundestags ausgesetzt. Grund war die veränderte Sicherheits- und verteidigungspolitische Lage. Sie blieb jedoch im Grundgesetz bestehen und die Aussetzung gilt nur in Friedenszeiten, im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann sie wieder aktiviert werden. Seit dem Krieg in der Ukraine und der angeblich »realen Bedrohung durch Russland muss man auf eine Eskalation vorbereitet sein«, heißt es nun wieder, »Deutschland muss wieder kriegstüchtig werden.« (…)
Die Partei Die Linke stellte am 4.September 2025 den Antrag an den Bundestag, den Art.12a GG, ersatzlos zu streichen. Damit wäre der Status quo der vom Parlamentarischen Rat verabschiedeten Verfassung wieder hergestellt. Die Vertreter:innen aller anderen Parteien reagierten auf diesen Vorschlag bei der Anhörung am 11.September 2025 mit komplettem Unverständnis und Beschimpfungen wegen fehlender Heimatliebe, Ablehnung der Vaterlandsverteidigung und Instichlassen der bedrohten Nachbarn. Desiree Becker (MdB Die Linke) erklärte: »Gleichberechtigung heißt nicht, Unterdrückung und Zwang gleichmäßig zu verteilen. Gleiche Chancen, gleiche Rechte, gleiche Löhne und ein Ende von Gewalt gegen Frauen, das verbessert das Leben junger Frauen, nicht der Einsatz an der Front. Keine Wehrpflicht für Männer! Keine Wehrpflicht für Frauen! Keine Wehrpflicht! Für niemanden!«…“
Siehe auch:
- Dossier: Schöne neue Bundeswehr: Durch den Krieg in der Ukraine kehrt die Debatte um die Wehrpflicht zurück – die Schulstreiks auch
- Dossier: Soldatenmütter und feministischer Antimilitarismus in Russland: Welche Rolle spielen Frauen und Queers im Kampf gegen den Krieg?
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Source: labournet.de