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Gegen Mietpreisexplosion die Deutsche Wohnen Co enteignen: Ein guter Anfang

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Dossier

Kampagne zur Enteignung der „Deutsche Wohnen“Die Kampagne zur Enteignung der „Deutsche Wohnen“ ist ein guter Anfang. (Denn die Vonovia&Co sind ja auch noch da…). Mit Sicherheit wird in diesem Zusammenhang die Reaktion ihre übliche Gegenkampagne starten, des Bürgers Eigenheim sei in Gefahr – und Ältere werden sich vielleicht noch erinnern, dass es in der BRD auch einmal eine Sozialdemokratie gab. Die sich bei ihren, wie immer begrenzten, Schritten gegen den Vorwurf verteidigen musste, sie wolle dem „deutschen Arbeiter“ seine Villa im Tessin nehmen. Diese Aussicht kann und soll eine solche Kampagne also nicht verhindern oder auch nur beschränken. Denn Gründe dafür gibt es mehr als genug – von der unbeeindruckten Fortsetzung der Preistreiberei bei den Mieten durch große – und kleinere – Wohnungsgesellschaften, bis hin zur Stadt- und Baupolitik diverser Landesregierungen. Eine Entwicklung, die vielleicht Städte wie Berlin oder Frankfurt im Zentrum der Aufmerksamkeit haben mag – aber „das Böse ist immer und überall“, auch in Duisburg oder Niedersteppenbach. Zu den aktuellen Entwicklungen im Widerstand gegen den Mietenwahnsinn und dessen ungebrochene Fortsetzung siehe die Kampagnenseite externer Link und hier:

  • Studie: Vergesellschaftung von Wohnbeständen: Ausgestaltung entscheidend für Finanzierbarkeit, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit New
    „Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände wird den Wohnraummangel in Deutschlands Großstädten nicht beheben. Dazu braucht es Neubau in großem Stil. Dennoch kann die Vergesellschaftung als ergänzendes Element sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern, ergibt eine neue Studie am Beispiel der Situation in Berlin. Wichtig ist dabei aber erstens, dass der ohnehin angespannte Berliner Landeshaushalt nicht belastet wird und zweitens, dass die Vergesellschaftung so umgesetzt wird, dass nicht zugleich der Neubau leidet. Zu diesem Ergebnis kommen Prof. Dr. Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Patrick Kaczmarczyk und Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim sowie Prof. Dr. Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen. Die Ökonomen zeigen am Beispiel Berlins, dass die Vergesellschaftung von Wohnungen nicht nur sozialpolitisch sinnvoll, sondern – je nach Modell – auch wirtschaftlich und fiskalisch tragbar sein kann. Die bei einer Überführung von rund 210.000 Wohnungen in Gemeineigentum fällige Entschädigung für die privaten Wohnungsunternehmen veranschlagen die Forscher auf rund 13,5 Milliarden Euro. Bei kluger Ausgestaltung der Vergesellschaftung wäre das ohne Kürzungen im Berliner Landeshaushalt finanzierbar. Die Forscher haben drei verschiedene Modelle zur Vergesellschaftung von Wohnbeständen untersucht. Variante 1: Eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) übernimmt die Wohnungen. Variante 2: Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) übernehmen die Wohnungen. Variante 3: Die sechs Wohnungsunternehmen werden in eine Anstalt des öffentlichen Rechts integriert und übernehmen die Wohnungen. Nach Analyse der Forscher ist Variante 2 am besten geeignet, um rechtliche, finanzielle und organisatorische Risiken einer Vergesellschaftung so weit wie möglich zu minimieren. (…)
    Die Wohnungen könnten direkt oder über den Umweg einer vorübergehend eingerichteten AöR den sechs bestehenden LWU übertragen werden. Diese bewirtschaften bereits mehrere hunderttausend Wohnungen und verfügen über die notwendigen technischen und organisatorischen Kapazitäten, die natürlich ausgebaut werden müssten. Die Entschädigungen würden finanziert über zusätzliches, vom Land bereitgestelltes Eigenkapital der LWU sowie eine Fremdfinanzierung der jeweiligen Wohnungsunternehmen. Das Risiko, dass Ausgaben und Verschuldung der Wohnungsbauunternehmen zum Sektor Staat gerechnet werden, wäre deutlich geringer als bei Variante 1 mit einer dauerhaft errichteten zentralen AöR. Nach Einschätzung der Forscher ist das ein zentraler Vorteil des Modells. Hinzu kommt als weiterer Pluspunkt die Anbindung an die existierenden, erfahrenen Unternehmen. Diese würde auch das Risiko vermindern, dass der Wohnungsneubau durch organisatorische Überforderung leidet, weil die Senatsverwaltung vollständig mit dem Aufbau der AöR absorbiert ist. (…)
    Nimmt das Land Berlin Kredite auf, um das Eigenkapital eines öffentlichen Unternehmens aufzustocken, steht der zusätzlichen Verschuldung ein finanzieller Vermögenswert in Form der Beteiligung gegenüber. Solche Eigenkapitalzuführungen beziehungsweise Beteiligungserwerbe sind sogenannte finanzielle Transaktionen und werden bei der Berechnung der im Rahmen der Schuldenbremse zulässigen Nettokreditaufnahme ausgenommen. So kann das Land kreditfinanziertes Eigenkapital für öffentliche Unternehmen bereitstellen, ohne entsprechende Ausgaben an anderer Stelle des Haushalts kürzen zu müssen. Bei einer Eigenkapitalquote von 30 Prozent – was ungefähr dem Mittelwert bei den Berliner LWU entspricht – muss das Land laut Analyse Eigenkapital in Höhe von rund 4 Milliarden Euro bereitstellen. Die verbleibenden rund 9,5 Milliarden Euro würden die Wohnungsunternehmen über Fremdkapital finanzieren. Die öffentliche Hand könnte trotz dauerhafter Mietpreisbindung mit den vergesellschafteten Wohnungen einen jährlichen Reinertrag von 543 Millionen Euro erzielen und müsste einen Kapitaldienst in Höhe von 345 Millionen Euro leisten. Zinszahlung und Tilgung für alle aufgenommenen Kredite wäre also nachhaltig gesichert. Das ist insofern relevant, als die Mehrheit der vom Senat eingesetzten Expert*innenkommission entschieden hat, dass die Vergesellschaftung nur dann legitim ist, wenn die finanzielle Tragfähigkeit gewährleistet ist.“
    Pressemiteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 25. September 2026 externer Link zur 25-seitigen Studie von Sebastian Dullien, Patrick Kaczmarczyk, Tom Krebs und Achim Truger externer Link im IMK Policy Brief Nr. 225 vom September 2026: „Die Überführung von großen Wohnungsbeständen ins Gemeineigentum, Optionen und Fallstricke“
  • Freifahrtschein für Spekulanten: Koalition will Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne per Bundesgesetz verbieten – bundesweite Empörung und Protest 
    „Immobilienlobby begrüßt Beschluss. Mieterverbände und Opposition sehen Angriff auf Grundgesetz
    Sie feixen: die Immobilienhaie. Und sie haben allen Grund dazu. Die »schwarz-rote« Bundesregierung will die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen auf Landesebene verhindern – mittels Bundesgesetz. Darauf hatte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD verständigt, so ein Regierungsvertreter am Donnerstag in Berlin. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder betonte dabei, dass mit dem geplanten Gesetz »solche Landesverstaatlichungen« unmöglich gemacht würden. Axel Gedaschko begrüßt diese »bundesgesetzliche Klarstellung« ausdrücklich. Das sei ein dringend notwendiges Signal für Investitionssicherheit und gegen eine Debatte, »die den Wohnungsbau massiv verunsichert«, meinte der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW gleichentags gegenüber jW. Ähnlich äußerte sich der Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Dirk Salewski. Das klare Bekenntnis »Bauen statt enteignen« helfe privaten Wohnungsunternehmen und fördere die Wohnraumschaffung. Oder wie Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund, sagte: »Eigentum darf nicht zum Spielball ideologischer Experimente werden.«
    Fraglos zielt der Gesetzesvorstoß auf die Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen«. Im Berliner Volksentscheid 2021 votierten 57,6 Prozent der Stimmberechtigten für die Enteignung großer Wohnungskonzerne. (…) Der CDU/SPD-Senat blockiert faktisch die Umsetzung. Das Abgeordnetenhaus hatte vor dreieinhalb Monaten lediglich ein »Vergesellschaftungsrahmengesetz« beschlossen, das erst in zwei Jahren in Kraft treten soll. Vorher prüft das Verfassungsgericht. Das Gesetz setzt hohe Hürden. Die Aktivisten der Initiative legten einen eigenen Gesetzentwurf vor – und starteten ein zweites Volksbegehren. Ziel sind 220.000 Wohnungen großer Konzerne im Gemeineigentum. So soll bezahlbarer Wohnraum gesichert werden. Die Entschädigung liegt deutlich unter dem Verkehrswert. Mit diesen »sozialistischen Enteignungsphantasien« sei nun aber Schluss, sagte Jan-Marco Luczak (CDU) am Donnerstag auf jW-Nachfrage. »Linke, Grüne und SPD in Berlin sollten nun zur Vernunft kommen und ihren populistischen Mietenwahlkampf beenden«, so der wohnungs- und baupolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion weiter
    …“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 03.07.2026 externer Link und dazu:

    • Vergesellschaftung: Ausweg aus der Krise
      „Der Angriff der Koalition auf die Initiative in Berlin machte die Enteignung von Wohnraum zur bundesweiten Frage. Knackpunkt bleibt die Durchsetzung.
      Die Bundesregierung will die Wohnraumvergesellschaftung in Berlin verbieten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte Anfang Juli ein bundesweites Gesetz dazu an. »Offensichtlich sehen die Regierenden da Gespenster«, sagt Knut Unger vom MieterInnenverein Witten und der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen am Donnerstag bei einer Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Im September vergangenen Jahres hatte die Berliner Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) den Entwurf für das bundesweit erste Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt.
      »Heute haben wir beim Wohnen eine ganz komplexe und globale Krise«, sagt Unger. Dazu zählen die Bezahlbarkeit und die Klimabelastung. Als Ursachen nennt Unger unter anderem Armut, einen wachsenden Bedarf, mangelnde Regulation, einen schwachen öffentlichen Sektor und nicht funktionierende Märkte. Ein großes Problem sei auch die Finanzialisierung. Dieser Prozess begann vor 20 bis 30 Jahren, als zunehmend Wohnungen an Finanzinvestor*innen verkauft wurden. Anders als herkömmliche Vermietende nutzt der/die Finanzinvestor*in die Mieten, um auf dem Finanzmarkt mit Anleihen und Aktien zu handeln. Das passiert global strukturiert, digitalisiert und auch automatisiert. Insgesamt bestimmen so die Finanzmärkte zunehmend über Wohnraum. Damit die Erwartungen wachsender Einnahmen gedeckt werden, steigen die Mieten.
      »Wir wollen dieses Spiel durch die Vergesellschaftung beenden«, sagt Unger. Die Mietenden werden für Kosten und Erhalt zwar weiterhin Mieten zahlen müssen, jedoch geht es beim Wohnraum jetzt um die Bedarfsdeckung. »Das kann man demokratisch mit viel Mitbestimmung gestalten. Das ist die Vision.«
      Einen gemeinwirtschaftlichen Träger braucht man nach Unger nicht nur aufgrund des steigenden Bedarfs an Wohnraum, sondern auch, um die Städte ökologisch und bezahlbar umzubauen. (…)
      Armin Rothemann, Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Vergesellschaftung, schrieb das DWE-Enteignungsgesetz mit. Er warnt allerdings: Das könne man nicht einfach auf andere Bundesländer anwenden. Den Wohnungsmarkt und die konkreten Verwaltungsstrukturen müsse man sich vor Ort anschauen.
      Grundlegend ist die Bezugnahme auf Artikel 15 Grundgesetz, nach dem Boden und Produktionsmittel in Gemeineigentum überführt werden können. Nach dem DWE-Gesetzentwurf sind Unternehmensverbände mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin betroffen. Die Unternehmen dürfen allerdings jeweils 3000 Wohnungen behalten. Vom Prozess ausgenommen sind solche, die nicht privatnützig handeln, wie etwa Genossenschaften. Der Artikel 15 schreibt zudem eine Entschädigung vor. Nach dem DWE-Gesetz soll diese nach einem selbst definierten Vergesellschaftungswert erfolgen, der etwa 40 bis 60 Prozent des Marktwertes entspricht. Die kommenden Mieteinnahmen sollen das finanzieren. »Das bedeutet, das auch in Zeiten leerer Kassen vergesellschaftet werden kann«, sagt Rothemann. (…)
      »Das Kapital ist ganz schön aufgescheucht von dem, was in Berlin passiert«, sagt Rothemann gegenüber »nd«. »Die Immobilienlobby ist natürlich nachweislich einer der größten Spender sowohl an die SPD als auch an die CDU.« Nach Einschätzung von Rothemann und vieler Experte*innen werden die Verbotsversuche der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht aber scheitern. Im schlimmsten Fall könnte die Vergesellschaftung einige Zeit blockiert werden
      …“ Artikel von Ruta Dreyer vom 08.08.2026 in ND online externer Link

    • Keine Ware wie jede andere: In der Debatte um die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne spielt die Bodenspekulation eine besondere Rolle
      „… Ein Hektar Ackerland kostete 2023 laut einem Bericht des Deutschen Bauernverbands in Brandenburg rund 12.000 Euro. In Nordrhein-Westfalen waren es über 80.000 Euro. Selbes Land, ähnlicher Boden, mehr als das Sechsfache im Preis. Bei Bauland ist der Unterschied noch größer. In München kostete ein Quadratmeter Bauland vor einigen Jahrzehnten nur einen Bruchteil dessen, was er heute kostet – der Boden an sich hat sich gar nicht verändert. 2019 wurde in der Süddeutschen Zeitung dargelegt, dass die Baulandpreise in der bayerischen Landeshauptstadt seit 1950 um 39.390 Prozent (!) gestiegen seien. Es drängt sich die Frage auf: Wie kann ein Gut, das niemand herstellt, dessen Angebot durch keine Investition vermehrbar ist, überhaupt zum Objekt solcher Preisexplosionen werden? Und welchen Wert hat Boden überhaupt? Wodurch speist sich der Wert dieser besonderen Ware? Die Fragen sind hochaktuell, beispielsweise beim Streit um die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin. (…) Angesichts der teils schrill geführten Angriffe auf die Pläne zur Vergesellschaftung (»DDR 2.0«) ist es bemerkenswert, wie modern selbst die frühen Studien zur Bodenfrage sind. Der schottische Ökonom Adam Smith (1723–1790) unterschied in seinem Werk »Der Wohlstand der Nationen« drei Einkommensarten: Arbeitslohn, Kapitalprofit und Grundrente. Lohn und Profit entstehen aus Arbeit beziehungsweise dem Einsatz von Kapital. Die Grundrente ist anders. Sie fließt dem Eigentümer zu, weil er ein knappes Gut besitzt, nämlich Boden. (…) David Ricardo (1772–1823) entwickelte die Theorie der Grundrente fort. Seine Idee: Wenn eine Volkswirtschaft wächst, muss man auch schlechtere Böden bewirtschaften, weil die guten nicht mehr ausreichen. Der Preis für landwirtschaftliche Produkte richtet sich nach den Kosten auf dem schlechtesten noch genutzten Boden. Wer besseren Boden hat, produziert billiger, verkauft aber zum gleichen Preis – und macht so einen Extragewinn. »Surplusprofit« wird das später Marx nennen. Diesen Übergewinn erhält im Kapitalismus nicht der Arbeiter bzw. die Bauern, ihn kassiert der Grundbesitzer. (…) Karl Marx nahm im dritten Band von »Das Kapital« die Theorien seiner Vorgänger auf. Für ihn besitzt Boden im strengen Sinne gar keinen Wert. Wert resultiert bei ihm aus menschlicher Tätigkeit – vergegenständlichte Arbeit nennt er das. Boden ist aber nicht das Produkt von Arbeit, er ist ja einfach da. Grundstücke haben also keinen Wert, aber selbstverständlich einen Preis, auch bei Marx. (…) Für Marx ist die Grundrente Ausdruck eines Machtverhältnisses, nicht eines ökonomischen Sachzwangs. Daraus folgt eine bis heute wichtige Kritik: Bodenwertsteigerungen entstehen ohne Leistung des Eigentümers. Wer heute ein Grundstück in einer wachsenden Metropole hält, profitiert von einer Entwicklung, zu der er selbst nichts beigetragen hat. (…) Parallel zur marxistischen entstand in den USA eine eigene Traditionslinie der Kritik. 1879 veröffentlichte Henry George (1839–1897) sein Buch »Progress and Poverty«. Seine Beobachtung: Trotz enormen Fortschritts blieb die Armut bestehen. Ein Paradox, das er wesentlich auf die private Aneignung der Bodenrente zurückführte. Jeder Fortschritt, jede Infrastrukturinvestition erhöht in der Regel den Bodenwert. Dieser Zuwachs fällt – wie schon von Smith und Marx analysiert – ohne eigenes Zutun dem Eigentümer zu, während Löhne unter Konkurrenzdruck stehen. George entwickelte das Konzept einer »Single Tax«, einer vollständigen Abschöpfung der Bodenrente durch eine Bodenwertsteuer. Fließe der leistungslose Wertzuwachs von Grundstücken der Allgemeinheit zu, verliere der Boden seinen Reiz als Spekulationsobjekt. (…)Saskia Sassen, Professorin für Soziologie an der Columbia-Universität in New York, beschreibt in ihrem Buch »Expulsions« (2014), wie Menschen weltweit systematisch von ihrem Land getrennt werden – durch Finanzkapital, das nach neuen Anlagen sucht. Investoren kaufen beispielsweise ganze Landstriche in Afrika. Europäische Pensionsfonds stecken ihre Rücklagen in Beteiligungen an Wohnungskonzernen. So ist etwa ein niederländischer Pensionsdienstleister aktuell der zweitgrößte Anteilseigner bei Vonovia, noch vor den großen Vermögensverwaltern Vanguard oder Blackrock. Für Sassen ist das dieselbe Logik: Kapital, das keine profitable Anlage mehr in der Produktion findet, sucht sich Boden und Immobilien als Anlageklasse. Ganz praktisch wird die Bodenfrage schließlich bei Sabine Horlitz. Die Berliner Architektin und Vorstandsvorsitzende der Stadtbodenstiftung sei über die Wohnungsfrage zur Bodenfrage gekommen. Ihr Konzept heißt »Community Land Trust«. Die Idee dahinter: Boden soll dauerhaft gemeinnützig gebunden werden. (…) Der Wert von Boden ist keine dem Gut innewohnende Eigenschaft. Er ist das Ergebnis einer gesellschaftlichen Entscheidung darüber, wofür ein Grundstück genutzt wird. In Berlin stellt »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« die Frage: Sollen Boden und Gebäude von mehr als 200.000 Wohnungen in erster Linie den wirtschaftlichen Zwecken börsennotierter Unternehmen und ihren Aktionären dienen – oder sollen sie für dauerhaft bezahlbaren und demokratisch verwalteten Wohnraum sorgen?“ Teil 2 und Schluss des Artikels von Florian Osuch in der jungen Welt vom 27. Juli 2026 externer Link
    • Angriff auf Vergesellschaftung: Fünf Jahre nach dem Volksentscheid »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« will die Bundesregierung die Enteignung von Wohnungskonzernen per Gesetz verbieten. Die Initiative plant eine weitere Abstimmung
      „Die Bundesregierung plant, den Bundesländern die Vergesellschaftung von Mietwohnungen zu verbieten. Darauf verständigten sich Anfang Juli CDU/CSU und SPD im Koalitionsausschuss. Der Vorstoß richtet sich gegen die Berliner Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen«. Sie stützt sich auf die Möglichkeit, »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum zu überführen«, wie es in Artikel 15 des Grundgesetzes formuliert ist. Im Jahr 2021 hatten die Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid mit klarer Mehrheit genau dafür gestimmt – seither verschleppt der Berliner Senat das eindeutige Votum. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete das geplante Vergesellschaftungsverbot damit, dass die Debatte darum international für Verunsicherung sorge. Investoren würden sich fragen, was in Deutschland los sei. Diese Unsicherheit wolle man beseitigen. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) sagte: »Wir wollen bauen, nicht enteignen.« Er habe sich mit einigen Immobilienlobbyisten getroffen, die ihm verraten hätten, mögliche Investitionen in der Hauptstadt nicht tätigen zu wollen. Ausgelöst wurde der Vorstoß von den Bauministerinnen und Bauministern der unionsgeführten Länder. Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten im Juni die Bauministerkonferenz dazu gebracht, sich gegen die Berliner Vergesellschaftungspläne zu positionieren. (…) Als Reaktion auf das Vorhaben der Bundesregierung demonstrierte die Initiative vor der SPD-Parteizentrale in Berlin. Ihr Motto: »Hände weg vom Grundgesetz«. Eine Sprecherin kritisierte, die Regierung missachte den Willen der Berlinerinnen und Berliner. Der Vorstoß sei eine »Einmischung im Interesse des Immobilienkapitals«. Die Vergesellschaftung wäre »der beste Weg, um die Mietenkrise zu bekämpfen«. (…) Banken-, Bau- und Immobilienbranche haben inzwischen Angst, dass ihnen langjährige Geschäftsmodelle abhandenkommen könnten. Während viele Berliner unter dem Mietenwahnsinn leiden, sind steigende Mieten, möbliertes Wohnen auf Zeit, Handel mit überteuerten Eigentumswohnungen oder der Bau von Wohnungen im hohen Preissegment für die genannten Wirtschaftszweige in der Regel ein sehr lukratives Geschäft. (…) Der Vorstoß der Bundesregierung ist juristisch brisant. Der Rechtsreferendar Timo Laven analysiert das auf dem Portal Verfassungsblog (6.7.2026). Die Koalition setzt auf die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. In diesem Bereich dürfen sowohl Bund als auch Länder Gesetze erlassen – sobald aber der Bund eine Regelung trifft, geht Bundesrecht vor Landesrecht. Laven weist auf ein Problem hin: Ein Bundesgesetz, das zu einer bestimmten Materie ausschließlich den Zweck hat, den Landesgesetzgeber komplett auszuschließen, ohne selbst irgend etwas zu regeln, sei nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. (…) Konkret wären Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin von der Vergesellschaftung betroffen. Das träfe vor allem Vonovia, das nach der Übernahme von Deutsche Wohnen mit Abstand größte Wohnungsunternehmen der Stadt, aber auch die Aktienkonzerne Covivio (Frankreich), Adler Group (Luxemburg) oder Akelius und Heimstaden (beide Schweden). Insgesamt geht es um etwa 220.000 bis 225.000 Wohnungen, ungefähr 13 Prozent des Berliner Gesamtbestands. Die genaue Zahl kennt niemand, weil es kein berlinweit verpflichtendes Mietenkataster gibt. Ausgenommen sind die sieben landeseigenen Gesellschaften, Genossenschaften sowie gemeinnützige und kirchliche Träger. (…) Neben der grundsätzlichen Frage, ob Vergesellschaftung möglich ist, wird insbesondere über die Höhe der Entschädigung debattiert. (…) Für die Bewertung greift der Entwurf [»Gesetz zur Überführung von Wohnimmobilien in Gemeineigentum«] auf bestehende Instrumente des Bewertungsgesetzes zurück, wie sie sonst bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer angewendet werden. Das Ergebnis nennt die Initiative »Vergesellschaftungswert«, der bei rund 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts liegen soll. (…) Erfolgen soll die Entschädigung nicht per Sofortüberweisung, sondern über sogenannte Schuldverschreibungen. Auch das ist im Gesetzentwurf geregelt. (…) Wie geht es weiter? Ob und in welcher Form die Bundesregierung die Vergesellschaftung verhindern kann, bleibt abzuwarten. Sollte im Herbst die Linkspartei an einer Landesregierung beteiligt sein, ist offen, wie sie die Vergesellschaftung einbringen kann. Die Initiative hat angekündigt, nicht noch länger auf den parlamentarischen Betrieb zu warten. Sie finalisiert gerade das Vergesellschaftungsgesetz, um es erneut als Volksbegehren einzureichen. Wann die Berlinerinnen und Berliner dann ein zweites Mal – diesmal rechtsverbindlich – über die Vergesellschaftung abstimmen können, ist ungewiss. Juristische Prüfungen können teils mehrere Jahre dauern. An der Zustimmung der Wählerinnen und Wähler in Berlin hat sich derweil wenig geändert. Der Tagesspiegel berichtete am 17. Juli über eine von Vonovia in Auftrag gegebene Umfrage. Die Ergebnisse gefielen dem Konzern nicht und wurden zunächst geheimgehalten. Der Tagesspiegel habe die Resultate dann »auf anderem Wege erhalten« und veröffentlicht. Weiterhin stimmen 56 Prozent der Berliner auf jeden Fall (24 Prozent) oder tendenziell (32 Prozent) der Aussage zu, dass Wohnungen großer Konzerne vergesellschaftet werden sollten. Nur 17 Prozent sind eher oder strikt dagegen, der Rest ist unentschlossen.“ Teil 1 des Artikels von Florian Osuch in der jungen Welt vom 25. Juli 2026 externer Link
    • [„Nicht nur die Bäckerei, sondern auch das Kuchenrezept] Vergesellschaftung von Wohnungen: Enteignungen machen uns alle reicher 
      „Die Regierung will die Vergesellschaftung von Wohnraum untersagen – und stärkt so das Misstrauen in die Politik. Warum Wohnungen dringend Gemeingut werden müssen. (…) Zur Erinnerung: 2021 hatten über 57 Prozent der Berliner:innen in einem Volksentscheid dafür gestimmt, Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Mit windigen Verzögerungstaktiken ließ der Berliner Senat das Volksbegehren ins Leere laufen und weigerte sich schlichtweg, es umzusetzen – dabei beruft sich »Deutsche Wohnen & Co enteignen« auf Artikel 15 des Grundgesetzes, demzufolge Grund und Boden zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden können. (…)
      Verfolgt der Koalitionsausschuss womöglich das Ziel, das weitverbreitete Gefühl von Machtlosigkeit, von Entfremdung von der Demokratie und damit auch die Anfälligkeit für autoritäres Denken zu verstärken? Dann ist er auf dem besten Weg.
      Die Vorbehalte gegenüber einer Vergesellschaftung von Wohneigentum sind jedoch weitverbreitet. In dieser Zeitung beklagte etwa Ijoma Mangold externer Link kürzlich, wenn Berlin im großen Stil vergesellschafte, werde sich »jeder Investor künftig fragen, ob er in Deutschland noch Immobilien entwickeln möchte«. Nun ist die »Entwicklung« hochpreisiger Immobilien durch private Investoren, denen sich auch der Koalitionsausschuss verpflichtet weiß, bisher weniger die Lösung als das Problem. Sie ist der Auslöser der städtischen Wohnungsnot, nicht das Mittel ihrer Bekämpfung. (…)
      Die Machtposition der Berliner Wohnungsunternehmen zeigt sich etwa in den zahllosen Räumungsklagen, Mieterhöhungen und der absichtlichen Verwahrlosung von Mietwohnungen. Viele Mieter:innen befinden sich in so aussichtslosen wie ermüdenden Rechtsstreitigkeiten. Und auch der Vorstoß des Koalitionsausschusses zum faktischen Enteignungsverbot externer Link ist, jedenfalls legen geleakte Dokumente das nahe, auf heftige Bemühungen der Immobilienlobby zurückzuführen. So übersetzt sich ökonomische Macht in politischen Einfluss. (…)
      Der Begriff der »Vergesellschaftung« trifft den Geist der Sache entsprechend besser, geht es doch nicht nur um die Umverteilung von Ressourcen, sondern auch um die demokratische Verfügung über die für das gesellschaftliche Leben elementaren Güter. Wohneigentum zu vergesellschaften ist keinesfalls die von Mangold herbeifantasierte Selbstbereicherung, denn »reich« wird kein Einzelner, auch keine einzelne Gruppe. Reicher wird das öffentliche Leben, bereichert wird die Demokratie. (…)
      Nicht nur die Bäckerei, sondern auch das Kuchenrezept
      Die Maßnahme der Vergesellschaftung greift aber weiter als eine einfach verstandene Umverteilungspolitik. Um im Sprachbild der Wiener Konditoreien zu bleiben: We don’t want just one cake, we want the whole fucking bakery. Damit dieser Punk-Slogan der Achtzigerjahre auch richtig verstanden wird: Es geht nicht nur darum, sich aller Kuchen der gesamten Bäckerei zu vergewissern. Sondern um die Entscheidung über das Rezept und die Entscheidung darüber, welche und wie viele Kuchen auf welche Weise gebacken werden. (…)
      ‚ Die demokratische Frage besteht deshalb nicht nur darin, wer über gesellschaftliche Belange entscheiden darf und wie das getan wird. Sie betrifft auch die Frage, worüber überhaupt entschieden werden kann, ob also ökonomische Fragen überhaupt in den Bereich demokratischer Entscheidung gelangen. Diese Frage wird besonders dringlich, wenn es um die Verfügung über Güter der Daseinsvorsorge geht, also die Versorgung mit basalen Gütern wie Wohnraum, Gesundheit, Mobilität oder Bildung – um die soziale Infrastruktur, auf die wir alle angewiesen sind. (…)
      Doch Wohneigentum ist keine rein private Angelegenheit. Obwohl Wohnen im Privaten stattfindet, prägt es den öffentlichen Charakter von Nachbarschaften, Städten und gesellschaftlichen Lebensverhältnissen insgesamt. Wer wo wohnen kann, beeinflusst soziale Mischung, Bildungschancen, Versorgung, Arbeitsmarkt und demokratische Teilhabe…“ Ein Gastbeitrag von Rahel Jaeggi vom 12. Juli 2026 in der Zeit online externer Link
    • „Verbot“ der Wohnungsvergesellschaftung: Bundesweit Empörung in der Mietenbewegung
      „Die Ankündigung der Bundesregierung, die Wohnungsvergesellschaftung verbieten zu wollen, sorgt über Berlin hinaus für Empörung in der mietenpolitischen Bewegung. Die Formierung einer bundesweiten Widerstandskoalition hat begonnen. (…)
      ‚
      „Wir arbeiten daran, ein bundesweites Bündnis aufzubauen, das sich dafür einsetzt, die Forderung der Vergesellschaftung der finanzdominierten Wohnungswirtschaft auf das gesamte Bundesgebiet auszuweiten“, erklärt Knut Unger vom MieterInnenverein Witten externer Link und der Plattform kritischer Immobilienaktionärinnen. Unter dem Titel „Artikel 15 verteidigen – Wohnraumvergesellschaftung bundesweit umsetzen!“ externer Link sammeln sich gerade Initiativen und Aktivistinnen aus verschiedenen Städten.
      Der Urheber der neueren Vergesellschaftungsdebatte, die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen„ externer Link findet das gut: „Die Bundesregierung will mit ihrem Vorschlag die Rendite der Immobilienkonzerne sichern. Davon lassen wir uns nicht stoppen: Wir kämpfen weiter darum, dass die Menschen in Berlin endlich sicher wohnen können. Die Gründung dieses breiten Bündnisses gegen den Vorschlag der Bundesregierung zeigt: Es gibt bundesweit Rückenwind für die Vergesellschaftung.“
      Die Vergesellschaftung profitorientierter Wohnungskonzerne ist eine zentrale Forderung der diesjährigen Mieten-Demo in Berlin. „Am 5.9.2026 um 13 Uhr tragen wir als breites außerparlamentarisches Bündnis unseren Protest vor den Wahlen in Berlin zum Roten Rathaus“, kündigt das Bündnis gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung Berlin externer Link an. „Wir laden bundesweit zur Beteiligung ein.
      ““   Pressemitteilung vom 6.7.2026 auf der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen externer Link
    • Enteignungsverbot: Die Furcht vor dem roten Berlin
      „Merz will die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen in Berlin per Gesetz blockieren. Die Bonzen fürchten eine populäre linke Wohnungspolitik. (…) Bundeskanzler Friedrich Merz und seine Regierungskolleg*innen verkündeten am Donnerstag die Ergebnisse des Koalitionsausschusses und ließen eine politische Bombe platzen. Neben den Kompromissen zwischen Arbeitsmarktregulierung und Erhöhung der »Reichensteuer« heißt es in den Beschlüssen: »Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.«  Mit dem Schein-Argument, privaten Wohnungsbau schützen zu wollen, greift die Bundesregierung damit aktiv in den Berliner Landeswahlkampf ein und will das Hauptprojekt der Linken in der Hauptstadt verbieten – ausgerechnet einen Tag nachdem die Partei in Berlin in einer Umfrage erstmals stärkste Kraft geworden ist. Man will so einer möglichen links geführten Regierung die Werkzeuge wegnehmen, mit denen sie Abertausenden Menschen zu einer bezahlbaren Miete verhelfen könnte. Es wäre das schwerwiegendste Anti-links-Gesetz in Deutschland seit dem Kalten Krieg.
      Merz meinte in seiner Rede, man müsse »einfach Lust auf die Zukunft unseres Landes entwickeln«. Wie denn, wenn er gleichzeitig die Hoffnung der normalen Menschen Berlins auf eine bessere Zukunft angreift, die 2021 mit mehr als 59 Prozent für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne stimmten?
      …“ Artikel von Patrick Lempges vom 02.07.2026 in ND online externer Link
    • Koalition will Vergesellschaftungsverbot: Frontalangriff im Dienste des Immobilienkapitals
      „Die Bundesregierung will Vergesellschaftung von Wohnungen auf Landesebene verbieten. Das Vorhaben ist ein Angriff auf Mie­te­r:in­nen – und hanebüchener Unsinn…“ Kommentar von Timm Kühn vom 2.7.2026 in der taz online externer Link
    • Lebenslaute meldeten am 3.7. aud mastodon: „Toll, dass innerhalb weniger Stunden ca. 500 Menschen spontan gegen die Anti-Verstaatlichungs-Pläne vor der SPD Zentrale protestiert hatten!„
    • Die Gewerkschaften entdecken die Eigentumsfrage: Der Wohnungsnotstand in Berlin treibt der Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« neue, schwergewichtige Bündnispartner zu.
      „Nach den Einzelgewerkschaften GEW, Verdi und IG Metall macht nun auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg (DGB) Druck: Der Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum soll umgesetzt werden. Der Dachverband aller Einzelgewerkschaften belässt es aber nicht bei Appellen an den Senat.
      87 Prozent der Delegierten stimmten auf der 9. Bezirksversammlung dafür, den Gesetzesvolksentscheid, der derzeit von der Kampagne vorbereitet wird, aktiv zu unterstützen – inklusive Unterschriftensammlung, Medienarbeit und Räumen für die Kampagne. Denn »als Gewerkschafter*innen wissen wir, dass ein gemeinwirtschaftliches Wohnungswesen, das nicht den Profiten, sondern den Bedürfnissen der Menschen verpflichtet ist, ein zentrales Instrument gegen die Überhitzung des Mietenmarkts sein kann«. Dass die Berliner Gewerkschaften hier eine bundesweite Pilotfunktion einnehmen, zeigte sich Anfang der Woche, als der DGB auf einer gut besuchten Veranstaltung im Hans-Böckler-Haus fragte: »Ist die Enteignung großer Wohnungsunternehmen die Lösung für bezahlbaren Wohnraum in Berlin?«…“ Artikel von Günter Piening vom 01.07.2026 in ND online externer Link
  • Es fehlen 1,4 Millionen Wohnungen: Warum wird für Autobahnen enteignet – aber nicht gegen Wohnungsnot?
    • Warum wird für Autobahnen enteignet – aber nicht gegen Wohnungsnot?
      „177 Enteignungsverfahren für Straßenprojekte sind derzeit in Deutschland aktiv, vor allem in Sachsen. Die Linke fordert, das Instrument stattdessen gegen große Immobilienkonzerne einzusetzen. In Deutschland sind 2025 insgesamt 177 Enteignungsverfahren zu Zwecken des Straßenbaus gelaufen. In den Jahren 2024 und 2025 wurden insgesamt 60 Enteignungen abgeschlossen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Caren Lay hervorgeht, die der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagsausgabe) vorlag.(…)
      Linke kritisiert Priorisierung der Bundesregierung
      Lay, Sprecherin der Linken-Fraktion für Mieten- und Wohnungspolitik, kritisierte, dass Enteignungen angesichts fehlenden Wohnraums nicht auch bei Immobilienkonzernen zum Einsatz kommen. „Während der Autobahnbau kein Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Politik ist, wäre die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ein Beitrag zu mehr Gemeinwohl und Klimaschutz“, sagte sie der „Frankfurter Rundschau“. „Wo die Union doch massenhaft enteignet, sollte sie ihre Blockade gegen den demokratischen Willen zur Vergesellschaftung von Vonovia und Co. endlich aufgeben.“ Es fehlen 1,4 Millionen Wohnungen…“ Meldung vom 05.02.2026 auf web.de externer Link, siehe auch den Bezug:
    • Massenhaft Enteignungen in Deutschland – an falscher Stelle? „CDU ist die Enteignungspartei“
      Artikel von Moritz Maier vom 05.02.2026 in der FR online externer Link
  • Deutsche Wohnen & Co enteignen entwirft ein »Vergesellschaftungsgesetz«: „Wir zielen nur auf die Konzerne, die am Immobilienmarkt zocken“
    • Unser Gesetz
      „Die erste Fassung unseres Vergesellschaftungsgesetzes ist da – vier Jahre, nachdem die Berliner*innen am 26.09.2021 für die Vergesellschaftung gestimmt haben. Die Umsetzung des gewonnenen Volksentscheids wird seit 2021 blockiert. 2023 haben wir uns deshalb entschlossen, die Vergesellschaftung selbst in die Hand zu nehmen und ein eigenes Vergesellschaftungsgesetz zu schreiben. Während der Senat weiterhin blockiert, lösen wir unser Versprechen ein. Unser Gesetzesentwurf sieht vor, Wohnungsbestände von profitorientierten Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. So können rund 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführt werden. Damit durchkreuzen wir die Profitgier der großen Konzerne und sichern langfristig bezahlbares Wohnen in Berlin…“ Deutsche Wohnen & Co zum Gesetzesentwurf externer Link
    • Deutsche Wohnen & Co enteignen: „Wir zielen nur auf die Konzerne, die am Immobilienmarkt zocken“
      „Eine Berliner Initiative will 220.000 Wohnungen vergesellschaften. Jurist Armin Rothemann erklärt, wie das funktionieren soll – und wie Mieter davon profitieren würden…“ Interview von Lukas Hermsmeier vom 26. September 2025 in der Zeit online externer Link
    • Mietaktivisten Berlin: »Wir wollen wieder Unterschriften sammeln«
      „Eine altbekannte Initiative hat ein »Vergesellschaftungsgesetz« geschrieben. In einem Volksentscheid sollen die Berliner*innen darüber abstimmen…“ Interview von Christian Lelek vom 26.09.2025 in ND online externer Link
  • [Vergesellschaftungsrahmengesetz] Mittel gegen Wohnungskrise in Berlin: Yeah, Vergesellschaftung! Das Beste: Man muss dafür nicht den Kapitalismus abschaffen 
    „… „Das Vergesellschaftungsrahmengesetz (VergRG) schafft den rechtlichen Rahmen für Zwecke, Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln sowie deren Überführung in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft im Land Berlin“. – „Ziel der Vergesellschaftung ist die unmittelbare Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsfürsorge ohne Gewinnabsicht.“ – aus Art 1 und 2, Entwurf des VergRG der Berliner Senatskoalition aus CDU und SPD. Die Grundversorgung aller Bürger soll in Berlin in Zukunft direkt von öffentlichen Regiebetrieben der Stadt als Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge organisiert und betrieben werden. Das beinhaltet Wohnen, die Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme, die Entsorgung von Abwasser und Abfall, dazu ÖPNV, Post, Telekommunikation und alle digitalen Kommunikationsdienstleistungen, sowie die Pflege und Gesundheitsversorgung. Dieser Gesetzentwurf steht auf sicherem verfassungsrechtlichen Grund, dem Sozialisierungsartikel 15 GG. (…) Die Berliner Sozialdemokraten besinnen sich nicht von ungefähr auf ihre Wurzeln. Sie wurden durch das Volksbegehren vom 26. September 2021 dazu gedrängt, das für die Vergesellschaftung von Wohnungseigentümern votiert, die über mehr als 3.000 Wohnungen verfügen. 59,1 Prozent der abstimmenden Berliner haben für die Vergesellschaftung gestimmt. CDU und SPD haben, um das Ansinnen der Bürger abzuwehren, eine juristische Expertenkommission eingesetzt, die nachweisen sollte, dass eine solche Vergesellschaftung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Pustekuchen. Die Kommission hat einstimmig festgestellt, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände mit Art. 15 GG vereinbar ist, wenn der Berliner Gesetzgeber per Gesetz klare Gemeinschaftsziele verfolgt. (…) Wohnen ist in Berlin zum Geschäftsmodell von profitgierigen Investoren aus der ganzen Welt geworden, an der sich sogar die städtischen Wohnungsbaugesellschaften beteiligen. Die GEWOBAG, die größte von ihnen, bietet im Neubau Wohnungen zum Preis ab 16.50 Euro pro Quadratmeter kalt an, ihre Vorstände sind mit Gehältern von über 203.000 Euro Gehalt ausgestattet. Wo die fehlenden 40.000 bezahlbaren Wohnung herkommen sollen, darauf geben sie keine Antworten. Der SPD-Gesetzentwurf könnte derweil eine Antwort beinhalten. Alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften könnten in einem Regiebetrieb des Landes zusammengeführt werden, ihr Wohnungsbestand um die vergesellschafteten Großbestände an Wohnungen ergänzt, eine Mietobergrenze für alle Mietwohnungen gesetzlich festgelegt und systematischer Neubau von Wohnungen auf den Weg gebracht werden, die nur zwischen 6 und 8 Euro pro Quadratmeter Mieter kosten dürfen. (…) Der Gesetzentwurf hat – unbeabsichtigt – neue Perspektiven der Organisation gesellschaftlichen Zusammenlebens sichtbar gemacht. Mittels eines Ausbaus der Gemeinwirtschaft könnte auch Rot-Rot-Grün als Alternative zu Schwarz-Grün oder CDU/AfD wieder eine sozialpolitisch-zukunftsorientierte Option werden. Eine Koalition, die über allein an Verteilungsgerechtigkeit orientierter Sozialpolitik hinaus soziale Sicherheit in stabilen Strukturen der Daseinsfürsorge aufbauen würde. Ob die Berliner SPD diese strategische Dimension ihres Gesetzentwurfes überhaupt gesehen hat, ob sie sie als programmatische Aussage ernst nimmt, darf allerdings bezweifelt werden. Aber immerhin zeigt der Gesetzentwurf, was alles an Gemeinwirtschaft möglich wäre. Man muss dazu nicht mal den Kapitalismus abschaffen.“ Kolumne von Udo Knapp vom 11. August 2025 in der taz online externer Link
  • Vonovia übernimmt Deutsche Wohnen und Signa-Gründer Réne Benko festgenommen: Kommen Vergesellschaftungsgesetz und Enteignung von Immobilienkonzernen noch?
    • Vonovia übernimmt Deutsche Wohnen: Übermacht gegen Mieter
      „Nach der Übernahme der Deutschen Wohnen fürchten Mieter eine noch aggresivere Konzernstrategie. Enteignung wird derweil weiter ausgebremst.
      Die endgültige Übernahme der Deutschen Wohnen durch Vonovia ist besiegelt. Auf Hauptversammlungen am Donnerstag und Freitag in Berlin und Bochum stimmten die Ak­tio­nä­r:in­nen mit übergroßer Mehrheit für die Annahme eines „Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages“. Der unterstellt die Deutsche Wohnen vollständig den Weisungen des Vonovia-Vorstandes. Mit etwa einer halben Million Wohnungen ist Vonovia damit der größte private Wohnungskonzern des Landes und der größte private Vermieter Berlins. (…) Mit mehr als 130.000 Wohnungen in Berlin ist Vonovia der erste Kandidat für eine Vergesellschaftung, wie sie der erfolgreiche Volksentscheid 2021 vorsieht. Doch die Verschleppung der Umsetzung durch den schwarz-roten Senat geht weiter. Dieser hat sich lediglich vorgenommen, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu erarbeiten
      …“ Artikel von Erik Peter vom 26.1.2025 in der taz online externer Link

    • Volksentscheid: Kommt das Vergesellschaftungsgesetz noch?
      „2021 stimmte eine Mehrheit der Berliner für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – danach passierte lange nichts. Nun will der Senat ein Gutachten zur Umsetzung des Vergesellschaftungsrahmengesetzes in Auftrag geben. Wir sprechen mit Berlins SPD-Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh über die Zukunft des Vorhabens…“ Video des Beitrags von Dorit Knieling vom 25.01.2025 in rbb24 Abendschau externer Link
    • Die Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« fordert nach der Festnahme von Signa-Gründer Réne Benko die Vergesellschaftung von Signa-Wohnungen und die Enteignung von Immobilienkonzernen
      „Angesichts der Verhaftung von Immobilienmogul René Benko heute in Innsbruck unterstreicht die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen die Notwendigkeit der Vergesellschaftung aller Wohnungen von Benkos Konzern Signa. »Wir dürfen Kriminellen nicht unsere Wohnungen überlassen. Der Immobilienkonzern Signa hat in großem Stil Betrugs- und Insolvenzdelikte begangen – auch die Berliner Mieter*innen leiden darunter. Das zeigt: Wohnraum darf keine Ware sein, sonst treiben profitorientierte Immobilienkonzerne mit den Mieter*innen ihr Schindluder«, erklärt Carmel Fuhg, Sprecherin der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen. »Wir arbeiten aktuell unter Hochdruck an unserem Vergesellschaftungsgesetz. Per Gesetzesvolksentscheid werden wir Immobilienkonzerne wie Signa, Vonovia/Deutsche Wohnen und Adler enteignen und so die Mietenkrise in Berlin beenden«, so Fuhg…“ Meldung in der jungen Welt vom 24. Januar 2025 externer Link („Initiative fordert nach Benko-Festnahme Vergesellschaftung von Signa-Wohnungen“)

  • Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ startet einen #Gesetzesvolksentscheid und kümmert sich selbst um die Vergesellschaftung – bitte unterstützen!
    „… Zwei Jahre nachdem sich 59,1 % der Berliner*innen für die Vergesellschaftung von Wohnraum entschieden haben, ist die Initiative überzeugt, dass der Gesetzesvolksentscheid das beste Instrument zur Durchsetzung des demokratischen Votums ist. Mit diesem Schritt will die Initiative der anhaltenden politischen Blockade des Berliner Senats ein Ende bereiten. „Während wir Mieter*innen immer tiefer in der Wohnungsmisere versinken und die Immobilienkonzerne aus unserer Not Profite schlagen, lässt der Senat keinen Zweifel daran, dass er die Vergesellschaftung von Wohnraum mit allen Mitteln verhindern will. Dem werden wir nicht mehr weiter tatenlos zuschauen: Als Berliner Stadtgesellschaft schreiben wir jetzt selbst das Vergesellschaftungsgesetz, das uns der Senat seit zwei Jahren schuldig ist. Mit dem Gesetzesvolksentscheid können wir Berliner*innen die Entscheidung, die wir vor zwei Jahren getroffen haben, endlich gemeinsam umsetzen. Mehr denn je sind wir davon überzeugt, dass Vergesellschaftung das beste Mittel ist, um die Mieten langfristig bezahlbar zu machen und Wohnraum demokratisch zu verwalten“, erklärt Veza Clute-Simon, Sprecherin der Initiative. Noch im Juni hatte die eigens vom Berliner Senat eingesetze Expert*innenkommission in ihrem Abschlussbericht die rechtliche Machbarkeit und tragfähige Finanzierbarkeit der Enteignung großer profitorientierter Immobilienkonzerne zweifelsfrei bestätigt. Einer Umsetzung erteilte der CDU-geführte Senat zuletzt jedoch eine unmissverständliche Absage. Um die Erarbeitung des Vergesellschaftungsgesetzes zu finanzieren, startet die Initiative heute eine Crowdfunding-Kampagne. Dazu erklärt Achim Lindemann, Sprecher der Initiative: „In den kommenden Monaten werden wir mit fachkundigen Jurist*innen und Expert*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammenarbeiten, um ein rechtssicheres und verlässliches Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten. Dafür brauchen wir finanzielle Unterstützung. Auch Plakate und Infomaterial für unser neues Vorhaben müssen bezahlt werden. Jeder Euro hilft, um den skrupellosen Machenschaften der Immobilienkonzerne etwas entgegenzusetzen.“ (…) Die Initiative kündigt an, das fertige Vergesellschaftsgesetz im Laufe des kommenden Jahres vorzulegen und den Gesetzesvolksentscheid offiziell einzuleiten. Dieser muss dann die üblichen Stufen im demokratischen Prozess bis zur Abstimmung durchlaufen.“ Pressemitteilung der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen vom 26. September 2023 externer Link mit Link zur Crowdfunding-Kampagne externer Link
  • Deutsche Wohnen und Co hat Grund zum Feiern: Enteignung großer Wohnungskonzerne? Ein milderes Mittel gibt es nicht!
    • „Historischer Tag für Berlin“: Expert*innenkommission stellt Abschlussbericht vor: „Rahmengesetz ist vollkommen überflüssig“
      „Der Abschlussbericht der Expert*innenkommission, die nach dem gewonnenen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne eingesetzt wurde, bestätigt zweifelsfrei die rechtliche Machbarkeit der Vergesellschaftung. Nachdem der Bericht schon vorab öffentlich geworden war, stellt die Kommission ihn heute bei einer Pressekonferenz im Roten Rathaus vor. Ab 13 Uhr feiert die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen mit einer Kundgebung vor Ort: „Heute ist ein historischer Tag für Berlin. Die Kommission stellt ein für allemal klar: Die Enteignung von Immobilienkonzernen ist rechtssicher, finanzierbar und das beste Mittel, um den Mietenwahnsinn zu stoppen! Außerdem ist eine niedrige Entschädigung, die das Land Berlin nichts kosten wird, auch machbar. Enteignung ist einfach der beste Deal für Berlin”, freut sich Constanze Kehler, Sprecherin der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen. (…) „Die Kommission hat die Vergesellschaftung als rechtssicher bestätigt und den rechtlichen Rahmen dafür im Abschlussbericht niedergeschrieben. Ein Rahmengesetz ist damit vollkommen überflüssig. Wir fragen Sie, Herr Wegner: Respektieren Sie die Arbeit der Expert*innen und den Abschlussbericht der Kommission, die vom Senat selbst eingesetzt wurde? Dann muss Ihre Regierung jetzt ein Vergesellschaftungsgesetz schreiben, in dem ganz konkret drin steht, wann und wie die Immobilienkonzerne enteignet werden”, so Kehler. (…) Auch die Finanzierbarkeit sehen die Expert*innen laut Abschlussbericht als gegeben an. Das von der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen vorgeschlagene „Faire-Mieten-Modell“ hat die Kommission eingehend geprüft und validiert: Die Kommissionsmitglieder sind mehrheitlich der Meinung, dass für die Bemessung der Entschädigungshöhe „die Erträge aus der zukünftigen gemeinnützigen Bewirtschaftung zugrunde gelegt werden“ könnten. Demnach würden die großen Wohnungskonzerne nur so viel Entschädigung bekommen, wie diese über moderate Mieteinnahmen aus den vergesellschafteten Wohnungen refinanziert werden kann. Einig sind sich die Expert*innen, dass die Immobilienkonzerne unter Marktwerkt entschädigt werden können…“ Pressemitteilung vom 28. Juni 2023 von Deutsche Wohnen und Co enteignen externer Link – die zur Feier des Tages ab 13 Uhr eine Kundgebung vor dem Roten Rathaus machen – wir gratulieren!
    • Enteignung großer Wohnungskonzerne: Ein milderes Mittel gibt es nicht
      „Vergesellschaftung von Wohnraum ist nicht nur machbar, sondern auch geboten – will man leistbare Mieten für Einkommensschwächere garantieren.
      Was haben die Gegner:innen einer Vergesellschaftung der großen privaten Immobilienkonzerne, allen voran aus SPD und CDU, nicht alles an Argumenten gegen die Umsetzung des Berliner Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ins Feld geführt: Eine Vergesellschaftung verstoße gegen das Grundgesetz und würde Berlin finanziell ruinieren. Die Enteignungsgrenze, wonach nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Stadt betroffen sein sollen, sei nicht haltbar, auch gemeinwohlorientierte Akteure wie Genossenschaften wären betroffen. Oder, grundsätzlicher: Nur Neubau könne den angespannten Wohnungsmarkt der Stadt entlasten. All diese Scheinargumente hat die vor einem Jahr vom rot-rot-grünen Vorgängersenat eingesetzte Expert:innenkommission nun vom Tisch gefegt. In ihrem Abschlussbericht, der am Mittwoch dem CDU/SPD-Senat übergeben werden soll, stellen die Expert:innen in beeindruckender Klarheit fest: Das Grundgesetz, also der Vergesellschaftungsartikel 15, gilt – auch in Berlin. Mit einem einfachen Vergesellschaftungsgesetz kann Berlin die Überführung der Bestände von mehr als einem Dutzend privater Konzerne – insgesamt etwa 240.000 Wohnungen – in Gemeineigentum regeln, selbstverständlich gegen Entschädigung. Die allerdings würde die Stadt nicht ruinieren, denn gezahlt werden müsste nicht der aktuelle Marktpreis. Die Maßnahme käme die Stadt also deutlich günstiger als die aktuelle Ankaufpolitik. Die Kommission sagt gar: Es gibt kein milderes Mittel, wenn man dauerhaft leistbare Mieten für einkommensschwächere Schichten garantieren will. Auch mehr Neubau stelle keine Alternative dar, um eine dauerhafte Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu erreichen. Der Senat ist damit also in seiner letztlich rein ideologischen Ablehnung der Vergesellschaftung entlarvt – und steht nackt dar…“ Kommentar von Erik Peter vom 27.6.2023 in der taz online externer Link
  • Vergesellschaftung senkt die Miete. Kurzstudie zu den sozialen Effekten einer möglichen Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin 
    „Die Forderung, die Wohnungen privater Großvermieter zu vergesellschaften, hat die Fantasie einer ganzen Stadt beflügelt. Nicht zuletzt die Aussicht, finanzmarktorientierte Spekulanten aus der Stadt zu drängen, hat diese Begeisterung entfacht. Noch wichtiger war allerdings die damit verbundene Hoffnung, sich endlich wieder eine Wohnung oder einen Umzug in Berlin leisten zu können, weil Vergesellschaftung für niedrigere Mieten in der Stadt sorgt. Doch kann eine Vergesellschaftung dieses Versprechen halten? Vergesellschaftungsgegner*innen widersprechen dem heftig: Die Mieten seien bei Konzernen wie Deutsche Wohnen oder Vonovia noch vergleichsweise niedrig. Sie weiter zu senken, würde Investitionen in bestehende oder neue Wohnungen verhindern. Das sei letztlich wohnungswirtschaftlich verantwortungslos. Diese Haltung ist auch in der Politik weit verbreitet. So stellt nicht nur Bausenator Andreas Geisel (SPD) immer wieder die wohnungspolitische «Sinnhaftigkeit » einer Vergesellschaftung infrage. Die vorliegende Studie liefert eine klare Antwort: Eine Vergesellschaftung kann die Mieten senken, ohne wohnungswirtschaftlich ins Risiko zu gehen. Für über 200.000 Haushalte bei den sechs größten privaten Wohnungsunternehmen der Stadt könnten die Mieten um durchschnittlich 16 Prozent sinken, wenn die Wohnungen nach dem Vorbild der landeseigenen Wohnungsgesellschaften bewirtschaftet würden – bei besserer Instandhaltung und mehr günstigen Wohnungsangeboten für Menschen mit wenig Einkommen. Außerdem würde eine Vergesellschaftung Wohnungen vor allem in den Stadtteilen zurückgewinnen, die besonders von Gentrifizierung gezeichnet oder bedroht sind. Genau das wäre auf andere Weise, etwa durch Neubau, gar nicht zu erreichen. Nachdem die vom Berliner Senat eingesetzte «Expertenkommission » kürzlich einen Zwischenbericht zu ihren Beratungen vorgelegt hat, geht die Diskussion um die Umsetzung des Volksentscheids «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» auf die Zielgerade. Mehr als eine Million Berliner*innen haben dafür gestimmt. Die Kommission hat die Vergesellschaftung, von einigen juristischen Detailfragen abgesehen, für grundsätzlich möglich erklärt. Jetzt ist die Politik am Zug. In einer oft ideologisch und hochemotional geführten Debatte zeigt die vorliegende Studie faktenreich und überzeugend: Eine Vergesellschaftung kann vielleicht nicht alle wohnungspolitischen Probleme der Stadt lösen, aber sie kann die soziale Wohnungsversorgung erheblich verbessern – weit mehr, als es andere Mittel vermögen.“ Infos der Rosa-Luxemburg-Stiftung externer Link zur Studie von Andrej Holm und Matthias Bernt vom Januar 2023 externer Link

  • Enteignung von Immobilienfirmen: Expertenkommission erzürnt CDU – wann Enteignungen für bürgerliche Parteien ein Aufreger sind – und wann nicht… 
    „Enteignungen sind in einer „marktkonformen Demokratie“, wie der westliche Kapitalismus gerne genannt wird, kein Tabu – jedenfalls nicht, wenn zugunsten der Aktivitäten von Großkonzernen Wohnhäuser oder bäuerliche Kleinbetriebe enteignet werden. Der Energiekonzern RWE setzte immer wieder seine Interessen mit Enteignungsverfahren durch und berief sich dabei auf das Wohl der Allgemeinheit, das in Artikel 14 des Grundgesetzes als Bedingung genannt wird. Als der Landwirt Eckhardt Heukamp aus Lützerath seinen Hof nicht verlassen wollte, um dort den weiteren Abbau von Braunkohle zu ermöglichen, beantragte RWE die Grundabtretung und somit die Enteignung seiner Liegenschaften bei der Bezirksregierung, die dem Antrag stattgab. Aus der Sicht von Umweltorganisationen wie Greenpeace spielen für das Wohl der Allgemeinheit auch die absehbaren Folgen einer weiteren Erderhitzung durch das Verbrennen fossiler Energieträger eine Rolle – aber in diesem Fall haben etablierte bürgerliche Parteien wie CDU, SPD und inzwischen auch die Grünen weniger Bedenken. Richtet sich eine Enteignungsinitiative gegen Konzerninteressen – wie die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ in Berlin – wird es kompliziert. So hat die Berliner Expertenkommission zur Umsetzung des gleichlautenden Volksentscheids mit ihrer Einschätzung, dass dies grundsätzlich machbar sei, in der Hauptstadt-CDU für Unmut gesorgt. (…) Am Donnerstagabend hatte die Berliner Morgenpost online über den Zwischenbericht der Kommission berichtet, der kommende Woche veröffentlicht werden soll. Demnach bestätigt das Gremium, dass das Land Berlin die nötige Gesetzgebungskompetenz hat, um ein Vergesellschaftungsgesetz zu verabschieden. Außerdem bestehe die Möglichkeit einer Entschädigung der Konzerne unter dem Marktwert der Wohnungsbestände. (…) Die Berliner CDU fordert nun dennoch empört, einen „Schlussstrich“ unter die Enteignungsdebatte zu ziehen.Dirk Stettner, Sprecher für Bauen und Wohnen der Berliner CDU-Fraktion, erklärte am Freitag laut Berliner Morgenpost, das Wohnungsproblem der Hauptstadt lasse sich „nicht mit Enteignungen lösen, sondern mit Mieterschutz und Neubau“. Die Kosten, die durch eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen entstünden, seien „in Zeiten von Energiekrise und Inflation nicht darstellbar“. (…)Die Enteignungsinitaitve konnte allerdings durchsetzen, von den Senatsparteien an der Auswahl der 13 Expertinnen und Experten beteiligt zu werden, die nun in der Kommission sitzen. Es sind überwiegend Personen mit Professorentitel und Lehrstuhl in Rechtswissenschaften – Vorsitzende des Gremiums ist die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD).“ Beitrag von Claudia Wangerin vom 9. Dezember 2022 bei Telepolis externer Link, siehe zum Hintergrund:

    • Finanzsenator hält haushaltsneutrale Entschädigung für möglich. Ertragswertsverfahren soll als Berechnungsgrundlage dienen
      „Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) bestätigt, dass finanzielle Transaktionen „haushaltsneutral und schuldenbremskonform“ möglich sind. Anlass für die Aussage war eine Podiumsdiskussion der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen zur Entschädigung, die Wohnungskonzerne im Zuge einer Enteignung erhalten sollen. Wesener sprach sich zudem für das Ertragswertverfahren als Grundlage für die Berechnung der Entschädigungshöhe aus, damit eine Vergesellschaftung haushaltsneutral durchgeführt werden könne und erklärte, die Kostenschätzung des Senats sei nicht „up to date“. Im Wortlaut sagte Wesener, dass es „Mittel und Möglichkeiten [gäbe], haushaltsneutral, schuldenbremsenkonform finanzielle Transaktionen durchzuführen, mit der eine Wertsteigerung für das Land Berlin verbunden ist, und die sich rechnet.“ Damit äußerte er sich zwar in dem Fall nicht konkret zur Entschädigungshöhe, aber „aus der Diskussion ging klar hervor, dass der Finanzsenator eine haushaltsneutrale Entschädigung der Konzerne für möglich hält, was wir sehr begrüßen“, erklärt Ralf Hoffrogge, Sprecher der Initiative. Die Initiative begrüßt außerdem die Aussage des Senators, die Kostenschätzung des Senats aus dem Jahr 2019, bei der der Verkehrswert der Wohnungen als Berechnungsgrundlage diente, sei „nicht mehr ganz up to date“. Der Senator erklärte, dass das sogenannte „Ertragswertverfahren die beste Annäherung“ an den Entschädigungswert sei, denn er „wolle keine Haushaltsfinanzierung“ und auch die Berliner Mieter*innen sollen am Ende nicht „die Zeche zahlen“. Bei dem Ertragswertverfahren dienen die voraussichtlichen Mieteinnahmen als Grundlage für die Entschädigungssumme. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die Spekulation der Konzerne nicht vergütet werde…“ Meldung der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ vom 8. Dezember 2022 externer Link
  • Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen: Der Weg zur Vergesellschaftung 
    „… Der letzte Anlauf für eine Vergesellschaftung eines Wirtschaftszweiges in Deutschland liegt vierzig Jahre zurück: Anfang der 1980er-Jahre forderten streikende Stahlarbeiter, unterstützt von der IG Metall und den Grünen, die Überführung der kriselnden westdeutschen Stahlindustrie in Gemeineigentum. Doch bald darauf spielten Gemeinwirtschaft und Vergesellschaftung bei den Gewerkschaften keine Rolle mehr. Die Transformation der DDR-Industrie 1989 führte nicht zur Demokratisierung gesellschaftlichen Eigentums, sondern geraderwegs in den Marktradikalismus. Nun, eine Generation später, ist Vergesellschaftung zurück – aber nicht in der Schwerindustrie, sondern als urbane Bodenreform. Nicht große Gewerkschaften, sondern kleine stadtpolitische Initiativen wie die Mietergemeinschaft Kotti & Co forderten 2016 in Berlin erstmals eine Vergesellschaftung des Immobilienriesen Deutsche Wohnen SE. (…) Dass es einen legalen Weg zur Vergesellschaftung gibt, bestätigten bereits im Vorfeld zahlreiche wissenschaftliche Stellungnahmen. Nachdem die Initiative im Herbst 2018 erstmals konkrete Konzepte präsentierte, fand im Laufe des Jahres 2019 eine juristische Fachdebatte in Form von Gutachten, Stellungnahmen und Fachartikeln statt. Es setzte sich trotz Gegenstimmen insgesamt die Meinung durch, dass eine Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne durch Artikel 15 Grundgesetz gedeckt ist und in der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin liegt. (…) Die grundsätzliche Legalität von Vergesellschaftung bedeutet jedoch nicht, dass es keine offenen Fragen mehr gibt. Eine davon ist zweifellos die Ausgestaltung der AöR, die bisher auch von der Initiative nur grob skizziert wurde. Das liegt daran, dass die öffentliche Diskussion sich auf den Entzug von privatem Eigentum konzentrierte, anstatt auf den Aufbau von Gemeineigentum. Im Vordergrund stand dabei die Entschädigungsfrage. (…) Erst nachdem 2019 mit gehöriger Verspätung die vollständige Kostenschätzung öffentlich wurde, konnte die Initiative reagieren. Sie rechnete die Kostenschätzung komplett neu durch und bezog die Abzüge von Bodenwertsteigerungen auch auf die Gebäude selbst, womit sich unter Beibehaltung der Kreditbedingungen und aller sonstigen Annahmen des Senats die Entschädigungshöhe auf 18 Milliarden reduzierte. Diese Größenordnung wäre, so bestätigte später ein Gutachten, ohne Mieterhöhungen oder Staatszuschüsse finanzierbar. Entschädigung unter Marktwert und Finanzierung aus den Mieteinnahmen eröffnen die Möglichkeit für eine haushaltsneutrale Umsetzung des Volksentscheids. Vergesellschaftung kostet, zugespitzt, gar nichts. Auf lange Sicht wird die Stadt Berlin reicher, denn die Wohnungen bleiben zukünftigen Generationen als Gemeingut erhalten, wenn die Entschädigung längst abbezahlt ist. So ergibt sich als Fazit der seit 2018 geführten Debatte: Vergesellschaftung ist legal, finanzierbar und von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung gewollt. Es wird also Zeit, dass Senat und Abgeordnetenhaus endlich mit der Umsetzung beginnen.“ Aus der gekürzten Fassung der Einführung von Ralf Hoffrogge am 3. September 2022 in neues Deutschland online externer Link als Vorabdruck aus der Veröffentlichung der Inititiative Deutsche Wohnen & Co enteignen“Wie Vergesellschaftung gelingt – Zum Stand der Debatte“, Parthas Verlag 2022, 20 Euro, 296 Seiten
  • Gute Enteignung, schlechte Enteignung 
    „… Enteignungen sind purer Stalinismus – so ungefähr sehen das bürgerliche Parteien und Publizisten, wenn es um die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen geht, um bezahlbaren Wohnraum für Normal- und Geringverdienende in Großstädten sicherzustellen. Enteignungen dienen dem Gemeinwohl – so sehen das bürgerliche Parteien, wenn es darum geht, Straßenbauprojekte durchzusetzen, um den motorisierten Individualverkehr trotz aller bekannten schädlichen Nebenwirkungen weiter zu fördern. 149 solcher Enteignungsverfahren wurden in Deutschland allein seit 2020 eingeleitet – das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay (Die Linke) hervor, über die zuerst die Tageszeitung Neues Deutschland berichtete. Als Sprecherin ihrer Fraktion für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik interessierte sich Lay für die Anzahl der Verfahren in diesem Bereich, weil das Ergebnis des Berliner Volksentscheids von Deutsche Wohnen & Co. enteignen wiederholt skandalisiert wurde – unter anderem von CDU-Politikern. (…) „Enteignungen für Autobahnen und Straßenbau sind an der Tagesordnung. Insbesondere in CDU-regierten Ländern“, stellte Lay nun klar. „Die Union ist die Enteignungspartei!“ Besonders hoch ist die Zahl entsprechender Verfahren in Sachsen. Seit 2020 wurden hier 34 Enteignungen nach Paragraph 19 des Bundesfernstraßengesetzes eingeleitet. In Absatz 1 heißt es dort: „Die Träger der Straßenbaulast der Bundesfernstraßen haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Enteignungsrecht.“ Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen beruft sich unterdessen auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Demnach können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel (…) zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“. Die Forderung, Immobilienkonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen zu vergesellschaften, hatte beim Volksentscheid am 26. September in Berlin eine deutliche Mehrheit gefunden. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hatte sich jedoch gegen eine zügige Umsetzung gesperrt – die Details soll nun eine Expertenkommission klären. (…) „Während der Straßenbau kein Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Politik ist, wäre die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ein Beitrag zu mehr Gemeinwohl im Interesse aller“, erklärte Lay am Sonntag.“ Beitrag von Claudia Wangerin vom 16. August 2022 in Telepolis externer Link
  • Wir müssen reden. Enteignungskonferenz am 27. Mai 2022 in Berlin 
    „Es wird Zeit dass wir miteinander reden. Am Himmelfahrtwochenende wird eine überregionale Konferenz rund um die Themen Enteignung und Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen in Berlin stattfinden. In Kooperation mit dem Asta der TU Berlin und der Rosa-Luxemburg-Stiftung will die Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen» mit dieser Konferenz Alternativen zum profitgetriebenen Wohnwahnsinn starkmachen. Folgende Themen und Fragestellungen werden

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Source: labournet.de