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Entfristen! Der Kampf um den Gesetzentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
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Dossier
„„Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge“ – unter diesem Motto hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) heute ihren Gesetzentwurf für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes präsentiert. (…) Mit unserem Entwurf zeigen wir, wie das Gesetz ganz konkret verbessert werden kann und erhöhen so den Druck auf Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, endlich zu handeln…“ Pressemitteilung der GEW am 16.01.2015
(zum Entwurf hier ganz unten). Siehe auch unser Dossier Kampagnen für Entfristung im Hochschulwesen: Frist ist Frust und hier zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz:
- Breites Bündnis aus 16 Organisationen fordert – unterstützt durch Online-Petition mit 68.000 Unterschriften – Aus für das WissZeitVG und Ende der Dauerbefristungen
- Bündnis fordert Aus für Wissenschaftszeitvertragsgesetz
„Ein breites Bündnis aus 16 Organisationen, darunter ver.di, stellt sich geschlossen gegen die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Der Gesetzentwurf enthalte zwar einzelne Verbesserungen wie Mindestlaufzeiten und die Gleichstellung von Drittmittelbeschäftigten beim Nachteilsausgleich, er stelle aber den Arbeitgebern einen Persilschein zur Dauerbefristung aus, heißt es in einer heute verschickten PM des Bündnisses. Eine Online-Petition des Bündnisses habe bereits mehr als 68.000 Unterschriften verzeichnet.“ Gemeinsame Pressemitteilung des Bündnisses gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft vom 7. September 2026
bei ver.di mit Links zu den ausführlichen Begründungen. Siehe ähnlich: - GEW: Bündnis fordert Aus für das WissZeitVG
„Mit einer Petition setzt sich das „Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft“ dafür ein, endlich die prekären Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen zu beenden. (…) Anstelle der überfälligen Strukturreform zementiere der Regierungsentwurf (…) die prekären Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. (…) Bei Befristungsquoten von rund 80 Prozent unter Wissenschaftler*innen ohne Professur und Vertragslaufzeiten von durchschnittlich unter 1,5 Jahren verlangt das Bündnis einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Wissenschaft sei kein Ausnahmefall, sondern ein normaler Beruf. Daueraufgaben in Forschung, Lehre, Betreuung, Management und Transfer müssten auf Dauerstellen erbracht werden. Zugleich lehnt das Bündnis die separat geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung im allgemeinen Arbeitsrecht auf bis zu vier Jahre ab. (…) Das Bündnis fordert Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU), den Deutschen Bundestag und die Länder auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen grundlegenden Paradigmenwechsel einzuleiten und das WissZeitVG abzuschaffen. (…) Das Bündnis erwartet von den Ländern ein klares Signal für verlässliche Beschäftigungsbedingungen und gegen die Fortsetzung des wissenschaftsspezifischen Sonderbefristungsrechts…“ GEW-Pressemitteilung vom 7. September 2026
- fzs: Breites Bündnis fordert Aus für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz – Regierungsentwurf schreibt Dauerbefristung fort – große Resonanz auf Online-Petition

- Bündnis fordert Aus für Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- Dauerstellen für Daueraufgaben: Gewerkschaften und Wissenschaftsorganisationen fordern mit Petition die Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
„Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Wissenschaftsorganisationen fordert nun die Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – und hat dafür eine Petition gestartet. Die GEW gehört zu den Initiator*innen.
Rund vier von fünf Wissenschaftler*innen ohne Professur sind befristet beschäftigt. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit liegt bei 18 Monaten an Universitäten, 15 Monaten an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. 42 Prozent der Arbeitsverträge laufen weniger als ein Jahr. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Wissenschaftsorganisationen fordert nun die Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – und hat dafür eine Petition gestartet.
Prekäre Arbeit mit einem Namen
Das WissZeitVG sollte wissenschaftliche Qualifizierung fördern und Rechtssicherheit schaffen. Tatsächlich hat es ein Sonderarbeitsrecht etabliert, das Hochschulen und Forschungseinrichtungen erlaubt, Wissenschaftler*innen über viele Jahre prekär zu beschäftigen. Befristung ist zur Regel geworden, Dauerbeschäftigung zur Ausnahme. Die Folgen: unsichere Karrierewege, ungleiche Chancen, mangelnde Kontinuität in Lehre und Forschung. (…)
Wissenschaft ist ein normaler Beruf
Das Bündnis fordert einen grundlegenden Wechsel: An die Stelle des WissZeitVG sollen das allgemeine Arbeitsrecht, Tarifverträge und ein Promotionsfördergesetz treten. Letzteres soll ausschließlich die Phase bis zur Promotion regeln. Für promovierte Wissenschaftler*innen gilt dann dasselbe wie für andere Beschäftigte: unbefristete Beschäftigung als Regelfall. Die institutionalisierte Kettenbefristung in der Postdoc-Phase endet. Die unsicheren Karrierewege benachteiligen vor allem Wissenschaftler*innen mit Kindern, Pflegeverantwortung, Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Wer langfristige Unsicherheit nicht tragen kann, verlässt die Wissenschaft häufig frühzeitig. Wissenschaftlerinnen steigen oft aus, statt aufzusteigen.
Breites Bündnis, klare Forderung
Die Petition richtet sich an Bundesministerin Dorothee Bär und Mitglieder des Bundestags. Unterzeichner*innen des Positionspapiers sind neben der GEW unter anderem der DGB, ver.di, die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof), das Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) und der Bundesverband Promovierende…“ GEW-Pressemitteilung vom 21.08.2026
zur Petition auf campact.org
: Wissenschaft: Dauerbefristung abschaffen!
- Das Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft hat in einem Positionspapier
Argumente gegen das WissZeitVG zusammengestellt und erläutert das Modell, das an seine Stelle treten soll.
- Das Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft hat in einem Positionspapier
- Novelle im Bundeskabinett: ver.di fordert Einschränkungen von Befristungen in der Wissenschaft, GEW „Weg mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz!“
- WissZeitVG-Novelle: Entschieden, aber vorläufig
„Wissenschaftspolitischer Hochbetrieb im Hochsommer: Das Kabinett bringt die WissZeitVG-Novelle auf den Weg, der Bund verteilt die Fusionshubs. Beide Entscheidungen schaffen Klarheit – und verschieben einige Konflikte nur in die nächste Runde.
DER 29. JULI war wissenschaftspolitisch ein erstaunlich lebhafter Tag. Die Bundeshauptstadt pendelte zwischen parlamentarischer Sommerpause und der Debatte um Friedrich Merz’ Personenkarussell, doch Dorothee Bärs Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt setzte gleich zwei Vorhaben auf die Tagesordnung, über die zuvor monatelang diskutiert und gestritten worden war: Am Vormittag beschloss das Bundeskabinett die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
, kurz darauf wurden die drei neuen Fusionshubs präsentiert. Erst hatte das Warten auf den WissZeitVG-Referentenentwurf die Hochschulszene beschäftigt, dann die Debatte über seinen Inhalt. Gleichzeitig hatte der teilweise heftig ausgetragene Länderwettbewerb um die Fusionsförderung Schlagzeilen gemacht. Und nun also, im toten Winkel von Sommerpause und Regierungsumbildung, der vorläufige Abschluss beider Debatten. Allerdings nur der vorläufige wohlgemerkt…“ Überblick vom 29. Juli 2026 im Wiarda-Blog 
- ver.di fordert Einschränkungen von Befristungen in der Wissenschaft
„Mit Blick auf die am Mittwoch (29. Juli 2026) im Bundeskabinett vorliegende Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) deutliche Nachbesserungen. „Deutschland muss für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiver werden, doch die Bundesregierung versucht erst gar nicht, für Promovierte dauerhafte Beschäftigungsperspektiven in der Wissenschaft zu etablieren“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Bei den Befristungen nach der Promotion solle alles beim Alten bleiben. „Damit treibt Forschungsministerin Dorothee Bär Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geradezu aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Hier muss im Gesetzgebungsverfahren dringend nachgebessert werden.“
In der sogenannten Postdoc-Phase dürfen Arbeitsverträge bis zu sechs Jahre lang befristet werden. Die Ampel-Regierung wollte dies deutlich verkürzen und Perspektiven für unbefristete Anschlussverträge bieten, konnte sich letztlich aber nicht einigen. Im aktuellen Referentenentwurf wird das Thema einfach ausgespart. „Arbeitsverträge während der Promotion zu befristen, mag sinnvoll sein. Nach dem Abschluss muss damit aber Schluss sein“, betonte Bühler. „Dauerbefristungen sind schlecht für die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie schaden aber auch der Qualität von Forschung und Lehre.“ Das habe auch der Wissenschaftsrat im vergangenen Jahr mit seinem viel beachteten Positionspapier deutlich gemacht. Auch die sogenannte Tarifsperre, die den Abschluss von Tarifverträgen zum Thema beschränkt, soll es weiterhin geben. „Die Ministerin bleibt beim Befristungsunwesen untätig und verhindert zugleich, dass Arbeitgeber und wir als Gewerkschaft hier gemeinsam Regelungen treffen können“, kritisierte Bühler. „Diese Einschränkung der Tarifautonomie gehört ersatzlos gestrichen.“
Lediglich die geplanten Mindestvertragslaufzeiten anzupacken und einen Vorrang von Qualifizierungs- vor Drittmittelbefristungen zu regeln, ignoriere das größte Problem, so die Gewerkschafterin, nämlich die massenhafte Befristung in der Wissenschaft. „Hier ist der Bundestag gefragt.“ ver.di-Pressemitteilung vom 28.7.2026
- GEW: „Weg mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz!“
„Bildungsgewerkschaft kritisiert Kabinettsentscheidung zur Reform des Befristungsrechts
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den für heute erwarteten Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) kritisiert. „Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das Hire-and-Fire-Prinzip feiert an Hochschulen und Forschungseinrichtungen fröhliche Urständ. Mit dem 2007 in Kraft getreten WissZeitVG verfügen die Arbeitgeber über ein Instrument, mit dem sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler praktisch grenzenlos heuern und feuern können. Statt weiter an dem Gesetz herumzudoktern, sollten Regierung und Parlament jetzt reinen Tisch machen, das Arbeitsrecht in der Wissenschaft normalisieren und das Gesetz abschaffen“, fordert Andreas Keller, Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW.
Das WissZeitVG habe die Prinzipien des Arbeitsrechts in Hochschule und Forschung „auf den Kopf“ gestellt, erklärt Keller. „Es hat Befristung zur Regel, Dauerbeschäftigung zur Ausnahme gemacht. Vier von fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Professur werden mit Zeitverträgen abgespeist. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit liegt bei 18 Monaten an Universitäten und 15 Monaten an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Das ist nicht nur unfair gegenüber den Betroffenen, sondern unterminiert auch die Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre. Der Gesetzgeber musss daher den Arbeitgebern die Lizenz zur Dauerbefristung entziehen“, sagt Keller. Den dem Bundeskabinett vorliegenden Gesetzentwurf bezeichnete der der GEW-Hochschulexperte als „hilflosen Versuch“, die Befristungspraxis „durch Soll- und Kann-Bestimmungen“ einzuhegen. „Das betrifft die Vorgaben für Vertragslaufzeiten ebenso wie Regelungen zum Nachteilsausgleich…“ GEW-Pressemitteilung vom 29.07.2026
- Siehe zum Hintergrund auch: „Reformpaket“ der Bundesregierung weitet sachgrundlose Befristung auf vier Jahre und sechsmalige Verlängerung aus – ganz ohne Pflicht zur Schriftform
- WissZeitVG-Novelle: Entschieden, aber vorläufig
- Referentenentwurf zum WissZeitVG: Bundesregierung drückt sich vor echten Reformen – „,Ampel light‘ ist kein Rezept gegen Befristungsmissbrauch“
- WissZeitVG: BMFTR legt Referentenentwurf vor – Dorothee Bärs Ministerium präsentiert seine mit Spannung erwartete Novelle zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
„Vieles ist drin aus dem alten Ampelpaket, doch es gibt eine Lücke, mit der die meisten gerechnet hatten. (…) Schon die Ampel war sich einig, die Kurzzeitbefristungen eindämmen zu wollen, indem Erstverträge vor der Promotion in der Regel mindestens drei Jahre laufen sollten, nach der Promotion mindestens zwei Jahre. So steht es jetzt auch im Entwurf aus Dorothee Bärs BMFTR. Genau wie der verbindliche Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung, sodass eine Drittmittelbefristung künftig erst nach Ausschöpfen der Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung möglich sein soll. Die Folge: Mindestlaufzeiten sowie Schutz- und Verlängerungsregeln etwa bei Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit würden künftig für alle jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelten. Die Liste der übernommenen Änderungen ist noch länger und umfasst die Einführung einer Pflegekomponente und die Harmonisierung des Rechtsrahmens für forschende Ärzte und Ärztinnen. Auch die laut neuem Referentenentwurf geplante Ausweitung der Höchstbefristung für studentische Hilfskräfte von sechs auf acht Jahre war so bereits in dem Entwurf enthalten, der im März 2024 durchs Ampel-Kabinett ging – und anschließend im Parlament steckenblieb. Der entscheidende Unterschied betrifft aber genau den Punkt, an dem sich die Ampel-Wissenschaftspolitiker, begleitet vom Druck aus Teilen der Wissenschaftscommunity, entzweit hatten: die Postdoc-Befristung. Der Ampel-Kabinettsbeschluss enthielt eine Senkung der regulären Höchstbefristung von sechs auf vier Jahre, wobei bis zu zwei weitere Jahre im Falle einer sogenannten Anschlusszusage möglich sein sollten – der Zusage einer anschließenden Entfristung bei Erreichen zuvor vereinbarter Ziele. Um diese „4+2“-Logik hatte es in den Monaten vorher den größten Streit gegeben, SPD und Grüne hielten diese Regelung für unzureichend und wollten im parlamentarischen Verfahren nachverhandeln, die FDP hatte erkennbar wenig Lust auf weitere Einschränkungen. (…) Was der BMFTR-Referentenentwurf jetzt vorsieht: Das „4+2″-Modell der Ampel verschwindet vollständig, die Anschlusszusage ebenfalls, und selbst die im Ampel-Kabinettsbeschluss bereits enthaltenen begrenzten Lockerungen der sogenannten Tarifsperre tauchen im neuen Entwurf nicht wieder auf. Stattdessen soll für Promovierte eine Qualifizierungsbefristung von wie bislang bis zu sechs Jahren gelten. Zugleich entfällt allerdings die bisherige Möglichkeit, nicht ausgeschöpfte Befristungszeiten aus der Promotionsphase in die Postdoc-Phase mitzunehmen. Auch an anderer Stelle setzt der neue Entwurf die Akzente anders. Bei den studentischen Hilfskräften bleibt zwar die Ausweitung auf acht Jahre erhalten, nicht aber die im Ampel-Entwurf vorgesehene Mindestvertragslaufzeit von in der Regel einem Jahr. Neu hinzu kommt dafür, dass studienbegleitende Hilfskrafttätigkeiten einer späteren sachgrundlosen Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht entgegenstehen sollen. (…) Die unmissverständliche Botschaft des BMFTR: Das WissZeitVG soll den Rahmen setzen, den Kulturwandel hin zu neuen Personalkategorien, mehr Durchlässigkeit und mehr Dauerstellen aber soll die Wissenschaft selbst organisieren – unterstützt mit zusätzlichen Programmen. Ob das reicht, wird die zentrale politische Frage der kommenden Anhörungen sein. Nur eines sollte sich dabei nicht wiederholen, und das scheint die Koalitionspartner Union und SPD zu einen: dass über dem Streit um die Postdoc-Befristung am Ende erneut jene Verbesserungen verloren gehen, deren Wert keiner bestreitet. Das Gesetz muss jetzt kommen.“ Beitrag vom 28. Mai 2026 im ‚Der WIARDA-Blog‘
- GEW: „,Ampel light‘ ist kein Rezept gegen Befristungsmissbrauch“
„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich enttäuscht über den vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) vorgelegten Referentenentwurf für eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gezeigt. „Im Kern handelt es sich um eine verwässerte Kopie des 2024 krachend gescheiterten Gesetzentwurfs der damaligen Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) – mit einem zentralen Unterschied: Berechenbare Perspektiven für Postdocs durch Dauerstellen oder wenigstens eine Verpflichtung zu Anschlusszusagen nach einer Übergangsfrist sind überhaupt kein Thema mehr – obwohl erst vor knapp einem Jahr der Wissenschaftsrat, in dem auch das BMFTR mit Sitz und Stimme vertreten ist, deutlich mehr Dauerstellen neben der Professsur gefordert hat“, sagte Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied Hochschule und Forschung, am Freitag in Frankfurt am Main. „Wenn es nach Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) geht, sollen Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiterhin auch promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Belieben heuern und feuern können. ‚Ampel light‘ ist kein Rezept gegen Befristungsmissbrauch in der Wissenschaft.“ (…)
Aus Sicht der GEW gehört das WissZeitVG insgesamt auf den Prüfstand. „Immer mehr Zeitverträge, viel zu kurze Vertragslaufzeiten, lange und steinige Karrierewege, fehlende Chancengleichheit in der akademischen Laufbahn – so kann es nicht weitergehen. Statt weiter am WissZeitVG herumzudoktern, wäre die Abschaffung des Sonderbefristungsrechts für Hochschulen und Forschungseinrichtungen und damit die Normalisierung des Arbeitsrechts für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die konsequente Lösung,“ mahnte Keller abschließend an.“ GEW-PM vom 29.05.2026
- WissZeitVG-Novelle: Bundesregierung drückt sich vor echten Reformen
„Der gestern Nachmittag vom BMFTR vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bleibt weit hinter den Erfordernissen für faire Arbeits- und Studienbedingungen zurück. Der Entwurf zeugt von mutlosem Klein-Klein, lässt die drängendsten Probleme des wissenschaftlichen Mittelbaus und der studentischen Beschäftigten ungelöst und klärt nicht die Frage der Anschlusszulage, der Tarifsperre sowie der Veränderung der Höchstbefristungsdauer.
Studentische Beschäftigte brauchen verbindlichen Schutz statt Lippenbekenntnisse
„Dass die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte (SHKs) von sechs auf acht Jahre angehoben wird, ist gut gemeint, geht aber an der Realität vorbei: niemand will dauerhaft SHK sein, die Grenze ist sinnlos.“, kritisiert Maximilian Wimmer, Referent für gute Lehre und Arbeitsbedingungen an Hochschulen im fzs. Da SHK-Verträge an das Studium gebunden sind, verpufft diese Maßnahme weitgehend. „Völlig inakzeptabel ist jedoch der Wegfall der bereits 2024 verhandelten Soll-Regelung für eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Es hat sich gezeigt, dass die Hochschulen die entsprechende schuldrechtlich Vereinbarung kaum umsetzen, es bräuchte hier gesetzliche Unterstützung“, so Wimmer weiter. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) fordert hier dringend eine gesetzliche Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Bisherige schuldrechtliche Vereinbarungen werden in der Praxis nicht konsequent umgesetzt, weshalb nur gesetzlicher Druck die Ausbeutung beenden kann. Die „Soll-Regelung“ würde dabei ausreichend Raum für begründete Ausnahmen lassen.
Wie dringend nötig solche verbindlichen Regelungen sind, zeigt die aktuelle Studie „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“: Studentische Beschäftigte arbeiten im Durchschnitt 21,5 Monate auf ihrer Stelle und schließen dabei im Schnitt bereits 2,6 Arbeitsverträge ab – 36,1 Prozent sogar drei oder mehr Verträge auf derselben Stelle. Studentische Beschäftigung ist keine kurzfristige Randtätigkeit, sondern dauerhaft in die Hochschulstrukturen eingebunden, allerdings unter prekären Bedingungen…“ fzs-PM vom 29. Mai 2026
- WissZeitVG: BMFTR legt Referentenentwurf vor – Dorothee Bärs Ministerium präsentiert seine mit Spannung erwartete Novelle zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- „Dauerstellen für Daueraufgaben“ bekommt Zustimmung vom Wissenschaftsrat: „Die Wissenschaft braucht moderne Personalstrukturen und mehr Dauerstellen“
- Wissenschaftsrat gibt Anstoß für einen Kulturwandel: Die Wissenschaft braucht moderne Personalstrukturen und mehr Dauerstellen
„Der Wissenschaftsrat (WR) fordert eine grundlegende Reform der Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem. Das Ziel sind attraktive, vielfältige Stellen mit klar strukturierten Entwicklungsoptionen, die die Wissenschaftseinrichtungen in der Konkurrenz um Fachkräfte sowie im internationalen Wettbewerb stärken. Nötig ist ein Personalgefüge, das den immer stärker ausdifferenzierten Anforderungen an die und aus der Wissenschaft gerecht wird und attraktive Dauerstellen ergänzend zur Professur bietet…“ Pressemitteilung und Positionspapier beim Wissenschaftsrat
- Positionspapier des Wissenschaftsrats zu Personalstrukturen: „Rückenwind für GEW-Kampagne für Dauerstellen für Daueraufgaben“
„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das heute veröffentlichte Positionspapier des Wissenschaftsrats „Personalstrukturen für das Wissenschaftssystem“ begrüßt und Bund und Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgefordert, die überfällige Reform konsequent in Angriff zu nehmen, um Dauerstellen für Daueraufgaben, verlässliche Karrierewege und gleiche Chancen für alle in der Wissenschaft durchzusetzen. „Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, der Bund muss das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) auf den Prüfstand stellen, die Länder müssen ihre Hochschulgesetze reformieren, Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen Dauerstellenkonzepte ausarbeiten und umsetzen“, sagte Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung. (…)Der Wissenschaftsrat habe „im Ansatz richtige“ Schlussfolgerungen für eine Reform der Personalstruktur in der Wissenschaft formuliert, stellte Keller fest. Der Rat plädiere für eine klare Unterscheidung von Daueraufgaben und Qualifizierungsaufgaben und spreche sich für Dauerstellen für Daueraufgaben aus, so Keller weiter. Auch neben der Professur müsse es ausreichend unbefristete, attraktive Positionen geben. Dem überkommenen Lehrstuhlprinzip erteilt der Rat eine klare Absage und empfiehlt die Einführung von Departments, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit und ohne Professur auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die konsequente Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Berücksichtigung von Diversitätsdimensionen benennt er als zentrale Voraussetzungen einer Personalstrukturreform. Sogar für drittmittelfinanzierte Stellen fordert der Wissenschaftsrat deutlich mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. (…)
Mehr Mut hätte sich Keller bei der Formulierung der Empfehlungen für die Neuordnung der Postdoc-Phase gewünscht. Zwar kritisiere der Wissenschaftsrat die „ausufernde Verwendung“ der Qualifizierungsbefristung und die „Verlängerung“ der Postdoc-Phase und spreche sich für eine in der Regel unbefristete Beschäftigung nach zwei bis maximal drei Jahren aus. „Das ist ein Fortschritt gegenüber der Debatte um die gescheiterte WissZeitVG-Reform in der letzten Wahlperiode, in der entsprechende Vorschläge aus der SPD von der damaligen FDP-Forschungsministerin abgeblockt worden waren“, erkannte Keller an. Aus Sicht der GEW dürfe es aber für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überhaupt keine Qualifizierungsbefristung geben. „Wir brauchen Dauerstellen für Postdocs!“ forderte Keller. Das folge zwingend aus dem Europäischen Qualifikationsrahmen, dessen höchste Kompetenzstufe dir Promotion sei, worauf der Wissenschaftsrat selbst hinweise.
Enttäuscht zeigte sich der GEW-Hochschulexperte mit den Überlegungen des Wissenschaftsrats zur Umsetzung der Personalstrukturreform. Der Rat setze vor allem auf die Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Bund und Ländern schreibe er nur eine „initiierende“ und „moderierende“ Rolle zu…“ GEW-Pressemitteilung vom 14.07.2025
- Wissenschaftsrat gibt Anstoß für einen Kulturwandel: Die Wissenschaft braucht moderne Personalstrukturen und mehr Dauerstellen
- Bitter für #IchbinHanna: Bundesverfassungsgericht kippt Berlin’s Postdoc-Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz – für Dauerstellen in der Wissenschaft muss nun der Bund sorgen
- Bundesverfassungsgericht gegen Berliner Hochschulgesetz: Entfristungsregel verstößt gegen Wissenschaftsfreiheit
„Ein Berliner Gesetz sollte Hochschulen verpflichten, Nachwuchswissenschaftler unbefristet anzustellen. Die Humboldt-Universität hielt das für verfassungswidrig und bekam nun recht.
Die im Berliner Hochschulgesetz verankerte Entfristungsregelung für promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss
. Demnach ist der Passus mit dem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit unvereinbar. Außerdem fehle dem Land Berlin die nötige Gesetzgebungskompetenz. Die entsprechende Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität (HU) in Karlsruhe hatte damit Erfolg. (…) Außerdem habe das Land Berlin in der Sache keine Gesetzgebungskompetenz. Beim Arbeitsrecht sei in dem Fall nicht das Land Berlin, sondern der Bund zuständig; dieser habe mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bereits eine Regelung geschaffen. Demnach können die Hochschulen die Arbeitsverträge der Postdocs befristen…“ Meldung vom 10.07.2025 im Spiegel online 
- „Dauerstellen in der Wissenschaft – jetzt liegt der Ball beim Bund!“
„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, rasch Konsequenzen aus der heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur „Postdoc-Regelung“ im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) zu ziehen. „Der Ball liegt jetzt beim Bund. Dieser hat es in der Hand, auf Basis einer wasserdichten bundesgesetzlichen Regelung die Weichen für Dauerstellen für Daueraufgaben in Hochschule und Forschung zu stellen“, sagte GEW-Vorstandsmitglied und Hochschulexperte Andreas Keller. Das Bundesverfassungsgericht hatte Paragraf 110 Absatz 6 BerlHG, der die Befristung von Arbeitsverträgen mit promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den Berliner Hochschulen nur dann zulässt, wenn diesen eine Entfristung in Aussicht gestellt wird, für verfassungswidrig erklärt. Keller kritisierte, es sei bedauerlich, dass Karlsruhe damit den Ländern enge Grenzen setze, was die überfällige Reform der Karrierewege und Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft angeht. „Der Entscheidung liegt ein fragwürdiges Verständnis der Wissenschaftsfreiheit zu Grunde. Nicht nur die Hochschulen als Arbeitgeber tragen zur Wissenschaftsfreiheit bei, sondern auch und vor allem die Forschenden und Lehrenden selbst, die unter Zeitverträgen leiden“, sagte Keller.
Der GEW-Hochschulexperte forderte eine Normalisierung des Arbeitsrechts in der Wissenschaft durch eine Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, mindestens aber eine Streichung der darin enthaltenen Tarifsperre. (…) Am Ende bleiben bei dieser entgrenzten Befristungspraxis auch Kontinuität und Qualität von Forschung und Lehre auf der Strecke. So kann es nicht weitergehen! Die Bundesregierung muss jetzt die von Union und SPD versprochene Reform des Befristungsrechts für die Wissenschaft in Angriff nehmen.“ GEW-Pressemitteilung vom 10.07.2025
- Bundesverfassungsgericht gegen Berliner Hochschulgesetz: Entfristungsregel verstößt gegen Wissenschaftsfreiheit
- Quo vadis WissZeitVG? Sieben Fragen und Antworten zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
„Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) hat nur acht Paragrafen, ist aber vielen ein Buch mit sieben Siegeln. (…)
1. Warum und seit wann gibt es das WissZeitVG? Das WissZeitVG ist 2007 unter dem ersten Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), einer Großen Koalition, in Kraft getreten und wurde 2016 und 2020 novelliert. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft, das Hochschulen und Forschungseinrichtungen weitreichende Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverträgen mit angestellten Wissenschaftler*innen mit Ausnahme von Hochschullehrer*innen an die Hand gibt. Diese können vor der Promotion sechs Jahre befristet beschäftigt werden, nach der Promotion weitere sechs, in der Medizin sogar neun Jahre. Die Höchstbefristungsdauer verlängert sich, wenn Wissenschaftler*innen Kinder betreuen, behindert oder chronisch krank sind oder während der Corona-Pandemie beschäftigt waren. Darüber hinaus können jederzeit und praktisch unbegrenzt befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, wenn ein Beschäftigungsverhältnis überwiegend drittmittelfinanziert ist. (…) §§57a bis 57f HRG sahen bis 2002 eine formal an Sachgründe geknüpfte Befristung mit einer Höchstbefristungsdauer von nur fünf Jahren vor, ohne eine Unterscheidung von Promotions- und Postdocphase. (…) 2002 erfolgte unter dem ersten Kabinett von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), einer rot-grünen Koalition mit einer Sozialdemokratin, Edelgard Bulmahn, als Bildungs- und Forschungsministerin im Rahmen einer HRG-Novelle der Paradigmenwechsel im Befristungsrecht hin zur sachgrundlosen Befristung mit Höchstbefristungsgrenzen von sechs plus sechs Jahren, der ins WissZeitVG übernommen wurde und dieses bis heute prägt. (…)
2. Welche Auswirkungen hat das WissZeitVG? Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das sind die Folgen des WissZeitVG, das den Arbeitgebern in der Wissenschaft – Hochschulen und Forschungseinrichtungen – die rechtlichen Instrumente in die Hand gibt, Arbeitsverträge mit Wissenschaftler*innen praktisch sachgrundlos, nahezu unbegrenzt immer wieder zu befristen. (…)
3. Was hat die WissZeitVG-Novelle von 2016 gebracht? Unter dem Druck der GEW-Aktionen verabschiedete der Deutsche Bundestag im Dezember 2015 unter dem dritten Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), einer Großen Koalition, eine Reform des WissZeitVG, die 2016 in Kraft trat und wichtige Impulse der GEW-Kampagne aufgriff. So wurde der Grundsatz der sachgrundlosen Befristung dahingehend eingeschränkt, dass Befristungen der Qualifizierung dienen müssen oder, wie schon zuvor, dem Sachgrund Drittmittelfinanzierung geschuldet sind. Laufzeiten von Qualifizierungsverträgen sollten von nun an „angemessen“ sein, die von Drittmittelverträgen sich an den Projektlaufzeiten orientieren. Das wissenschaftsunterstützende Personal wurde komplett aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gestrichen, auch im Falle einer Drittmittelfinanzierung können Befristungen von Verwaltungs- oder Labormitarbeiter*innen nicht mehr aufs WissZeitVG gestützt werden. (…) Die wesentlichen Ziele der WissZeitVG-Novelle wurden verfehlt, diese vermochte weder unsachgemäße Befristung noch Kurzzeitbefristungen einzudämmen.
4. Warum ist eine bessere WissZeitVG-Reform überfällig? Die Ampelkoalition stand nun unter einem besonderen Erwartungsdruck, den Missständen entgegenzuwirken und ihre im Koalitionsvertrag von 2021 gefasste Vereinbarung, durch eine Reform des WissZeitVG „Dauerstellen für Daueraufgaben“ zu schaffen, umzusetzen. (…) Mit dem Dresdner Gesetzentwurf wollte die GEW, so der Anspruch, eine Blaupause für die im Bundestag anstehende Gesetzesnovellierung liefern. (…)
5. Warum wären die WissZeitVG-Reformpläne der Ampel eine Verschlimmbesserung? (…) An der umstrittenen Tarifsperre, die Arbeitgebern und Gewerkschaften untersagt, vom Gesetz abweichende Befristungsregelungen per Tarifvertrag auszuhandeln, hält das BMBF in seinem Gesetzentwurf – von halbherzigen Lockerungen abgesehen – fest. Die Tarifpartner sollen nur zu einzelnen Sachverhalten und teilweise innerhalb festgelegter Bandbreiten vom Gesetz abweichende Regelungen treffen können. (…)
6. Kann eine WissZeitVG-Reform überhaupt mehr Dauerstellen schaffen? „Nun werden einige sagen: Na ja, das Wissenschaftszeitvertr. agsgesetz, das schafft ja keine zusätzlichen Stellen. – Ja, das kann es nämlich auch gar nicht,“ sagte Bundesbildungs- und -forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am 16.10.2024 in der Bundestagsdebatte (…) Gleichwohl ist richtig, dass eine Gesetzesreform dann rund wäre, wenn sie von weiteren politischen Maßnahmen flankiert würde, etwa eine Entfristungsoffensive über ein Bund-Länder-Dauerstellenprogramm, zu dem der Finanzausschuss des Bundestages Ministerin Stark-Watzinger 2023 aufgefordert hatte. Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine WissZeitVG-Reform ist nicht alles, aber ohne sie ist alles nichts.
7. Wie geht es weiter nach dem Bruch der Ampelkoalition? (…) Festhalten lässt sich somit einerseits, dass das vor drei Jahren im Koalitionsvertrag verankerte Projekt einer WissZeitVG-Reform wie viele andere Vorhaben gescheitert ist. Auf der anderen Seite bleibt insofern Druck im Kessel, als sich die Politik nicht nach einer halbgaren Reform zurücklehnen und die nächste Evaluation nach der übernächsten Bundestagswahl abwarten kann. Die nächste Bundestagswahl wird wohl spätestens im März 2025 stattfinden und es ist die Aufgabe von Gewerkschaften, BdWi, Mittelbauinitiativen und Beschäftigtenvertretungen, das Thema Zeitverträge und Karrierewege in der Wissenschaft so virulent zu halten, dass es Einzug in die Wahlprogramme der demokratischen Parteien findet.“ Erläuterungen von Andreas Keller in Forum Wissenschaft am 9. Januar 2025 vorab im Linksnet
- Hanna stand nicht auf der Gästeliste: „Die jungen Leute“ kamen bei der Bundestags-Anhörung zum Wissenschaftzeitvertragsgesetz nur in Wortbeiträgen vor
„Denn die „Sachverständigen“, die auftraten, waren überwiegend Interessenvertreter nur einer Seite. Wie konnte es dazu kommen?
Am 13. November 2024 wurden im Bildungsausschuss des Bundestages Sachverständige zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) angehört. Seit Sommer 2022 lief der sogenannte Stakeholder-Prozess des BMBF zur Novellierung des WissZeitVG. Inzwischen hat die verbliebene Bundesregierung keine Mehrheit mehr, um eine Novelle zu verabschieden, die die Versprechen des Koalitionsvertrags auch nur teilweise einlösen könnte. Die Anhörung bot dennoch Einblicke – weniger in die Probleme von „#IchbinHanna“ als vielmehr in die Wissenschaftspolitik: eine Expertenanhörung, in der kaum Expert:innen in der zu behandelnden Sache, sondern fast nur Interessenvertreter einer Seite gehört wurden; Bundestagsabgeordnete, die davor zurückschrecken, als Gesetzgeber in einen Konflikt zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und der Wissenschaft einzugreifen. Wolfgang Wick, der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, und Sonja Bolenius als DGB-Vertreterin waren die einzigen wirklichen Sachverständigen in der Runde. (…) Wie erklären sich die Einladungsentscheidungen der Fraktionen? Fürchtet sich die Mehrheit der Abgeordneten so sehr vor der Reaktion von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sollten die umfassenden Befristungsmöglichkeiten angetastet werden? Fest steht: Eine konsensorientierte Politik kann nicht funktionieren in einer Situation, in der eine kaum organisierbare Seite, „#Ichbinhanna“, um ihre materielle und ideelle Existenz kämpft, und die andere Seite ihre umfangreichen Ressourcen einsetzen kann, ein der Sache – der Wissenschaft – abträgliches, aber liebgewonnenes Personalmanagementwerkzeug beizubehalten. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Arbeitsrecht anders zu gestalten. Die Abgeordneten können die Arbeitgeber in der Wissenschaft mit Angeboten wie dem Tenure-Track-Programm bislang kaum steuern. Deshalb war der entscheidende Moment in der Anhörung, als Holger Mann von der SPD bemerkte: „Wir haben nur einen verschwindend geringen Anteil von Wissenschaftler:innen auf unbefristeten Stellen. Wenn wir unsere Verantwortung wahrnehmen als Bundesgesetzgeber für das Arbeitsrecht und […] drauf drängen, dass a) entweder zwischen den Tarifpartnern ausverhandelt wird, was ja dann auch individuelle Lösungen möglich machen würde, oder b) aber sagen, wir erwarten schon, dass in einem öffentlichen Bereich, der zu 90 Prozent gefördert würde, auch entsprechende Arbeitsverhältnisse herrschen. Ob Sie nicht glauben, dass es […] diesen Schritt jetzt auch irgendwann mal braucht?“ Kein Vertreter der Arbeitgeberseite wollte antworten. Aber die Frage von Holger Mann lässt sich auch an die CDU/CSU und vor allem an die Grünen richten: Verantwortung zu übernehmen heißt nicht, im vorauseilenden Gehorsam den Arbeitgebern gegenüber das Feld zu räumen, sondern das WissZeitVG gezielt zu ändern…“ Gastbeitrag von Lisa Janotta, Thomas Kirchner und Álvaro Morcillo vom 26. November 2024 bei jmwiarda.de
- Frist oder stirb! Zeitverträge an Hochschulen: Chancen auf bessere Arbeitsbedingungen geschwunden.
„Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) – ein Wortungetüm, so lang und zäh wie der Streit um eine Reform desselben. Und die Hängepartie geht weiter. Seit Mittwoch steht ziemlich sicher fest: Auf Dauerstellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen die Betroffenen noch auf unbestimmte Zeit warten. Bei einer Anhörung im Bildungsausschuss des Bundestags waren die Vorbehalte der geladenen Sachverständigen am Regierungsentwurf weiterhin so groß, dass mit einem finalen Parlamentsbeschluss vor den anstehenden Neuwahlen nicht mehr zu rechnen ist. Schlimmer noch: Mit einer absehbar neuen Regierung, mutmaßlich unter Führung der Union, dürfte eine Lösung im Sinne der Beschäftigten wieder in sehr weite Ferne rücken.
Bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) weiß man um die Gefahr. »SPD, Grüne, Union, Linke und BSW sollten über ihren Schatten springen, die Vorlage der ehemaligen FDP-Ministerin Bettina Stark-Watzinger gründlich gegen den Strich bürsten und die Weichen für Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und verlässliche Perspektiven für Postdocs stellen«, mahnte am Donnerstag der stellvertretende Vorsitzende Andreas Keller im Gespräch mit junge Welt…“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 15.11.2024
- GEW und ver.di zur Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung: „Wissenschaftszeitvertragsgesetz jetzt reformieren – und zwar richtig!“
- GEW: „Wissenschaftszeitvertragsgesetz jetzt reformieren – und zwar richtig!“
„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag aufgefordert, die ausstehende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) noch vor den erwarteten Neuwahlen im Bund zu verabschieden. „Die Probleme sind seit Jahren bekannt und dulden keinen Aufschub: Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten in der Wissenschaft, lange und unberechenbare Karrierewege. Das ist nicht nur unanständig gegenüber den hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sondern untergräbt auch die Qualität der Lehre und der Forschung sowie die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung. Es wäre fatal, wenn die anstehende Reform in die nächste Wahlperiode vertagt wird. Die Abgeordneten sollten sich jetzt einen Ruck geben, den vorliegenden Gesetzentwurf gründlich überarbeiten und noch vor der Auflösung des Parlaments durch den Bundespräsidenten beschließen“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und -Hochschulexperte, mit Blick auf die heutige Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Keller hob drei Punkte hervor, in denen die GEW deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht. „Erstens muss die missglückte Neuregelung der Postdoc-Befristung vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern muss von Anfang an eine Entfristungszusage gegeben und nicht erst nach vier Jahren vage in Aussicht gestellt werden. Zweitens müssen die Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren für Promovierende auf mindestens vier Jahre erhöht und verbindlich werden. Drittens müssen sowohl Arbeitgeber und Gewerkschaften als auch die Länder die Chance haben, für die Beschäftigten bessere Befristungsregelungen festzulegen: weg mit der Tarifsperre und her mit der Länderöffnungsklausel“, betonte der GEW-Vize.“ Pressemitteilung der GEW vom 13. November 2024
- Zur Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Vereinte Dienstleitungsgewerkschaft (ver.di) und die GEW am 8. November 2024 eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt

- Sitzung zum #WissZeitVG Live schauen
und Berichterstattung von Amrei Bahr auf bsky 
- Post an den Bundestag:
„In den nächsten Wochen wird entschieden, ob und wie das Befristungsrecht in der Wissenschaft reformiert wird. ver.di hat klare Anforderungen. (… ) Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag hat deutlich gemacht, dass es auch zwischen den Regierungsfraktionen noch viel Diskussionsbedarf gibt. Am 13. November startet die parlamentarische Beratung mit einer Sachverständigenanhörung in die heiße Phase. In den Wochen danach wird verhandelt. Die Erwartungen von ver.di liegen auf dem Tisch, wir sagen in einem Positionspapier: Schluss mit dem Befristungswahn
Über 65.000 Menschen haben die gewerkschaftlichen Kernforderungen in einer Petition unterstützt: 65.000 gegen Dauerbefristung. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug.“ Beitrag vom 04.11.2024 bei ver.di Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
- GEW: „Wissenschaftszeitvertragsgesetz jetzt reformieren – und zwar richtig!“
- Debatte um Länderöffnungsklausel im WissZeitVG – negative Fakten des Berliner Senats durch Rolle rückwärts bei Entfristungsregelung im Berliner Hochschulgesetz
- Berlin: Senat begräbt Entfristung – Postdoktoranden sollen doch nicht dauerhaft an Unis angestellt werden
„Die Senatswissenschaftsverwaltung vollzieht eine 180-Grad-Wende – zum Nachteil vieler wissenschaftlicher Nachwuchskräfte: Die Entfristungsregelung für Postdoktoranden im Berliner Hochschulgesetz soll nicht weiter verfolgt werden. Man wolle von der Regelung »Abstand nehmen«, erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung am Dienstag gegenüber »Table Media«. Die in Paragraf 110, Absatz 6 festgehaltene Regelung sollte eigentlich die Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern: Alle promovierten Mitarbeiter sollten demnach eine unbefristete Stelle erhalten, sofern ihre Stellen nicht der Qualifizierung dienen. Ebenfalls von der Regelung ausgeschlossen werden sollten Promovierte, die für Drittmittelprojekte arbeiten. Beschlossen wurde die Regelung 2021 von der damaligen rot-rot-grünen Koalition – gegen heftige Kritik der heutigen Regierungspartei CDU. Zuletzt kündigte die Senatsverwaltung im vergangenen Jahr an, das Inkrafttreten der Regelung um ein Jahr auf 2025 verschieben zu wollen. Dass sich der Senat nun ganz von der Regelung verabschiedet, ist überraschend. Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) war usprünglich eine der Abgeordneten, die das Vorhaben überhaupt erst angestoßen hatten. (…) Aus der Opposition kommt Kritik an der Kehrtwende der Senatorin. »Hier wird eine unliebsame Gesetzesänderung abgeschossen«, sagt Tobias Schulze, wissenschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, zu »nd«. Dies sei »nicht ehrlich gegenüber den Menschen, die große Hoffnung in die neue Regelung« gesteckt hätten. Die Regelung im Berliner Hochschulgesetz berühre nicht den Regelungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. »Vor Gericht würde das standhalten«, ist Schulze überzeugt. Die neuen Stellenkategorien sieht Schulze nicht als adäquate Alternative zur generellen Entfristung. Diese seien »nutzlos«. Weil sie für die Hochschulen nicht verpflichtend seien, würden sie in Zukunft kaum genutzt werden, prophezeit er. »Freiwillig wird da gar nichts passieren«, so Schulze. Für die Professoren seien befristete Stellen »bequemer«. Dabei könnte der Wegfall der Entfristung schwere Schäden für die Berliner Wissenschaft anrichten: »Viele Nachwuchskräfte werden Berlin jetzt verlassen«, warnt Schulze.“ Artikel von Marten Brehmer vom 23. Oktober 2024 in Neues Deutschland online
- Berliner Senat gefährdet verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft – Entfristungsregelung im Berliner Hochschulgesetz soll gekippt werden
„Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plant eine Rolle rückwärts bei der verbindlichen Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Der Vorgängersenat hatte mit einer bundesweit beachteten Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) festgelegt, dass promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (Post-Docs) ein unbefristetes Anstellungsverhältnis angeboten werden muss, wenn das im Arbeitsvertrag benannte Qualifikationsziel erreicht wurde. Diese Reform stellt einen wichtigen Schritt dar, um prekäre Arbeitsverhältnisse im Mittelbau zurückzudrängen. Sie stellt daneben einen wichtigen Baustein zur Demokratisierung der Universitäten dar, da Befristungen zu einer hohen Abhängigkeit der Post-Docs von ihren Vorgesetzten führen. Nicht umsonst gelten außerhalb der Wissenschaft strengere Regelungen für die Möglichkeit von Befristungen. In einer Sitzung des Forums „Gute Arbeit an Berliner Hochschulen“ gab die Senatsverwaltung nun überraschend bekannt, dass sie eine Aufweichung des Berliner Hochschulgesetzes in diesem Punkt plant. (…) „Noch in der Anhörung im Wissenschaftsausschuss 2023, nach der das ursprüngliche Einführungsdatum von 2023 auf 2025 verschoben wurde, beteuerte die SPD, dass die neue Koalition mehr Zeit für eine gute Umsetzung des §110 (6) bräuchte, die Regelung aber nicht grundsätzlich in Frage stelle. Das nun der Wissenschaftssenat unter Senatorin Czyborra die Zukunftsperspektiven der Post-Docs angreift und damit die dauerhafte Bindung hochqualifizierter Wissenschaftler*innen gefährdet, ist nicht akzeptabel…“ Pressemitteilung vom 18.10.2024 des ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg
- Zur angekündigten Aufweichung des § 110 (6) Berliner Hochschulgesetz und deren Folgen
„In der Sitzung des Forums „Gute Arbeit an Berliner Hochschulen“ am 15.10.2024 hat Wissen-schaftsstaatssekretär Dr. Marx völlig überraschend angekündigt, dass die verpflichtende unbefristete Beschäftigung von promovieren Wissenschaftler*innen zur Disposition steht. Wegen angeblicher Rechtsunsicherheiten soll die Umsetzung des § 110 Abs. 6 Berliner Hochschulgesetz nicht weiterverfolgt werden. Damit würde eines der zentralen und bundesweit viel beachteten Reformvorhaben des am 14.09.2021 beschlossenen Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) gekippt. (…) Die Sitzung des Forums „Gute Arbeit an den Berliner Hochschulen“ am 15.10.2024 sollte einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung des § 110 Abs. 6 BerlHG ab dem 01.04.2025 leisten. Mit der nun verkündeten Abkehr von der verbindlichen dauerhaften Beschäftigung von promovierten Wissenschaftler*innen knickt die SPD geführte Senatswissenschaftsverwaltung nicht nur vor ihrem Koalitionspartner CDU und den konservativen professoralen Kräften der Universitäten ein. Sie degradiert damit auch das „Forum Gute Arbeit an Berliner Hochschulen“ zu einem unverbindlichen Gesprächskreis. /…) Wir – als Vertretungen der Arbeitnehmer*innen im Forum Gute Arbeit – sehen diese Abkehr von § 110 (6) mit großer Sorge. Nach über drei Jahren sollen alle Anstrengungen für mehr attraktive und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse neben der Professur zunichtegemacht werden. Das ist absolut inakzeptabel. Als einen wesentlichen Grund für die Abkehr von § 110 Abs. 6 BerlHG führte Staatssekretär Marx an, dass die Senatswissenschaftsverwaltung zu dem Schluss gekommen ist, dass die Regelung des § 110 (6) nicht rechtssicher sei. Diese Begründung können wir nicht nachvollziehen. (…) Wir fordern daher die politische Leitung der Senatswissenschaftsverwaltung auf, den § 110 Absatz 6 Berliner Hochschulgesetz ohne Wenn und Aber zu erhalten und umzusetzen und endlich den Weg für attraktive dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft neben der Professur frei zu machen. Schaffen Sie Gelingensbedingungen für eine konstruktive weitere Zusammenarbeit im Forum sowie für die Umsetzung von § 110 (6)!“ Gemeinsame Stellungnahme vom 24.10.2024
der Vertretungen der Arbeitnehmer*innen im Forum „Gute Arbeit an Berliner Hochschulen“ beim vber.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg - Länderöffnungsklausel im WissZeitVG: Ermöglichen statt Blockieren!
„In zehn Tagen jährt sich die Vorgänger-Initiative von #IchBinHanna zum vierten Mal: Am Reformationstag des Jahres 2020 haben Kristin Eichhorn, Sebastian Kubon und ich auf Twitter angeregt, unter dem Hashtag #95vsWissZeitVG 95 Thesen gegen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu sammeln. Die zahlreichen Tweets haben wir zu 95 Thesen destilliert und (…) dokumentiert. Die Community, die damals zusammenfand, hat dann auch #IchBinHanna nach vorne gebracht. Vieles hat sich seit Oktober 2020 verändert. Die Diskussion um Arbeitsbedingungen im deutschen Wissenschaftssystem, aber auch um dessen weitere Probleme und Fehlanreize ist eine andere geworden. Ein grundlegender Änderungsbedarf ist inzwischen allgemein anerkannt; kaum jemand wird noch bestreiten wollen, dass es so, wie es jetzt ist, nicht bleiben kann. Gleichwohl hätten wir uns im Oktober 2020 sicherlich nicht träumen lassen, dass vier Jahre später noch immer kein reformiertes WissZeitVG vorliegt. (…)Seit Samstag liegt nun aber ein weiterer Vorschlag auf dem Tisch, der das Zeug hat, die verfahrene Debatte doch noch auf die Zielgerade einer konstruktiven Lösung zu befördern: die Länderöffnungsklausel. Der Vorschlag kommt von Tobias Rosefeldt, Philosophie-Professor an der HU Berlin, der sich schon seit Jahren für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft einsetzt. Was hat es mit der Länderöffnungsklausel auf sich — und warum ist der Vorschlag so aussichtsreich? (…) In seiner Stellungnahme schreibt Tobias Rosefeldt zur Länderöffnungsklausel: „Ich möchte vorschlagen, dass das Gesetz eine Länderöffnungsklausel enthält, durch die es den Bundesländern explizit gestattet wird, die befristete Beschäftigung an ihren Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch weitere Maßnahmen zu regulieren, die im Moment auf Bundesebene nicht zustimmungsfähig sind. Solche Maßnahmen könnten in kürzeren Befristungshöchstdauern, der Pflicht zu früheren Anschlussvereinbarungen, Modellen mit einem Mittelbau-Tenure Track oder aber Höchstquoten für den Anteil befristeter Beschäftigung bestehen.“ Hier wird schon deutlich, was die Idee hinter der Klausel ist: tragfähige Instrumente zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die bereits fester Bestandteil der Debatte sind, die aber bislang nicht (bzw. im Falle der Anschlusszusage in ungeeigneter Form) den Weg in den WissZeitVG-Entwurf gefunden haben, könnten durch die Bundesländer aufgegriffen werden. Eine Länderöffnungsklausel würde den Ländern auf diese Weise Möglichkeiten einräumen, selbst geeignete Regelungen zu treffen, um die Situation von #IchBinHanna zu verbessern. (…) Inzwischen ist nicht nur allgemein anerkannt, dass es dringend tragfähiger Lösungen zur Verbesserung wissenschaftlicher Arbeitsbedingungen bedarf — es wurden auch einige konkrete Vorschläge dafür ausgearbeitet. Dazu zählen vor allem eine ausreichend früh erfolgende Anschlusszusage und die Befristungshöchstquote, die Rosefeldt beide in seiner Stellungnahme nennt. Es wäre ein großer Fehler, diese Instrumente nicht ins neue WissZeitVG aufzunehmen. Ein Fehler, für den die deutsche Wissenschaft mit ihrer Attraktivität als Arbeitgeberin bezahlen und die ihr ebenso wie ihren Beschäftigten massiv schaden würde. Sollten sie nicht ins neue WissZeitVG integriert werden, wäre es das Mindeste, den Bundesländern die Möglichkeit einzuräumen, diese Instrumente ihrerseits zu implementieren — mit einer entsprechenden Länderöffnungsklausel, und zwar zusätzlich zur Abschaffung der Tarifsperre, nicht als deren Alternative. Es ist zu hoffen, dass die Mitglieder des Bildungsausschusses das Potenzial einer solchen Klausel erkennen. Denn sollte die WissZeitVG-Reform am Ende eine schlechte Regelung durch eine auf andere Art schlechte ersetzen, ist eines sicher: die #IchBinHanna-Debatte wird weitergehen — so lange, bis sich wirklich etwas zum Guten verändert hat.“ Beitrag von Amrei Bahr vom 22. Oktober 2024 im Blog ‚Arbeit in der Wissenschaft‘
- Berlin: Senat begräbt Entfristung – Postdoktoranden sollen doch nicht dauerhaft an Unis angestellt werden
- Bundestagsdebatte zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Zeitverträge in der Wissenschaft: Ampel muss das WissZeitVG umfassend überarbeiten
- GEW: „Zeitverträge in der Wissenschaft: Ampel muss jetzt Farbe bekennen!“
„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Ampelkoalition aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) in den heute startenden parlamentarischen Beratungen umfassend zu überarbeiten. „Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das geht nicht nur auf Kosten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern schadet auch der Kontinuität und damit der Qualität von Lehre und Forschung. Der Gesetzentwurf, den Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) vorgelegt hat, sieht nur minimale Verbesserungen vor, die überdies durch eine Verschlechterung der Perspektiven der Postdocs konterkariert werden. Statt das WissZeitVG zu verschlimmbessern, muss der Bundestag der hemmungslosen Befristungspraxis in der Wissenschaft endlich einen Riegel vorschieben“, sagte Andreas Keller, stellvertretende GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Mittwoch in Frankfurt a.M. Er stellte fest, dass der Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurückbleibe, die die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag geweckt hat. (…) Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf für eine WissZeitVG-Reform, der anschließend in den Ausschüssen diskutiert werden soll. Die GEW hat eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt
. Diese enthält auch eine Synopse, die den geltenden Gesetzestext, die geplanten Änderungen und die Kritik der GEW gegenüberstellt. “ Pressemitteilung vom 15.10.2024 
- Endspurt mit Gestaltungswillen: WissZeitVG-Reform als Chance nutzen!
„… Viel wurde darüber geschrieben, was Deutschland als Wissenschaftsstandort verlieren wird, wenn die von der Ampel-Regierung versprochene WissZeitVG-Reform zur Verbesserung der Karrierewege scheitert — von mir und vielen anderen. Heute möchte ich den Fokus auf etwas anderes lenken: auf die Frage, was es zu gewinnen gibt, wenn diese Reform im Zuge des parlamentarischen Verfahrens doch noch gelingt. Die Antwort lautet: ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem, das auch in Zeiten des Fachkräftemangels ein so attraktives Arbeitsumfeld ist, dass sich dafür ausreichend viele richtig gute Leute gewinnen lassen. Leute mit vielfältigen Profilen, Hintergründen und Lebensrealitäten, die dann nicht mehr von Zukunftsängsten und Existenzsorgen geplagt werden, sondern sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren können. Die damit zugleich die deutsche Wissenschaft durch Diversität bereichern.
Ein gut reformiertes WissZeitVG sorgt dafür, dass die Expertise, die Wissenschaftler_innen mithilfe öffentlicher Finanzierung auf- und ausbauen konnten, der Gesellschaft langfristig zugute kommt. Dass diese Leute einfach einen guten Job machen können in Forschung und Lehre, statt sich ständig zu verbiegen und alle möglichen Fehlanreize des Systems zu bedienen (publish or perish usw.). Tickt nicht mehr ständig die Befristungsuhr und hängt das Damoklesschwert Karriereende nicht mehr über ihnen, können Wissenschaftler_innen ihre Einsichten und Forschungsergebnisse im Interesse des Gemeinwohls auch beherzt öffentlich und öffentlichkeitswirksam kommunizieren, ohne fürchten zu müssen, dass das ihrer Karriere Schaden zufügen könnte. Und nicht zuletzt: Eine gute WissZeitVG-Reform stellt sicher, dass Wissenschaftler_innen aller Karrierestufen sich trauen können, aktiv mitzuarbeiten bei der Bewältigung der Mammutaufgabe, unsere Demokratie zu retten. Unsichere Beschäftigungsverhältnisse machen die, die drinstecken, zusätzlich (und unnötig) angreifbar — und erschweren es daher, den Mut aufzubringen, den es für den Schutz unserer Demokratie dringend braucht.
Eine tragfähige WissZeitVG-Reform würde das deutsche Wissenschaftssystem sehr, sehr viel besser machen. Zunächst einmal für die, die darin arbeiten:..“ Beitrag von Amrei Bahr vom 15.10.2024
auf ihrem Blog Arbeit in der Wissenschaft
- GEW: „Zeitverträge in der Wissenschaft: Ampel muss jetzt Farbe bekennen!“
- Ein Aufruf zur grundlegenden Neugestaltung der wissenschaftlichen Stellenstrukturen
„Zur Schaffung gesunder Stellen- und Karriere-Strukturen in der Wissenschaft reicht eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) nicht aus. Man muss bereit sein, viel weiter über das bestehende System und die darin etablierten Wege hinauszudenken. Seit ich zusammen mit Amrei Bahr und Sebastian Kubon (damals noch auf Twitter, heute X) die Aktionen „#95vsWissZeitVG“ und „#IchBinHanna“ angestoßen habe, ist viel passiert. Ausgangspunkt der Kritik war damals das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), mit dem ein umfassendes Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft geschaffen wird: Mit dem Argument, dass sich der größte Teil (!) des wissenschaftlichen Personals noch in der Qualifikation befinde, wird in Forschung und Lehre fleißig in einem Umfang befristet, wie er in anderen Bereichen schlicht nicht legal wäre. Auf Lebenszeit verbeamtete Professuren machen inzwischen nur noch ein gutes Zehntel des wissenschaftlichen Personals aus, daneben gibt es einige wenige unbefristete Stellen. Alle anderen sind entweder mit dem Argument der „Qualifikation“ oder durch Drittmittelprojekte auf Zeitstellen. Die Folge: Immer wieder laufen Verträge aus und Menschen sind ständig damit beschäftigt, die nächste Anschlussanstellung zu suchen. Bis ins fünfte Lebensjahrzehnt kann das so gehen – und wenn dann keine Entfristung erfolgt (was bei vielen wahrscheinlich ist), droht die zwangsweise berufliche Neuorientierung. (…) Was man tun kann, habe ich selbst schon an verschiedener Stelle ausgeführt. Tatsächlich liegen von mehreren Universitäten Konzepte vor, die erklärtermaßen das Ziel verfolgen, die Stellenstruktur in der Wissenschaft so umzugestalten, dass bessere Arbeitsbedingungen und frühere Planbarkeit zur Regel werden. Dazu muss man jedoch bereit sein, über das bestehende System und die dort etablierten Wege hinauszudenken. (…) Wir brauchen mit anderen Worten Stellen, auf denen sich Menschen weiterentwickeln können – auch wenn es sich nicht um befristete Positionen handelt! Denn dass diese beiden Aspekte – Befristung und Weiterentwicklung – im Wissenschaftssystem so stark verkoppelt sind, als gäbe es das eine nicht ohne das andere, führt viele der Probleme erst herbei, die wir aktuell haben. (…) Genauso muss man generell über Reformen hinsichtlich der Professur nachdenken. (…) Ein weiterer Faktor, den man ins Auge fassen muss, um das Gesamtsystem konkurrenzfähiger und beweglicher zu machen, ist die Dauer von Berufungsverfahren. Diese liegt selbst bei zügigem Verlauf wegen diverser Vorgaben so gut wie nie unter anderthalb bis zwei Jahren. Das ist für einen Bewerbungsprozess schlicht zu lang. (…) Es geht also um wesentlich mehr als um das WissZeitVG und die Stellenkategorien neben der Professur. Wir müssen die großen Reformprozesse in Angriff nehmen, um mittelfristig ein System zu schaffen, das wieder mehr Übersicht zulässt und die in den letzten Jahren und Jahrzehnten entstandenen Fehlentwicklungen abstellt. Das ist keine einfache Aufgabe. Doch wer die Probleme kennt, kann sie stückweise in Angriff nehmen.“ Essay von Kristin Eichhorn vom 22. Juli 2024 beim LaborJournal
- Von wegen teurer. Es gibt ein Dauerstellen-Modell, das ohne höhere Budgets auskommt und nicht zu Personalabbau führt
- Von wegen teurer
„Der Potsdamer Uni-Präsident Oliver Günther argumentiert, deutlich mehr Dauerstellen in der Wissenschaft und damit deutlich bessere Karrierechancen würden viele Milliarden zusätzlich kosten. Das stimmt aber gar nicht.
ES IST ERFREULICH, nun auch von Herrn Günther wie von vielen anderen Hochschulleitungen das Eingeständnis zu hören, dass die Unsicherheit zwischen Promotion und Professur in Deutschland „besonders extrem“ ist, weshalb der Frust von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland auch besonders groß ist. Und gut, dass auch Herr Günther diesen schlechten Berufsaussichten entgegenwirken möchte. Dafür sieht er in seinem Gastbeitrag im Wiarda-Blog neben der Möglichkeit einer Reduktion von Promotionsstellen, auf die ich später noch eingehen werde, nur diejenige, den Hochschulen deutlich mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Er folgt damit der insbesondere bei Hochschulleitungen üblichen Argumentation: Wir würden mit Freude mehr Dauerstellen schaffen, wenn wir das dafür nötige zusätzliche Geld zur Verfügung gestellt bekämen. Man tut damit so, als wäre es ausreichend, einem dysfunktionalen einfach noch ein gutes System aufzupfropfen. Auf dieser Basis berechnet Herr Günther, was es kosten würde, so viele zusätzliche Stellen zu schaffen, dass sich die Wahrscheinlichkeit, nach einer Promotion irgendwann eine Dauerstelle zu erreichen, verdoppeln würde, und kommt zu nicht unerklecklichen Summen.
Ein Dauerstellen-Modell, das ohne höhere Budgets auskommt und nicht zu Personalabbau führt
Zufälligerweise führen auch Berechnungen
, die Kollegen und ich kürzlich zur möglichen Ersetzung des Befristungsregimes durch ein Modell mit dauerhaften Dozentenstellen vorgelegt haben, zu dem, was Herr Günther anstrebt: zu einer Verdopplung der Chancen für angehende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, nach der Promotionsphase eine Dauerstelle zu erreichen. Unser Modell kommt jedoch gänzlich ohne höhere Budgets für die Hochschulen aus – und es funktioniert, ohne das Personal im Universitätsbetrieb merklich zu reduzieren. Auch wenn wir in unseren Berechnungen zum Status quo anders vorgegangen sind als Herr Günther, kommen wir zu einem sehr ähnlichen Ergebnis wie er: Die derzeitigen Chancen auf eine Dauerstelle in der Wissenschaft für Promovierende liegen bei zwölf Prozent. Viel wichtiger ist jedoch, wie sich diese Wahrscheinlichkeiten aufteilen. So liegt nach unseren Berechnungen die Wahrscheinlichkeit, nach einer Promotions- eine befristete Postdoc-Stelle anzutreten, bei 32 Prozent…“ Umfangreiche Replik von Mathias Kuhnt vom 26. Juni 2024 im Blog von Jan-Martin Wiarda
auf: - Tenure Track, sechs Milliarden und ein weiter Flaschenhals
„Was würde es eigentlich bedeuten, die Forderung nach mehr Dauerstellen in der Wissenschaft mit der Förderung des Gemeinwohls in Einklang zu bringen? Und wie realistisch wäre das?…“ Gastbeitrag von Oliver Günther vom 12. Juni 2024 im Blog von Jan-Martin Wiarda
, siehe auch: - Neben der Professur und im Departmentmodell: HRK und Junge Akademie schlagen drei Dauerstellen-Kategorien vor
„Um den dritten Geburtstag unserer Initiative #IchBinHanna am 10. Juni haben wir in diesem Jahr bislang wenig Aufhebens gemacht. Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) gestaltet sich weiterhin zäh; aktuell macht das Bundesministerium unter Ministerin Stark-Watzinger vor allem wegen der Fördergeldaffäre von sich reden, was einen Großteil der wissenschaftspolitischen Aufmerksamkeit bindet. Aller Blockadehaltung des BMBF und der FDP zum Trotz bewegt sich aber an anderen Stellen einiges in Sachen #IchBinHanna, und es lohnt sich, das nicht aus dem Blick zu verlieren. Immer wieder wird deutlich, dass unsere Protestbewegung in den vergangenen Jahren den gesamten Diskurs um wissenschaftliche Arbeitsbedingungen grundlegend verändert hat: Inzwischen verteidigt kaum noch jemand das aktuelle System, dessen Mängel werden nur noch äußerst selten bestritten — und, nicht minder erfreulich: Immer mehr Hochschulen und Institutionen machen sich selbst auf den Weg, um a
- Von wegen teurer
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Source: labournet.de