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ALG, Hartz IV, Grundsicherung : Von Absicherung des Existenzminimums und gar angstfreier Existenzsicherung immer weiter entfernt

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Dossier

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„… Die schwarz-rote Koalition plant, die Mitwirkungspflichten und Sanktionen bei der Grundsicherung massiv zu verschärfen – schlimmer als zu Hartz-IV-Zeiten: Terminversäumnisse und Jobablehnungen sollen härter geahndet werden, mit Leistungskürzungen bis hin zur kompletten Streichung von Regelsatz und Unterkunftskosten. Die Bundesregierung spricht von einer Neuausrichtung, die das Fördern und Fordern wieder in den Mittelpunkt stellen soll. Die Bundesregierung steuert so sehenden Auges auf einen Verfassungsbruch zu. Denn das Bundesverfassungsgericht hat 2019 klargestellt, dass Kürzungen über 30 Prozent des Regelsatzes verfassungsrechtlich nicht gedeckt sind. (…) Bei der Reform handelt es sich somit um Symbolpolitik auf Kosten der Schwächsten, die rechtlich unsicher, moralisch verwerflich und ökonomisch sinnlos ist…“ Kommentar von Christopher Wimmer vom 15.10.2025 in ND online externer Link („Neue Grundsicherung: Schlimmer als das Hartz-IV-Regime“) als gute Einleitung zu einer Auswahl erster Fakten und Grundinfos sowie Kommentare, aber auch Proteste:

  • Handreichung zur „Neuen Grundsicherung“ vom Bündnis „AufRecht bestehen“ erschienen: Informationen und Tipps für Erwerbslose und Unterstützer*innen New
    Die Änderungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz, das größtenteils zum 01.07.2026 in Kraft getreten ist, bedeuten erhebliche Verschärfungen für Leistungsberechtigte. Das Gesetz wurde, befeuert durch nicht wenige Politiker*innen, durch eine mediale Kampagne vorbereitet, in der Leistungsbezug als vermeintliches individuelles Fehlverhalten von erwerbslosen Menschen gedeutet wurde. Die Gesetzesreform der Bundesregierung baut auf diese Kampagne auf, so dass der Druck auf Erwerbslose und Menschen mit Niedrigeinkommen, die das mit Leistungen der „Neuen Grundsicherung“ aufstocken, weiter erhöht wird. Der Zugang zu Leistungen wird beschränkt, Sanktionen und Kontrollinstrumente werden verschärft. Das Gesetz wurde allerdings von den Koalitionspartnern mit unterschiedlichen Zielsetzungen geschrieben, und das merkt man auch. Viele gesetzliche Formulierungen sind unklar. Wie sie auszulegen und im echten Leben anzuwenden sind, ist schwer vorhersehbar. In vielen Streitfällen werden wir nur durch eine sozialgerichtliche Überprüfung Rechtssicherheit gewinnen können. Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat deshalb eine Handreichung für Betroffene sowie eine Reihe von dazu gehörenden Muster-Schreiben erarbeitet. Mit dieser Arbeitshilfe und einigen  wollen wir Betroffene und Interessierte sowohl über die Veränderungen im Bezug von SGB II-Leistungen als über ihre Rechte informieren und den Betroffenen Mut machen, für ihre Rechte einzustehen und diese wahrzunehmen. Wir rufen auch zum politischen Protest gegen die Verschärfungen auf…“ Meldung vom 7.9.2026 bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen externer Link zur Handreichung externer Link sowie mit mehreren Musterschreiben bezüglich der Mitwirkungspflichten bei Jobsuche und Wohnungssuche für das Jobcenter
  • Am 1. Juli tritt die „neue Grundunsicherheit“ in Kraft: Abschaffung zentraler Schutzrechte und auch für Arbeitende eine Bedrohung – in Düsseldorf von einer Mahnwache „begrüßt“
    • Mahnwache gegen die Neue Grundsicherung: Am 1. Juli 2026 in Düsseldorf: Wehr dich gegen Vorurteile – im Dialog für Respekt
      Der Sozialaktivist und Betroffene Thomas Wasilewski aus Mönchengladbach ist bekannt dafür, dass er für einen menschenwürdigen Sozialstaat kämpft. Wasilewski ist überzeugter Christ, parteilos, Mitglied von ver.di und des SoVD sowie ehrenamtlicher Mitarbeiter der Tafel e.V. Mönchengladbach. Zudem engagiert er sich in Mönchengladbach im Bündnis für Menschenwürde und Arbeit. Jetzt organisiert er eine Mahnwache gegen die Verschärfungen für Leistungsberechtigte durch die Neue Grundsicherung. Diese Mahnwache findet am 1. Juli 2026 von 10 bis 13 Uhr vor dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf statt…“ Beitrag von Dr. Utz Anhalt vom 13.06.2026 auf gegen-hartz.de externer Link, siehe den vollständigen Aufruf von Thomas Wasilewski bei Tacheles externer Link: Kommt am 1. Juli zwischen 10 und 13 Uhr zur Mahnwache vor dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf! (auch bei ver.di NRW externer Link)

      • Was steht den Beziehern nun bevor? Neue Grundsicherung: Wie es Erwerbslosen an den Kragen geht und was dagegen unternommen werden kann, schildert Thomas Wasilewski
        „… In meinen Kommentaren lese ich täglich: »Parasit«, »arbeitsloses Miststück«, »ab ins Lager mit euch Viechern« und so weiter. Das ist die Stimmung, die Politik und Medien anheizen. Leuten wie Dobrindt und Söder geht die Verarmung per Grundsicherung noch nicht wenig genug. Wie Säue werden wir durchs Dorf getrieben. Ausgebildet und für Berufe qualifiziert werden die Betroffenen derweil kaum. Egal wie sehr man auf uns eindrischt: Die neue Grundsicherung wird die Zahl der Erwerbslosen nicht merklich senken. (…)
        Die Sanktionen und die Drangsalierung durch die Jobcenter werden zunehmen. Da die Karenzzeit bei den Vermögen sowie die Unterkunftskosten beschränkt und die Regelsätze dieses und – wie es aussieht – auch nächstes Jahr nicht erhöht werden, wird sich die Situation vieler Menschen deutlich verschlechtern. Dass man zeitgleich das Wohngeld kürzt, wird weitere Menschen unter das Existenzminimum und in den Leistungsbezug drücken. Übrigens leiden die Menschen hier darunter, dass es nicht genug bezahlbaren Wohnraum gibt. (…)
        [Worauf können die Betroffenen hoffen?]
        Retten kann sie nur Solidarität untereinander. Die sehe ich leider nicht. Bei vielen Protesten gegen die Sozialkürzungen bleibt die Grundsicherung außen vor. Erwerbslose haben kaum Verbündete. Beschämend finde ich, dass von der evangelischen Kirche nichts kommt. Die Sozialverbände und die Gewerkschaften muss man ausgiebig motivieren. Die Erwerbslosen selbst müssen jeden Tag zusehen, wie sie über die Runden kommen, und haben daher kaum Kraft für Gegenwehr. Ich helfe bei der Tafel und sehe da wöchentlich Menschen, die – mal im Klartext – nichts zu fressen haben.
        Als Hartz IV eingeführt wurde, waren viele Akademiker arbeitslos; die konnten sich natürlich wehren. Heute haben zwei Drittel der Erwerbslosen überhaupt keine Qualifikation. Die ertragen demütig ihr Schicksal in dem Glauben, sie hätten eh keine Chance. Viele machen dann ihr Kreuz bei der AfD. Die stärkt die Regierung mit der Grundsicherung also auch: Steigbügelhalter sind das. Solange die Erwerbslosen, um es ganz deutlich zu sagen, nicht den Arsch hochkriegen und auf die Straße gehen, wird sich an dieser Misere nichts ändern.“ Interview von Niki Uhlmann in der jungen Welt vom 30.06.2026 externer Link – Thomas Wasilewski ist krankheitsbedingt erwerbslos und setzt sich für die Rechte jener ein, die der Arbeitsmarkt aussortiert hat.
    • Die Kälte der bürgerlichen Gesellschaft
      „… Nun also die 147. Änderung der Grundsicherung für Erwerbslose und Erwerbsgeminderte. Und auch mit dieser Reform geht es nicht um die Verbesserung von Lebensverhältnissen.
      Wir denken dass mit diesen Verschärfungen nicht nur die Staatskasse geflickt werden soll, sondern auch die Konkurrenz derJobcenter-Häuser untereinander angefacht wird. Jedes Jobcenter muss sich legitimieren, erklären warum so viel in Personal und Gebäude investiert wird. Wir denken, die sehr laut geführte Spekulationen wie viel Gelder eingespart werden könnten, ist Rechtfertigung und Auftrag an die Mitarbeitenden die Ausgaben zu senken unter Drohung der Einsparung ihrer Stellen.
      Wenn es also um umfangreiche Einsparungen geht, dann spielt die übliche Konkurrenz im System der Behördenbürokratie eine Rolle.
      Also: Welche Behörde vergibt die meisten Sanktionen, ist am sparsamsten bei Ausgabe der Gelder, die das Essen und die Miete der antragstellenden Leute sichern, welche Behörde hat die wenigsten langzeiterwerblosen Kund*innen, kann viele Jugendliche der Bundeswehr zuschanzen und wimmelt gleich am Anfang die meisten Grundsicherungsberechtigte ab.
      Und das alles bei steigenden Entlassungen, selbst in der Autoindustrie die doch angeblich so fest in Deutschland verankert ist. Aber wie immer bei Sozialkürzungen geht es nur nebenbei um die materielle Realität. Vorurteile der bürgerlichen Klassen und den Feindbilder rechtsradikaler Propaganda vermengen sich in Krisenzeiten und den Konservativen fällt mal wieder nichts anderes ein als mitzumachen, um ja die Kontrolle nicht zu verlieren. (…)
      Wir stehen verarmten und ausgegrenzten Leuten bei, nicht nur weil es richtig ist. Es ist ein Akt der Selbstverteidigung. Der allergrößte Teil der Menschen in diesem Land ist nur ein, oder zwei richtig beschissene Jahre entfernt von der Armut. Jede*r von uns kann einmal in der Situation sein in der U-Bahn zu stehen und nach Geld fragen zu müssen. Denkt daran, wenn ihr Menschen seht, denen es schlechter geht als euch, wenn ihr hört wie Bekannte nach unten treten, oder wenn Mittelstandsmillionäre den schon sehr stark gerupften Sozialstaat auch noch ganz niederbrennen wollen – das alles richtet sich auch gegen euch..
      .“ Aus dem Redebeitrag von Basta Erwerbsloseninitiative zur „Es reicht“-Kundgebung am 27.6.2026 externer Link
    • Neue Grundsicherung tritt in Kraft: „Das wird ein harter Kampf“
      Die neue Grundsicherung sieht härtere Sanktionen vor. Das sei auch für Menschen mit Arbeit eine Bedrohung, sagt die Aktivistin Helena Steinhaus.
      taz: Frau Steinhaus, am 1. Juli tritt die „neue Grundsicherung“ in Kraft. Was ist für Sie die krasseste Neuerung?
      Helena Steinhaus: Am Einschneidendsten sind sicher die neuen Sanktionsmöglichkeiten, die, wie Arbeitsministerin Bärbel Bas es formuliert, „bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ausgeschöpft“ werden. Es gibt unterschiedliche Meinungen, ob man sich dann wirklich noch auf der zulässigen Seite der Grenze befindet. Wir sehen das kritisch, wenn man 100 Prozent der Leistungen einstellt – inklusive der Kosten der Unterkunft. Das wird vielleicht gar nicht so viele Leute betreffen, aber die Drohkulisse, die hier aufgebaut wird, trifft natürlich alle. (…)
      taz: Sind Sachbearbeiter wirklich so unterschiedlich: Die einen verständnisvoll, die anderen harte Hunde, die alles für zumutbar halten?
      Steinhaus: Das ist wirklich ein großes Problem. Viele Jobcenter-Mitarbeiter machen eine gute Arbeit, nach ihren Möglichkeiten. Umfragen zeigen: 30 Prozent der „Kunden“, wie sie genannt werden, sind zufrieden mit ihren Sachbearbeitern, 30 Prozent nicht. Aber: Wenn du einen Sachbearbeiter hast, mit dem du dich nicht verstehst, hast du nicht die Möglichkeit, jemand anderes zu bekommen. Und der Sachbearbeiter sitzt am längeren Hebel. Das kann bedeuten, dass er sagt: „Ach ja, Ihre Depressionen, so schlimm kann das doch nicht sein. Sie müssen sich jetzt nur ein bisschen anstrengen.“ Und dann wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr akzeptiert, um einen Termin im Jobcenter abzusagen, sondern nur noch eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung. (…)
      Steinhaus: Die Drohkulisse wirkt bis in die Mittelschicht hinein. Es geht um Abstiegsängste: Je schlechter die Grundsicherung ausgestaltet ist, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass Ar­beit­neh­me­r:in­nen Forderungen stellen oder ihre Lohnarbeit niederlegen. Wenn man keine andere Wahl hat, macht man auch schlechter bezahlte Arbeit. Wir haben ja einen sehr stark ausgeprägten Niedriglohnsektor und die wenigsten, die in diesem arbeiten, würden sagen: „Ach, das Bürgergeld ist ja fast das Gleiche, was ich fürs Arbeiten bekomme. Dann nehm ich doch lieber Bürgergeld!“ Jeder weiß, dass man das lieber nicht macht…“ Interview von Susanne Memarnia vom 16.6.2026 in der taz online externer Link

    • Die neue Grundunsicherheit : Arbeitslose werden künftig noch heftiger als bislang geschurigelt
      Das »Bürgergeld« wird durch die »Grundsicherung« ersetzt, die Sanktionen für Arbeitslose werden härter. Doch wie das Vorhaben, noch mehr Billigarbeitskräfte auf den Markt zu werfen, mit der ökonomischen Realität zusammengehen soll, kann die Regierung nicht beantworten. Eine Kolumne über Leistungsideologie und deutschen Wahn. (…) Merz‘ von der SPD übrigens uneingeschränkt mitgetragener Hass auf die Arbeiterklasse bekommt ab dem 1. Juli echte Wirkmacht, denn von diesem Datum an werden viele es mit der sogenannten Grundsicherung zu tun bekommen, die das bisherige »Bürgergeld« ersetzen wird. Die »Grundsicherung« ist eine Gesetz gewordene Phantasie jenes verrohten Bürgertums, das in Arbeitslosen prinzipiell Schmarotzer sieht, die man zur Erwerbsarbeit zwingen müsse, selbst wenn sie dafür ihre Aus- oder Weiterbildung abbrechen müssen. (…)
      Es braucht keinen Doktortitel in angewandter Demagogie, um zu erahnen, dass es der Regierung Merz nicht darum geht, mit der Zufuhr billiger, weil faktisch zwangsrekrutierter Arbeitskräfte Deutschlands schwächelnde Wirtschaft zu beleben. Es geht vielmehr darum, die Lust derjenigen Wählerinnen und Wähler zu befriedigen, die zu dumm sind, die Ursachen ihrer eigenen Unzufriedenheit zu ergründen, und daher Sündenböcke und Projektionsflächen brauchen…“ Kolumne »Neues vom Hamsterrad« von Bernhard Torsch in der Jungle World vom 11.06.2026 externer Link
    • Sinnlose Wohnungssuche auf Befehl vom Jobcenter
      Ab 1. Juli sind nur noch niedrige Wohnkosten in der neuen Grundsicherung erlaubt. Betroffene müssen dann eine oft sinnlose Wohnungssuche nachweisen (…) Ist die Miete zu hoch, kann das Jobcenter die Leistungsempfänger:innen auffordern, die Summe, die über der Angemessenheitsgrenze liegt, selbst aus dem Regelsatz zu bezahlen. Helena Steinhaus, Geschäftsführerin des Vereins Sanktionsfrei in Berlin, berichtet, dass in Berlin Haushalte im Schnitt 180 Euro im Monat aus dem Regelsatz für die Miete abzweigen, weil das Jobcenter die Wohnkosten nicht in voller Höhe übernimmt. (…) Die Frage ist, wie sich die Rechtslage mit der neuen Grundsicherung entwickelt: „Ob die Gerichte die bisherige Rechtssprechung aufrechterhalten, wonach sogar die tatsächliche Miete gezahlt werden muss, wenn die vergebliche Wohnungssuche nachgewiesen wird, bleibt abzuwarten“, sagt Fachanwältin Steinke. „Eventuell deckeln die Gerichte mit der neuen Grundsicherung auch mit ausreichend nachgewiesenen Wohnungssuchbemühungen die Kosten auf das Eineinhalbfache der Angemessenheitsgrenze.“ Das aber setzt die Kommunen unter Druck. Wer seine Wohnung verliert, landet womöglich im Obdachlosenheim. Und das wird mit Tagessätzen um mehr als 30 Euro pro Person etwa in Berlin richtig teuer für den Staat. Das Sozialministerium in Bayern hat Weisungen an die Jobcenter zu den Unterkunftskosten herausgegeben, auf die der Selbsthilfeverein Tacheles aufmerksam gemacht hat. Bei Haushalten mit Kindern soll großzügiger verfahren werden. Für einen „unabweisbar“ erhöhten Wohnkostenbedarf sollen aber „strenge Maßstäbe“ angelegt werden. Auch „nach Ablauf der Karenzzeit“ soll die Anwendung der „Härtefallregelung“ möglich sein, sofern „nachweislich kein Ersatzwohnraum zur Verfügung steht“. Den Beweis dafür müssen aber die Leistungsempfänger beständig erbringen. Betroffenen macht das Angst.“ Artikel von Barbara Dribbusch vom 1. Juli 2026 in der taz online externer Link
    • Jobcenter können künftig Alkohol beim Bewerbungsgespräch ahnden
      Leistungsempfänger, die beim Bewerbungsgespräch ungepflegt oder alkoholisiert sind, bekommen künftig Probleme. Die Arbeitsagentur stuft das als Pflichtverletzung ein.
      Jobcenter können ab Juli Leistungsempfänger sanktionieren, wenn sie ungepflegt oder unter Alkoholeinfluss zum Vorstellungsgespräch erscheinen. Das geht aus einer aktualisierten Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter hervor. Zuerst hatte die Bild-Zeitung berichtet. Empfängern von Sozialleistungen wie der neuen Grundsicherung können demnach in einem solchen Fall künftig Leistungen gekürzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit stuft das als Pflichtverletzung ein. Diese Verletzungen sind in Paragraf 31 des Sozialgesetzbuches II geregelt. Sie liegen etwa vor, wenn Personen durch negatives Verhalten verhindern, dass sie von einem Arbeitgeber eingestellt werden.
      »Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn leistungsberechtigte Personen stark ungepflegt oder alkoholisiert zum Bewerbungsgespräch erscheinen und der Arbeitgeber sie deshalb vom weiteren Verfahren ausschließt«, hieß es in der Weisung. Wer Pflichtverletzungen begeht, kann seine Leistungen gekürzt bekommen
      …“ Agenturmeldung vom 29. Juni 2026 in der Zeit online externer Link
    • Weisungen der BA zu den Sanktionen und Meldeversäumnissen
      Die BA hat ihre Weisungen zu den Sanktionen aktualisiert, die zu § 31, 31a und 31b und zu den Meldeversäumnissen sind überarbeitet und aktualisiert worden. Die zur Erreichbarkeitsfiktion in § 7b Abs. 4 SGB II allerdings noch nicht. Auch gibt es noch keine Weisungen zum Durchsetzungsverwaltungsakt nach § 15a SGB II vor.
      Die aktuellen Weisungen gibt es hier: unter Weisung zu § 31, 31a und 31b und zu § 32 SGB II. Link zu den Weisungen:  https://t1p.de/buca
      externer Link “ Aus Thomé Newsletter 21/2026 vom 27.06.2026 externer Link
  • CDU-Politiker planen den nächsten Diskriminierungsangriff auf SGB-II-Leistungsberechtigte: Deutschlandticket als Sachleistung statt Geld
    Nordrhein-westfälische Kommunalpolitiker der CDU planen einen radikalen Systemwechsel beim Bürgergeld. Statt des monatlichen Mobilitätsanteils von 50,49 Euro sollen Leistungsberechtigte künftig das Deutschlandticket als Sachleistung erhalten. Der Plan: https://t1p.de/vjqpl externer Link
    Kommentar:
    CDU-Politiker planen also den nächsten Diskriminierungsangriff auf SGB-II-Leistungsberechtigte. Das ist eine ausgesprochen schlechte Idee, denn nicht jede*r nutzt den ÖPNV. Es gibt beispielsweise Menschen, die überwiegend mit dem Fahrrad unterwegs sind oder mit dem Auto, oder Personen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen kaum das Haus verlassen.  Wenn die Politiker*innen tatsächlich darauf bedacht sind, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, sollten sie das Deutschlandticket zu einem Sozialtarif von 10 Euro monatlich für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für Menschen mit Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze anbieten. Dann könnte jede und jeder selbst entscheiden, ob das Angebot genutzt werden soll oder nicht. Das wäre solidarisch, ökonomisch sinnvoll und energiepolitisch vernünftig.
    Floskeln, wonach dies ein Beitrag zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch sei, sind nur noch zynisch. Hier geht es nicht um Missbrauch, sondern um Diskriminierung.
    Dieser Weg ist fatal. Statt sich immer neue Projekte auszudenken, wie arme Menschen diskriminiert, drangsaliert und ausgegrenzt werden können und letztlich in die Arme der AfD getrieben werden, sollte darüber nachgedacht werden, wie ihnen eine auskömmliche gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden kann.
    Denn niemandem macht es Spaß, mit den Leistungen des Existenzminimums auskommen zu müssen. Zumindest entspricht das meiner täglichen Beratungserfahrung
    .“ Beitrag im Thomé Newsletter 19/2026 vom 07.06.2026 externer Link („CDU-Plan: Deutschlandticket als Sachleistung statt Geld“), siehe auch:

    • Bürgergeld-Empfänger: Deutschlandticket statt Mobilitätsanteil?
      Aus der CDU kommt vereinzelt die Forderung, allen Bürgergeld-Beziehenden monatlich ein Deutschlandticket auszustellen – und dafür den Mobilitätsanteil beim Regelsatz zu streichen. Wie die rechtliche Lage ist und warum viel gegen die Idee spricht…“ Beitrag von Maximilian Heim am 01.06.2026 im BR externer Link
  • Statt Bürgergeld: Beim Grundsicherungsgeld drohen ab 1. Juli 2026 169 Euro weniger Leistungen
    Ab dem 1. Juli 2026 ändern sich die Regeln im SGB II spürbar: Jobcenter können Pflichten schneller verbindlich festlegen und bei Pflichtverletzungen deutlich zügiger kürzen. Betroffene riskieren im Regelfall eine einheitliche 30-Prozent-Minderung des Regelbedarfs – das sind je nach Bedarfsstufe ungefähr 152 Euro (Partner) bis etwa 169 Euro (Alleinstehende) pro Monat…“ Beitrag von Dr. Utz Anhalt vom 24.05.2026 auf gegen-hartz.de externer Link
  • Bürgergeld-Beziehende verlieren ab 1. Juli drei Schutzrechte auf einmal
    „Ab dem 1. Juli 2026 soll das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt werden. Für Betroffene sind nicht Begriffe entscheidend, sondern die Einschränkungen bestehender Schutzrechte. Leistungsberechtigte verlieren drei zentrale Sicherungen: das Schlichtungsverfahren bei Streit mit dem Jobcenter, die Karenzzeit beim Vermögen und einen Teil des bisherigen Schutzes bei hohen Wohnkosten. (…)
    Wer Leistungen erhält, muss mit scharfer Einschränkung des erlaubten Vermögens und noch härten Strafen bei angeblichen Pflichtverstößen rechnen. (…) Streit über Bewerbungen, Maßnahmen, Weiterbildung, Erreichbarkeit oder gesundheitliche Einschränkungen wird in Zukunft schneller als Verwaltungsakt gegen die Leistungsberechtigten entschieden. (…) Ohne Schlichtung werden die vorprogrammierten Konflikte bei falschen Entscheidungen der zuständigen Sachbearbeiter noch schneller zu Leistungsminderungen führen. Wer künftig einen Verwaltungsakt vom Jobcenter erhält, muss deshalb sofort prüfen, ob die festgelegten Pflichten zumutbar, konkret und rechtmäßig sind. (…)
    Mit dem Bürgergeld galt beim Vermögen eine Karenzzeit. (…) Wer über verwertbares Vermögen oberhalb der neuen Freibeträge verfügt, kann schneller aus dem Leistungsanspruch fallen. Für viele Haushalte bedeutet das: Rücklagen werden wieder früher zur Hürde. (…) Betroffene müssen das Vermögen verbrauchen, erst dann gibt es staatliche Hilfe. (…) Wer bislang davon ausging, eine Übergangszeit zu haben, muss künftig mit einer früheren Prüfung rechnen. (…)
    Bisher schützte die Karenzzeit viele Leistungsbeziehende zu Beginn des Bürgergeldbezugs davor, sofort wegen hoher Miete unter Druck zu geraten. Künftig sollen Unterkunftskosten stärker begrenzt werden. (…) Betroffene müssen dann damit rechnen, dass das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleitet. (…) [N]ach Ablauf einer Frist droht die Deckelung der Wohnkosten. Dann übernimmt das Jobcenter nur noch den Betrag, den es für angemessen hält. Die Differenz müssen Betroffene aus dem Regelsatz zahlen – obwohl dieser dafür nicht vorgesehen ist. (…) Neben diesen drei Rechtsverlusten verschärft die Reform auch die Folgen von Pflichtverletzungen. Wer eine Fördermaßnahme abbricht, Bewerbungen nicht nachweist oder wiederholt Termine versäumt, muss noch schneller und noch härter mit Leistungskürzungen rechnen. (…) Betroffene sollten deshalb genau prüfen, ob die verlangten Bewerbungen, Maßnahmen oder Termine überhaupt zumutbar sind. Auch gesundheitliche Einschränkungen, Betreuungspflichten, Pflege von Angehörigen oder fehlende Erreichbarkeit von Maßnahmen können entscheidend sein. Widerspruch und gegebenenfalls ein Eilantrag beim Sozialgericht können notwendig werden, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrige Pflichten enthält. (…) Wer neue Grundsicherung bezieht oder beantragt, sollte drei Punkte besonders sorgfältig prüfen. Erstens: Welche Pflichten setzt das Jobcenter fest? Zweitens: Welches Vermögen wird angerechnet? Drittens: Werden die Wohnkosten vollständig übernommen? Bescheide sollten nicht nur überflogen werden. Gerade bei Vermögen und Unterkunftskosten können kleine Formulierungen große finanzielle Folgen haben. Wichtig ist auch, Nachweise frühzeitig zu sammeln. Dazu gehören Mietvertrag, Betriebskosten, ärztliche Unterlagen, Betreuungssituation, Vermögensnachweise und der gesamte Schriftwechsel mit dem Jobcenter…“
    Beitrag von Dr. Utz Anhalt vom 20. Mai 2026 bei gegen-hartz.de externer Link („Bürgergeld-Bezieher verlieren ab 1. Juli drei Schutzrechte auf einmal“)
  • Bundesrat hat den SGB II-Verschärfungen zugestimmt – das verfassungswidrige Sanktionsregime wird bald beginnen 
    Der Bundesrat hat am 27. März 2026 dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz zugestimmt. Damit wird zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld, siehe: https://t1p.de/h9rb5 externer Link
    Die verabschiedete Fassung ist hier in der Leseversion downloadbar: https://t1p.de/1d6m5
     externer Link
    Das Sanktionsregime beginnt zwei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz Anfang April „verkündet“, also im Gesetzblatt veröffentlicht wird und zwei Wochen später in Kraft tritt (Art. 82 Abs. 2 GG). Ab dem Tag des Inkrafttretens beginnt das neue Sanktionsregime (§ 65a Abs. 2 SGB II nF.). Das neue Sanktionsrecht gilt ab dann also für Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse; zuvor stattgefundene Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse werden nach altem Recht geahndet.
    Im Klartext: Ab Inkrafttreten des Gesetzes beginnt auch das Zählen der drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnisse zum Auslösen der Nichterreichbarkeitsfiktion.
    Zur Einordnung:
    Die verabschiedeten Rechtsänderungen geben Anlass zu erheblichen rechtlichen und sozialpolitischen Bedenken. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, formulierte selbst den Maßstab der Reform: „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“
    In juristischen und sozialpolitischen Fachkreisen bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an zentralen Elementen der Reform. (…)
    Erschreckend ist, dass diese Gesetzesverschärfung von der SPD mitgetragen wird. Wobei von dieser Partei, die immer mehr in der Belanglosigkeit verschwindet, ja eigentlich nichts anderes zu erwarten war. Noch erschreckender ist, dass von der Linkspartei keine spürbare Gegenpositionierung erfolgt.
    Damit machen beide Parteien deutlich: Der Kampf um soziale Gerechtigkeit hat für sie keine hohe Priorität mehr. Das wird fatale Folgen haben. Abgehängte und marginalisierte Gruppen werden sich der AfD zuwenden, weil sie meinen, dort wenigstens gehört und vertreten zu werden. Das ist zwar ein Trugschluss, aber die AfD schafft es immer wieder, die Menschen zu täuschen.
    Nun haben wir den Schlamassel und müssen mit diesem Gesetz, das aus Sicht vieler offen verfassungswidrigen ist, zunächst leben. Im Sinne der Betroffenen müssen wir Wege des Umgangs damit finden und dagegen weiter ankämpfen!
    “ Aus dem Thomé Newsletter 12/2026 vom 29.03.2026 externer Link. Siehe auch:

    • Wohnungsverlust statt sozialer Sicherheit: Bundesrat stimmt 13. SGB II-Änderungsgesetz zu
      „Trotz grundlegender und gut begründeter Einwände im Gesetzgebungsverfahren, die aufzeigten, dass die geplanten Gesetzesänderungen das Risiko von Wohnungslosigkeit erhöhen könnten, hat der Bundesrat am Freitag, den 27. März 2026, dem 13. SGB II-Änderungsgesetz zugestimmt. Besonders zwei zentrale Neuregelungen werfen die grundlegende Frage auf: Wo endet der Schutz des Einzelnen vor existenzieller Not? Leistungsausschluss bei „fiktiver Nichterreichbarkeit“ stellt Rechtsanspruch auf Existenzsicherung in Frage.(…)
      Die vorgesehenen Schutzmechanismen werden in diesen Fällen voraussichtlich nicht rechtzeitig greifen, sodass eine existenzielle Notlage, insbesondere Obdachlosigkeit, eintreten könnte. Von den Mitarbeitenden in den Jobcentern kann nicht erwartet werden, jede individuelle Situation korrekt einzuschätzen oder psychische Erkrankungen zu erkennen.
      „Ein solches Vorgehen stellt den Rechtsanspruch auf Existenzsicherung infrage. Die Regelung ignoriert strukturelle Hürden und droht, Menschen in extreme Armut und Obdachlosigkeit zu treiben, ohne, dass sie eine faire Chance erhalten“, betont Udo Geiger, Sozialrichter a.D.
      Sofortige Mietobergrenze erhöht das Risiko von Wohnungsverlusten
      Eine weitere umstrittene Neuerung in § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II sieht vor, dass Mietkosten ohne Übergangsfrist auf einen pauschalen Höchstbetrag gekürzt werden. Als Begründung wird angeführt, Leistungsbezieher*innen müssten „Selbsthilfe“ leisten. In der Praxis trifft diese Regelung jedoch vor allem Menschen auf angespannten Wohnungsmärkten, die weder über Ersparnisse noch über alternative Wohnmöglichkeiten verfügen…“ Pressemitteilung vom 30. März 2026 von BAG W externer Link – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V
    • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit im SGB II-Änderungsgesetz: Gesetzlich normierter Generalverdacht gegen Bürgergeldbeziehende
  • Bürgergeld vs. Grundsicherungsgeld: Die 5 wichtigsten Unterschiede ab 2026
    Mit der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende endet das Bürgergeld in seiner bisherigen Form. Der Bundestag hat die Umgestaltung Anfang März 2026 beschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales treten die neuen Regeln nahezu vollständig zum 1. Juli 2026 in Kraft. Schon das ist für die Einordnung wichtig: Wer nach den „Unterschieden ab 2026“ fragt, muss zwischen dem Kalenderjahr 2026 und dem tatsächlichen Start der Reform unterscheiden. Im Alltag wird die neue Ordnung also vor allem ab Juli spürbar. Auffällig ist zudem, dass die Reform nicht in erster Linie an der Höhe des monatlichen Regelbedarfs bei neuen Grundsicherungsgeld ansetzt. Für Alleinstehende bleibt der Regelbedarf 2026 bei 563 Euro, weil der gesetzliche Besitzschutz greift. Die rechtliche Neuausrichtung betrifft vor allem Vermittlung, Mitwirkung, Sanktionen, Vermögensprüfung und Wohnkosten…“ Beitrag von Carolin-Jana Klose vom 25.03.2026 in gegen-hartz.de externer Link
  • Armutbashing: Woher kommt die Schadenfreude über die Grundsicherungs-Sanktionen? Ein Mittel gibt es noch gegen die Totalsanktionierung
    „Der Bundestag hat am 5. März die neue Grundsicherung beschlossen. Mir als Betroffene macht das Angst. (…) Mich schockiert, dass es so breite Unterstützung für die Reform gibt. Menschen, die sich ernsthaft darüber freuen, wissen dabei nicht einmal ansatzweise, was das langfristige Leben in Hartz IV, Bürgergeld – und jetzt in Grundsicherung bedeutet. (…) Grund für diese Haltung sind vermutlich Vorurteile über Erwerbslose, die seit der Agenda 2010 von Medien und Politik geschürt und mittlerweile von vielen Mitbürger*innen verinnerlicht worden sind. Den Mythos vom faulen Luxusleben mit Sozialgeldern zu glauben, ist einfacher, als die Realität zu sehen: ein Leben in Armut, das strukturell bedingt und politisch gewollt ist. Erwerbslose mit einem System aus Strafe und Druck gefügig zu machen, ist populär. Dieses Denken entspringt einer schwarzen Pädagogik. Es kommt von Menschen, die immer noch denken, dass ein Klaps hier und da nicht schadet. Doch wer mit diesen Mitteln arbeitet, baut seine Macht auf Angst auf. Angst macht starr. Angst lähmt. Wer dauerhaft mit ihr lebt, wird krank. Hinzu kommen Gefühle von Frust, Wut und Aggression. Wer auf solchen Fundamenten ein Arbeitsverhältnis erzwingt, wird nicht viel erreichen – weder für die Wirtschaft, noch für die arbeitende Person, oder die Demokratie. (…) Wachsende Armut und wachsende Angst schaffen den Nährboden, auf dem Rechtsextreme Erfolge feiern. (…) Wenn ich eines gelernt habe, dann dies: Egal, wie gut oder schlecht es der Wirtschaft in Deutschland geht – die Armut steigt meist weiter an. Die Regelungen der neuen Grundsicherung beschleunigen diesen Prozess. Gerade mit der Senkung des sogenannten Schonvermögens – das Geld, das man als Bezieher auf dem Konto haben darf – trifft man ältere Menschen. (…) Ich hätte mir mehr Protest gewünscht. Was auf uns zukommt, ist eine langfristige Verschlechterung unseres Lebens. Ich hoffe in dieser Situation auf mehr Vernetzung von Betroffenen. Ich hoffe auf mehr Unterstützung von Vereinen und Beratungsstellen bei der Durchsetzung unserer Rechte. Und ich hoffe auf viele Klagewellen. Sanktionsfrei und Freiheitsfonds sind etwa zwei Organisationen, die wichtige Arbeit machen. Ich hoffe letztlich, dass die Zivilgesellschaft sich wehrt. Dass wir uns wehren.“ Kommentar von Janina Lütt im Freitag online am 11. März 2026 externer Link
  • Grundsicherung: Neue Zumutungen können fast jeden treffen
    Aus Anlass der anstehenden Verabschiedung des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes im Bundestag, mit dem das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt werden soll, äußert sich Katja Kipping, Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband, wie folgt: „CDU/CSU und SPD haben sich entschieden, die sozialen Daumenschrauben anzuziehen. Mit der Abschaffung des Bürgergeldes werden die Regeln für Arbeitsuchende massiv verschärft: Die Karenzzeit für Vermögen fällt weg, die Freibeträge fürs Schonvermögen werden reduziert. Die Wohnkosten werden bereits ab dem ersten Tag der Bedürftigkeit gedeckelt. Sanktionen können künftig bis zum Komplettentzug gehen, einschließlich der kompletten Streichung von Wohnkosten. Und eine sture Auslegung des Vermittlungsvorrangs geht zu Lasten von Qualifikation und Weiterbildung. Die neuen Regeln bringen niemanden in Arbeit. Sie verschärfen nur Existenzängste und soziale Not. Sie schaden, ohne zu helfen.  Eine Trennung, ein krankes Kind, ein Sportunfall, eine betriebsbedingte Kündigung – viele sind nur einen Schicksalsschlag von der Grundsicherung entfernt. Die neuen Zumutungen können fast jeden treffen. Und für viele wird es ein böses Erwachen geben…“ Pressemitteilung von Katja Kipping vom 04. März 2026 beim Paritätischen externer Link
  • Neue Grundsicherung: »Ein moralisch bankrottes System«. Das Bürgergeld verschwindet, doch die Arbeitslosigkeit bleibt, meint Aktivist Wasilewski im Bundestag
    „»Es ist eine Schande, dass wir heutzutage über so etwas reden«, meint Thomas Wasilewski am Montag im Bundestag. Bei der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten Parteien, Verbände und Experten über den Gesetzentwurf der Regierung zur neuen Grundsicherung. Wasilewski selbst ist Bürgergeldempfänger und kämpft in der Öffentlichkeit für ein »menschenwürdiges Existenzminimum«. Die geplante Reform nennt er in seiner Stellungnahme »eine Kriegserklärung» an die arbeitslosen Menschen. (…) Laut Wasilewski betrifft die Debatte nicht nur Leistungsbeziehende, sondern auch »Millionen Menschen, die jeden Tag in der Angst leben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren«. Durch den neuen Gesetzentwurf könnten Arbeitgeber dies systematisch ausnutzen – die »existenzielle Angst« werde zu ihrer »Waffe«. Das Ergebnis: »ein moralisch bankrottes System, in dem Arbeitnehmer zu willenlosen Marionetten der Arbeitgeber mutieren«. Mit dem Entwurf seien viele neue bürokratische Hürden verbunden, durch die die Arbeitslosigkeit aber bleibe. Die Realität dessen kennt Wasilewski zu gut. Er selbst kann aufgrund von Herzproblemen seit 2013 nicht mehr arbeiten und ist abhängig von Leistungen. Von diesen muss er auch seine fünf Kinder ernähren. (…) Wasilewski fordert, die verschärften Sanktionen zurückzunehmen. Alle Gelder total zu streichen, verletze die Würde des Menschen und das Grundgesetz. Die Maßnahme treffe vor allem jene, »die in Krisen, durch Krankheit oder Überforderung nicht in der Lage sind, die Anforderungen des Jobcenters zu erfüllen«. In einer »Situation der absoluten Resignation« werden die arbeitslosen Menschen »wie Wesen ohne Würde« behandelt. Sanktionen träfen vor allem besonders schutzwürdige Gruppen wie Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die kein Deutsch sprächen. Praktisch bedeuteten die Kürzungen: »kein Essen, kein Trinken, kein Strom, kein Telefon, kein Internet«. Sie bedeuteten auf jeden Fall, dass man keine Arbeit aufnehmen könne. Stattdessen drohe Obdachlosigkeit. Zusätzlich verweist Wasilewski auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, laut dem der lenkende Effekt von Sanktionen wissenschaftlich nicht eindeutig belegbar ist. Auch treffen die Sanktionen »unschuldige Kinder«. In fast jeder dritten Bedarfsgemeinschaft wohnen Minderjährige. Erst vergangene Woche hatten dies Dutzende Sozialverbände in einem offenen Brief angeprangert. Sie fordern von der Regierung, die geplanten Verschärfungen zurückzunehmen – Familien seien gefährdet. (…) In seiner Stellungnahme resümiert [Wasilewski]: »Vor der Haustür des Bundestags schlafen Menschen ohne ein Dach über dem Kopf. Sie schauen zu uns – und ihr Blick fragt uns, wie lange wir noch wegsehen.«“ Artikel von Ruta Dreyer vom 23. Februar 2026 in Neues Deutschland online externer Link , siehe dazu auch:

    • Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
      „Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei. Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten. Und eine sozialpolitisch hoch relevante Aktivität des Gesetzgebers steht unter dem – wie gewohnt sehr trocken daherkommenden – Titel „13. SGB II-Änderungsgesetz“. (…) »Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an.« (…) Nun könnte man sofort einzelne Punkte der zusammenfassenden Zusammenfassung kritisch kommentieren bzw. auch inhaltlich korrigieren. Aber selbst die mündlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen (die von den einzelnen Parteien vorgeschlagen wurden und deren Frage- und Antwortzeit ist streng nach der Größe der Fraktionen kontingentiert) sind meistens nicht wirklich aufschlussreich oder gewinnbringend (…) Mit Blick auf Stimmen, die eher aus der institutionellen Praxis kommen, sei hier verweisen auf die Stellungnahme von Jens Hildebrandt vom Fachbereich Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim für die kommunale Perspektive. Und auf die Stellungnahme von Stefan Graaf, der Geschäftsführer Jobcenter Städte Region Aachen und zugleich Sprecher des Bundesnetzwerks der Jobcenter ist (…) Für die Bewertung der geplanten Änderungen sind für Graaf folgende Maßstäbe leitend: »Erstens die Wirkung für eine schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit, zweitens die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums und ein verlässlicher Schutz in besonderen Lebenslagen, und drittens die Vollzugstauglichkeit.« Und er ergänzt: »Nur Normen, die verständlich, rechtssicher und in der täglichen Arbeit administrierbar sind, entfalten die gewünschte Steuerungswirkung – alles andere produziert Reibungsverluste, zusätzliche Rechtsstreitigkeiten und bindet Ressourcen, die wir eigentlich für Beratung, Vermittlung und Förderung brauchen. Deshalb sollte jede Neuregelung konsequent auch daran gemessen werden, ob sie Verfahren für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung vereinfacht oder ob sie die bereits bestehende Überkomplexität erhöht.« Wahre Worte. Und wenn hier schon die „Praxis“ hervorgehoben werden soll, dann seit noch auf die Stellungnahme von Thomas Andreas Wasilewski hingewiesen. (…) Wasilewski versteht sich aber nicht mehr (nur) als Betroffener, sondern auch als Aktivist (…) Der Regelfall mit Blick auf die Anhörungen von Sachverständigen ist dann aber auch, dass sich die jeweilige Karawane des Gesetzgebers nicht mehr irritieren oder aufhalten lässt. Es steht zu befürchten, dass sich auch beim 13. SGB II-Änderungsgesetz dieses Muster wiederholen wird, obgleich man einigen Stellungnahmen wichtige und dringende Hinweise auf Änderungsbedarf entnehmen kann.“ Beitrag von Stefan Sell vom 23. Februar auf seiner Homepage externer Link mit Zitaten der Experten und Links zu allen wichtigen Materialien zur Anhörung
  • Anhörung im Bundestag zu den SGB II-Änderungen am 23.2.2026 und Protest am 28.2. in Berlin
    Am Montag, 23. Februar 2026, kommt es zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Hervorzuheben sind dabei die Stellungnahmen von Thomas Wasilewski, dem Paritätischen und auch vom Jobcenter StädteRegion Aachen. Letztere zerreißen an vielen Punkten die geplanten Änderungen als ineffektive Maßnahmen. Auch haben sie sich intensiv mit unserer Stellungnahme auseinandergesetzt.
    Infos zur Anhörung und die Stellungnahmen gibt es hier: https://t1p.de/sxavi externer Link
    Dazu: Wohlfahrts- und Sozialverbände fordern Korrekturen am Gesetzentwurf: https://t1p.de/tkdqt externer Link und dazu ein offener Brief gegen Verschärfungen zulasten von Familien und Kindern: https://t1p.de/owcb8 externer Link
    Zum Zeitplan der SGB-II-Reform: Die 2./3. Lesung war in der ersten Märzwoche geplant. Aber ob das klappt, die Koalition sich also bis dahin einig wird, ist noch offen…“ Quelle: Thomé Newsletter 08/2026 vom 22.02.2026 externer Link und dazu auch:

    • Die Sitzung am Montag, 23. Februar 2026, 14 bis 15.30 Uhr ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen, siehe alle Infos externer Link
    • Bürgergeld-Kriegserklärung: Wasilewskis gnadenlose Abrechnung im Bundestag
      Wenn am 23. Februar 2026 der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zur öffentlichen Anhörung zusammentritt, sitzt dort ein Mann, der die eiskalte Logik des Systems am eigenen Leib erfahren hat. Es ist der Tag der Anhörung zum 13. SGB II-Änderungsgesetz, das den Wechsel vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld ebnen soll – ein Tag, an dem es um weit mehr geht als um Paragrafen: Es geht um das nackte Überleben. Thomas Wasilewski, von der Linksfraktion als Sachverständiger nominiert, ist kein „Papiertiger“ und kein Theoretiker, der das Elend aus der Distanz in Tabellen presst. Er ist ein Praktiker, der die bittere Realität atmet. Der Mönchengladbacher Familienvater kennt beide Welten. Früher war er über lange Zeit als Bildungsbegleiter bei einem großen Konzern tätig und half nach eigenen Angaben Langzeitarbeitslosen und lernbehinderten Jugendlichen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt – bis ein schwerer gesundheitlicher Schicksalsschlag ihn selbst auf die andere Seite katapultierte. Heute erlebt er die bürokratische Härte des Systems, das er einst von der anderen Seite kannte, als tägliche Bedrohung der eigenen Existenz. Er spricht nicht für sich allein, sondern gibt vielen Menschen eine Stimme, die im ständigen Austausch mit ihm stehen und deren Würde durch politische Entscheidungen oft wie ein Rechenposten behandelt wird.
      In seinem Gastbeitrag für buergergeld.org spricht Wasilewski aus, was sich viele nicht trauen…“ Beitrag von Peter Piekarz vom 22.02.2026 auf buergergeld.org externer Link und darin:

      • Gastbeitrag von Thomas Wasilewski: Klartext statt Süßholz
        „… Meine Kritik an der geplanten Neuregelung habe ich in meiner Stellungnahme festgehalten, die dem Bundestag vorliegt. Hier der Link: https://www.bundestag.de/resource/blob/1146128/21-11-74-Thomas-Andreas-Wasilewski.pdf ..:“
      • Anschließend: „… Damit man versteht, warum Wasilewskis Auftritt im Bundestag so wichtig ist, haben wir seine offizielle Stellungnahme (Ausschussdrucksache 21(11)74) vom 16. Februar 2026 hier im Detail analysiert…“
    • »Bürgergeldreform«: Regierung schürt Klima der Angst
      Anhörung zur »neuen Grundsicherung« im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. Klare Worte zu Verschärfungen und Stimmungsmache erwartet…“ Überblick von Gudrun Giese in der jungen Welt vom 23.02.2026 externer Link
    • Kundgebung: Solidarität statt Strafe am 28.02.2026 in Berlin
      Die aktuellen Pläne der Bundesregierung erfüllen uns mit großer Sorge, da die Verschärfungen im Bürgergeld Menschen in die Armut, prekäre Beschäftigung und Wohnungslosigkeit drängen werden. Es gibt ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. 100 %-Sanktionen, wie sie aktuell geplant sind, werden diesem nicht gerecht. Der Vermittlungsvorrang wird Menschen in prekäre Jobs drängen. Die Abschaffung der Karenzzeit beim Schonvermögen und die Kürzung des Schonvermögens erschwert es Menschen, für ihr Alter vorzusorgen. Und das sind nur einige der geplanten Änderungen. Wir halten den Diskurs der Ausgrenzung, in dem so getan wird, dass arbeitslose Menschen selber schuld an ihrer Arbeitslosigkeit seien, für falsch.
      Er bedient rechte und neoliberale Narrative, denen wir uns offensiv entgegenstellen. Arbeitslosigkeit hat vielfältige Ursachen, die in der Wirtschaft zu finden sind. Menschen, die arbeitslos werden, sollten die Unterstützung der Gesellschaft finden und nicht Kontrolle und Misstrauen. Deshalb rufen wir auf zu einer Demonstration am Samstag, den 28. Februar, um 14.00 Uhr am Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz vor dem Nordbahnhof mit einer Abschlusskundgebung in der Habersaathstraße.“ Aufruf bei VDJ externer Link
  • Breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden fordert in einem Offenen Brief: Reform des SGB II darf nicht auf Kosten von Familien und Kindern gehen
    „… Die Reform verfehle ihr Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern, kritisieren die Verbände. Stattdessen erhöhe sie den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten könne, und verschärfe die Situation von Menschen mit Betreuungsverantwortung. Besonders problematisch seien Sanktionen, die ganze Haushalte belasten, sowie die Verschärfung bei den Wohnkosten und unrealistische Zumutbarkeitsregelungen bei der Erwerbsaufnahme für Eltern von Kleinkindern. „Eine Reform des Bürgergeldes darf niemals auf dem Rücken der ohnehin schon unter Druck stehenden Kinder erfolgen. Genau das ist aber zu befürchten, wenn beim neuen Grundsicherungsgeld mögliche Sanktionen für Familien mit Kindern sowie Zumutbarkeitsregeln für die Erwerbsaufnahme und die Regelungen zu den Unterkunftskosten verschärft werden. Jede Kürzung der ohnehin schon zu knappen Regelsätze, auch wenn sie formal nur die Erwachsenen betreffen, bringt eine ungerechtfertigte, außergewöhnliche Härte für die Kinder mit sich und verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Da das Geld in den Familien beispielsweise durch Sanktionen insgesamt noch knapper wird, werden Kinder indirekt für das Verhalten der Eltern mit bestraft. Und wenn neben der Regelsatzkürzung auch die sofortige Deckelung der Mietkosten möglich ist, drohen den Kindern mit ihren Familien Mietschulden und im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit. Das darf nicht sein“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
    Jede dritte Bedarfsgemeinschaft sei eine Familie mit minderjährigen Kindern, betonen die Unterzeichnenden. Sanktionen blieben daher nicht auf einzelne Personen begrenzt, sondern träfen unmittelbar auch Schutzbefohlene und Partner*innen. Der Offene Brief fordert unter anderem den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe
    …“ Meldung vom 19.02.2026 des Deutschen Kinderhilfswerks externer Link („Verbände fordern: Reform des SGB II darf nicht auf Kosten von Familien und Kindern gehen“) zum Offenen Brief externer Link „Verschärfungen auf Kosten von Familien und Kindern zurücknehmen“
  • Rüsten für den Ernstfall. Geplante Kürzungen des Existenzminimums: Sozialhilfeverein Tacheles plädiert dafür, bereits jetzt Hilfsangebote für bedrohte Menschen aufzubauen
    »Das wird gruselig«, sagt Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles zu den Grundsicherungsplänen der schwarz-roten Koalition. »Gerade Menschen, die psychisch krank sind und unter Depressionen leiden, werden unter die Räder kommen.« Der bundesweit bekannte Wuppertaler Verein berät armutsbetroffene Menschen und setzt sich für deren Rechte ein. Überdies bietet er im Internet umfangreiche Informationen, insbesondere zur Grundsicherung. Tacheles lehnt die geplanten Sanktionen wie viele andere Organisationen ab. Gleichzeitig hat Vereinsvorstand Thomé einen Vorschlag vorgelegt, wie man Menschen, deren Existenzminimum bedroht ist, konkret unterstützen kann. (…) Die Diakonie kritisiert ebenso wie Tacheles, dass diese Kürzungen vor allem Menschen treffen, die es ohnehin schwer haben und eigentlich Hilfe brauchen. »Wir erleben, wer Termine verpasst und nicht zum Amt geht«, sagt Tacheles-Vorstand Thomé »nd.DieWoche«. »Es sind insbesondere Leute, die die deutsche Sprache nicht können, die nicht lesen und schreiben können oder psychisch krank sind.« (…) Und Leseschwierigkeiten haben viele: Eine Untersuchung von 2019 kam zu dem Ergebnis, dass etwa 6,2 Millionen Deutsch sprechende Erwachsene allenfalls einzelne Sätze lesen und schreiben können, aber keine zusammenhängenden Texte verstehen. Verschärfend komme hinzu, dass die Leute wegen der Digitalisierung oft nicht mehr einfach zum Jobcenter gehen können, erläutert Zimmermann. Stattdessen sollen sie digital kommunizieren, was viele aber nicht können, weil ihnen die Sprachkenntnisse oder die technischen Mittel fehlen. »Die Digitalisierung hängt viele ab«, so die Sozialexpertin. Menschen mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen haben laut Zimmermann nicht immer eine Diagnose, weil sie noch keinen Arzttermin bekommen haben oder keine Krankheitseinsicht haben. Sie können dem Jobcenter darum nicht nachweisen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Jobcenter kommen konnten. Anderen falle es schwer, einem fremden Menschen in einer Behörde die Erkrankung offenzulegen und beispielsweise zu sagen: Ich habe eine bipolare Störung und hatte eine depressive Phase. Deswegen konnte ich nicht erscheinen. (…) Der Tacheles-Vorstand rechnet damit, dass der Bundestag den Gesetzentwurf im Wesentlichen beschließen wird, trotz aller Proteste (…) Darum plädiert Thomé dafür, dass sich Beratungsstellen schon jetzt auf die neue Rechtslage einstellen und damit beginnen, »solidarische Begleitstrukturen« aufzubauen. Es geht ihm darum, dass niemand allein zum Jobcenter gehen muss, dass Personen unterstützt werden, die keine Freunde oder Bekannten haben, die ihnen beistehen können. Dies sei gerade für die genannten Gruppen wichtig, die von den Sanktionen besonders bedroht sind. Solche Begleitstrukturen aufbauen könnten beispielsweise Wohlfahrtsverbände zusammen mit anderen lokalen Initiativen, die im sozialen Bereich aktiv sind. »Es geht darum, auf kommunaler Ebene Bündnisse zu schließen«, sagt Thomé. Er hofft, dass in den nächsten Wochen eine Diskussion über seinen Vorschlag entsteht. (…) »Ich kann den Vorschlag nachvollziehen«, sagt Ina Zimmermann zu der Idee von Thomé. »Wenn eine Sozialarbeiterin bei einem Termin dabei ist, laufen die Gespräche oft anders.« Viele ihrer Kolleg*innen aus der Allgemeinen Sozialberatung würden deshalb die Menschen gern häufiger begleiten, aber sie schafften das nicht. Die Kapazitäten und Mittel seien dafür zu knapp. (…) Einfacher sei es, wenn Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte die hilfebedürftige Person unterstützen können. Für Harald Thomé wäre es eine Form von gelebter Solidarität mit Menschen in Existenznot, wenn es gelingt, solche Begleitstrukturen aufzubauen. Ob die Verschärfungen kommen, entscheidet der Bundestag nach bisheriger Planung Anfang März. Das Gesetz tritt dann am 1. Juli in Kraft. Ein Teil der Sanktionen soll schon früher gelten, und zwar, sobald die Reform im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Nach dem bisherigen Zeitplan könnten die Verschärfungen dann bereits ab April greifen.“ Artikel von Eva Roth vom 5. Februar 2026 in Neues Deutschland online externer Link
  • Vom „Florida“- zum „Totalverweigerer-Rolf“ und dem Einfluss von Einzel- und Kunstfiguren auf die sozialpolitische Gesetzgebung
    „Am Anfang des Jahres 2026 arbeiten sich die parlamentarischen Mühlen ab an dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025), mit dem das erst 2023 eingeführte „Bürgergeld“ durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden soll. Dem vorangegangen waren Monate einer teilweisen hysterisch daherkommenden Debatte über „die“ Bürgergeldempfänger. Viele Menschen wurden bei der damit einhergehenden hochgradig emotionalisierten Diskussion im wahrsten Sinne des Wortes auf die Bäume getrieben angesichts der immer wieder behaupteten und oftmals mit Hilfe anekdotischer Evidenz scheinbar belegter Fälle des krassen und flächendeckenden Missbrauchs sozialstaatlicher Leistungen. (…) Das nun wird den einen oder anderen von den älteren Semestern möglicherweise daran erinnern, dass dieses Muster eines „legitimatorischen Missbrauchs“ auch in der Vergangenheit seine Spuren in der sozialpolitischen Gesetzgebungshistorie hinterlassen hat. (…) „Florida-Rolf“ war der in den Medien verwendete Spitzname für einen deutschen Sozialhilfeempfänger (bürgerlich Rolf J.), der seit den 1980er-Jahren in den USA im Bundesstaat Florida lebte und dort nach einer schweren Erkrankung Sozialhilfe vom deutschen Staat bezog. (…) Im Sommer 2003 brachte die BILD-Zeitung den Fall groß heraus mit der Schlagzeile, dass ein deutscher Sozialhilfeempfänger seine Strandwohnung in Miami „auf Kosten der deutschen Steuerzahler“ bezahle. Der Fall wurde stark populistisch dargestellt und als Beispiel für „Sozialhilfe unter Palmen“ genutzt. Die Ähnlichkeiten mit der besonderen Rolle der BILD-Zeitung in heutigen Zeiten im Kontext der Bürgergeld-Debatte ist mehr als offensichtlich. (…) In der Bundesrepublik gewann der Diskurs über angeblichen oder tatsächlichen Missbrauch von Sozialleistungen mit der Rückkehr der Arbeitslosigkeit in der Mitte der 1970er Jahre an Prominenz und wies in der Folgezeit Höhen und Tiefen auf, die zumeist mit der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen einhergingen. (…) 1983 wurde beispielsweise beklagt, hohe Sozialstandards verleiteten junge und gesunde Bundesbürger dazu, „sich unter den Palmen Balis in der Hängematte zu sonnen und alternativ vor sich hinzuleben“, statt sich um ihre berufliche Zukunft zu kümmern. (…) Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, wenn Rieger (2022: 381) über die damalige Zeit mit einem auch heute wieder verwendbaren Zitat bilanziert: »Das deutsche Sozialsystem hatte angeblich eine Konstellation geschaffen, die es energischen, einfallsreichen Frauen und Männern ermöglichte, auf Kosten der Allgemeinheit einen komfortablen Lebensstil zu genießen, statt sich um finanzielle Eigenständigkeit zu bemühen. Der Sozialstaat, so die Botschaft, unterminiere auf diese Weise die Arbeitsmoral auf breiter Front und treibe gleichzeitig die Belastungen für die hart arbeitende Bevölkerung weiter in die Höhe. Materielle Überlastungsphänomene waren dieser Lesart zufolge dem Sozialsystem selbst und nicht etwa ungünstigen Rahmenbedingungen zuzuschreiben.«…“ Beitrag von Stefan Sell vom 22. Januar 2026 auf seiner Homepage externer Link

  • Bündnis „AufRecht bestehen“ gegen „Neue Grundsicherung“: Betroffenen drohen Obdachlosigkeit, Überschuldung und ein verschlossener Wohnungsmarkt
    Die „neue Grundsicherung“ erschwert Erwerbslosen und prekär Beschäftigten den Zugang zum Wohnungsmarkt erheblich und forciert Obdachlosigkeit. Ebenso droht ihnen weitere Verarmung durch neue Schuldenfallen. Dies gilt erst recht aufgrund der erheblichen Verschärfung der Sanktionsregelungen. Das Bündnis „AufRecht bestehen“ lehnt daher den Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform des SGB II ab, mit dem das Bürgergeld durch Grundsicherungsgeld ersetzt werden soll. (…) „Die geplanten Änderungen werden insgesamt nach Einschätzung des Bündnisses „AufRecht bestehen“ die Situation von Leistungsberechtigten und ihren Familien auf dem Wohnungsmarkt deutlich verschlechtern und letztlich deren Versorgung mit geeigneten Wohnungen gefährden.“ Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf in Gänze zurückzuziehen.“ Pressemitteilung vom 15.01.2026 des Bündnisses „AufRecht bestehen“ , einem bundesweiten Zusammenschluss von Erwerbslosengruppen und -organisationen, dem auch Tacheles e.V. angehört (dem wir für die Datei danken)

    • Wenn gleichzeitig die noch Erwerbstätigen täglich spüren, wie schnell auch sie Opfer der Sanktionen werden könnten und gleichzeitig fast täglich von Regierungsmitgliedern als faul beschimpft werden… wäre ein Tag der Verweigerung wie am 23. Januar in Minneapolis geplant mehr als naheliegend…
  • Wer liegt hier wem auf der Tasche? Genug mit dem Bürgergeld-Fetisch. Stürmt die Paläste!
    Das Bürgergeld ist Geschichte. An seine Stelle tritt eine Grundsicherung, die auf kalkulierten Verfassungsbruch setzt. Totalsanktionen, Vermittlungsvorrang, Quadratmeterdeckel, jeder Move bedeutet umfassendere staatliche Überwachung. Die Bezahlkarte soll in Hamburg perspektivisch zunächst auf Sozialhilfe und Jugendhilfebeziehende ausgeweitet werden. Sind Bürgergeldbeziehende als nächstes dran?
    Die neue Grundsicherung trumpft Hartz IV in seiner Grausamkeit und ist ein Damoklesschwert über Erwerbslosen und allen, die Lohnarbeit machen. Zugleich nimmt die Zahl der Milliardäre und Mulitmillionäre stetig zu. Finanzbetrug durch Überreiche wird mehr oder weniger tatenlos zugesehen, während das Phantom des Bürgergeld-Totalverweigerers seit Jahren durch die Medien getrieben wird.
    Wie der Angriff auf den Sozialstaat sich auf die Betroffenen in der Praxis auswirkt und was wir als Zivilgesellschaft tun können, um nicht nur tatenlos zusehen zu müssen, darum geht es in diesem Talk.“ Audio des Vortrags von Helena Steinhaus am 29.12.25 externer Link Audio Datei bei 39c3
  • Grundsicherungsgeld unterminiert die Rechte von Millionen von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind – Zeit, „solidarische Begleitstrukturen“ wieder aufzubauen
    • Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld. Union pur: Sanktionen schon ab Gesetzesverkündung
      Das Bürgergeld wird von Merz, Linnemann und Spahn mit Unterstützung der SPD abgeschafft und durch ein autoritäres System aus Druck, Kontrolle und Sanktionen ersetzt. Eine Reihe von Menschen – insbesondere psychisch kranke– wird dabei unter die Räder kommen. Diese Politik wird viele Menschen in Armut, prekäre Beschäftigung und auch in Obdachlosigkeit drängen. Wer sich mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen möchte, findet hier zunächst eine Lesefassung des geplanten Gesetzes. Darin ist farblich markiert, was altes Recht ist, was aus der ersten Fassung nach dem Koalitionsausschuss stammt und welche Änderungen nach der Kabinettssitzung vorgenommen wurden.
      Das Gesetz soll zum 01.07.2026 wirksam werden; die deutlich verschärften Sanktionen jedoch bereits mit der Verkündung (s. Artikel 12 Abs. 2). Die Bundesregierung geht hierbei äußerst zügig vor. (…)
      Das Gesetz unterminiert die Rechte von Millionen von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und verkennt deren Lebensrealitäten. Entgegen aller Beteuerungen wird es insbesondere psychisch kranke und auch andere kranke Menschen treffen.
      Das Gesetz trägt erheblich zur gesellschaftlichen Spaltung bei und gefährdet das Vertrauen in Staat und Regierung. Die geplanten Neuregelungen markieren einen gefährlichen Schritt hin zur schrittweisen Demontage von Sozialstaat und Demokratie.
      Alle Beratungsstellen sollten sich bereits jetzt mit Blick auf die kommende Rechtslage darauf einstellen und beginnen, „solidarische Begleitstrukturen“ aufzubauen, damit Menschen mit Angst vor dem Amt nicht allein zu den Behörden gehen müssen. Dies ist ein Stück organisierte und gelebte Solidarität.
      Darüber hinaus könnte das SPD-Mitgliederbegehren noch etwas bewegen, sodass die SPD doch noch Rückgrat zeigt und klar sagt: verfassungswidrige Sanktionen nicht mit uns. Daher der Aufruf an alle SPD-Genossinnen und Genossen: Votiert im Mitgliederbegehren gegen dieses Gesetz
      .“ Aus dem Thomé Newsletter 43/2025 vom 21.12.2025 externer Link (Hervorhebung von uns, siehe unten bei den Grundinfos den überarbeiteten Gesetzesentwurf) und der 1. Ansatz in Berlin:
    • 8.1.26: Erstes Treffen der Arbeitsgruppe Begleitung von BASTA!
      Angst vorm Amt? Nicht mit uns!wir sind die Arbeitsgruppe Begleitung von BASTA! Berlin, der Erwerbsloseninitiative. Wir möchten euch hiermit ganz herzlich zu unseren wieder regelmäßig stattfindenden Begleittreffen einladen, um organisiert und solidarisch betroffene Personen zu Ämtern wie Jobcenter oder Agentur für Arbeit zu begleiten. Diese direkte Unterstützung erscheint uns wichtiger als je zuvor, auch besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Verschärfungen im Sozialrecht.
      Wir möchten der sozialen Kälte mit solidarischem Zusammenhalt begegnen. An unseren vier Beratungsorten in Berlin erfahren wir, wie wichtig es für betroffene Personen ist, nicht allein zum Amt zu müssen. Sie bekommen moralische Unterstützung und haben (mindestens) eine bezeugende Person mit sich.
      Auf den Begleittreffen können wir uns über Begleiterfahrungen austauschen, Tipps und Tricks weitergeben und gemeinsam darüber sprechen, was wir für Grundwissen und Fähigkeiten für eine Begleitung benötigt werden
      …“ Aufruf von Basta Berlin vom 19.12.2025 externer Link zum Treffen am Donnerstag, 08.01.2026 um18-20 Uhr in der Regenbogenfabrik, Lausitzer Straße 21a in Kreuzberg.

    • Systematische Prekarisierung. Interview mit Harald Thomé, Mitbegründer der Selbsthilfeorganisation Tacheles
      MieterEcho: Nach bisherigen Plänen soll im Juli des kommenden Jahres die Bürgergeldreform in Kraft treten. Was sind die gravierendsten Änderungen im Vergleich zu den bisher geltenden Regelungen? (…)
      Ich halte die Regelungen in Bezug auf die komplette Streichung der Regelleistungen für verfassungswidrig. Und ich gehe davon aus, dass das den Maßgaben, die das Verfassungsgericht in seinem Urteil von 2019 formuliert hat, in keiner Weise entspricht. Auch hat das Bundesverfassungsgericht im genannten Urteil klargestellt, dass Sanktionen nur mit dem Ziel einer Verhaltensänderung zulässig sind. Im geplanten Gesetz werden Sanktionen aber als Strafe zur Ahndung von Fehlverhalten eingesetzt, auch hier bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit. Ferner gab es in der Vergangenheit auch bei 100%-Sanktionen noch Sachleistungen, die sind jetzt nicht mehr vorgesehen. Es gibt eine Reihe von Punkten, wo erhebliche verf

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Source: labournet.de