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Editorial · Kommando 161 · · 1h

Budapest-Komplex: Wenn der Staat Antifaschismus zum Terrorismus erklärt

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Am 8. September 2026 wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der 47. Verhandlungstag im Budapest-Komplex-Prozess gegen Clara, Emmi, Paula, Luca, Moritz und Nele fortgesetzt. Über 70 Termine hat das Gericht angesetzt, das Verfahren soll noch bis mindestens Anfang 2027 laufen. Den sechs jungen Antifaschist*innen, vier von ihnen waren zur Tatzeit im Februar 2023 gerade volljährig geworden, wirft die Bundesanwaltschaft Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB vor – und, wie schon in den vorangegangenen Verfahren, den absurd überzogenen Vorwurf des versuchten Mordes.

Was war passiert? Im Februar 2023 reisten Neonazis aus ganz Europa zum sogenannten „Tag der Ehre" nach Budapest, einem jährlichen Vernetzungstreffen der extremen Rechten. Antifaschist*innen protestierten, es kam am Rande zu Auseinandersetzungen, bei denen Rechte verletzt wurden. Die ungarische Justiz unter Orbán reagierte mit einer europaweiten Fahndung, deutsche Behörden kooperierten bereitwillig: Wohnungen wurden durchsucht, Menschen observiert, festgenommen. Die nicht-binäre Person Maja T. wurde trotz eines unmittelbar bevorstehenden Verbots durch das Bundesverfassungsgericht nach Ungarn ausgeliefert und im Februar 2026 dort zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt – ohne belastbare Beweise, wie selbst kritische Beobachter*innen des Verfahrens feststellen.

Das Muster wiederholt sich seit Jahren, nur die Zahlen wachsen: Nach Lina E. (2023, gut fünf Jahre Haft im ersten Dresdner Großverfahren) und Hanna S. (2025, fünf Jahre trotz zurückgewiesenem Mordvorwurf) ist Maja T. mit acht Jahren die bislang härteste Verurteilung im Budapest-Komplex. Die Konstruktion einer „kriminellen Vereinigung" ersetzt dabei den individuellen Tatnachweis – wer sich organisiert, wer sich vernetzt, um Neonazi-Aufmärschen entgegenzutreten, gilt der Bundesanwaltschaft selbst dann als Bedrohung, wenn, wie im Fall Hanna S., keinerlei Beweis existiert, dass die Angeklagte überhaupt in Budapest war.

Das ist keine Panne des Rechtsstaats, das ist seine Funktionsweise gegenüber unbequemer Politik. Während rechte Gewalttäter in Deutschland regelmäßig mit Bewährungsstrafen oder eingestellten Verfahren davonkommen, werden Antifaschist*innen mit Terrorismus-Paragraphen, Kronzeugen zweifelhafter Glaubwürdigkeit und „Superrecognizern" – Gesichtserkennungs-„Expert*innen" ohne wissenschaftliche Grundlage – über Jahre kriminalisiert. Der Gerichtsstand Düsseldorf, hunderte Kilometer vom sozialen Umfeld der Angeklagten entfernt, ist dabei selbst Teil der Zermürbungsstrategie, wie Verteidiger Erkan Zünbül zurecht kritisiert.

Die eigentliche Botschaft an die Bewegung ist unmissverständlich: Wer sich rechten Aufmärschen konsequent in den Weg stellt, riskiert nicht mehr nur eine Anzeige, sondern jahrelange Untersuchungshaft und Zuchthausstrafen. Genau deshalb ist Solidarität mit den Angeklagten in Düsseldorf keine Randnotiz, sondern eine Frage, die die gesamte antifaschistische Bewegung betrifft. Wer die nächste Generation von Antifaschist*innen einschüchtern will, muss an genau diesem Prozess scheitern – durch Öffentlichkeit, Prozessbeobachtung und praktische Solidarität.

Haftstrafen im Budapest-Komplex: eskalierende Härte 5,0 6,5 8,0 Lina E. Mai 2023 Hanna S. Sept. 2025 Maja T. Feb. 2026
Haftstrafen (in Jahren) in den drei bisherigen deutschen/ungarischen Urteilen zum Budapest-Komplex: Lina E. (OLG Dresden, 5 Jahre 3 Monate, Mai 2023), Hanna S. (OLG München, 5 Jahre, September 2025), Maja T. (Budapest, 8 Jahre, Februar 2026, nicht rechtskräftig). Quelle: WOZ, alle-antifa.org.

Sources

WOZ: Prozesse im Budapest-Komplex: Politische Härte am Gericht

Wir sind alle Antifa: Verfahren (Budapest-Komplex, Antifa-Ost)

BASC: Übersicht Prozesstermine Budapest-Komplex & Antifa-Ost-Komplex

nd-aktuell: Budapest-Komplex: Prozessbeginn im Terrorbunker

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Source: Kommando 161