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Zwischen Jugendhilfe, Haft und Strafjustiz: Der Prozess gegen vier junge Geflüchtete

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Der 2. Proztesstag

Wir sind zu fünft in dem riesigen, kalten Hochsicherheitssaal des Landgerichts. Während der mehrere Jahre dauernden Renovierung des Landgerichtsgebäudes in der Salzstrasse, finden Prozesse in einem Saal im Gebäude der Staatsanwaltschaft statt.

Eine der Zuschauerinnen ist die Mutter eines der Angeklagten, eine zweite Person übersetzt für sie.

An Händen und Füßen gefesselt werden um 13:00 Uhr die vier Angeklagten in den Saal geführt, etwas schüchtern schauen sie umher. Die Fußketten werden sie während der gesamten Sitzung nicht abgenommen bekommen.

Das Opfer wird von der Freiburger Rechtsanwältin Meng in dem Prozess vertreten, ein Dolmetscher übersetzt für einige der Angeklagten.

Die folgende Stunde besteht überwiegend aus der Verlesung der Vorstrafen der Angeklagten. Darunter Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl, Drogenbesitz und Hausfriedensbruch. Einige der Verfahren wurden nach Jugendstrafrecht schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt, oder durch richterliche Weisungen beendet.

Erheblich vorbestraft ist Abdel (Name geändert), der älteste der Angeklagten, der 2004 in Syrien geboren wurde. Das Jahr in welchem in Syrien hunderte syrische Kurd:innen, darunter auch Kinder verhaftet und getötet wurden. Als Kind wurde Abdel zum Großvater in die Türkei geschickt, wo er Obst und Gemüse verkaufte und Einkaufsaufträge für das Militär zu erledigen hatte. Seine Mutter lebte im Libanon. Im Sommer 2015 kam Abdel schließlich zusammen mit seinem Vater, im Alter von 11 Jahren, nach Freiburg, wobei er selbst viel lieber in der Türkei geblieben wäre.

Immer wieder steht Abdel vor Gericht, wobei die Vorwürfe zunehmend schwerer wurden: von Fahren ohne Führerschein, über Diebstahl, räuberische Erpressung, Raub, bis hin schließlich zu sexualisierter Gewalt. Von seinen nunmehr 22 Jahren Jahren hat er deshalb schon einige Jahre im Gefängnis verbracht.

Abruptes Ende des 2. Prozesstages

Während Richterin Kernler sich anschickt Details des letzten Urteils zu verlesen, kommt ein Gerichtswachtmeister an den Richter:innentisch und tuschelt mit dem Vorsitzenden Richter Bürgerlin. Es geht um den Rücktransport der Angeklagten, denn die jeweiligen Vollzugsbeamt:innen warten offenbar. Nun entspinnt sich eine Diskussion an der auch Anwält:innen teilnehmen, denn der 2. Prozesstag sei ihnen ausdrücklich als „Schiebe, bzw. Springertermin“ angekündigt worden, von etwa 10min Dauer. Der Vorsitzende beharrt darauf, er habe einen „kurzen“ Prozesstag angekündigt, wobei es im Auge des Betrachters läge was „kurz“ genau meine.

Solche Termine dienen lediglich dazu, dass bestimmte Fristen eingehalten werden, denn in der Regel darf ein Prozess nur bis zu drei Wochen unterbrochen werden. Würde diese Frist überschritten, müsste der Prozess von vorne beginnen. Also werden Brückentermine eingeplant, an denen nur wenige Minuten verhandelt, beispielsweise irgendein Schriftstück verlesen wird, um der Form genüge zu tun.

Nach kurzem hin und her einigt man sich darauf, den Prozesstag für heute zu beenden. Offen blieb noch die Frage wer zum nächsten Prozesstag von der Jugendgerichtshilfe erschienen wird, denn angesichts des jungen Alters der Angeklagten, ist gesetzlich vorgesehen, die Jugendgerichtshilfe zu beteiligen, die rechtlich dem jeweils zuständigen Jugendamt angegliedert ist.

Der Prozess wird am 21.10., 4.11., 11.11., 16.11., 18.11., 23.11., 25.11., 2.12., 7.12., 9.12. und 11.12.2026 fortgesetzt und startet jeweils um 9 Uhr im Zentralen Prozessgebäude in der Heinrich-von-Stephan-Str. 1 in Freiburg,

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Source: de.indymedia