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Sicherheitspaket 2.0 : Sachverständige halten Gesetzentwürfe für verfassungswidrig

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Symbolbild · Leonhard Lenz / CC0 · Wikimedia Commons

Die Bundesregierung will Polizeibehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neue Fahndungsmöglichkeiten erlauben. Fachleute halten die Befugnisse für viel zu weitreichend und warnten heute im Bundestag vor einer rechtlichen Wackelpartie.


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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei einem Besuch im Terrorismusabwehrzentrum GTAZ. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Andreas Gora

Mit Gesichtserkennung im Internet fahnden oder mit Hilfe von Software möglichst große Datenmengen verknüpfen und analysieren. Diese neuen Befugnisse fordert die Bundesregierung in mehreren Gesetzentwürfen für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Auch das Bundesamt für Migration soll per Gesichtserkennung Asylsuchende identifizieren dürfen. Die Reformpläne – auch bekannt als “Sicherheitspaket 2.0” – sind heute Thema https://www.bundestag.de/ausschuesse/inneres/anhoerungen/1210144-1210144... Innenausschuss des Bundestages gewesen.


Der Weg dahin war weit. Bereits 2024 hatte die damalige Ampelregierung nach mehreren Terror-Anschlägen ein erstes “Sicherheitspaket” vorgelegt. Es scheiterte https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-verabschiedet-sicherhei... Bundesrat. Bevor ein neuer Anlauf gemacht werden konnte, zerfiel die Koalition aus SPD, FDP und Grünen.


Das war das Ende der Ampel, nicht aber der Ambitionen. Ende April legte Schwarz-Rot https://netzpolitik.org/2026/faq-das-ueberwachungspaket-der-bundesregier... Reformpläne vor,  die den alten bedenklich ähneln. Das Paket umfasst nun drei Entwürfe für Änderungen des Bundespolizei- (BPolG) und Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) sowie der Strafprozessordnung.


Technische Machbarkeit vs. Grundrechte


Bürgerrechtsorganisationen und Verbände hatten bereits im Frühjahr eine Reihe von kritischen https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/04/2026-04-GFF-Stellungnahme-... vernichtenden Stellungnahmen zu den Plänen eingereicht. Heute sprachen die Sachverständigen im Innenausschuss dazu.


Dabei ging es vor allem um zwei Punkte: Zum einen die neuen Befugnisse zur Gesichtersuche im Internet und zum anderen die Pläne, große Datenmengen automatisiert auszuwerten. Beides basiert auf Technologien, die unter dem Begriff “Künstliche Intelligenz” gefasst werden. Sie ermöglichen es, enorm große Datenmengen binnen kürzester Zeit zu erfassen und nach Mustern zu durchleuchten.


Doch nicht alles, was technisch möglich ist, sollten staatliche Behörden auch dürfen – etwa, weil es Grundrechte betrifft, die an den Kern der Demokratie reichen. Darauf weisen gleich mehrere der insgesamt acht Sachverständigen hin, darunter die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider. Mit Ausnahme der Vertreter*innen der Polizeibehörden selbst sehen fast alle Sachverständigen einen Nachbesserungsbedarf. Einige von ihnen fordern gar, die geplanten Gesetzesänderungen ersatzlos zu streichen.


BKA lobt “technikoffene Formulierungen”


Martina Link, Sachverständige des BKA, hält die Befugnisse für „zeitgemäß“. Die Vizepräsidentin des Amtes begrüßt ausdrücklich die „technikoffene Formulierung“. Dass man für die Fahndung Drittanbieter wie PimEyes nutzen könne, hätte den Vorteil, dass die Sicherheitsbehörden öffentlich zugängliche Bilder nicht selbst sammeln und speichern müssen. Das nämlich verbiete die europäische KI-Verordnung.


Was Link nicht erwähnt: Auch diese Drittanbieter verstoßen mit ihrer Datensammlung gegen die KI-Verordnung. Das BKA müsste die Auflagen also zwar nicht selbst brechen, würde dann aber Anbieter nutzen, die das tun.

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Auch der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, lobt den Entwurf. Dieser unterscheide klar zwischen öffentlich zugänglichen Daten und „geschützten privaten Kommunikations- und Rückzugsräumen“. Außerdem sorge er dafür, dass Behörden sensible Daten nur anlassbezogen und unter bestimmten Voraussetzungen abrufen dürfen, so Poitz.


“Technische Voraussetzung für eine flächendeckende Verfolgung”


Pia Sombetzki von der NGO AlgorithmWatch hält die Maßnahmen hingegen für unvereinbar mit Vorgaben aus dem Grundgesetz und dem Europarecht. „Die Bundesregierung schafft mit den Gesetzen nichts anderes als die technische Voraussetzung für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im öffentlichen Raum”, sagt Sombetzki.


Laut der KI-Verordnung ist das ziellose und massenweise Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet verboten, wenn damit eine Datenbank aufgebaut werden soll. Eben das ist aber die technische Voraussetzung für den Einsatz der Gesichtersuche. Sowohl ein Gutachten im Auftrag von AlgorithmWatch als auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommen zu dem Schluss, dass eine Foto-Fahndung ohne eine solche Datenbank nicht möglich ist.


Sombetzki warnt, mit den Plänen werde zudem „an der Praxis vorbeigeregelt“, die im Entwurf vorgesehenen Löschpflichten liefen ins Leere. „Menschen müssen davon ausgehen, mit ihren Gesichtern und Stimmen in der Datenbank erfasst zu sein.“ Das führe zu einem sogenannten https://de.wikipedia.org/wiki/Chilling_effect">Chilling Effekt: Menschen könnten sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen, weil sie fürchten, sonst ins Visier der Polizei zu geraten.


Markus Löffelmann, Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, sieht bei der Gesichtersuche im Internet besonders schützenswerte Daten betroffen. Die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu Videoüberwachung oder automatisierter Kfz-Kennzeichenanalyse lasse sich, anders als die Bundesregierung behauptet, nicht übertragen. Die im Entwurf vorgesehenen Eingriffsschwellen und verfahrensrechtlichen Sicherungen seien Löffelmann zufolge unzureichend.


Die Regelungen der automatisierten Datenanalyse sieht Löffelmann besonders kritisch. „Hier ist noch Grundlagenarbeit erforderlich,“ mahnte der Jurist in der Anhörung. Er appelliert an die Abgeordneten, das nicht aus dem Blick zu verlieren. „Dieses Instrument dürfte das mächtigste sein, über das der Gesetzgeber in den letzten 25 Jahren zu entscheiden hatte.“


https://netzpolitik.org/2026/digitale-ueberwachungsbefugnisse-schwarz-ro... Sicherheitspaket »zum Großteil verfassungswidrig«


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Kreis eingrenzen, kommerzielle Anbieter ausschließen


Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Louisa Specht-Riemenschneider lehnt die aktuellen Entwürfe in ihrer jetzigen Form ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Insbesondere der biometrische Datenabgleich und die automatisierte Datenanalyse gehen ihr deutlich zu weit. Die Eingriffsschwellen seien zu niedrig angesetzt, der Kreis der Betroffenen zu weit gefasst, so Specht-Riemenschneider. Auch würden Mechanismen fehlen, die etwa den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung schützen oder eine Echtzeit-Überwachung verhindern.


Wenig hält Specht-Riemenschneider auch von den Plänen, kommerzielle Suchmaschinen wie die von PimEyes oder Clearview zu nutzen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte findet es zwar nachvollziehbar, dass es für die Behörden inakzeptabel sei, wenn Privatpersonen damit gesuchte Personen ausfindig machen, während die Polizei die Suche nicht nutzen darf. Die Datenbanken seien jedoch “datenschutzrechtlich höchst bedenklich” und mutmaßlich weder mit der KI-Verordnung noch mit den europäischen Datenschutzauflagen vereinbar. Die Befugnisse müssten wenigstens auf Personen beschränkt werden, die zur Öffentlichkeitsfahndung ausgeschrieben sind, so Specht-Riemenschneider.


Auch der Rechtsanwalt Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein warnt vor den Plänen. Schon heute dürften Beamt*innen im Netz recherchieren. Allerdings gebe es hier eine natürliche Grenze, betont er. Eine einzelne Beamtin könne nicht das gesamte Internet durchforsten. Automatisierte Analysen heben diese Grenzen nun auf. Hier müsse man sich bewusst sein, dass man es mit einer ganz anderen Analysebreite und ‑tiefe zu tun hat.


Die biometrische Gesichtserkennung und die Datenanalyse würden dadurch tiefgreifende Grundrechtseingriffe ermöglichen, ohne ausreichende Eingriffsschwellen oder Transparenz vorzusehen. Kempgens fordert, die Maßnahmen streng auf besonders schwere Straftaten zu beschränken und den Analyseumfang auf bestimmte Datenquellen zu begrenzen: „Man sollte nur da suchen dürfen, wo man auch vermutet, was zu finden. Und nicht völlig uferlos, wie es vorgesehen ist, in allen Datenquellen.“


Was die Behörden schon heute dürfen


Das Bundeskriminalamt betreibt bereits seit Jahren eine biometrische Gesichtersuche. Das https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Erkennung... (GES) erlaubt den Abgleich mit allen Menschen, die bereits “erkennungsdienstlich behandelt” wurden. Das kann etwa nach einer Festnahme passieren, aber auch “vorbeugend”, etwa wenn Menschen Asyl in Deutschland beantragen.


Die Lichtbilder von mehr als fünf Millionen Menschen sind in der Datenbank des BKA gespeichert. Die geplante Fotofahndung im Netz wäre für dieses System ein gewaltiges Upgrade, weil damit theoretisch fast alle Menschen erfasst werden können – https://netzpolitik.org/2024/neues-bka-system-polizeiliche-gesichtserken...ämlich alle, deren Fotos im Netz zu finden sind.


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webadresse: https://netzpolitik.org/2026/sicherheitspaket-2-0-sachverstaendige-halten-gesetzentwuerfe-fuer-verfassungswidrig/Autor/Gruppe: Chris KöverThemen: Netactivismfeed-date: Montag, September 21, 2026 - 16:59

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Source: de.indymedia