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Neuherausgabe der „Früchte des Zorns“ von Publikationsverbot betroffen: Wem gehört die Geschichte?
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Symbolbild
Anstatt sich dafür zu rechtfertigen, das Buch nie wieder neu aufgelegt zu haben, wollen die Besitzer des ID-Verlags, dass es vergriffen bleibt. Da ist das bürgerliche Urheberrecht natürlich auf ihrer Seite. Aber wem gehört die Geschichte? Auch die der Revolutionären Zellen und der Roten Zora? Sicher nicht ehemaligen Linksradikalen, die einen Deckel drauf schrauben wollen. Vielmehr gehört sie den heutigen Aktivist:innen, die im Kampf gegen Repression und Reaktion Wege finden müssen, emanzipatorische Politik weiterentwickeln zu können.
Einer der Eigentümer des Verlag ID-Archiv, der taz-Kulturredakteur Andreas F. veröffentlichte fast zeitgleich zu seinem Schreiben an Immergrün ein Interview mit dem ehemaligen RZ-Mitglied Thomas K., der sich durch Aussagen vor Gericht und einen Deal mit der Bundesanwaltschaft einen Knastaufenthalt erspart hat. Fun Fact: In der geplanten Immergrün-Ausgabe der Früchte des Zorns sollte in einem Anhang auch das unrühmliche Verhalten mancher RZ-Aktivist:innen gegenüber der Justiz thematisiert werden, weil es für das Ende der RZ eine Rolle spielte. Dass das dem einen oder der anderen unangenehm sein könnte, ist vorstellbar. Auch, dass sie eine Veröffentlichung dieses Aspekts ihrer Geschichte mit Hilfe von Bekannten, die das Urheberrecht in Anschlag bringen können, unterdrücken möchten.
Was nun? Einige in den Früchten enthaltenen Texte der Rote Zora sind erfreulicherweise im Unrast Verlag neu veröffentlicht worden, allerdings ohne das Verhalten mancher Rote Zora-Aktivistinnen vor Gericht zu thematisieren – da wurde der ID-Verlag nicht aktiv.
Für die Texte der Revolutionären Zellen, die als solche nicht unter das Urheberrecht des ID-Verlag fallen, und eine kritisch-solidarische Nachbetrachtung, muss und wird eine Publikationslösung gefunden werden.
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Source: de.indymedia