Faultline Faultline Kommando 161

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36. Prozesstag gegen die 6 angeklagten antifaschist*innen im OLG Düsseldorf

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Symbolbild · Hubert Link / CC BY-SA 3.0 de · Wikimedia Commons

Die Lüftung im Staatsschutzgebäude des OLG Düsseldorf ist ausgefallen. Doch nicht nur deshalb herrscht schlechte Luft im Sitzungssaal: Nach nicht einmal einer Minute beginnt die erste Diskussion. Die Polizeibeamtin Büttner möchte bei der Feststellung ihrer Identität weder ihren Vornamen noch ihr Alter nennen. Dabei steht ihr Name sowieso in der Akte und ist zusätzlich diversen Zuschauenden ohnehin bekannt. Sie verweist auf die Aussagegenehmigung; die Verteidigung beanstandet dies. Büttner möchte für ihre Entscheidung auch keinen Grund nennen. Auf 15 Minuten Diskussion folgen 20 Minuten Pause, in denen der Senat den Beschluss fasst: Die Zeugin müsse den Vornamen nicht nennen, auch wenn er die „allgemeine Gefahr durch kriminalistische Erfahrung“ als unberechtigt einstuft.

Als die Vernehmung dann doch beginnt, geht es um diverse Videos aus Budapest. Büttner hat darauf verschiedene Personen identifizieren wollen, hauptsächlich anhand der Kleidung, in einzelnen Sequenzen anhand des Gesichts. Teilweise auch durch die Kombination ihrer Erkenntnisse mit Identifizierung anderer Cops oder überlappender Kamerabilder. Wie genau sie zu den Identifizierungen gekommen ist, wird nicht so richtig klar. Insbesondere geht es um die Videos, die den Budapester Szell Kalman Platz zeigen. Die Videos der Bahnhaltestellen haben wir im Verfahren zuhauf gesehen.

Auf den gezeigten Screenshots sind die Personen kaum mehr als verpixelte Gestalten im Hintergrund. Von einem erkennbaren Gesicht kann keine Rede sein kann. Auch die Kleidung liefert allenfalls schemenhafte Farbflecken. Doch Büttner will in den unzähligen Videos unter anderem die Bewegungsmuster von Luca und Paula auf dem Platz erkannt haben. Die beiden hätten Toth ausgespäht und Blickkontakt mit ihm gehabt. Auf Nachfrage räumt sie ein, dass dies nur eine Vermutung sei und sie sich an keinen solchen Blickkontakt erinnern könne.

Auch die Abstände zwischen den Personen im Video gibt sie eher beliebig wieder. Mal sind es ca 6 Meter, mal 10-12 Meter, insgesamt „eher näher als größer“. Dabei ist Toth zu besagtem Zeitpunkt offenbar schon um die Haltestelle herum gegangen und nicht mehr von der Kameraperspektive erfasst.

Dann geht es um einen Korrekturvermerk. Auf einem Screenshot sind sämtliche Namen der zuvor dort identifizierten Personen von Büttner selbst korrigiert worden. Wann und wie der Fehler wem aufgefallen sei, kann die Zeugin nicht beantworten. Dafür ist sie sich sicher, dass der Fehler durch eine Verwechslung der Namen und niemals durch eine falsche Identifikation zustande gekommen sei. Erinnern kann sie das zwar nicht, sie „schließe das“ jedoch aus der Korrektur. Das Ganze macht eine zuverlässige Identifizierung jedenfalls nicht wahrscheinlicher. Eine systematische Fehlersuche scheint es auch nicht gegeben zu haben.

Abschließend gibt es Fragen zu einer Nachermittlung: Bei dieser will die Zeugin Paula im hinteren Bereich einer Haltestelle erkannt haben, an der Toth in den Nahverkehr steigt. Paula habe ihn trotz Dunkelheit und Entfernung an seiner Jacke erkennen können. Auf Nachfrage, worauf diese Einschätzung beruhe, verweist Büttner auf ihren „Eindruck aus den Videos“. Vor Ort war sie nie. Weder tagsüber noch nachts. Auch wir gucken uns die Jacke an: Eine dunkle schwarz-graue Winterjacke ohne Logos und ohne irgendwelche wiedererkennbaren Merkmale.

Nach einem kurzen Exkurs zu den Erkenntnissen über einen weiterhin untergetauchten Beschuldigten wird die Zeugin entlassen.

Nach der Mittagspause folgt die Verlesung der Protokolle des nationalen Rettungsdienstes in Ungarn und der ärztlichen Berichte zu László Dudog und seine Partnerin Oszolya Fabian. Damit wird auf den Beweisantrag der Verteidigung eingegangen, um Fabians Behauptung über Dudogs lange Bewusstlosigkeit bis in den Rettungswagen hinein zu überprüfen. Das Protokoll offenbart: „Der Patient empfängt uns sitzend auf dem Bordstein, er ist kooperativ“. Vor Eintreffen habe er kurzzeitig das Bewusstsein verloren, es gebe keine unmittelbare Lebensgefährdung. Im dem etablierten neurologischen GC-Score erhält Dudog die maximale Punktzahl. Auch das ärztliche Protokoll enthält keine Neuigkeiten. Die Kopfverletzungen inklusive Gehirnerschütterung werden beschrieben, weitere Verletzungen im Brust oder Beckenbereich wurden jedoch ausgeschlossen. Auch die Berichte zu Fabian sind erwartbar: Bei ihr sei keine notärztliche Behandlung vor Ort nötig gewesen, sie hätte eine oberflächliche Platzkunde am Kopf gehabt, die innerhalb einer Woche wieder verheilen würde.

Nachdem diese Verlesung über eine Stunde dauert und die Luft zunehmend schlechter wird, verzichtet der Senat auf weitere Erklärungen.

Es folgen zwei Senatsbeschlüsse: Auf Anregung der Verteidigung hin beschließt das Gericht, den Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung gegen sechs Passant*innen fallenzulassen, die sich bei dem Angriff auf Toth in der Nähe befanden. Fallengelassen wurden auch diverse Anschuldigungen gegen Emmi bezüglich Urkundenfälschung, dem Missbrauch von Ausweispapieren und Betrugs.

Damit endet der Verhandlungstag, es geht morgen weiter.

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Source: de.indymedia